Für die Gründung einer Hausverwaltung benötigt man in Deutschland in der Regel eine Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter.
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Wer gewerblich Wohnimmobilien oder Wohnungseigentum verwalten möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Diese wird vom zuständigen Gewerbeamt oder der zuständigen Behörde erteilt. Die Erlaubnis ist relevant für:
- WEG-Verwaltung
- Mietverwaltung
- Verwaltung fremder Wohnimmobilien
Persönliche Voraussetzungen für Hausverwalter
Für die Erteilung der §34c-Erlaubnis müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Wichtige persönliche Voraussetzungen für die §34c-Erlaubnis
| Voraussetzung | Bedeutung |
|---|
| Persönliche Zuverlässigkeit | Die Behörde prüft, ob Sie als Gewerbetreibender zuverlässig auftreten und rechtliche Vorgaben einhalten. |
| Keine schweren Vorstrafen | Relevante Straftaten können die Erteilung der Erlaubnis verhindern. |
| Geordnete Vermögensverhältnisse | Es dürfen in der Regel keine erheblichen finanziellen Probleme oder ungeklärten Schulden bestehen. |
| Keine laufenden Insolvenzverfahren | Gegen Antragsteller sollte kein aktuelles Insolvenzverfahren laufen. |
Die zuständige Behörde kann diese Punkte anhand verschiedener Nachweise und Auskünfte prüfen (z.B. Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Auskunft vom Insolvenzgericht, SCHUFA bzw. Bonitätsnachweise, steuerliche Unbedenklichkeit).
Braucht man eine Ausbildung als Hausverwalter?
Eine klassische Ausbildung ist für die Gründung einer Hausverwaltung nicht zwingend vorgeschrieben. Fachliche Kenntnisse in Immobilienverwaltung, Buchhaltung, WEG-Recht und Organisation sind in der Praxis jedoch sehr wichtig.
Häufige berufliche Hintergründe von Hausverwaltern
Viele Hausverwalter verfügen über eine Ausbildung oder Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft, im kaufmännischen Bereich oder im Gebäudemanagement. Häufige berufliche Hintergründe sind beispielsweise:
- Immobilienkaufleute
- Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Immobilienfachwirte
- Betriebswirte mit Immobilienbezug
- Quereinsteiger mit Erfahrung in Verwaltung, Buchhaltung oder Immobilienbetreuung
Weiterbildung und Qualifikation
Als Gründer können Sie sich über Weiterbildungen, IHK-Lehrgänge oder berufsbegleitende Fernkurse weiterbilden. Besonders relevant sind beispielsweise:
- Immobilienverwalter/in (IHK)
- Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)
- Vorbereitungskurse zum zertifizierten Verwalter
Gerade im Bereich der WEG-Verwaltung gewinnen fachliche Qualifikationen und kontinuierliche Weiterbildung zunehmend an Bedeutung.
WEG-Verwaltung: Braucht man einen zertifizierten Verwalter?
Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG grundsätzlich zur ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Als zertifizierter Verwalter darf sich nur bezeichnen, wer eine entsprechende Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat. Dabei werden rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse geprüft. Die Regelung betrifft insbesondere die WEG-Verwaltung. Für Gründer bedeutet das: Wer Wohnungseigentümergemeinschaften professionell verwalten möchte, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen an den zertifizierten Verwalter beschäftigen.