Kleingewerbe anmelden: Wie Sie vorgehen und was es kostet

10.08.2022 von Alexander Janke

Viele Gründer:innen möchten ihre Geschäftsidee testen, bevor sie den Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit wagen. Für diesen Zweck wird in vielen Online-Quellen das Kleingewerbe empfohlen. Doch eine Anmeldung als Kleingewerbe ist beim Gewerbeamt gar nicht möglich. Ausschlaggebend für die Einstufung als Kleingewerbe sind stattdessen die Angaben in Ihre steuerliche Erfassung. 

Kleingewerbe anmelden: Wie Sie vorgehen und was es kostet

Was genau ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Begriff aus der Umgangssprache und bezieht sich auf Einzelunternehmen oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbRs), die unter das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fallen. Ein wesentlicher Vorteil eines Kleingewerbes ist die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung einer Bilanz am Ende des Geschäftsjahres, was den administrativen Aufwand und die damit verbundenen Kosten erheblich reduziert. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss zuvor ein Gewerbe gegründet haben und als Einzelunternehmer starten oder gemeinsam mit einem oder mehreren Mitgründenden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Zudem dürfen die jährlichen Einnahmen folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • 800.000 EUR Umsatz
  • 80.000 EUR Gewinn 

Ein Kleingewerbe muss nicht im Handelsregister eingetragen werden und erfordert keine kaufmännische Buchführung, wodurch eine Menge Papierkram vermieden wird.

Davon abzugrenzen sind Kapitalgesellschaften, eingetragene Kaufleute (e. K.) und alle anderen Unternehmen, die im Handelsregister zu erfassen sind. Jene sind bilanzierungspflichtig und unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB). Außerdem ist ein Kleingewerbe nicht mit einem Kleinunternehmen gleichzusetzen.

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe kann grundsätzlich jeder volljährige und geschäftsfähige Bürger in Deutschland anmelden, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, die keine besondere Erlaubnis oder Qualifikation erfordert. Dazu zählen beispielsweise viele Tätigkeiten im Handel, Handwerk und in verschiedenen Dienstleistungsbranchen. Minderjährige können ebenfalls ein Kleingewerbe anmelden, benötigen dafür jedoch die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter und gegebenenfalls die Genehmigung des Familiengerichts.

Ausländer, die in Deutschland ein Kleingewerbe betreiben möchten, müssen sicherstellen, dass ihr Aufenthaltsstatus dies zulässt, und gegebenenfalls eine entsprechende Genehmigung der Ausländerbehörde einholen. Es ist wichtig, dass die geplante Tätigkeit den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und keine zusätzlichen Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sind, wie sie beispielsweise im Heilwesen, der Gastronomie oder im Sicherheitsgewerbe notwendig sein könnten.

Die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind zusammengefasst:

  • Volljährigkeit  
  • eine Meldeadresse in Deutschland 
  • für Nicht-EU-Ausländer: eine Aufenthaltserlaubnis 

Tipp

  • Nebengewerbe beim Arbeitgeber melden

    In zahlreichen Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass du deinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen musst, wenn du eine Nebentätigkeit ausüben möchtest. Er muss dann zunächst seine Zustimmung erteilen.

Ist ein Kleingewerbe das Richtige für mich?

Ob ein Kleingewerbe das Richtige für Sie ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Ein Kleingewerbe bietet zahlreiche Vorteile, wie vereinfachte Buchführungs- und Steuerpflichten sowie geringere administrative Hürden im Vergleich zu größeren Unternehmen. Es ist besonders attraktiv für Einzelpersonen und kleine Teams, die eine Geschäftsidee flexibel und mit geringem finanziellem Risiko umsetzen möchten. Allerdings sollten Sie auch die potenziellen Nachteile in Betracht ziehen, wie begrenzte Wachstumschancen und mögliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung.

Vor- und Nachteile, ein Kleingewerbe zu gründen

VorteileNachteile
  • Einfache, schnelle und kostengünstige Registrierung
  • Beschränkungen bei der Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen oder GbR):
  • Kein Stammkapital erforderlich
  • Unbeschränkte Haftung
  • Keine Pflicht zur Bilanzierung; stattdessen vereinfachte Buchführung mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Begrenzte Möglichkeiten bei der Auswahl des Firmennamens (Vor- und Nachname(n) müssen enthalten sein)
  • Oftmals Vergünstigungen bei der IHK oder HWK
  • Geringere Attraktivität für Investoren - Begrenzungen hinsichtlich Umsatz und Gewinn
  • In der Regel keine Gewerbesteuer dank des Freibetrags
 

Wie kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe können Sie formell nicht als solches anmelden. Was Sie anmelden können, ist ein Gewerbe. Dies ist ganz einfach über die Website des zuständigen Gewerbeamtes möglich. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben benötigen Sie zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis. Erkundigen Sie sich hierzu am besten im Vorfeld bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer. Danach registrieren Sie Ihr Unternehmen online per ELSTER zur steuerlichen Erfassung. Ob Ihr Unternehmen dann tatsächlich als Kleingewerbe eingestuft wird, entscheidet das Finanzamt nach Prüfung Ihrer Daten.

 

Ausnahme: Kleingewerbe anmelden als Handwerker

Wenn Sie sich im handwerklichen Bereich selbstständig machen möchten, läuft die Gewerbeanmeldung etwas anders ab. Sie müssen sich an die Handwerkskammer (HWK) wenden. Dort lassen Sie sich zuerst in die sogenannte Handwerksrolle eintragen und bekommen einen speziellen Gewerbeschein, die Handwerkskarte. Bevor Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, sollten Sie aber prüfen, ob Ihre Tätigkeit überhaupt in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Diese Regelung gilt nämlich nicht für alle handwerklichen Berufe.

Wann werde ich als Kleingewerbe eingestuft?

Das Finanzamt entscheidet nach der steuerlichen Erfassung per ELSTER, ob es sich bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR um ein Kleingewerbe oder um einen „kaufmännisch eingerichteten Betrieb” nach § 1 (2) HGB handelt.

Welche Gewerbe diese Definition genau einschließt, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt und muss vom Finanzamt im Einzelfall aufgrund verschiedener Kriterien geprüft werden. Ausschlaggebend für die Einstufung sind unter anderem:

  • Art und Umfang der Geschäfte
  • Gesamtumsatz
  • Kreditvolumen

Stuft das Finanzamt Ihren Betrieb als kaufmännischen Betrieb nach HGB ein, ist das Unternehmen kein Kleingewerbe und im Handelsregister anzumelden.

Hinweis: Wenn Ihre Tätigkeit in die  Freie Berufe fällt, gelten für Sie andere Vorgaben.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Amtsgebühr für die Gewerbeanmeldung ist vom Standort des Unternehmens abhängig und variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 10 und 65 Euro. Eine exemplarische Auflistung der Gebühren (Stand: 2024) zeigt die Unterschiede zwischen verschiedenen Städten:

  • Leipzig: 22 EUR
  • Berlin: 15 EUR
  • Hamburg: 20 EUR
  • Dortmund: 26 EUR
  • Düsseldorf: 26 EUR
  • Köln: 26 EUR
  • Essen: 26 EUR
  • Frankfurt a. M.: 28 EUR
  • München: 47 EUR
  • Stuttgart: 57,50 EUR

Die genaue Gebühr kann auf der Website Ihres örtlichen Gewerbeamtes eingesehen werden. Zudem können weitere Kosten anfallen, wenn beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder bestimmte Genehmigungen erforderlich sind.

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können auch variieren, je nachdem, ob Sie Ihr Kleingewerbe online oder vor Ort anmelden oder ob Sie alleine oder mit anderen gründen.

Was ist ein Kleinunternehmen?

Häufig werden die Begriffe Kleinunternehmen und Kleingewerbe miteinander verwechselt oder werden synonym verwendet. Sie bedeuten jedoch keineswegs dasselbe.

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung befreit ein Unternehmen von der Umsatzsteuer. Unabhängig von der Rechtsform darf jedes Unternehmen diese Regelung anwenden, solange gewisse Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass sowohl Kleingewerbetreibende als auch Freiberufler:innen, Forstwirt:innen oder Kapitalgesellschaften wie eine GmbH als Kleinunternehmen auftreten können.

Welche Rechtsform für mein Kleingewerbe?

Für viele Kleinunternehmer bietet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens an, da sie einfach zu gründen und zu verwalten ist. Diese Form erfordert keine Mindestkapitaleinlage und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Geschäftsaufnahme. Allerdings haftet der Inhaber mit seinem gesamten Privatvermögen, was das Risiko erhöht. Alternativ kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht gezogen werden, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Kleingewerbe betreiben möchten. Auch hier ist die Gründung relativ unkompliziert und es gibt keine Mindestkapitalvorgaben, doch haften die Gesellschafter ebenfalls persönlich und gesamtschuldnerisch.

Für eine gewisse Haftungsbegrenzung könnte die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) eine geeignete Wahl sein; sie erfordert zwar einen etwas höheren administrativen Aufwand und eine Stammkapitaleinlage, bietet aber den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Letztendlich sollte die Entscheidung sorgfältig unter Berücksichtigung der individuellen Geschäftsziele, der Risikobereitschaft und der finanziellen Möglichkeiten getroffen werden. Es kann auch sinnvoll sein, rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Muss ein Kleingewerbe Buch führen und Steuern zahlen?

Auch wenn ein Kleingewerbe von vereinfachten Regeln für Kleinunternehmer im deutschen Steuerrecht profitieren kann, heißt das nicht, dass es keine Buchführung machen und keine Steuern zahlen muss. Kleingewerbetreibende müssen bestimmte Aufzeichnungen führen, um ihre Gewinne korrekt zu berechnen. Dazu gehört meistens die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), eine einfache Form der Buchführung. Kleingewerbe müssen Einkommensteuer zahlen und je nach Umsatz auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht nach der Kleinunternehmerregelung gilt nur, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt. Eine genaue Buchführung ist wichtig, um alle steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.

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Ein Mann in einem blauen Hemd steht vor einem weißen Hintergrund - Alexander Janke, Gastautor von Firma.de.

Gastautor: Alexander Janke

ist Senior Editor und Content Manager bei firma.de, dem One-Stop-Shop für Gründer:innen und KMUs in Deutschland. Seit 2014 schreibt er über Startups/Entrepreneurship und ist hauptverantwortlich für die deutschen Inhalte des firma.de Blogs, eine der umfangreichsten Informationsquellen für Unternehmer:innen. 

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