Entschädigungsgrenze / Sublimit: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Was bedeutet Entschädigungsgrenze?
  • Beispiele für Entschädigungsgrenzen / Sublimits in Haftpflichtverträgen
Ein Mann und eine Frau arbeiten gemeinsam an einem Laptop in einem modernen Büro.

Entschädigungsgrenze: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entschädigungsgrenze oder das Sublimit bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherung im Schadensfall für bestimmte Risiken oder Schäden innerhalb eines Versicherungsvertrags zahlt. Sie stellt eine Begrenzung der Versicherungssumme dar und ist häufig niedriger als die Gesamtversicherungssumme.
  • Sublimits kommen oft bei spezifischen Schadensarten zum Einsatz, wie beispielsweise bei bestimmten Naturgefahren, Diebstahl oder Schäden durch Dritte. Dadurch können Versicherer Risiken gezielt steuern und die Prämien stabil halten.
  • Es ist entscheidend, die Sublimits des eigenen Versicherungsvertrags zu kennen, um im Schadensfall nicht unerwartet auf Kosten sitzen zu bleiben. Versicherungsnehmer sollten sich über die genauen Bedingungen und Grenzen informieren und diese bei Bedarf individuell anpassen

 

Was bedeutet Entschädigungsgrenze?

Die Entschädigungsgrenze beschränkt die Summe, die Ihr Versicherer im Schadenfall zahlt (= vereinbarte Versicherungssumme) bis zu einem gewissen Betrag. Auch wird häufig der Begriff Sublimit verwendet. Das Wort setzt sich aus „sub“ sprich „unter / Teil-“ und „Limit“ sprich „Grenze“ zusammen.

Entschädigungsgrenzen beziehungsweise Sublimits werden – falls vorhanden – in den Versicherungsbedingungen und auf dem Versicherungsschein definiert. Davon betroffen sein können bestimmte, in Ihrem Vertrag mitversicherte Teilrisiken.

Beispiele für Entschädigungsgrenzen / Sublimits in Haftpflichtverträgen

Gelten Sublimits für bestimmte Teilrisiken – etwa Rechtsverletzungen, Eigenschäden, Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, etc. – werden sie gesondert ausgewiesen. Zwei Beispiele für Regelungen einer Entschädigungsgrenze:

  • Privat-Haftpflichtversicherung: Haben Sie in einer privaten Haftpflicht eine Deckung von Sachschäden mit drei Millionen Euro, kann es sein, dass zum Beispiel darin eingeschlossene Mietschäden aber nur bis zu einem Sublimit von 100.000 Euro versichert sind.
  • Gewerbliche Haftpflichtversicherung: Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 500.000 Euro, sind mitunter Eigenschäden bis zu einer Entschädigungsgrenze von 300.000 Euro mitversichert.

Sublimits werden in der Regel auf die Versicherungssumme angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Verfügung.

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Thomas Gierszewski, Claims Underwriter Commercial Lines

Autor: Thomas Gierszewski, Claims Underwriter Commercial Lines

arbeitet seit 19 Jahren bei Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines. Er ist zuständig für die Schadenbearbeitung in den Bereichen Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht und hier spezialisiert auf die Branchen IT, Marketing, Beratung und Dienstleistung u.v.m.

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