Vermögensschaden: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Was versteht man unter Vermögensschaden? 
  • Echte und unechte Vermögensschäden: Beispiele 
  • Vermögensschaden: Haftpflichtversicherung branchenspezifisch geschützt
Eine Person arbeitet am Laptop, während eine andere Person, deren Gesicht nicht sichtbar ist, zuschaut.

Vermögensschaden: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden durch fehlerhafte Dienstleistungen, ohne Personen- oder Sachschaden.
  • Es gibt echte Vermögensschäden (direkte finanzielle Schäden) und unechte Vermögensschäden (Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden).
  • Betriebshaftpflichtversicherungen decken keine echten Vermögensschäden ab; dafür ist eine Vermögensschaden- bzw. Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
  • In einigen Berufen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Vermögensschaden: Was ist das?

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen – etwa Ihrem Kunden. In der Fachsprache der Versicherer wird teilweise auch geldwerter Nachteil verwendet.

Echte und unechte Vermögensschäden: Beispiele

Es existieren zwei Arten von Vermögensschäden:

1. Ein „echter/reiner“ Vermögensschaden

…ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch Ihre Fehler (schuldhaftes Verhalten) entsteht. Es  handelt sich also weder um einen Sachschaden noch um einen Personenschaden.

Beispiel: Ihr Kunde integriert ein neues EDV-Konzept, wobei Sie ihn als IT-Berater unterstützen. Später stellt sich heraus, dass die neue Hardware ungeeignet ist. Alles muss noch einmal neu aufgesetzt werden. Dadurch verursachen Sie einen fünfstelligen Schaden. Ihr Auftraggeber nimmt Sie in Haftung und fordert Schadenersatz.

2. Ein „unechter“ Vermögensschaden

…ist ein finanzieller Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.

Beispiel: Ihr Kunde besucht Sie in Ihrem Büro und stolpert über ein lose verlegtes Kabel. Er erleidet einen Beinbruch und kann mehrere Wochen nicht arbeiten – es kommt zum Vermögensfolgeschaden: Er fordert von Ihrer Firma Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall.

Vermögensschaden: Haftpflichtversicherung branchenspezifisch geschützt

Bei echten Vermögensschäden springt eine Betriebshaftpflichtversicherung NICHT ein. Diese Versicherung greift lediglich bei Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.

Um Ihr Unternehmen im Schadenfall optimal zu schützen, brauchen Sie eine Vermögensschaden- / Berufshaftpflichtversicherung. Sie sichert echte Vermögensschäden ab. Für spezielle Berufe ist sie in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben. Schützen Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler im Fall finanzieller Forderungen aufgrund eines echten Vermögensschadens.

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Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines

Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines

ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.

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