Urheberrechtsverletzung: Definition und Versicherung

  • Was versteht man unter Urheberrechtsverletzung?
  • Was sind Beispiele für urheberrechtlich geschützte Werke?
  • Wie vermeidet man eine Urheberrechtsverletzung?
Hiscox Glossar für Begriffe aus der Versicherungswelt

Urheberrechtsverletzung: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn geschützte Werke ohne Genehmigung des Urhebers genutzt werden.
  • Geschützte Werke umfassen Fotos, Literatur, Logos, Kunst, Musik und Filme.
  • Um Verletzungen zu vermeiden, sichern Sie sich Nutzungsrechte vertraglich und prüfen Sie die AGB von Bildagenturen.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen durch Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen.

 

Was versteht man unter Urheberrechtsverletzung?

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen Sie als Marketing- und Web-Experte nur mit Genehmigung des Urhebers oder einer Lizenz – etwa einer Creative Commons (kurz CC)-Lizenz – verwenden, verändern oder vervielfältigen. Nutzen Sie zum Beispiel Fotos oder kopieren Texte ohne die Erlaubnis des Fotografen beziehungsweise Autors oder ohne eine entsprechende Lizenz, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

Beispiele für urheberrechtlich geschützte Werke

Urheber- und Bildrechte beziehen sich unter anderem auf folgende Schöpfungen:

  • Fotos – im Bildrecht „Lichtbilder“ oder „Lichtbildwerke“ genannt,
  • Sprachwerke: Literatur, Artikel, wissenschaftliche Abhandlungen, Liedtexte,
  • Logos und geschützte Designmuster,
  • Kunst, Musik und Filme.

So schützen Sie sich vor dem finanziellen Risiko Urheberrechtsverletzung

Arbeiten Sie mit Fotografen zusammen, werden Sie sich mitunter vertraglich die Rechte zusichern, die Fotos auf sämtlichen relevanten Kanälen benutzen zu dürfen. Nutzen Sie Bildagenturen, prüfen Sie sicherlich deren AGB, ob eventuell Einschränkungen in der Verwendung gelten – zum Beispiel, ob Sie die Lichtbildwerke auch für Werbung verwenden dürfen oder nicht.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Sie schnell unwissentlich Urheberrechte verletzen. Vor allem das Urheberrecht im Internet ist oft undurchsichtig: Sie laufen zum Beispiel Gefahr, auf Facebook Bilder einer Bilddatenbank zu verwenden, die nicht für soziale Medien freigegeben sind. Daraufhin können Schadenersatzansprüche und Unterlassungsklagen auf Sie zukommen.

Hinweise, was zum Beispiel nach dem Erhalt einer Unterlassungsforderung im Zusammenhang mit Google Fonts zu tun ist, finden Sie in unserem Blogbeitrag Google Fonts Abmahnung: Das müssen Website-Betreiber wissen.

Risiko Urheberrechtsverletzung: Versicherung für die Marketing-, Media- und Werbebranche

Gegen die Folgen einer solchen Urheberrechtsverletzung schützen Sie sich als freiberuflicher Marketing-Berater oder -Agentur mit einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Ihr Kunde oder ein Dritter wegen einer von Ihnen verschuldeten Urheberrechtsverletzung Schadenersatz fordert.

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Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.

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Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines

Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines

ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.

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