Nebenberuflich selbstständig: Was gilt es zu beachten?

Erstveröffentlichung durch Sabrina Stamp, Aktualisierung durch Leonie Schlegel

Die nebenberufliche Selbstständigkeit bleibt weiterhin im Trend. So sind laut KfW-Gründungsmonitor 2022 über die Hälfte aller Neugründungen nebenberuflich. Nachvollziehbar – denn der Nebenerwerb bringt viele Vorteile und weniger Unsicherheiten. Sie spielen auch mit dem Gedanken? Wir haben 5 wichtige Schritte für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten:

Ein Mann mit Brille und dunkelgrünem Hemd steht in einem modernen Büro und blickt nachdenklich aus einem grossen Fenster mit viel Tageslicht.

Was bedeutet nebenberufliche Selbstständigkeit?

Nebenberufliche Selbstständigkeit bedeutet, dass eine Person neben ihrer Haupttätigkeit, die in der Regel eine abhängige Beschäftigung ist, zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Der Umfang der nebenberuflichen Tätigkeit kann stark variieren und reicht von gelegentlichen Projekten bis hin zu regelmäßigen, strukturierten Arbeitszeiten. Häufige Beispiele für nebenberufliche Selbstständigkeit sind freiberufliche Tätigkeiten wie Grafikdesign, Texterstellung, Beratungsdienstleistungen, aber auch der Betrieb eines kleinen Online-Shops oder handwerkliche Tätigkeiten. 

Was sind die Vor- und Nachteile von nebenberuflicher Selbstständigkeit?

VorteileNachteile
  • festes Gehalt aus der Hauptbeschäftigung
  • Doppelbelastung durch Hauptjob und nebenberufliche Tätigkeit
  • unternehmerische Risiken aus der Selbstständigkeit können besser abfedern werden
  • Beeinträchtigung der Work-Life-Balance
  • finanzieller Spielraum für Investitionen
  • eingeschränkte Zeiteinteilung durch Hauptbeschäftigung
  • schrittweise und risikoärmere Erkundung des Marktes und der eigenen Geschäftsidee
  • mögliche nachteilige Auslegung der nebenberuflichen Selständigkeit bei Partner, Kunden und Lieferanten
  • erhöhtes Gesamteinkommen bei Erfolg
 
  • möglicher Ausbau zum Hauptgewerbe, z. B. bei drohender Arbeitslosigkeit
 

 

Nebenberuflich selbstständig: 5 wichtige Schritte

Hauptberuflich im Schichtdienst eines großen Chemiekonzerns, nebenberuflich Fotografin. Im Hauptberuf Braumeister, im Nebenberuf Musiker. Oder: Im Hauptjob Online-Marketing, im Nebenjob Hausverwaltung. Möglichkeiten gibt es viele. 

So können Sie sich im Nebenerwerb ein Hobby zum Beruf machen, eine zweite Einnahmequelle aufbauen und / oder den Sprung in die komplette Selbstständigkeit vorbereiten. Und auch die Schritte zur nebenberuflichen Tätigkeit sind machbar und anfängliche Sorgen zur Selbstständigkeit können überwunden werden. Hier geben wir Ihnen einen Überblick, was auf Sie zukommt – von der Meldung an den Arbeitgeber bis hin zur Versicherung für die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Schritt 1: Meldung der nebenberuflichen Tätigkeit an Ihren Arbeitgeber

Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Ihre Unternehmerlust nicht untersagen. Das gilt sogar dann, wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Hierbei sind allerdings zwei wichtige Punkte zu beachten:

  • Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber laut Arbeitsrecht keine Konkurrenz machen. Dies liegt an einem generellen Wettbewerbsverbot, das sich aufgrund der vertraglichen Rücksichts- bzw. Treuepflicht aus §242 BGB ergibt. Beispiel: Wenn Sie in einer Agentur für Webdesign beschäftigt sind, dürfen Sie nicht in ihrer Freizeit gegen Geld Webseiten bauen. Vielleicht überlässt Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch Aufträge, die für ihn selbst viel zu klein sind. Sie sollten sich in dem Fall jedoch die ausdrückliche Einwilligung zur nebenberuflichen Selbstständigkeit holen, um nicht gegen §§ 60,61 HGB zu verstoßen, in dem genau dies geregelt ist.
  • Ihr Arbeitgeber hat während der Arbeitszeit Anspruch auf Ihre volle Arbeitskraft, unabhängig davon, ob sie Nächte durchfeiern oder unternehmerisch tätig sind. Da sich Ihre Schlafzeit schwer überwachen lässt, gilt im gerichtlichen Streitfall die Maximalarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche. Wenn Sie folglich 40 Stunden im Angestelltenverhältnis arbeiten, bleiben Ihnen maximal acht Stunden pro Woche, in denen Sie nebenberuflich tätig sein dürfen. Falls es mehr Stunden sind, verletzten Sie im Grunde genommen Ihren Arbeitsvertrag.

Schritt 2: Anmeldung des Nebenberufsgewerbes

Abhängig von der Rechtsform und Branche müssen Sie verschiedene Institutionen, Behörden und Ämter über Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit informieren. Zu den wichtigsten Stellen gehören das Finanzamt, Gewerbeamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK) und das Handelsregister.

  • Freiberufler: Die Gewerbeanmeldung erfolgt klassisch über das Finanzamt, wo Sie den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und Ihre Steuernummer beantragen können. Zudem müssen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
  • Einzelunternehmer oder GbR: Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Finanzamt automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Zusätzlich ist eine Anmeldung bei der IHK und der Berufsgenossenschaft erforderlich.
  • Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft: Hier ist zusätzlich eine Eintragung ins Handelsregister notwendig.
  • Nebenberufliche Handwerker: Die Anmeldung erfolgt bei der HWK und ist ansonsten identisch mit der eines Gewerbes. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder OHG ist ebenfalls eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich.

Bereit für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit?

Der erste Schritt zur erfolgreichen Gründung ist die Anmeldung Ihres Gewerbes. In unserem Blogbeitrag "Gewerbe anmelden" finden Sie umfassende Informationen und praktische Anleitungen zur Anmeldung Ihres Nebenberufsgewerbes. Erfahren Sie, welche Institutionen und Behörden Sie informieren müssen und wie Sie Ihre Gewerbeanmeldung reibungslos gestalten. Jetzt den Blogbeitrag lesen und optimal vorbereitet starten!

Schritt 3 zur nebenberuflichen Gründung: Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer

Für 2024 gilt: Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Jahr, haben Sie die Wahl, ob Sie Umsatzsteuer erheben wollen oder darauf verzichten. Beim Verzicht nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch und kreuzen den entsprechenden Punkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt an.  

In diesem Fall sind Sie für fünf Jahre gebunden und müssen als nebenberuflich Selbstständiger in den ersten zwei Jahren monatlich, später wahlweise vierteljährlich oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und die Umsatzsteuer natürlich auch abführen. Der Vorteil ist, dass Sie die eingenommene Umsatzsteuer mit der ausgegebenen Umsatzsteuer verrechnen können. Dieser Vorteil überwiegt in vielen Fällen den Nachteil des erhöhten Bürokratieaufwands.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung nicht für jeden Unternehmer vorteilhaft ist. Wenn Sie häufig hohe Ausgaben haben, bei denen Sie Vorsteuer geltend machen könnten, kann es sinnvoller sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Darüber hinaus kann das Erheben der Umsatzsteuer Ihre Professionalität gegenüber Geschäftspartnern und Kunden erhöhen. Sollten Sie sich für die Erhebung der Umsatzsteuer entscheiden, sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen auszuweisen und diese ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen. Zudem müssen Sie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollte daher gut überlegt sein und im Zweifel mit einem Steuerberater besprochen werden. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Einhaltung aller steuerlichen Pflichten und Fristen essenziell ist, um finanzielle Nachteile oder gar Strafen zu vermeiden. Ein sorgfältiges Finanzmanagement und die rechtzeitige Erstellung und Abgabe aller notwendigen Dokumente tragen wesentlich zum reibungslosen Ablauf Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei.

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Schritt 4: Nebenberuflich selbstständig & die Sozialversicherungspflicht

In der Regel müssen Sie als nebenberuflich Selbstständiger keine zusätzlichen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten. Dies ist durch den Hauptberuf abgegolten. Eine zusätzliche private Krankenversicherung müssen sie ebenfalls nicht abschließen. Es lohnt sich jedoch, mit Ihrer derzeitigen Krankenversicherung zu sprechen, da das Entgelt aus nebenberuflicher Selbstständigkeit eventuell Auswirkungen auf den Beitrag haben kann. So vermeiden Sie eventuell anfallende Nachzahlungen. 

Tritt der Fall ein, dass Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit hinsichtlich Arbeitszeit oder Einkommen zum Hauptberuf wird, dann treten die Regelungen für Selbstständige in Kraft. Sie können diesen Status beantragen und werden hiermit von der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit. Zudem können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

In bestimmten Fällen, beispielsweise bei künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten, kann eine Rentenversicherungspflicht auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die ausgeübte Tätigkeit regelmäßig und in erheblichem Umfang durchgeführt wird. Auch Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen, die im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit Einnahmen erzielen, unterliegen oft der Rentenversicherungspflicht. Darüber hinaus können weitere Berufsgruppen von dieser Regelung betroffen sein, wie zum Beispiel Hebammen, Handwerker oder selbstständige Hausgewerbetreibende. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in solchen Fällen individuell, ob die Voraussetzungen für eine Rentenversicherungspflicht erfüllt sind. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die genauen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Nachteile oder Nachzahlungen zu vermeiden.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen können auch berufsständische Versorgungswerke existieren, die eine ähnliche Funktion wie die gesetzliche Rentenversicherung übernehmen. Auch hier sollte geprüft werden, ob eine Mitgliedschaft verpflichtend ist. Es ist wichtig, sich umfassend zu informieren und alle relevanten Regelungen zu beachten, um die Altersvorsorge langfristig zu sichern. In unserem Blogbeitrag lesen Sie mehr über die Privatvorsorge für Selbstständige.

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Schritt 5: Gewerbeversicherung für nebenberufliche Selbstständigkeit

Viele Sidepreneure (nebenberufliche Selbstständige) gehen davon aus, dass Ihre Privathaftpflicht für etwaige Schäden aufkommt. Dies ist aber nicht so, wenn Sie als Selbstständiger diese Schäden verursachen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Berufshaftpflichtversicherung für den Nebenberuf abzuschließen. Diese wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab (sogenannter passiver Rechtsschutz) und begleicht berechtigte Forderungen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann besonders wichtig sein, wenn Ihre nebenberufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risikopotenzial birgt. Beispielsweise können Berater, Trainer, Handwerker oder auch Freiberufler im kreativen Bereich wie Fotografen oder Designer schnell in Situationen geraten, in denen sie für Schäden oder Fehler zur Verantwortung gezogen werden. Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit kann bereits finanzielle Forderungen nach sich ziehen, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz existenzbedrohend sein können. Insgesamt trägt eine Berufshaftpflichtversicherung dazu bei, dass Sie sich auf Ihre nebenberufliche Tätigkeit konzentrieren können, ohne ständig Angst vor möglichen finanziellen Risiken haben zu müssen. Sie bietet Ihnen die notwendige Sicherheit und den Rückhalt, um Ihre beruflichen Ziele zu verfolgen und zu erweitern.

Hiscox bietet die Berufshaftpflicht für viele Freiberufler, Branchen und (Neben-)Berufe an: Zum Beispiel deckt die IT-Haftpflicht speziell die Risiken von IT-Dienstleistern wie Programmierfehler oder Fehlberatung im IT-Bereich. Für Fehlberatungen und Fehlsteuerung von Projekten bei Marketing- und Werbeagenturen bietet eine Media-Haftpflicht den richtigen Schutz. Außerdem gibt es Versicherungslösungen wie die Handwerker-Versicherung oder Heilberufe-Versicherung, die auch für nebenberuflich Tätige geeignet sind.

Nebenberuflich Selbstständig - FAQs

Ist es möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen, ohne einen Hauptberuf zu haben?

Ja, es ist definitiv möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen, selbst wenn man keinen Hauptberuf ausübt. Zum Beispiel können Studierende oder Arbeitslose ebenfalls den Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit einschlagen. Sollten Sie arbeitslos gemeldet sein, ist es erforderlich, Ihre nebenberufliche Tätigkeit beim Arbeitsamt anzumelden. Darüber hinaus gelten für Arbeitslose und Studierende spezifische Verdienstgrenzen, die beachtet werden müssen.

Gibt es finanzielle Unterstützung oder Fördermittel, wenn ich eine nebenberufliche Selbstständigkeit anstrebe?

Ja, es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und Fördermittel für Personen, die eine nebenberufliche Selbstständigkeit anstreben. In Deutschland können Gründende beispielsweise den sogenannten Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, sofern sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Darüber hinaus bieten viele Bundesländer spezielle Förderprogramme und Zuschüsse für Existenzgründer an, die je nach Region variieren können. Auch Mikrokredite und zinsgünstige Darlehen von Banken oder Förderinstituten wie der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können eine wertvolle finanzielle Hilfe darstellen. Zudem gibt es Beratungsangebote und Coaching-Programme, die oft finanziell unterstützt werden und dabei helfen, den Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten. Es lohnt sich, gründlich zu recherchieren und sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren, um die passenden Fördermöglichkeiten für die individuelle Situation zu finden.

Ist es möglich, sich als Beamter nebenberuflich selbstständig zu mache?

Ja, es ist durchaus möglich, sich als Beamter nebenberuflich selbstständig zu machen, jedoch sind dabei bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten. Zunächst einmal muss der Beamte seine Dienstvorgesetzten über die geplante Nebentätigkeit informieren und eine Genehmigung einholen. Diese Genehmigung wird in der Regel erteilt, sofern die Nebentätigkeit nicht die dienstlichen Pflichten beeinträchtigt oder zu Interessenkonflikten führt. Zudem darf die wöchentliche Arbeitszeit für die Nebentätigkeit in der Regel 8 bis 10 Stunden nicht überschreiten. Es ist auch wichtig, dass die selbstständige Tätigkeit nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Beamtenpflicht steht, wie Neutralität und Loyalität gegenüber dem Dienstherrn. Insgesamt bietet die nebenberufliche Selbstständigkeit für Beamte eine Möglichkeit, ihre beruflichen Interessen und Fähigkeiten zu erweitern, solange die notwendigen Genehmigungen eingeholt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Bekomme ich als nebenberuflich Selbstständiger eine Home-Office-Pauschale?

Ob Sie als nebenberuflich Selbstständiger eine Home-Office-Pauschale in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können auch nebenberuflich Selbstständige von der steuerlichen Regelung profitieren, die eine pauschale Absetzung von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ermöglicht. Seit 2020 gibt es die Home-Office-Pauschale, die es erlaubt, eine Pauschale von 5 Euro pro Home-Office-Tag, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr, steuerlich geltend zu machen. Hierbei ist es wichtig, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Zudem müssen die Kosten für das Arbeitszimmer nachweisbar sein und dürfen nicht bereits durch andere steuerliche Absetzungen berücksichtigt worden sein. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Pauschale korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt wird.

Bin ich als nebenberuflicher Selbstständiger scheinselbstständig?

Die Frage, ob man als nebenberuflicher Selbstständiger scheinselbstständig ist, stellt sich vielen, die neben ihrer Haupttätigkeit zusätzlich selbstständig tätig sind. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Angestellter in die Arbeitsorganisation eines Auftraggebers eingebunden ist und von diesem abhängig ist. Wichtige Kriterien hierbei sind unter anderem die Weisungsgebundenheit, die Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers und die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber. Es ist ratsam, diese Punkte sorgfältig zu prüfen und im Zweifel professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Die klare Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist entscheidend, um eventuelle Nachforderungen durch Sozialversicherungsträger oder das Finanzamt zu verhindern.

 

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Sabrina Stamp, Digital Business Development Manager

Autorin: Sabrina Stamp, Digital Business Development Manager

startete ihren Einstieg bei Hiscox 2020 mit dem Graduateprogramm und durfte das Unternehmen über diese Zeit in den Bereichen Underwriting und Vertrieb für gewerbliche Risiken, Marketing und Change Management kennen lernen. Heute wird das Wissen als Digital Business Development Managerin gebündelt und sie verantwortet individuelle Lösungen für Partnerships und Online-Broker. Für den Business Blog schreibt sie u.a. über die Herausforderungen für Freelancer und Gründer in der digitalen Welt.

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  • Tradition und Innovation

    Wir blicken auf über 100 Jahre Erfahrung bei der Absicherung von Spezialrisiken zurück und sind von Anfang an Innovator mit vielfach ausgezeichneten Versicherungslösungen.

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    Unsere Kunden empfehlen unseren schnellen und professionellen Schadenservice mit 4,7 von 5 Sternen weiter (lt. Umfrage 2023) – das ist uns Lob und Ansporn gleichermaßen.

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Schritt 5: Gewerbeversicherung für nebenberufliche Selbstständigkeit

Viele Sidepreneure (nebenberufliche Selbstständige) gehen davon aus, dass Ihre Privathaftpflicht für etwaige Schäden aufkommt. Dies ist aber nicht so, wenn Sie als Selbstständiger diese Schäden verursachen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Berufshaftpflichtversicherung für den Nebenberuf abzuschließen. Diese wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab (sogenannter passiver Rechtsschutz) und begleicht berechtigte Forderungen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann besonders wichtig sein, wenn Ihre nebenberufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risikopotenzial birgt. Beispielsweise können Berater, Trainer, Handwerker oder auch Freiberufler im kreativen Bereich wie Fotografen oder Designer schnell in Situationen geraten, in denen sie für Schäden oder Fehler zur Verantwortung gezogen werden. Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit kann bereits finanzielle Forderungen nach sich ziehen, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz existenzbedrohend sein können. Insgesamt trägt eine Berufshaftpflichtversicherung dazu bei, dass Sie sich auf Ihre nebenberufliche Tätigkeit konzentrieren können, ohne ständig Angst vor möglichen finanziellen Risiken haben zu müssen. Sie bietet Ihnen die notwendige Sicherheit und den Rückhalt, um Ihre beruflichen Ziele zu verfolgen und zu erweitern.

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