Dienstvertrag: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Was ist ein Dienstvertrag (BGB)? 
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag? 
  • Dienstvertrag Beispiele 
Hiscox Glossar mit Begriffsdefinitionen aus der Versicherungswelt

Definition: Was ist ein Dienstvertrag?

Bei einem Dienstvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in selbigem Dienstvertrag, für die erbrachte Dienstleistung zu bezahlen.

Der Dienstvertrag im BGB

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die vertragstypischen Pflichten eines Dienstvertrages in § 611 BGB wie folgt geregelt:

  1. Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  2. Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Was ist der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?

Der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag liegt in der Natur dessen, was geschuldet ist.  

Beim Dienstvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, bloße Dienste zu erbringen und die Bezahlung erfolgt unabhängig von einem bestimmten zu erzielenden Erfolg. Der Werkvertrag hingegen verpflichtet zur Herstellung eines bestimmten Werkes, das heißt über die bloße Tätigkeit hinaus ist hier die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges geschuldet, z.B. eine funktionsfähige Sache herzustellen. Die Bezahlung erfolgt erst nach Fertigstellung und Abnahme des Werkes. 

Dienstvertrag Beispiele

  • Arbeitsverträge (ein langfristiger Dienstvertrag) 
  • Unterrichtsverträge 
  • Bestimmte Beraterverträge 
  • Steuerberaterverträge 

Für beispielsweise Reparaturarbeiten etc. werden Werkverträge erstellt. 

Dienstvertrag & Versicherung: Auf gute Zusammenarbeit

Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, setzen Sie mit Ihrem Kunden einen schriftlichen Vertrag auf. Dies garantiert jedoch leider noch nicht den reibungslosen Ablauf des Projektes. Denn wenn Sie bei der Ausübung z. B. einer Dienstleistung einen Fehler machen, der bei Ihrem Kunden einen reinen Vermögensschaden verursacht, kann dieser Schadenersatz von Ihnen einfordern. 

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich – egal ob Sie in der IT-, Beratungs- oder Marketingbranche tätig sind – gegen dieses finanzielle Risiko absichern. Sorgen Sie vor, dann sind Sie auf der sicheren Seite und können sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren. 

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Ein lächelnder Mann in Anzug und Krawatte, Alexander Khan, Claims Underwriter.

Autor: Alexander Khan, Claims Underwriter

ist Volljurist und betreut als Claims Underwriter Schadenfälle im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Parallel dazu ist er Mitglied im Cyber Wording Committee und berät hier rechtlich bei allen Themen rund um das Versicherungsprodukt, insbesondere bei der Erstellung von Klauseln. Somit weiß er um die rechtliche Bedeutung und Auslegung der Begriffe in der Versicherungswelt. Im Glossar hilft er gerne mit dieser Expertise und möchte mitwirken, Versicherungsbegriffe präzise aber auch verständlich zu schildern.

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