Was sind Folgeschäden (Versicherung)?
Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der sich aus einem anderen ergibt.
Als Vermögensfolgeschäden werden sogenannte „unechte Vermögensschäden“ bezeichnet. Sie unterscheiden sich zu den sogenannten „echten Vermögensschäden“.
Bei einem „echten Vermögensschaden“ entsteht Ihrem Kunden aufgrund Ihrer Fehler – zum Beispiel durch Falschberatung – ein rein finanzieller Schaden, für den er Sie in Haftung nimmt.
Bei einem „unechten Vermögensschaden“ (Vermögensfolgeschaden) geht dem finanziellen Schaden ein Personenschaden oder Sachschaden voraus.
Schadenersatzforderungen aufgrund von Vermögensschäden: zwei Praxisbeispiele
Fall 1 – echter Vermögensschaden: Ihre Marketing-Agentur ist für den Relaunch einer Kunden-Website verantwortlich. Als Sie die Website auf ein Responsive Design Template umstellen wollen, kommt es zu einem Fehler. Die komplette Webseite ist lahmgelegt. Ihr Kunde beauftragt ein externes IT-Unternehmen, um das Problem zu lösen und fordert Schadenersatz für die Umsatzeinbußen, die durch Ihren Fehler entstanden sind.
Fall 2 – unechter Vermögensschaden: Beim Besuch Ihres Unternehmens verletzt sich Ihr Kunde, als er über ein Kabel stolpert. Er muss im Krankenhaus behandelt werden. Für den entstandenen Verdienstausfall und den damit einhergehenden finanziellen Schaden nimmt er Sie in Haftung.
Abgesichert mit einer Vermögensschäden- und Folgeschäden-Versicherung
In allen Fällen kann Ihr Kunde von Ihnen Schadenersatz fordern. Im ersten Fall schützt Sie eine Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) von Hiscox, da es sich um einen echten Vermögensschaden handelt.
Im zweiten Fall greift eine Betriebshaftpflichtversicherung, da ein Vermögensfolgeschaden (unechter Vermögensschaden) entstanden ist. Die beiden wichtigen Versicherungen können Sie bei Hiscox im Paket abschließen.

Autorin Mirjam Kaufmann-Biba
ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.
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Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.
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