Nebenberuflich selbstständig: Was gilt es zu beachten?

19.04.2023 von Sabrina Stamp

Die nebenberufliche Selbstständigkeit bleibt weiterhin im Trend. So sind laut KfW-Gründungsmonitor 2022 über die Hälfte aller Neugründungen nebenberuflich. Nachvollziehbar – denn der Nebenerwerb bringt viele Vorteile und weniger Unsicherheiten. Sie spielen auch mit dem Gedanken? Wir haben 5 wichtige Schritte für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten:

Nebenberuflich selbstständig: Was gilt es zu beachten? Tipps & Infos

Nebenberuflich selbstständig: 5 wichtige Schritte

Hauptberuflich im Schichtdienst eines großen Chemiekonzerns, nebenberuflich Fotografin. Im Hauptberuf Braumeister, im Nebenberuf Musiker. Oder: Im Hauptjob Online-Marketing, im Nebenjob Hausverwaltung. Möglichkeiten gibt es viele. 

So können Sie sich im Nebenerwerb ein Hobby zum Beruf machen, eine zweite Einnahmequelle aufbauen und / oder den Sprung in die komplette Selbstständigkeit vorbereiten. Und auch die Schritte zur nebenberuflichen Tätigkeit sind machbar und anfängliche Sorgen zur Selbstständigkeit können überwunden werden. Hier geben wir Ihnen einen Überblick, was auf Sie zukommt – von der Meldung an den Arbeitgeber bis hin zur Versicherung für die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Schritt 1: Meldung der nebenberuflichen Tätigkeit an Ihren Arbeitgeber

Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Ihre Unternehmerlust nicht untersagen. Das gilt sogar dann, wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Hierbei sind allerdings zwei wichtige Punkte zu beachten:

  • Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber laut Arbeitsrecht keine Konkurrenz machen. Dies liegt an einem generellen Wettbewerbsverbot, das sich aufgrund der vertraglichen Rücksichts- bzw. Treuepflicht aus §242 BGB ergibt. Beispiel: Wenn Sie in einer Agentur für Webdesign beschäftigt sind, dürfen Sie nicht in ihrer Freizeit gegen Geld Webseiten bauen. Vielleicht überlässt Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch Aufträge, die für ihn selbst viel zu klein sind. Sie sollten sich in dem Fall jedoch die ausdrückliche Einwilligung zur nebenberuflichen Selbstständigkeit holen, um nicht gegen §§ 60,61 HGB zu verstoßen, in dem genau dies geregelt ist.
  • Ihr Arbeitgeber hat während der Arbeitszeit Anspruch auf Ihre volle Arbeitskraft, unabhängig davon, ob sie Nächte durchfeiern oder unternehmerisch tätig sind. Da sich Ihre Schlafzeit schwer überwachen lässt, gilt im gerichtlichen Streitfall die Maximalarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche. Wenn Sie folglich 40 Stunden im Angestelltenverhältnis arbeiten, bleiben Ihnen maximal acht Stunden pro Woche, in denen Sie nebenberuflich tätig sein dürfen. Falls es mehr Stunden sind, verletzten Sie im Grunde genommen Ihren Arbeitsvertrag.

Schritt 2: Anmeldung des Nebenberufsgewerbes

Abhängig von Rechtsform und Branche müssen Sie bei verschiedenen Institutionen, Behörden und Ämtern mitteilen, dass Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Zu den wichtigsten Stellen gehören das Finanzamt, Gewerbeamt, IHK, HWK und Handelsregister.

Als Freiberufler nehmen Sie Ihre Gewerbeanmeldung klassisch über das Finanzamt vor. Dort erhalten Sie den steuerlichen Erfassungsbogen, mit dem Sie Ihre Steuernummer beantragen können. Zudem müssen Sie sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen, um eine Anmeldungspflicht zu klären.

Als Einzelunternehmer oder GbR nehmen Sie die Anmeldung beim Gewerbeamt vor. Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Anmeldung automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Zudem ist die Anmeldung in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) notwendig. Sie müssen sich ebenfalls bei jeweiligen Berufsgenossenschaft melden.

Entscheiden Sie sich dazu, als Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft zu starten, kommt im Vergleich zum Einzelunternehmer noch der Schritt der Eintragung ins Handelsregister dazu.

Wenn Sie als nebenberuflicher Handwerker starten, sind die Anmeldungsschritte grundlegend gleich mit denen eines Gewerbes. Der Unterschied liegt darin, dass Sie sich nicht bei der IHK, sondern bei der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Ansonsten ist bei Gründung einer Kapitalgesellschaft oder OHG auch die Eintragung ins Handelsregister notwendig.

Schritt 3 zur nebenberuflichen Gründung: Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer

Für 2022 und 2023 gilt: Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Jahr, haben Sie die Wahl, ob Sie Umsatzsteuer erheben wollen oder darauf verzichten. Beim Verzicht nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch und kreuzen den entsprechenden Punkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt an.  

In diesem Fall sind Sie für fünf Jahre gebunden und müssen als nebenberuflich Selbstständiger in den ersten zwei Jahren monatlich, später wahlweise vierteljährlich oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und die Umsatzsteuer natürlich auch abführen. Der Vorteil ist, dass Sie die eingenommene Umsatzsteuer mit der ausgegebenen Umsatzsteuer verrechnen können. Dieser Vorteil überwiegt in vielen Fällen den Nachteil des erhöhten Bürokratieaufwands.

Schritt 4: Nebenberuflich selbstständig & die Sozialversicherungspflicht

In der Regel müssen Sie als nebenberuflich Selbstständiger keine zusätzlichen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten. Dies ist durch den Hauptberuf abgegolten. Eine zusätzliche private Krankenversicherung müssen sie ebenfalls nicht abschließen. Es lohnt sich jedoch, mit Ihrer derzeitigen Krankenversicherung zu sprechen, da das Entgelt aus nebenberuflicher Selbstständigkeit eventuell Auswirkungen auf den Beitrag haben kann. So vermeiden Sie eventuell anfallende Nachzahlungen. 

Tritt der Fall ein, dass Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit hinsichtlich Arbeitszeit oder Einkommen zum Hauptberuf wird, dann treten die Regelungen für Selbstständige in Kraft. Sie können diesen Status beantragen und werden hiermit von der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit. Zudem können Sie zwischen gesetzlicher- und privater Krankenversicherung wählen. In unserem Blogbeitrag lesen Sie mehr über die Privatvorsorge für Selbstständige.

Schritt 5: Gewerbeversicherung für nebenberufliche Selbstständigkeit

Viele nebenberufliche Selbstständige gehen davon aus, dass Ihre Privathaftpflicht für etwaige Schäden aufkommt. Dies ist aber nicht so, wenn Sie als Selbstständiger diese Schäden verursachen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Berufshaftpflichtversicherung für den Nebenberuf abzuschließen. Diese wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab (sogenannter passiver Rechtsschutz) und begleicht berechtigte Forderungen.

Hiscox bietet die Berufshaftpflicht für viele Freiberufler, Branchen und (Neben-)Berufe an: Zum Beispiel deckt die IT-Haftpflicht speziell die Risiken von IT-Dienstleistern wie Programmierfehler oder Fehlberatung im IT-Bereich. Für Fehlberatungen und Fehlsteuerung von Projekten bei Marketing- und Werbeagenturen bietet eine Media-Haftpflicht den richtigen Schutz. Außerdem gibt es Versicherungslösungen wie die Handwerker-Versicherung oder Heilberufe-Versicherung, die auch für nebenberuflich Tätige geeignet sind.

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Sabrina Stamp, Digital Business Development Manager

Autorin: Sabrina Stamp, Digital Business Development Manager

startete ihren Einstieg bei Hiscox 2020 mit dem Graduateprogramm und durfte das Unternehmen über diese Zeit in den Bereichen Underwriting und Vertrieb für gewerbliche Risiken, Marketing und Change Management kennen lernen. Heute wird das Wissen als Digital Business Development Managerin gebündelt und sie verantwortet individuelle Lösungen für Partnerships und Online-Broker. Für den Business Blog schreibt sie u.a. über die Herausforderungen für Freelancer und Gründer in der digitalen Welt.

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