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Personenschaden: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Was ist ein Personenschaden? 
  • Personenschaden – Beispiele 
  • Haftpflichtversicherung: Personenschäden umfassend absichern 

Was ist ein Personenschaden?

Ein Personenschaden ist ein Schaden, den Sie einer Person zufügen, zum Beispiel Ihrem Kunden. Ein Personenschaden liegt vor, wenn Sie eine Person

  • verletzen,
  • ihre Gesundheit schädigen
  • oder gar ihren Tod verursachen.

Personenschaden – Beispiele:

Ihr Kunde stolpert in Ihrem Büro über ein lose verlegtes Kabel und bricht sich ein Bein.

Oder einer Ihrer Mitarbeiter lässt bei Wartungsarbeiten im Haus des Kunden ein Stromkabel unisoliert herumliegen. Die Folge: Ihr Kunde erleidet einen Stromschlag.

In beiden Fällen fordert der Kunde Schadenersatz für sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen – oder daraus resultieren. Die Haftpflichtversicherung springt bei einem Personenschaden ein, bei dem es mitunter auch zu lang andauernden Folgeschäden kommt,– wenn etwa eine Person eine schwere Verletzung erleidet.

Körperliche Beeinträchtigungen bei Versehrten können zudem Schmerzensgeld und Pflegekosten verursachen, wofür die Versicherung aufkommt.

Die Haftpflicht betrifft auch weitere Ansprüche: Etwa Verdienstausfälle, die aufgrund eines Unfalls entstehen. Eine Haftung für Personenschäden kann zudem bedeuten, dass Sie dem Geschädigten eine Rente zahlen müssen.

Haftpflichtversicherung: Personenschäden umfassend absichern

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die Folgen von Sach- und Personenschäden sowie daraus entstehenden Folgeschäden ab – optimal zugeschnitten auf Ihre branchenspezifischen Risiken.

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