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Tätigkeitsschaden

Ein Beispiel: Sie installieren bei einem Kunden ein neues EDV-System
und tauschen dazu ein Teil der Hardware aus. Dadurch beschädigen Sie
jedoch das Mainboard, das erneuert werden muss. In diesem Fall liegt
ein Tätigkeitsschaden vor.

Arbeiten Sie als Unternehmer oder Freiberufler bei einem Kunden und beschädigen dabei versehentlich dessen Eigentum, kann dieser Schadenersatzansprüche erheben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen.

Wann ist ein Schaden ein Tätigkeitsschaden?

Ein Beispiel: Sie installieren bei einem Kunden ein neues EDV-System und tauschen dazu ein Teil der Hardware aus. Dadurch beschädigen Sie jedoch das Mainboard, das erneuert werden muss. In diesem Fall liegt ein Tätigkeitsschaden vor. Nicht nur die Kosten für ein neues Mainboard sondern auch für den Betriebsausfall des Kunden sollen nun Sie tragen.

Lassen sich Tätigkeitsschäden versichern?

Bei vielen Versicherern sind Tätigkeitsschäden bedingungsgemäß entweder komplett ausgeschlossen oder nur mit geringen Entschädigungsgrenzen versichert.

Tätigkeitsschäden sind im Rahmen der Hiscox Betriebshafthaftpflichtversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, dabei verzichten wir auf ein Sublimit.

Für uns ist es dann unerheblich, ob es sich um einen Tätigkeitsschaden oder einen „normalen“ Haftpflichtschaden handelt. Die Betriebshaftpflicht ist in Kombination mit einer Berufshaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen und Betriebsarten abschließbar.

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