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Entschädigungsgrenze / Sublimit: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Was bedeutet Entschädigungsgrenze?
  • Beispiele für Entschädigungsgrenzen / Sublimits in Haftpflichtverträgen

Was bedeutet Entschädigungsgrenze?

Die Entschädigungsgrenze beschränkt die Summe, die Ihr Versicherer im Schadenfall zahlt (= vereinbarte Versicherungssumme) bis zu einem gewissen Betrag. Auch wird häufig der Begriff Sublimit verwendet. Das Wort setzt sich aus „sub“ sprich „unter / Teil-“ und „Limit“ sprich „Grenze“ zusammen.

Entschädigungsgrenzen beziehungsweise Sublimits werden – falls vorhanden – in den Versicherungsbedingungen und auf dem Versicherungsschein definiert. Davon betroffen sein können bestimmte, in Ihrem Vertrag mitversicherte Teilrisiken.

Beispiele für Entschädigungsgrenzen / Sublimits in Haftpflichtverträgen

Gelten Sublimits für bestimmte Teilrisiken – etwa Rechtsverletzungen, Eigenschäden, Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, etc. – werden sie gesondert ausgewiesen. Zwei Beispiele für Regelungen einer Entschädigungsgrenze:

  • Privat-Haftpflichtversicherung: Haben Sie in einer privaten Haftpflicht eine Deckung von Sachschäden mit drei Millionen Euro, kann es sein, dass zum Beispiel darin eingeschlossene Mietschäden aber nur bis zu einem Sublimit von 100.000 Euro versichert sind.
  • Gewerbliche Haftpflichtversicherung: Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 500.000 Euro, sind mitunter Eigenschäden bis zu einer Entschädigungsgrenze von 300.000 Euro mitversichert.

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Sublimits werden in der Regel auf die Versicherungssumme angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Verfügung.

Hiscox Glossar für Versicherungsbegriffe: Autor Thomas Gierszewski

Autor Thomas Gierszewski

arbeitet seit 19 Jahren bei Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines. Er ist zuständig für die Schadenbearbeitung in den Bereichen Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht und hier spezialisiert auf die Branchen IT, Marketing, Beratung und Dienstleistung u.v.m.

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