Ob ein Schaden versichert ist, hängt vom vertraglich vereinbarten Versicherungsprinzip ab. Die wichtigsten erklären wir hier kurz und verständlich. Welches Versicherungsprinzip angewendet wird, hängt davon ab, welches Hiscox Produkt Sie abgeschlossen haben. Zur ersten Orientierung hilft folgende Übersicht.
Verstoßprinzip
Gilt für:
Wann greift der Versicherungsschutz?
- Ihr Versicherungsschutz greift, wenn der Fehler/Verstoß während der Vertragslaufzeit passiert ist – unabhängig davon, wann der Schaden sichtbar wird oder Forderungen kommen.
Wann greift der Versicherungsschutz nicht?
- Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn der Fehler oder Verstoß vor Beginn Ihres Versicherungsvertrags passiert ist, auch dann nicht, wenn der Schaden oder die Forderung erst später entsteht.
Rückwärtsdeckung beim Verstoßprinzip
Beim Verstoßprinzip gilt eine Rückwärtsdeckung von 6 Monaten.
Versichert sind Verstöße durch Tun oder Unterlassen, sofern diese bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Liegt der Verstoß während der Vertragslaufzeit, können daraus resultierende Schadenereignisse auch nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt gemeldet werden.
Beispiel: Sie sind seit dem 01.01.2025 bei Hiscox versichert. Eine falsche Beratung an Ihren Kunden ist jedoch bereits im Januar 2024 erfolgt. Der Schaden zeigt sich erst im März 2025.
⚡In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz, da der zugrunde liegende Fehler vor Beginn des Versicherungsvertrags passiert ist.
Schadenereignisprinzip
Gilt für:
- Betriebs‑ und Haftpflichtversicherung (BHV)
- Cyber
- Marketing & Advertising (MAC)
- Media
- Net IT
Wann greift der Versicherungsschutz?
- Ihr Versicherungsschutz greift, wenn der Schaden während der Vertragslaufzeit entsteht – unabhängig davon, wann die Ursache gesetzt wurde.
Wann greift der Versicherungsschutz nicht?
- Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn der Schaden erst nach Ende Ihres Versicherungsvertrags entsteht, auch dann nicht, wenn die Ursache noch während der Vertragslaufzeit gesetzt wurde.
Rückwärtsdeckung beim Schadenereignisprinzip
Beim Schadenereignisprinzip gilt eine Rückwärtsdeckung von 6 Monaten für Schadenereignisse. Berücksichtigt werden Schadenereignisse, deren Ursache kurz vor Vertragsbeginn lag, sofern der Schaden selbst während der Vertragslaufzeit entsteht. Nach Vertragsende besteht kein Versicherungsschutz für neue Schadenereignisse. Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, können jedoch auch nach Vertragsende gemeldet werden.
Beispiel: Ihr Versicherungsvertrag läuft bis zum 31.12.2025. Im Dezember 2025 erstellen Sie einen Flyer mit einem fehlerhaften QR‑Code. Der tatsächliche Schaden entsteht jedoch erst im März 2026, weil der Flyer neu gedruckt werden muss.
⚡ In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz, da der Schaden erst nach Vertragsende entstanden ist.
Claims‑Made‑Prinzip
Gilt für:
Wann greift der Versicherungsschutz?
- Ihr Versicherungsschutz greift, wenn der erste schriftliche Anspruch während der Laufzeit eingeht und fristgerecht gemeldet wird.
Wann greift der Versicherungsschutz nicht?
- Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn der erste schriftliche Anspruch erst nach Ende Ihres Versicherungsvertrags bei Ihnen eingeht.
Rückwärtsdeckung beim Claims‑Made‑Prinzip
Beim Claims‑Made‑Prinzip gilt eine Rückwärtsdeckung von 6 Monaten für Schadenereignisse.
Darüber hinaus besteht eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung für Pflichtverletzungen, sofern diese bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Liegt die Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit, können daraus resultierende Schadenereignisse auch nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt gemeldet werden.