D&O-Versicherung für Manager, Geschäftsführer und Start-ups

Directors-and-Officers-Haftpflichtversicherung für kleine und mittelständische Unternehmen, Start-ups sowie Vereine, deren Führungsverantwortliche mit Haftungsansprüchen konfrontiert werden könnten. 

  • Maßgeschneiderte Absicherung für leitenden Funktionen in Unternehmen & Vereinen & Start-ups
  • Schutz des Privatvermögens vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen 
D&O-Versicherung von Hiscox: Sitzende Managerin im Anzug optimal versichert mit der
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D&O-Versicherung (auch: Directors & Officers Liability Insurance): So schützen wir Sie

Auch gestandenen Entscheidungsträgern unterlaufen bisweilen Fehler, z. B. durch ein Versäumnis oder eine Fehlentscheidung. Deren Auswirkungen können unter Umständen existenzbedrohend werden – für die Gesellschaft, in deren Namen agiert wurde, aber auch für den Vorstand oder Geschäftsführer, wenn diese in Regress genommen werden. Besonders Start-ups sind erheblichen D&O-Risiken ausgesetzt und benötigen daher einen entsprechenden Versicherungsschutz. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) von Hiscox schützt Sie vor potenziell ruinösen Auseinandersetzungen.

 

Folgende Auswahl umfasst die Leistung der D&O-Versicherung von Hiscox:

  • Pflichtverletzungen: Sollten Sie als Entscheidungsträger bei der Ausführung Ihrer beruflichen Aufgaben eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder andere Pflichtverstöße begehen, greift die D&O-Versicherung. Dies umfasst beispielsweise fehlerhafte Investitionsentscheidungen, die Ihrem Unternehmen finanziellen Schaden zufügen.
     
  • Rechtsverteidigungskosten: Ein wesentlicher Aspekt unserer D&O-Versicherung ist die Übernahme der Rechtsverteidigungskosten. Selbst wenn sich die Vorwürfe gegen Sie als unbegründet herausstellen, können die Kosten für die Rechtsverteidigung erheblich sein.  Die Managerhaftpflicht übernimmt diese Kosten bis zur Entschädigungsgrenze.
     
  • Regulatorische Untersuchungen: In einigen Fällen deckt die D&O-Versicherung auch die Kosten, die im Zuge von regulatorischen Untersuchungen gegen Sie entstehen, z. B. Anwalts- und Steuerberaterkosten oder Kosten forensischer Dienstleistungen. Dies ist besonders relevant, wenn behördliche Ermittlungen aufgrund von vermuteten Gesetzesverstößen durchgeführt werden.
     
  • Außergerichtliche Einigungen: Um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, zahlt Hiscox auch für Kosten, die im Rahmen von außergerichtlichen Einigungen entstehen.
     
  • Schadenersatzforderungen: Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt und Sie zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt werden, übernimmt die D&O-Versicherung die Zahlung, vorausgesetzt, der Anspruch fällt unter die Deckung der Police.

Besondere Highlights der D&O-Versicherung

  • Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern.
     
  • Keine Anrechnung der Abwehrkosten: Veranlasst Hiscox Anwaltskosten o.ä., reduzieren diese nicht die Versicherungssumme.
     
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist garantiert: Wir übernehmen auch nach Ende Ihres Versicherungsvertrags berechtigte Schäden, die in der Vertragslaufzeit eingetreten sind.
     
  • Ansprüche aus Insolvenzverwaltung mitversichert: Kommt es zur Insolvenz Ihres Unternehmens, sind Ansprüche des Insolvenzverwalters abgedeckt.
     
  • Übernahme der Kosten für Sanierungsgutachten: Bei wirtschaftlicher Krise eines Unternehmens übernimmt Hiscox die Kosten eines (IDW-S6-) Gutachtens.
     
  • Wichtiger Zusatz speziell für Vereine: Innerhalb der “klassischen” D&O by Hiscox bieten wir einen Rechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit
     
  • Zusätzliche Mehrwerte für Führungskräfte: Manager erhalten als versicherte Person umfangreiche Zusatzleistungen, z.B. PR-Beratung zur Vermeidung von Reputationsschäden, Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung von Schadenersatzforderungen und psychologische Unterstützung im Krisenfall.
     
  • Mehrfach prämierter Schutz: Unsere D&O-Versicherung wurde auf Platz 1 bei den AssCompact Trends 2023 und als procontra Maklers Liebling gewählt. 
     
  • Optionale Zweifach Maximierung der Versicherungssumme: Entstehen pro Jahr unabhängig voneinander mehrere Schadenfälle, so steht für bis zu zwei Schäden jeweils die gesamte Versicherungssumme zur Verfügung.

Wer ist Entscheidungsträger? Die D&O-Versicherung von Hiscox schützt…

GeschäftsführerAufsichtsräteVertreterInterimsmanager
ManagerBeiräteProkuristenLeitende Angestellte
VorständeCompliance-OfficeVerwaltungsräteStartup-Gründer
UnternehmensleiterVorsitzendeGeneralbevollmächtigteDatenschutzbeauftragte
Logo von Finanzchef24

Optimale D&O-Beratung mit unserem Partner Finanzchef24

Profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit mit Finanzchef24*. Lassen Sie sich von renommierten Experten für die Hiscox D&O-Versicherung beraten und erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. 

Füllen Sie dazu folgendes Formular aus, damit die Experten von Finanzchef24 Ihnen ein Angebot erstellen können.

Infografik zur Abschlussstrecke der D&O-Versicherung von Hiscox über den Partner finanzchef24

Wichtige Informationen für Start-ups

Gerade Start-ups stehen vor zahlreichen Herausforderungen wie der Marktvalidierung oder finanziellen Risiken. Um das Privatvermögen von Gründenden und Entscheidungsträgern abzusichern, bieten wir von Hiscox eine spezielle
D&O-Versicherung für Start-ups, die innerhalb der letzten 18 Monate gegründet und einen Umsatz bis zu 5 Millionen Euro haben, an.
Erfahren Sie mehr über die häufigsten Fehler und wie Sie sich schützen können in unserem Ratgeber "10 häufigsten Start-up-Fehler: Wie man aus Misserfolgen lernt und sich schützt". 

Mehr Informationen zur D&O-Versicherung

Falls Sie mehr über die Directors & Officers Liability Insurance D&O by Hiscox wissen möchten, können Sie sich auch an Ihren Versicherungsmakler wenden – gern empfehlen wir Ihnen mit unserer Vermittlersuche auch einen geeigneten Ansprechpartner in Ihrer Umgebung.

Schadenbeispiele: Wir sind für Sie da

Ausgleich trotz Zahlungsunfähigkeit

Schadensumme: 900.000 Euro 

Eine GmbH befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise. Dennoch gleicht der Geschäftsführer Forderungen von einem wichtigen Zulieferer in Höhe von 900.000 Euro aus. Kurze Zeit später muss der Geschäftsführer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit stellen. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung von 900.000 Euro an den Zulieferer bestanden hätte und der Geschäftsführer diese Zahlungen aus seinem privaten Vermögen an den Insolvenzverwalter gemäß § 64 GmbHG zurückzahlen müsse. Denn Zahlungen an Gläubiger nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit seien nicht zulässig. Der Anspruch des Insolvenzverwalters ist begründet.  

  • Die Managerhaftpflichtversicherung springt ein. Hiscox übernimmt die Zahlung an den Insolvenzverwalter. 

Überschuldung mit Insolvenzverfahren

Schadensumme 140.000 EUR 

Der Geschäftsführer eines Hiscox versicherten Unternehmens schließt einen langfristig angelegten Leasing- und Wartungsvertrag mit einem IT-Systemdienstleister. Als ein Jahr später gegen das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, werden die Verträge nach § 109 der Insolvenzordnung gekündigt. Der IT-Systemdienstleister fordert Schadenersatz und argumentiert, dass der Geschäftsführer die Überschuldung bereits bei Vertragsschluss gekannt, aber nicht mitgeteilt habe – mit dieser Information hätte der Dienstleister den Vertrag nicht geschlossen. Hiscox gewährt passiven Rechtsschutz und hilft somit dem versicherten Unternehmen, die Schadenersatzforderung abzuwehren. 

  • Die Managerhaftpflichtversicherung springt ein. Hiscox bezahlt den Schaden. 

Teures Fristversäumnis

Schadensumme 40.000 Euro 

Ein Hiscox versichertes Unternehmen übernimmt bei einem Bauprojekt die kaufmännische Bauherrenvertretung. Dabei versäumt der Geschäftsführer, Ansprüche aus einem Kaufvertrag geltend zu machen, die daraufhin verjähren. Der Geschäftsführer wird für den finanziellen Schaden durch das Versäumnis verantwortlich gemacht.  

  • Die Managerhaftpflichtversicherung für Berater springt ein. Hiscox reguliert den Schaden.

Insolvenzverfahren bei Start-up

Schadensumme 400.000 Euro

Ein Start-Up befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise, da die hohen Ausgaben und unerwartete Kosten dazu geführt haben, dass der erforderliche Geldbetrag für den Betrieb des Unternehmens nicht ausreicht. Dennoch gleicht der Geschäftsführer Forderungen von einem Zulieferer in Höhe von 400.000 Euro aus. Kurze Zeit später muss der Geschäftsführer des Start-Ups einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit stellen. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung von 400.000 Euro an den Zulieferer bestanden hätte und der Geschäftsführer diese Zahlungen aus seinem privaten Vermögen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müsse. Denn Zahlungen an Gläubiger nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit seien nicht zulässig. Der Anspruch des Insolvenzverwalters ist begründet. 

  • Die Managerhaftpflichtversicherung springt ein. Hiscox übernimmt die Zahlung an den Insolvenzverwalter. 
Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event
Die Erwartungen an Manager steigen mit der zunehmenden Komplexität der Geschäftswelt: Immer neue Vorgaben und Gesetze wie etwa die Compliance-Richtlinie stellen neue Anforderungen an Unternehmen und ihre Führungskräfte. Infolgedessen steigt das Risiko für Fehlentscheidungen, die zu schwerwiegenden Konsequenzen für Ihr Unternehmen führen. Maßgeschneiderter Schutz wie die Hiscox D&O-Versicherung, die Geschäftsführer und deren Privatvermögen vor Haftungsansprüchen absichern, sind daher wichtiger denn je.
Franz Kupfer Head of Professional Indemnity, D&O, Property & Events

Häufig gestellte Fragen zur D&O-Versicherung

Wen schützt die D&O-Versicherung?

Die Directors-and-Officers-Versicherung schützt Entscheidungsträger eines Unternehmens sowie Vereine jeglicher Art, wie Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und sonstige Führungskräfte vor persönlicher Haftung für im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten getroffene Entscheidungen. Da vor allem auch Start-ups (Unternehmen, die innerhalb der letzten 18 Monate gegründet wurden und einen Umsatz von 5 Mio. Euro nicht überschreiten) erheblichen D&O-Risiken ausgesetzt sind, bieten wir für diese Unternehmen ebenfalls den passenden Versicherungsschutz an. Sie deckt finanzielle Ansprüche, die aufgrund vermeintlicher oder tatsächlicher Pflichtverletzungen gegen diese Personen erhoben werden, und schützt somit das Privatvermögen der versicherten Personen.

Warum ist die D&O-Versicherung für Entscheidungsträger wichtig?

Die D&O-Versicherung ist für Entscheidungsträger von entscheidender Bedeutung, da sie in ihrer Position täglich weitreichende Entscheidungen treffen müssen, die erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. In der heutigen komplexen Geschäftswelt, in der die Verantwortung und Haftung von Managern stetig zunimmt, bietet eine Manager-Haftpflichtversicherung einen unerlässlichen Schutz vor potenziellen Ansprüchen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. Diese Versicherung trägt dazu bei, das Risiko einer persönlichen Haftung zu minimieren und Entscheidungsträgern die nötige Sicherheit zu geben, die sie für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.

Warum ist die D&O-Versicherung für Start-ups wichtig?

Start-ups stehen oft vor besonderen Herausforderungen und Risiken, die durch unerfahrene Managemententscheidungen noch verstärkt werden können. Die D&O-Versicherung bietet Schutz vor potenziellen Ansprüchen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren, und hilft dabei, das Privatvermögen der Gründer und Führungskräfte zu sichern. Dies ist besonders wichtig, da Fehlentscheidungen das junge Unternehmen und seine Entscheidungsträger existenziell bedrohen können.

Was zahlt die D&O-Versicherung nicht?

Die D&O-Versicherung deckt nicht alle Arten von Ansprüchen ab. Ausgeschlossen sind in der Regel vorsätzlich begangene rechtswidrige Handlungen, Betrug oder persönliche Bereicherung. Ebenso sind Straf- und Bußgelder, die gegen die versicherte Person verhängt werden, meist nicht von der Deckung umfasst. Ansprüche, die aufgrund von bekannten Pflichtverletzungen oder Fehlern vor Abschluss der Versicherungspolice entstanden sind, werden ebenfalls nicht abgedeckt.

Hafte ich als Manager auch mit meinem Privatvermögen?

Ja, als Manager können Sie unter bestimmten Umständen auch mit Ihrem Privatvermögen haften. Wenn Sie als Geschäftsführer oder Vorstand bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit Pflichtverletzungen begehen oder fahrlässig handeln, können Ansprüche direkt gegen Sie persönlich erhoben werden. Ihre persönliche Haftung ist nicht durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt, weshalb eine D&O-Versicherung für den Schutz Ihres Privatvermögens von großer Bedeutung ist. Dies gilt besonders für Start-ups, wo Gründer und Geschäftsführer oft persönlich stark in das Unternehmen investiert sind.

Welche Haftungsrisiken gibt es?

Haftungsrisiken für Manager umfassen eine breite Palette von potenziellen Verletzungen der Sorgfaltspflicht, wie zum Beispiel Fehlentscheidungen, die zu finanziellen Verlusten führen, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, fehlerhafte Berichterstattung, Verletzungen von Vertragspflichten oder unzureichende Überwachung der Unternehmensprozesse. Diese Risiken können zu Schadensersatzansprüchen gegen die persönlich haftenden Entscheidungsträger führen.

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

In der Regel wird die D&O-Versicherung von dem Unternehmen selbst abgeschlossen, um einerseits seine Führungskräfte und Entscheidungsträger zu schützen sowie andererseits das eigene Geschäftsrisiko zu minimieren. Denn wenn ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann das Unternehmen Haftungsansprüche gegen ihn geltend machen und der Versicherer übernimmt die Zahlung, solange die Pflichtverletzung nicht direkt vorsätzlich war. Für Start-ups ist es besonders wichtig, diesen Schutz frühzeitig zu implementieren, um das Wachstum und die Stabilität des jungen Unternehmens zu sichern.

Der Abschluss der D&O-Versicherung geschieht entweder auf Initiative der Geschäftsführung oder auf Anforderung des Aufsichtsrats. Der Versicherungsschutz gilt dann für die individuellen Personen, die in ihrer Funktion für das Unternehmen tätig sind.
 

Welche Versicherungssumme wird bei der Director & Officer-Versicherung abgedeckt?

Die Höhe der Versicherungssumme bei einer D&O-Versicherung variiert und sollte sorgfältig basierend auf der Größe des Unternehmens, der Branche, dem geografischen Tätigkeitsbereich und den spezifischen Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, gewählt werden. Die Versicherungssummen können von 100.000 Euro bis hin zu 5 Millionen Euro reichen, abhängig von den potenziellen Risiken und der gewünschten Deckungshöhe. Es ist wichtig, eine angemessene Versicherungssumme zu wählen, um den individuellen Bedarf optimal abzudecken. Für die Ermittlung der passenden Versicherungssumme stehen wir an Ihrer Seite mit einer konkreten Praxiseinsicht. Dank unserer über 25-jährigen D&O-Erfahrung können wir sagen, dass sich für die meisten Unternehmen mit einer Umsatzgröße von bis zu 5 Millionen Euro jährlich beispielsweise eine Versicherungssumme von 1 Million Euro empfiehlt. Mehr Praxistipps finden Sie in unserem Guide zur Auswahl der passenden Versicherungssumme

Für welche Branchen kann eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden?

Folgende Branchen sind bei Hiscox versicherbar (Auszug):

  • Agrarindustrie 
  • Bauingenieurwesen 
  • Bildungssektor 
  • Einzelhandel 
  • Gesundheitswesen (z. B. Arztpraxen, Rehazentren, medizinische Versorgungszentren) 
  • Großhandel 
  • Handwerk 
  • Heilnebenberufe und kosmetische 
  • Dienstleistungen 
  • lmmobilienbranche 
  • Ingenieurunternehmen 
  • IT- und Telekommunikationsbranche 
  • Labore 
  • Medien- und Verlagsbranche 
  • Öffentliche Versorgungsinfrastruktur 
  • Personaldienstleistungen 
  • Rechtliche und steuerrechtliche Dienstleistungen
  • Tourismusbranche 
  • Unternehmens- und Personalberatungen
  • Veranstaltungsbranche 
  • Vereine, Verbände, Non-Profit Organisationen 
  • Werbe-, Marketing- und PR-Agenturen

Schützt die Director & Officer-Versicherung auch vor Ansprüchen des Unternehmens selbst?

Ja, die D&O-Versicherung kann auch Schutz vor Ansprüchen des eigenen Unternehmens gegen seine Entscheidungsträger bieten (sogenannte Innenhaftung). Diese Art der Deckung, oft als "Entity Coverage" bezeichnet, schützt sowohl die individuellen Führungskräfte als auch das Unternehmen bei internen Haftungsansprüchen.

Darum Hiscox

  • Leistungsstarke Absicherung

    Verlassen Sie sich bei Hiscox auf zielgenaue und nachhaltige Absicherung ohne versteckte Klauseln und Kleingedrucktes.

  • Individuell, einfach und fair

    Bezahlen Sie nur genau das, was Sie wirklich brauchen und nur so lange, wie Sie es brauchen.

  • Starker Service im Schadenfall

    Bleiben Sie gelassen auch im Schadenfall. Ihr persönlicher Hiscox Jurist steht Ihnen zur Seite.

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