Mangelhafte Leistungserfüllung / Schlechtleistung kurz erklärt
Eine mangelhafte Leistungserfüllung (auch „Schlechtleistung“ oder „Schlechterfüllung“ genannt) liegt vor, wenn Sie als Freelancer oder Unternehmen Ihre Aufträge nicht vollständig oder fehlerhaft und damit nicht wie vertraglich festgelegt abliefern (= unbefriedigende Leistungserfüllung).
In diesen Fällen kann Ihr Kunde unter Umständen Schadenersatz von Ihnen fordern.
Gut zu wissen: Allgemein wird der Tatbestand einer Schlechtleistung in § 323 und § 326 BGB definiert. Für Unternehmen / Werkverträge ist in § 633 ff BGB geregelt, was Sach- und Rechtsmängel und welche Rechte der Besteller bestehen.
Beispiel zu mangelhafter Leistungserfüllung / Schlechtleistung
Ein Beispiel: Ein Kunde Ihrer Werbeagentur möchte seine Produkte zum Firmenjubiläum speziell bewerben. Er beauftragt Sie damit, die erforderlichen Werbematerialen zu erstellen. Ihre Agentur schafft es jedoch nicht, die vertraglich festgelegte Abgabefrist einzuhalten. Der Kunde macht Sie wegen stagnierender Umsätze aufgrund der fehlenden Werbemaßnahmen und damit entgangenen Gewinn verantwortlich und fordert Schadenersatz.
Versicherung bei Schlechtleistung
Die Hiscox Berufshaftpflicht lässt sich auf verschiedene Berufe individuell anpassen. Bei einer Schlechtleistung / mangelhaften Leistungserfüllung wird zunächst geprüft, ob der Schadenersatzanspruch beziehungsweise die geltend gemachte Höhe gerechtfertigt ist. Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab (Passiver Rechtsschutz) oder kommt für den Schaden auf, wenn Ansprüche berechtigt sind.
Mit einer auf die Branche angepassten Berufshaftpflicht – der Media-Haftpflicht – können sich Marketing- und Werbeagenturen und Freelancer gegen Schadenersatzforderungen bei mangelhafter Leistungserfüllung / Schlechtleistung schützen.
Mit einer IT-Haftpflichtversicherung sind Freiberufler und Unternehmen in der IT- und Telekommunikationsbranche auf der sicheren Seite.
Über die Werbe- und IT-Branche hinaus finden Sie hier Ihre passende Absicherung:
Zur Berufshaftpflichtversicherung
Ein weiteres Highlight: Die Berufshaftpflicht springt auch bei einer verzögerten Leistungserfüllung ein, das heißt, wenn Sie Ihre Aufträge nicht zu dem Zeitpunkt abliefern oder fertigstellen, der mit Ihrem Kunden vertraglich vereinbart ist.
Ein Beispiel: Eine von Ihrem IT-Unternehmen entwickelte Software funktioniert nicht einwandfrei und verlangsamt die Arbeitsabläufe Ihres Kunden. Der Kunde erleidet deshalb Umsatzeinbußen und fordert Schadenersatz von Ihnen (Stichwort Verzugsschaden).

Autor:in Alexander Khan
ist Volljurist und betreut als Claims Underwriter Schadenfälle im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Parallel dazu ist er Mitglied im Cyber Wording Committee und berät hier rechtlich bei allen Themen rund um das Versicherungsprodukt, insbesondere bei der Erstellung von Klauseln. Somit weiß er um die rechtliche Bedeutung und Auslegung der Begriffe in der Versicherungswelt. Im Glossar hilft er gerne mit dieser Expertise und möchte mitwirken, Versicherungsbegriffe präzise aber auch verständlich zu schildern.
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