Persönlichkeitsrechtsverletzungen können entstehen, wenn Bilder ohne ausreichende Einwilligung veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Praxisbeispiel: Vertrauliche Aufnahmen veröffentlicht
Ein Eventfotograf wird beauftragt, eine exklusive Abendveranstaltung zu begleiten. Zu den Gästen gehören Unternehmer, Politiker und weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Im Laufe des Abends macht er unbemerkt Aufnahmen eines Paares, das sich nach Veranstaltungsende noch in einem separaten Bereich der Event-Location aufhält. Die beiden wirken vertraut und umarmen sich mehrfach.
Der Fotograf hält die Situation für journalistisch interessant, da es sich um einen bekannten Politiker und eine unbekannte Dame handelt. Noch am selben Abend veröffentlicht er die Bilder auf seinen Social-Media-Kanälen.
Kurze Zeit später verbreiten sich die Aufnahmen rasant im Internet und sorgen für erheblichen Wirbel.
Aus einem Foto wird eine Schadenersatzforderung
Die abgebildete Dame sieht durch die Veröffentlichung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und geht rechtlich gegen den Fotografen vor.
Neben der Entfernung der Bilder werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 8.000 Euro.
Warum Persönlichkeitsrechte wichtig sind
Fotos können Rückschlüsse auf private Beziehungen oder persönliche Lebensumstände zulassen.
Während der Politiker als Person des öffentlichen Lebens unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstand der Berichterstattung sein kann, gilt dies nicht automatisch für die unbekannte Dame.
Dieser Schadenfall führt vor Augen, dass nicht jede Aufnahme automatisch veröffentlicht werden darf. Gerade bei Veranstaltungen, Business-Events oder exklusiven Kundenevents sollten Fotografen sorgfältig prüfen, ob die erforderlichen Einwilligungen für eine Veröffentlichung vorliegen.
Neben Persönlichkeitsrechten spielen für Fotografen auch Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte eine wichtige Rolle. Welche rechtlichen Fehler häufig zu Abmahnungen führen, lesen Sie in unserem Beitrag über "Risiken von Fotografen".