Dienstvertrag vs. Werkvertrag: Unterschiede für Freelancer und Selbstständige

Auf den PunktDienstvertragWerkvertrag und freie Mitarbeit unterscheiden sich vor allem darin, ob eine Tätigkeit, ein konkretes Ergebnis oder eine flexible Zusammenarbeit vereinbart wird.

Die klassische Festanstellung ist heute nur noch eines von vielen Arbeitsmodellen. Unternehmen arbeiten zunehmend mit Freelancern, Agenturen und selbstständigen Dienstleistern zusammen. Dadurch gewinnen auch unterschiedliche Vertragsformen immer mehr an Bedeutung.

In diesem Überblick zu Arbeitsverträgen erfahren Sie, welche Unterschiede zwischen Dienstvertrag, Werkvertrag, freier Mitarbeit und Festanstellung bestehen.

Von Franz Kupfer

13 Min. Lesezeit26.05.2026
Eine Hand hält einen Füller und unterschreibt einen Arbeitsvertrag.

Dienstvertrag vs. Werkvertrag: Kurz erklärt

DienstvertragWerkvertrag
Tätigkeit wird geschuldetKonkretes Ergebnis wird geschuldet
Kein garantierter ErfolgFertiges Werk erforderlich
Typisch für BeratungTypisch für Projekte
Häufig bei laufender BetreuungHäufig bei abgeschlossenen Leistungen

 

Welche Arbeitsverträge gibt es?

Arbeitsverträge regeln, wie Arbeitnehmer und Selbstständige mit Unternehmen und Auftraggebern zusammenarbeiten und welche Rechte, Pflichten sowie Haftungsrisiken dabei gelten.

Die klassische Festanstellung ist heute nur noch eines von vielen Arbeitsmodellen. Unternehmen arbeiten zunehmend mit Freelancern und anderen selbstständigen Dienstleistern zusammen. Je nach Tätigkeit und Zusammenarbeit kommen dabei unterschiedliche Vertragsformen zum Einsatz. Besonders häufig sind Arbeitsverträge, Dienstverträge, Werkverträge sowie Vereinbarungen über freie Mitarbeit für Freelancer.

Welche Vertragsform sinnvoll ist, hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • Wie eng ist die Zusammenarbeit organisiert? 
  • Wird eine Tätigkeit oder ein konkretes Ergebnis geschuldet? 
  • Welche Verantwortung beziehungsweise Haftung wird übernommen? 

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Vertragsformen und ihren typischen Einsatz:

VertragsformTypischer Einsatz
ArbeitsvertragFestanstellung von Arbeitnehmern
DienstvertragSelbstständige Dienstleistungen und laufende Tätigkeiten
WerkvertragProjektbezogene Leistungen mit konkretem Ergebnis
Freie MitarbeitFlexible Zusammenarbeit mit Freelancern und Selbstständigen

Je nach Vertragsform unterscheiden sich unter anderem Flexibilität, Weisungsgebundenheit, Haftung und soziale Absicherung.

Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox
Mein Name ist Franz Kupfer und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Haftungsrisiken und Versicherungslösungen für Freelancer, Selbstständige und Dienstleistungsunternehmen. Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen die Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag und freier Mitarbeit zeigen und wie Sie Risiken und Haftungsfragen in Ihrer beruflichen Praxis frühzeitig erkennen können.
Franz KupferHead of Professional Indemnity & D&O

Festanstellung vs. Freelancer: Was sind die wichtigsten Unterschiede?

Auf den Punkt: Festanstellung und Freelance unterscheiden sich vor allem bei Flexibilität, sozialer Absicherung, Verantwortung und Haftungsrisiken.

Während Arbeitnehmer fest in ein Unternehmen eingebunden sind, arbeiten Freelancer in der Regel selbstständig und projektbezogen für unterschiedliche Auftraggeber. Beide Arbeitsmodelle bieten Vor- und Nachteile und eignen sich je nach Tätigkeit, Branche und persönlicher Situation unterschiedlich gut.

Die wichtigsten Unterschiede zeigen sich vor allem in diesen Bereichen:

  • Weisungsgebundenheit
  • Arbeitszeit und Flexibilität 
  • Soziale Absicherung
  • Steuerliche Pflichten
  • Verantwortung und Haftung

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Festanstellung und Freelance:

BereichFestanstellungFreelance
ZusammenarbeitFeste Einbindung in ein UnternehmenProjektbasierte Zusammenarbeit mit mehreren Auftraggebern möglich
EinkommenRegelmäßiges monatliches GehaltEinkommen abhängig von Projekten und Auslastung
SozialversicherungÜber den Arbeitgeber organisiertEigene Absicherung notwendig
ArbeitsweiseWeisungsgebunden und organisatorisch eingebundenEigenständige Arbeitsweise mit hoher Flexibilität
HaftungGeringeres persönliches HaftungsrisikoEigenes Geschäfts- und Haftungsrisiko
Urlaub & AusfallzeitenGesetzliche Ansprüche auf Urlaub und LohnfortzahlungKein automatischer Anspruch auf bezahlte Ausfallzeiten
Steuern & VerwaltungArbeitgeber übernimmt viele organisatorische AufgabenEigene Verantwortung für Steuern, Verträge und Buchhaltung

Freelancer profitieren häufig von mehr Flexibilität und unternehmerischer Freiheit. Gleichzeitig tragen sie mehr Verantwortung für Verträge, Absicherung, Steuern und Haftungsrisiken.

Haftungsrisiken als Freelancer absichern

Als Freelancer tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Arbeit – schon kleine Fehler können finanzielle Folgen haben. Wer typische Haftungsrisiken kennt, kann sie gezielt reduzieren und souveräner handeln.
Erfahren Sie, wie eine Berufshaftpflicht für Freelancer bei beruflichen Haftungsrisiken schützt und wie sich Risiken im Arbeitsalltag reduzieren lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag, Werkvertrag und freier Mitarbeit?

Der wichtigste Unterschied liegt darin, ob eine laufende Tätigkeit, ein konkretes Ergebnis oder eine selbstständige Zusammenarbeit vereinbart wird.

Dienstvertrag, Werkvertrag und freie Mitarbeit regeln unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Freelancern und Selbstständigen.


Dienstvertrag

Ein Dienstvertrag verpflichtet zur Erbringung einer Tätigkeit, nicht zu einem konkreten Ergebnis.

Was regelt der Vertrag?
Der Dienstvertrag regelt die laufende Erbringung einer Leistung oder Tätigkeit.

Was schulde ich?
Geschuldet wird die vereinbarte Tätigkeit, nicht zwingend ein konkretes Endergebnis.

Wer trägt die Verantwortung?
Freelancer tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Leistung.

Wofür hafte ich?
Haftungsrisiken entstehen vor allem durch Fehler, Verzögerungen oder Pflichtverletzungen bei der vereinbarten Tätigkeit.


Werkvertrag

Beim Werkvertrag wird in der Regel ein konkretes Ergebnis vereinbart.

Was regelt der Vertrag?
Der Werkvertrag regelt die Erstellung eines konkreten Ergebnisses oder Projekts.

Was schulde ich?
Geschuldet wird ein fertiges Werk beziehungsweise ein klar definiertes Ergebnis, das häufig vom Auftraggeber abgenommen wird.

Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung liegt beim Auftragnehmer, da ein konkretes Ergebnis vereinbart wird.

Wofür hafte ich?
Haftungsrisiken entstehen insbesondere dann, wenn das vereinbarte Werk mangelhaft, fehlerhaft oder unvollständig ist.


Freie Mitarbeit

Freie Mitarbeit beschreibt eine selbstständige Zusammenarbeit außerhalb einer klassischen Festanstellung. Freie Mitarbeitende arbeiten eigenverantwortlich und meist projekt- oder auftragsbezogen für Unternehmen oder Auftraggeber.

Was regelt der Vertrag?
Die Vereinbarung regelt die selbstständige Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeitenden.

Was schulde ich?
Je nach Vereinbarung kann entweder eine laufende Tätigkeit oder ein konkretes Projekt geschuldet werden.

Wer trägt Verantwortung?
Freie Mitarbeitende organisieren ihre Arbeit grundsätzlich eigenständig und tragen selbst die Verantwortung für ihre Tätigkeit.

Wofür hafte ich?
Mögliche Haftungsrisiken entstehen etwa durch Fehler, Fristüberschreitungen oder Schäden beim Auftraggeber.


Die wichtigsten Unterschiede zwischen Dienstvertrag, Werkvertrag und freier Mitarbeit:

VertragsformWas steht im Mittelpunkt?Typischer Einsatz
DienstvertragLaufende Tätigkeit oder DienstleistungUnternehmensberatung, Coaching, laufende Betreuung, therapeutische Leistungen
WerkvertragKonkretes fertiges ErgebnisSoftwareentwicklung, Website-Projekte, Foto- oder Videoproduktionen
Freie MitarbeitFlexible selbstständige ZusammenarbeitContent Creation, Social Media, Agenturarbeit, projektbezogene Dienstleistungen

Welche Vertragsform in der Praxis genutzt wird, hängt häufig von der jeweiligen Branche, Tätigkeit und Projektstruktur ab.

Typische Schadenfälle bei Freelancern verstehen

Fehler im Arbeitsalltag können schnell zu konkreten Schäden führen oft mit ähnlichen Mustern und Ursachen. Wer diese kennt, kann Risiken besser einschätzen und gezielt vermeiden.
Im Beitrag „Häufige Schadenfälle bei Freelancern und Selbstständigen“ zeigen wir echte Schadenfälle aus der Praxis, die gemeinsam mit unserer Schadenabteilung ausgewertet wurden – und welche Risiken in verschiedenen Berufen besonders häufig auftreten.

Welche Vertragsform passt zu Freelancern und Selbstständigen?

Selbstständige arbeiten häufig mit Dienstverträgen, Werkverträgen oder Vereinbarungen über freie Mitarbeit.

Entscheidend ist dabei vor allem, ob eine laufende Leistung, ein konkretes Ergebnis oder eine flexible Zusammenarbeit vereinbart wird. In der Praxis werden besonders häufig Dienstverträge, Werkverträge und Vereinbarungen über freie Mitarbeit genutzt. Welche Vertragsform sinnvoll ist, hängt dabei stark von der jeweiligen Tätigkeit und Projektstruktur ab.

Die folgende Übersicht zeigt typische selbstständige Tätigkeiten und die dazu passenden Vertragsformen:

TätigkeitHäufige VertragsformTypischer Schwerpunkt
Entwickler und IT-FreelancerWerkvertrag oder DienstvertragSoftwareentwicklung, IT-Projekte, laufende Betreuung
Marketing-Agenturen und Social-Media-DienstleisterDienstvertrag oder WerkvertragKampagnen, laufende Betreuung oder konkrete Projekte
UnternehmensberaterDienstvertragStrategische Beratung und laufende Dienstleistungen
Fotografen und VideografenWerkvertragFertige Bilder, Videos oder Produktionen
Content Creator und Social-Media-FreelancerFreie Mitarbeit oder DienstvertragFlexible Zusammenarbeit und laufende Content-Erstellung
Heilnebenberufe und therapeutische DienstleistungenDienstvertragLaufende Behandlung, Therapie oder Betreuung
Wohnimmobilien- und HausverwalterDienstvertrag oder freie MitarbeitLaufende Verwaltung und Betreuung von Immobilien
Handwerker und technische DienstleisterWerkvertragFertige Leistungen oder abgeschlossene Arbeiten

Wie unterschiedlich die Vertragsformen in der Praxis eingesetzt werden, zeigen die folgenden Beispiele:

1. IT-Freelancer: Werkvertrag für konkrete IT-Projekte

Ein IT-Freelancer arbeitet für ein mittelständisches Unternehmen aus der Logistikbranche an der Entwicklung eines neuen Kundenportals. Ziel ist ein klar definiertes fertiges Projekt mit bestimmten Funktionen und technischen Anforderungen.

Warum Werkvertrag?
Da ein konkretes Ergebnis geschuldet wird, basiert die Zusammenarbeit häufig auf einem Werkvertrag.

2. Unternehmensberater: Dienstvertrag für laufende Beratung

Ein Unternehmensberater unterstützt ein wachsendes Handelsunternehmen bei der Optimierung interner Prozesse und begleitet regelmäßige Strategie-Meetings. Im Mittelpunkt steht dabei die laufende Beratungsleistung und nicht ein garantiertes wirtschaftliches Ergebnis.

Warum Dienstvertrag?
Da die Tätigkeit selbst geschuldet wird und kein konkreter Projekterfolg garantiert werden muss, wird häufig ein Dienstvertrag genutzt.

3. Content Creator: Freie Mitarbeit für flexible Content-Projekte

Ein Content Creator erstellt regelmäßig Social-Media-Beiträge und Video-Content für eine Fitnessmarke. Die Inhalte werden fortlaufend produziert und flexibel an Kampagnen, Trends oder neue Produkte angepasst.

Warum freie Mitarbeit?
Da die Zusammenarbeit flexibel, projektbezogen und eigenverantwortlich organisiert wird, erfolgt sie häufig im Rahmen einer freier Mitarbeit.

Risiken gezielt analysieren und absichern

Wer als Freelancer oder Selbstständiger arbeitet, sollte seine beruflichen Risiken realistisch einschätzen und systematisch bewerten. Eine fundierte Analyse hilft, mögliche Schadenpotenziale frühzeitig zu erkennen und passende Maßnahmen abzuleiten.
Im Beitrag „Deckungssummen & Risikoanalyse für Freelancer und Selbstständige“ erfahren Sie, wie Sie Risiken strukturiert analysieren, inklusive Methoden wie Worst‑Case‑Analysen, Risikomatrix und Szenarienplanung.

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor und welche Risiken tragen Freelancer?

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit formal als selbstständig organisiert ist, die Zusammenarbeit in der Praxis aber eher einer klassischen Festanstellung entspricht.

Wie wird eine Scheinselbstständigkeit bewertet?

Die Deutsche Rentenversicherung und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts berücksichtigen bei der Bewertung von Scheinselbstständigkeit unter anderem folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit und starke Eingliederung in Unternehmensabläufe 
  • Eingeschränkte Freiheit bei der Organisation der Tätigkeit
  • Fehlendes eigenes Unternehmerrisiko
  • Keine eigene Betriebsstätte oder eigene Betriebsmittel 
  • Fehlende eigene Kundenakquise und Marktpräsenz
  • Arbeit überwiegend im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers
  • Typische Arbeitnehmerregelungen wie Urlaub oder Entgeltfortzahlung

Was spricht für eine selbstständige Tätigkeit?

Merkmale, die eher für eine selbstständige Tätigkeit sprechen, sind dagegen:

  • Projektbezogene Arbeit
  • Möglichkeit weiterer Auftraggeber 
  • Eigenverantwortliches Arbeiten 
  • Eigene Preisgestaltung
  • Eigenes wirtschaftliches Risiko
  • Vertraglich klar geregelte selbstständige Zusammenarbeit

Wichtig für Freelancer ist zu wissen, dass deutsche Gerichte und die Deutsche Rentenversicherung eine mögliche Scheinselbstständigkeit im Verdachtsfall anhand der tatsächlichen Zusammenarbeit in der Praxis prüfen. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt: „Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung.“ Das bedeutet, dass nicht ein einzelner Punkt entscheidend ist, sondern immer die gesamte Ausgestaltung der Zusammenarbeit bewertet wird.

Auch Freelancer, die langfristig nur für einen Auftraggeber arbeiten oder eng mit internen Teams zusammenarbeiten, sind deshalb nicht automatisch scheinselbstständig.

Welche Risiken entstehen bei Scheinselbstständigkeit?

Wird eine Tätigkeit nachträglich im Rahmen einer Prüfung als Scheinselbstständigkeit eingestuft, kann das erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Mögliches RisikoMögliche Folgen
Nachzahlungen von SozialabgabenNachforderungen von Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträgen
Steuerliche NachforderungenZusätzliche Steuerzahlungen oder Korrekturen bereits abgegebener Steuererklärungen
Rechtliche KonflikteStreitigkeiten zwischen Freelancer, Auftraggebern oder Behörden über Beschäftigungsstatus und finanzielle Ansprüche
Finanzielle BelastungenZusätzliche wirtschaftliche Risiken durch Nachforderungen, Rechtsstreitigkeiten oder Projektunterbrechungen

Kurz-Check: Mögliche Anzeichen für Scheinselbstständigkeit

  • Sie müssen umfassenden Weisungen des Auftraggebers folgen 
  • Sie müssen feste Arbeitszeiten einhalten 
  • Sie müssen regelmäßig detaillierte Berichte abgeben 
  • Sie arbeiten überwiegend in den Räumen des Auftraggebers oder an vorgegebenen Einsatzorten 
  • Sie müssen bestimmte Hard- oder Software des Auftraggebers nutzen 

Quelle: Deutsche Rentenversicherung „Selbstständig oder abhängig beschäftigt – Scheinselbstständigkeit erkennen“

Welche Versicherungen sind für Freelancer und Selbstständige sinnvoll?

Auftragnehmer tragen je nach Tätigkeit unterschiedliche Haftungsrisiken. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt deshalb häufig auch davon ab, ob auf Basis eines Dienstvertrags, Werkvertrags oder im Rahmen freier Mitarbeit gearbeitet wird.

Besonders wichtige Versicherungen sind für viele Selbstständige:

In der heutigen digitalen Berufswelt ist auch eine Cyber-Versicherungen für fast jede Branche sowie eine Absicherung für Technik und Büroinhalte sinnvoll.

IT-, Medien- und Beratungsberufe: Berufshaftpflicht bei Vermögensschäden

Dazu zählen unter anderem:

  • IT-Freelancer
  • Marketing-Agenturen 
  • Unternehmensberater
  • Content Creator
  • Fotografen und Videografen

Bei digitalen Projekten, Beratung oder kreativen Dienstleistungen können bereits kleine Fehler hohe finanzielle Schäden beim Auftraggeber verursachen.

Welche Versicherung ist sinnvoll?
Für diese Berufsgruppen spielt vor allem die Berufshaftpflicht eine wichtige Rolle. Kommt es etwa durch fehlerhafte Beratung, Projektverzögerungen, Probleme bei Kampagnen oder Urheberrechtsverletzungen zu finanziellen Schäden, können Auftraggeber Schadenersatzforderungen geltend machen. Solche Vermögensschäden können über die Berufshaftpflicht abgesichert werden.

Arbeiten Freelancer zusätzlich mit sensiblen Kundendaten, Cloud-Systemen oder digitalen Plattformen, ist auch eine Cyber-Versicherung wichtig, weil sie unter anderem Schäden durch Hacker-Angriffe absichert.

Beratungsfehler, Projektverzögerungen oder organisatorische Versäumnisse können bei Auftraggebern schnell hohe finanzielle Schäden verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Freelancer und Selbstständige von Hiscox schützt bei beruflichen Haftungsrisiken und daraus entstehenden Vermögensschäden.

Heilnebenberufe und persönliche Dienstleistungen: Absicherung bei Personen- und Vermögensschäden

Dazu gehören beispielsweise:

  • Therapeutische Dienstleistungen
  • Coaches
  • Heilnebenberufe
  • Persönliche Dienstleistungen

Bei persönlicher Betreuung beziehungsweise laufenden Dienstleistungen können Beratungsfehler oder organisatorische Fehler finanzielle Schäden verursachen. Personenschäden oder Sachschäden können beispielsweise während einer physiotherapeutischen Behandlung passieren.

Welche Absicherung ist wichtig?
Die Berufshaftpflicht greift beispielsweise bei Beratungsfehlern von Coaches oder bei finanziellen Schäden durch Termin-, Dokumentations- oder Organisationsfehler. Bei Personen- oder Sachschäden springt die Betriebshaftpflicht ein, wenn z.B. während einer Behandlung ein Patient verletzt oder bei einem Hausbesuch fremdes Eigentum beschädigt wird.

Personen- oder Sachschäden können schnell hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen und die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens belasten. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmen von Hiscox schützt bei Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden.

Handwerk, Technik und Hausverwaltung: Betriebshaftpflicht bei Sach- und Personenschäden

Dazu zählen:

  • Handwerker
  • Technische Dienstleister
  • Wohnimmobilien- und Hausverwalter

Bei praktischen Tätigkeiten, technischen Arbeiten oder organisatorischer Verantwortung können schnell Schäden am Eigentum von Auftraggebern oder Dritten entstehen.

Welche Risiken sollten abgesichert werden?
Für viele dieser handwerklichen Tätigkeiten spielt vor allem die Betriebshaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Entstehen Personenschäden oder Sachschäden, können daraus hohe Schadenersatzforderungen entstehen. 

Bei Hausverwaltern ist zusätzlich häufig eine Vermögensschadenhaftpflicht wichtig, etwa wenn Fristen versäumt, falsche Abrechnungen erstellt oder notwendige Reparaturen zu spät organisiert werden und dadurch finanzielle Schäden entstehen. 

Cyber-Versicherungen helfen dabei, finanzielle Folgen von Hacker-Angriffen und Datenverlust abzusichern. Die Cyber-Versicherung von Hiscox richtet sich unter anderem an Freelancer, Agenturen und digitale Dienstleistungsunternehmen.

Fazit

Arbeitsverträge, Dienstverträge, Werkverträge und freie Mitarbeit unterscheiden sich vor allem bei Verantwortung, Haftung und Organisation der Zusammenarbeit. Welche Vertragsform sinnvoll ist, hängt von Tätigkeit, Projektstruktur und Risiko ab. Selbstständige sollten deshalb nicht nur auf den Vertrag selbst achten, sondern auch auf mögliche Haftungsrisiken und eine passende Absicherung.

FAQ: Häufige Fragen zu Arbeitsverträgen und Freelancern

Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag?

Beim Dienstvertrag wird eine Tätigkeit geschuldet. Beim Werkvertrag wird dagegen ein konkretes fertiges Ergebnis oder Projekt vereinbart.

Ist freie Mitarbeit ein Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Freie Mitarbeit kann sowohl auf einem Dienstvertrag als auch auf einem Werkvertrag basieren. Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit oder ein konkretes Ergebnis vereinbart wird.

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Eine Scheinselbstständigkeit kann vorliegen, wenn Freelancer formal selbstständig arbeiten, in der Praxis aber wie Arbeitnehmer in Unternehmensabläufe eingebunden sind.

Darf ein Freelancer nur für einen Auftraggeber arbeiten?

Ja. Auch Freelancer mit nur einem Auftraggeber sind nicht automatisch scheinselbstständig. Entscheidend ist immer die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.

Welche Versicherung brauchen Freelancer und Selbstständige?

Für viele Freelancer ist vor allem eine Berufshaftpflicht beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll. Je nach Tätigkeit kann zusätzlich auch eine Betriebshaftpflicht oder Cyber-Versicherung wichtig sein.

Wer haftet bei Fehlern im Werkvertrag?

Bei einem Werkvertrag kann der Auftragnehmer bei mangelhaften Leistungen haftbar gemacht werden, wenn das vereinbarte Werk mangelhaft, fehlerhaft oder unvollständig ist.

Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox

Autor: Franz Kupfer, Product Head of Professional Indemnity, D&O, Property and Events

Experte für gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen

Franz Kupfer ist Product Head of Professional Indemnity, D&O, Property and Events bei Hiscox und bringt umfassendes Fachwissen rund um gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen mit. Seine Karriere begann er 2012 als Graduate Trainee bei Hiscox.