Google Fonts Abmahnung: Das müssen Website-Betreiber wissen

18.11.2022 von Mirjam Kaufmann-Biba

Bei vielen Website-Betreibern flattert aktuell Post ins Haus bzw. in die Mailbox – dabei handelt es sich leider um weniger erfreuliche Nachrichten. Seit der Rechtsprechung des Landgerichts München I werden Betreiber von Websites aufgrund eines (vermeintlichen) DSGVO-Verstoßes in Bezug auf die Verwendung von Google Fonts abgemahnt. Die Hintergründe zu DSGVO & Google Fonts sowie Tipps, wie Sie sich im Falle einer Abmahnung verhalten sollten, haben wir Ihnen zusammengestellt.

Google Fonts Abmahnung Das müssen Website-Betreiber wissen

Google Fonts DSGVO Abmahnungen: Worum geht’s?

Ausgangspunkt der aktuellen Abmahnwelle ist ein Urteil des Landgerichts München I von Januar 2022. Darin sprach das Gericht einem Kläger Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zu, weil ein Unternehmen auf seiner Website Google Fonts datenschutzwidrig eingebunden hatte und dadurch die IP-Adresse des Klägers ohne dessen Einwilligung wiederholt an Google (mit Servern in den USA) gesendet wurde. Bei einem weiteren Verstoß wurde dem Unternehmen zudem ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.

Kurz beantwortet

  • Was sind Google Fonts?

    Google Fonts sind von Google bereitgestellte Schriftarten für die Nutzung auf der eigenen Website. Darum sind Google Fonts so beliebt: Die Schriften sind kostenfrei und müssen nicht auf den eigenen Server hochgeladen werden.

Sind Google Fonts DSGVO-konform?

Lokal: Sie laden die Google Fonts herunter und laden sie dann wiederum auf Ihrer eigenen Website hoch, sodass bei Aufruf Ihrer Website keine Verbindung zu den Google Servern hergestellt wird.

Die lokale Einbindung von Google Fonts ist DSGVO konform.

Remote: Sie binden die Google Fonts so auf Ihrer Website ein, dass bei jedem Aufruf der Seite eine Verbindung zu den Google Servern hergestellt wird und dabei die IP-Adressen des Websitebesuchers an Google weitergeleitet werden.

× Die Remote-Einbindung kann einen DSGVO-Verstoß darstellen.

→ Sollte eine Einwilligung in die Weitergabe der IP-Adresse an Dritte vom Webseitenbesucher eingeholt worden sein, ist in der Regel von keinem DSGVO-Verstoß auszugehen. Diese kann z.B. durch Anklicken eines entsprechenden Pop-Ups eingeholt werden.

Google Fonts Abmahnung erhalten – was tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung aufgrund eines vermeintlichen Google-Fonts-DGSVO-Verstoßes erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und folgende Schritte unternehmen:

  • Wenn Sie bei Hiscox versichert sind: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schicken Sie das Forderungsschreiben und die unten genannten Informationen über die Einbindung von Google Fonts an [email protected]. Wir prüfen kurzfristig das weitere Vorgehen und stimmen dieses mit Ihnen ab.
  • Überprüfen Sie, ob und wie Sie Google Fonts auf Ihrer Website eingebunden haben.
  • Sind die Fonts remote (überprüfen Sie den Quellcode der Website auf Verlinkungen auf googleapis.de oder fonts.gstatic.de.com) eingebunden, sodass die IP-Adressen Ihrer Besucher an Google weitergeleitet werden und es liegt keine ausdrückliche Einwilligungserklärung der Webseitenbesucher vor, stellen Sie sicher, dass die Einbindung unverzüglich abgestellt wird.
  • Sollten Sie Google Fonts remote eingebunden haben und sich dazu entscheiden, der Forderung nachkommen zu wollen, bestehen Sie darauf, dass damit alle Ansprüche betreffend der Pflichtverletzung abgegolten sind.
  • Haben Sie die Google Fonts lokal eingebunden oder nutzen diese womöglich nicht oder haben alternativ eine Einwilligungserklärung vorliegen, müssen Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Antworten Sie entweder gar nicht auf das Schreiben oder erklären Sie, dass durch die von Ihnen eingebundenen Google Fonts keine Verbindung zu den Google Servern aufgebaut wird bzw. eine Einwilligungserklärung vorliegt.

Aktuell beobachten wir, dass bei einer Antwort auf die Abmahnung in der Regel keine Rückmeldung der Gegenseite kommt. Es bleibt abzuwarten, wie die Fälle, in denen die Forderung nicht bezahlt wird, weitergehen.

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise unverbindlich sind und eine Einzelfallprüfung nicht ersetzen.

Google Fonts Abmahnung: Zwei Beispiele aus der Praxis

1. Unser Versicherungsnehmer betreibt einen Onlineshop für Elektronikartikel. Per Brief erhält er ein Anwaltsschreiben, in dem ihm vorgeworfen wird, die IP-Adressen des Mandanten auf der Homepage ohne dessen Einwilligung und durch die Verwendung von Google Fonts weitergegeben zu haben. Außerdem fordert die Anwaltskanzlei eine Schadenersatzzahlung von 170 Euro.

Der Hiscox Kunde meldet uns den Schadenfall. Daraufhin stellen wir ihm einen Hiscox Juristen und festen Ansprechpartner zur Seite.

→ Der Hiscox Jurist prüft die Forderung und spricht eine Empfehlung für die individuelle Situation aus.
→ Wir unterstützen unsere Versicherungsnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

2. Unser Versicherungsnehmer hat für seinen Kunden eine Website unter Einbindung von Google Fonts erstellt. Sein Kunde wiederum wird daraufhin wegen der unberechtigten Weitergabe der IP-Adresse von einem Besucher der Website in Höhe von 170 € schadensersatzpflichtig gemacht.

Der Hiscox Kunde meldet uns den Schadenfall. Daraufhin stellen wir ihm einen Hiscox Juristen und festen Ansprechpartner zur Seite.

→ Der Hiscox Jurist prüft die Forderung und spricht eine Empfehlung für die individuelle Situation aus.
→ In der Regel ist in derartigen Konstellationen zunächst abzuwarten, ob der Kunde unseren Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt.
→ Auch hier nehmen wir die gerichtlichen und außergerichtlichen Interessen unserer Versicherungsnehmer war.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um unverbindliche Schadenbeispiele handelt. Die Gewährung des Versicherungsschutzes sowie die rechtliche Bewertung ist einzelfallbezogen, beispielsweise kann die Forderung unterhalb des versicherungsvertraglich vereinbarten Selbstbehalts liegen

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Unsere Kunden bewerten unseren Schadenservice mit 4,7 von 5 Sternen (Umfrage 2023).

Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines

Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines

ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.

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    Wir blicken auf über 100 Jahre Erfahrung bei der Absicherung von Spezialrisiken zurück und sind von Anfang an Innovator mit vielfach ausgezeichneten Versicherungslösungen.

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    Unsere Kunden empfehlen unseren schnellen und professionellen Schadenservice mit 4,7 von 5 Sternen weiter (lt. Umfrage 2023) – das ist uns Lob und Ansporn gleichermaßen.

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