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Urheberrechtsverletzung: Definition und Versicherung

Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn Ihr Unternehmen urheberrechtlich
geschützte Werke ohne Einwilligung des Urhebers nutzt oder verändert. Die
daraus entstehenden Schadensersatzansprüche des Urhebers sind im Rahmen der
Hiscox Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.

Urheberrechtsverletzung: Wie kann das passieren?

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen Sie als Marketing- und Web-Experte nur mit Genehmigung des Urhebers oder einer Lizenz – etwa einer Creative Commons (kurz CC)-Lizenz – verwenden, verändern oder vervielfältigen. Nutzen Sie zum Beispiel Fotos oder kopieren Texte ohne die Erlaubnis des Fotografen beziehungsweise Autors oder ohne eine entsprechende Lizenz, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

Beispiele für urheberrechtlich geschützte Werke

Urheber- und Bildrechte beziehen sich unter anderem auf folgende Schöpfungen:

  • Fotos – im Bildrecht „Lichtbilder“ oder „Lichtbildwerke“ genannt,
  • Sprachwerke: Literatur, Artikel, wissenschaftliche Abhandlungen, Liedtexte,
  • Logos und geschützte Designmuster,
  • Kunst, Musik und Filme.

So schützen Sie sich vor dem finanziellen Risiko Urheberrechtsverletzung

Arbeiten Sie mit Fotografen zusammen, werden Sie sich mitunter vertraglich die Rechte zusichern, die Fotos auf sämtlichen relevanten Kanälen benutzen zu dürfen. Nutzen Sie Bildagenturen, prüfen Sie sicherlich deren AGB, ob eventuell Einschränkungen in der Verwendung gelten – zum Beispiel, ob Sie die Lichtbildwerke auch für Werbung verwenden dürfen oder nicht.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Sie schnell unwissentlich Urheberrechte verletzen. Vor allem das Urheberrecht im Internet ist oft undurchsichtig: Sie laufen zum Beispiel Gefahr, auf Facebook Bilder einer Bilddatenbank zu verwenden, die nicht für soziale Medien freigegeben sind. Daraufhin können Schadenersatzansprüche und Unterlassungsklagen auf Sie zukommen.

Risiko Urheberrechtsverletzung: Versicherung für die Marketing-, Media- und Werbebranche

Gegen die Folgen einer solchen Urheberrechtsverletzung schützen Sie sich als freiberuflicher Marketing-Berater oder -Agentur mit einer entsprechenden Marketing-Berufshaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Ihr Kunde oder ein Dritter wegen einer von Ihnen verschuldeten Urheberrechtsverletzung Schadenersatz fordert.

Freiberufliche Blogger und Influencer sichert die Blogger-Versicherung optimal ab.

Hinweis: Diese Website und unser Versicherungsglossar wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir für die Fehlerfreiheit enthaltener Dienste und Informationen insbesondere für Aktualität und Vollständigkeit sowie für die Auslegung einer Begriffserklärung im konkreten Fall nicht garantieren. Weiterlesen >

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Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.

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