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Vermögensschaden: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Was versteht man unter Vermögensschaden? 
  • Echte und unechte Vermögensschäden: Beispiele 
  • Vermögensschaden: Haftpflichtversicherung branchenspezifisch geschützt

Vermögensschaden: Was ist das?

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen – etwa Ihrem Kunden. In der Fachsprache der Versicherer wird teilweise auch geldwerter Nachteil verwendet.

Echte und unechte Vermögensschäden: Beispiele

Es existieren zwei Arten von Vermögensschäden:

1. Ein „echter/reiner“ Vermögensschaden

…ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch Ihre Fehler (schuldhaftes Verhalten) entsteht. Es  handelt sich also weder um einen Sach-, noch um einen Personenschaden.

Beispiel: Ihr Kunde integriert ein neues EDV-Konzept, wobei Sie ihn als IT-Berater unterstützen. Später stellt sich heraus, dass die neue Hardware ungeeignet ist. Alles muss noch einmal neu aufgesetzt werden. Dadurch verursachen Sie einen fünfstelligen Schaden. Ihr Auftraggeber nimmt Sie in Haftung und fordert Schadenersatz.

2. Ein „unechter“ Vermögensschaden

…ist ein finanzieller Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.

Beispiel: Ihr Kunde besucht Sie in Ihrem Büro und stolpert über ein lose verlegtes Kabel. Er erleidet einen Beinbruch und kann mehrere Wochen nicht arbeiten – es kommt zum Vermögensfolgeschaden: Er fordert von Ihrer Firma Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall.

Vermögensschaden: Haftpflichtversicherung branchenspezifisch geschützt

Bei echten Vermögensschäden springt eine Betriebshaftpflichtversicherung NICHT ein. Diese Versicherung greift lediglich bei Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.

Um Ihr Unternehmen im Schadenfall optimal zu schützen, brauchen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (oft auch Berufshaftpflicht genannt). Sie sichert echte Vermögensschäden ab. Für spezielle Berufe ist sie in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Schützen Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler im Fall finanzieller Forderungen aufgrund eines echten Vermögensschadens. Es besteht auch die Möglichkeit, Betriebs- und Berufshaftpflicht zu kombinieren.

Der Unterschied dieser beiden Versicherungen wird in unserem BlogbeitragWo liegt der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?ausführlich erklärt.

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