Rückwärtsdeckung: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Wie wird Rückwärtsdeckung definiert?
  • Womit haftet ein Freelancer?
  • Womit haftet ein Geschäftsführer?
  • Welche Versicherung beinhaltet eine Rückwärtsdeckung?
Hiscox Glossar mit Begriffsdefinitionen aus der Versicherungswelt

Was bedeutet Rückwärtsdeckung?

Unterlaufen Ihnen beim Arbeiten Fehler, die Ihren Kunden schädigen, haften Sie als Freelancer dafür – und als Geschäftsführer sogar mit Ihrem Firmen- und Privatvermögen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung (auch bekannt als Vermögensschadenhaftpflicht) sichern Sie sich umfassend ab. Geschäftsführer schützt die D&O-Versicherung optimal. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch Deckung, wenn ein Versicherungsfall vor dem Abschluss Ihrer Versicherung eintrat. Dies wird als Rückwärtsdeckung bezeichnet. Eine Pflichtverletzung darf Ihnen dabei jedoch nicht bereits zu Beginn der Versicherung bekannt sein.

Beispiel: D&O-Versicherungsschutz mit Rückwärtsdeckung

Die Rückwärtsdeckung am Beispiel der D&O-Versicherung: Niemand ist perfekt, auch ein Geschäftsführer nicht. Es passiert immer wieder, dass es wegen Fehlern zu einem Schaden kommt. Stellt Ihr Kunde Schadenersatzansprüche, kann das teuer für Sie werden.

Die Hiscox D&O-Versicherung beinhaltet eine Rückwärtsversicherung. Schutz besteht also auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Pflichtverletzungen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden. Sie sind somit bei früheren Verstößen auf der sicheren Seite – solange Sie von diesen nichts gewusst haben. Sichern Sie sich als Unternehmer oder Freelancer durch die Rückwärtsdeckung in der D&O-Versicherung optimal ab.

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Hier stellen wir Ihnen unsere Experten vor, die uns mit ihrem Fachwissen und spezifischen Branchen-Knowhow als Autoren auf unserer Website unterstützen:

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Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.

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Thomas Gierszewski, Claims Underwriter Commercial Lines

Autor: Thomas Gierszewski, Claims Underwriter Commercial Lines

arbeitet seit 19 Jahren bei Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines. Er ist zuständig für die Schadenbearbeitung in den Bereichen Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht und hier spezialisiert auf die Branchen IT, Marketing, Beratung und Dienstleistung u.v.m.

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