Abhängig von Rechtsform und Branche müssen Sie bei verschiedenen Institutionen, Behörden und Ämtern mitteilen, dass Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Zu den wichtigsten Stellen gehören das Finanzamt, Gewerbeamt, IHK, HWK und Handelsregister.
Als Freiberufler nehmen Sie Ihre Gewerbeanmeldung klassisch über das Finanzamt vor. Dort erhalten Sie den steuerlichen Erfassungsbogen, mit dem Sie Ihre Steuernummer beantragen können. Zudem müssen Sie sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen, um eine Anmeldungspflicht zu klären.
Als Einzelunternehmer oder GbR nehmen Sie die Anmeldung beim Gewerbeamt vor. Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Anmeldung automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Zudem ist die Anmeldung in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) notwendig. Sie müssen sich ebenfalls bei jeweiligen Berufsgenossenschaft melden.
Entscheiden Sie sich dazu, als Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft zu starten, kommt im Vergleich zum Einzelunternehmer noch der Schritt der Eintragung ins Handelsregister dazu.
Wenn Sie als nebenberuflicher Handwerker starten, sind die Anmeldungsschritte grundlegend gleich mit denen eines Gewerbes. Der Unterschied liegt darin, dass Sie sich nicht bei der IHK, sondern bei der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Ansonsten ist bei Gründung einer Kapitalgesellschaft oder OHG auch die Eintragung ins Handelsregister notwendig.