Was bedeutet Rückwärtsdeckung?
Unterlaufen Ihnen beim Arbeiten Fehler, die Ihren Kunden schädigen, haften Sie als Freelancer dafür – und als Geschäftsführer sogar mit Ihrem Firmen- und Privatvermögen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung (auch bekannt als Vermögensschadenhaftpflicht) sichern Sie sich umfassend ab. Geschäftsführer schützt die D&O-Versicherung optimal. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch Deckung, wenn ein Versicherungsfall vor dem Abschluss Ihrer Versicherung eintrat. Dies wird als Rückwärtsdeckung bezeichnet. Eine Pflichtverletzung darf Ihnen dabei jedoch nicht bereits zu Beginn der Versicherung bekannt sein.
Beispiel: D&O-Versicherungsschutz mit Rückwärtsdeckung
Die Rückwärtsdeckung am Beispiel der D&O-Versicherung: Niemand ist perfekt, auch ein Geschäftsführer nicht. Es passiert immer wieder, dass es wegen Fehlern zu einem Schaden kommt. Stellt Ihr Kunde Schadenersatzansprüche und kommen eventuell noch Schmerzensgeld und Anwaltskosten hinzu, kann das richtig teuer für Sie werden.
Die Hiscox D&O-Versicherung beinhaltet eine Rückwärtsversicherung. Schutz besteht also auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Pflichtverletzungen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden. Sie sind somit bei früheren Verstößen auf der sicheren Seite – solange Sie von diesen nichts gewusst haben. Sichern Sie sich als Unternehmer oder Freelancer durch die Rückwärtsdeckung in der D&O-Versicherung optimal ab.
Hinweis: Diese Website und unser Versicherungsglossar wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir für die Fehlerfreiheit enthaltener Dienste und Informationen insbesondere für Aktualität und Vollständigkeit sowie für die Auslegung einer Begriffserklärung im konkreten Fall nicht garantieren. Weiterlesen >
Wir schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die mittelbar oder unmittelbar aus der Benutzung dieser Website sowie ihres Erklärungsinhaltes entstehen, soweit wir nicht gesetzlich zwingend haften.
Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.
Zuletzt weisen wir darauf hin, dass wir auch für Inhalte verwiesener Verlinkungen nicht verantwortlich sind, da der jeweilige Betreiber der Website für diese selbst verantwortlich ist.
Aktuelle Themen für Gründer & Selbstständige finden Sie in unseren Tipps & Insights Business oder folgen Sie uns auf Social Media