Grobe Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit: Definition
Arbeiten Sie als Unternehmer oder Freiberufler bei einem Kunden und verursachen einen Schaden, kann das für Sie teuer werden. Relevant ist jedoch, wie es zu diesem Fehler gekommen ist beziehungsweise in welchem Ausmaß Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind und somit fahrlässig gehandelt haben.
Es gibt verschiedene Stufen von Fahrlässigkeit – darunter leichte, normale und grobe Fahrlässigkeit. Beispiele:
- normale Fahrlässigkeit: Ihr Kunde ist zum Beispiel ein Supermarkt, dessen EDV-System ausgefallen ist. Stürmen Sie nun in die Filiale, werfen vor lauter Eile unbewusst Flaschen im Regel um, die zu Bruch gehen, haben Sie durch Ihre Hast lediglich fahrlässig gehandelt.
- grobe Fahrlässigkeit: Sie bemerken, dass die Notstromversorgung im Supermarkt nicht funktioniert und verzichten darauf, den Fehler zu beheben. Durch einen plötzlichen Stromausfall gehen wichtige Daten verloren – die durch Notstromversorgung erhalten geblieben wären. Da Sie mit diesem Schaden hätten rechnen müssen, haben Sie grob fahrlässig gehandelt.
Berufshaftpflichtversicherung: abgesichert bei Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist im Gesetz folgendermaßen definiert: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“ (§ 276 (2) BGB). Wer sich hingegen grob fahrlässig verhält, hat die erforderliche Sorgfalt in besonders schweren Maßen verletzt.
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