- Was bedeutet fahrlässig?
- Was ist grobe Fahrlässigkeit?
- Definition und Beispiele
Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Definition und Wissenswertes
Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Das Wichtigste in Kürze
- Fahrlässigkeit beschreibt das Nichterfüllen der erforderlichen Sorgfaltspflicht und wird in leichte, normale und grobe Fahrlässigkeit unterteilt.
- Normale Fahrlässigkeit liegt vor, wenn durch unbewusstes Handeln, wie das Umwerfen von Flaschen in einem Supermarkt, ein Schaden verursacht wird.
- Grobe Fahrlässigkeit entsteht, wenn ein klar erkennbares Risiko, wie eine nicht funktionierende Notstromversorgung, ignoriert wird und dadurch ein erheblicher Schaden entsteht.
- Fahrlässiges Handeln ist gesetzlich definiert als das Missachten der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 (2) BGB), wobei grobe Fahrlässigkeit eine besonders schwere Verletzung dieser Sorgfaltspflicht darstellt.
Grobe Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit: Definition
Arbeiten Sie als Unternehmer oder Freiberufler bei einem Kunden und verursachen einen Schaden, kann das für Sie teuer werden. Relevant ist jedoch, wie es zu diesem Fehler gekommen ist beziehungsweise in welchem Ausmaß Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind und somit fahrlässig gehandelt haben.
Es gibt verschiedene Stufen von Fahrlässigkeit – darunter leichte, normale und grobe Fahrlässigkeit. Beispiele:
- normale Fahrlässigkeit: Ihr Kunde ist zum Beispiel ein Supermarkt, dessen EDV-System ausgefallen ist. Stürmen Sie nun in die Filiale, werfen vor lauter Eile unbewusst Flaschen im Regel um, die zu Bruch gehen, haben Sie durch Ihre Hast lediglich fahrlässig gehandelt.
- grobe Fahrlässigkeit: Sie bemerken, dass die Notstromversorgung im Supermarkt nicht funktioniert und verzichten darauf, den Fehler zu beheben. Durch einen plötzlichen Stromausfall gehen wichtige Daten verloren – die durch Notstromversorgung erhalten geblieben wären. Da Sie mit diesem Schaden hätten rechnen müssen, haben Sie grob fahrlässig gehandelt.
Berufshaftpflichtversicherung: abgesichert bei Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist im Gesetz folgendermaßen definiert: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“ (§ 276 (2) BGB). Wer sich hingegen grob fahrlässig verhält, hat die erforderliche Sorgfalt in besonders schweren Maßen verletzt.
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Autor: Alexander Khan, Claims Underwriter
ist Volljurist und betreut als Claims Underwriter Schadenfälle im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Parallel dazu ist er Mitglied im Cyber Wording Committee und berät hier rechtlich bei allen Themen rund um das Versicherungsprodukt, insbesondere bei der Erstellung von Klauseln. Somit weiß er um die rechtliche Bedeutung und Auslegung der Begriffe in der Versicherungswelt. Im Glossar hilft er gerne mit dieser Expertise und möchte mitwirken, Versicherungsbegriffe präzise aber auch verständlich zu schildern.
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