Welche Rechtsform passt zu Ihrer Agentur?
Die Rechtsform beeinflusst Haftung, Außenwirkung, Verwaltungsaufwand und spätere Entwicklungsmöglichkeiten. Wer allein startet, beginnt häufig als Einzelunternehmen. Wer mit Partnern gründet, muss klären, ob eine GbR, UG oder GmbH besser zur geplanten Agentur passt.
| Wenn Sie ... | kann diese Rechtsform naheliegen |
|---|
| allein und möglichst einfach starten | Einzelunternehmen |
| gemeinsam mit einem Partner gründen | GbR |
| haftungsbeschränkt starten möchten, aber wenig Stammkapital einsetzen wollen | UG |
| mit stärkerer Außenwirkung, Wachstum und klarer Kapitalstruktur planen | GmbH |
Bei Kapitalgesellschaften kommen zusätzliche formale Schritte hinzu. Für GmbH und UG sind unter anderem relevant:
- Gesellschaftsvertrag
- notarielle Beurkundung
- Stammkapital
- Handelsregistereintragung
- Gewerbeanmeldung
Für Agenturgründer ist das keine rein juristische Entscheidung. Eine kleine Kreativagentur mit wenigen Kunden hat andere Anforderungen als eine wachsende Performance-Marketing-Agentur mit Mitarbeitern, Freelancer-Netzwerk und größeren Projektbudgets. Bei der Wahl der Rechtsform zählen daher nicht nur die Gründungskosten, sondern auch Haftung, Wachstumsmöglichkeiten und professionelle Außenwirkung.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Selbstständig machen mit der richtigen Rechtsform“.
Welche steuerlichen Schritte sind nötig?
Nach der Gründung folgt die steuerliche Erfassung. Wer eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit aufnimmt, muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
1. ELSTER-Zugang einrichten
Für die elektronische Übermittlung wird ein ELSTER-Benutzerkonto benötigt. Wer noch keinen Zugang hat, sollte die Registrierung früh anstoßen, weil Freischaltcode und Aktivierung etwas Zeit benötigen können.
2. Passenden Fragebogen auswählen
Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Fragebögen, etwa für Einzelunternehmen oder für Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH. Für Kapitalgesellschaften gibt es einen eigenen Fragebogen.
3. Umsatz und Gewinn realistisch schätzen
Im Fragebogen werden erwartete Umsätze und Gewinne abgefragt. Diese Angaben sind wichtig, weil sie unter anderem Einfluss auf steuerliche Vorauszahlungen und die Liquiditätsplanung haben können.
4. Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung prüfen
Agenturgründer müssen klären, ob sie regulär Umsatzsteuer ausweisen oder die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das wirkt sich auf Angebote, Rechnungen, Preise und Kundenkommunikation aus.
5. Steuernummer abwarten und Rechnungen sauber vorbereiten
Nach der Prüfung vergibt das Finanzamt eine Steuernummer. Spätestens dann sollten Rechnungen, Buchhaltung, Belegablage und laufende Umsatzsteuerpflichten sauber eingerichtet sein.
Was gilt für Impressum und Online-Auftritt?
Sobald die Agentur online sichtbar wird, braucht sie ein rechtssicheres Impressum. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz müssen Diensteanbieter für geschäftsmäßige digitale Dienste bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Dazu zählen je nach Rechtsform unter anderem Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte und Kontaktdaten.
Für Agenturen betrifft das nicht nur die eigene Website. Auch Landingpages, Kampagnenseiten, Newsletter-Anmeldungen oder digitale Portfolios müssen sauber geprüft werden.
Warum Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden sollte
Datenschutz gehört bei Agenturen von Beginn an zur professionellen Basis. Schon einfache Tools und Prozesse können personenbezogene Daten betreffen, etwa:
- Kontaktformulare
- Newsletter
- Bewerbungen
- CRM-Systeme
- Tracking-Tools
- Projektmanagement-Systeme
- Kundendaten, Kampagnendaten oder Zielgruppendaten
Für Agenturen ist das besonders relevant, weil sie häufig nicht nur eigene Daten verarbeiten. In vielen Projekten arbeiten sie auch mit Daten ihrer Auftraggeber, zum Beispiel bei Newsletter-Kampagnen, Website-Analysen, Social-Media-Kampagnen oder Lead-Formularen.
In der Praxis bedeutet das: Vor dem ersten Kundenprojekt ist es sinnvoll zu klären, welche Datenschutzhinweise nötig sind, welche Tools eingesetzt werden, wo Daten gespeichert werden, wer Zugriff erhält und ob Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich sind.