Kleingewerbe anmelden: Wie Sie vorgehen und was es kostet

10.08.2022 von Alexander Janke

Viele Gründer:innen möchten ihre Geschäftsidee testen, bevor sie den Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit wagen. Für diesen Zweck wird in vielen Online-Quellen das Kleingewerbe empfohlen. Doch eine Anmeldung als Kleingewerbe ist beim Gewerbeamt gar nicht möglich. Ausschlaggebend für die Einstufung als Kleingewerbe sind stattdessen die Angaben in Ihrer steuerliche Erfassung. 

Kleingewerbe anmelden: Wie Sie vorgehen und was es kostet

Was genau ist ein Kleingewerbe?

Kleingewerbe ist ein Begriff aus der Umgangssprache. Damit gemeint sind Einzelunternehmen oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbRs), für die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt. Einer der Hauptvorteile eines Kleingewerbes ist, dass Gründer am Ende des Geschäftsjahres keine Bilanz erstellen müssen. Diese Pflicht ist immer mit Kosten und Aufwand verbunden und entfällt für Kleingewerbetreibende.

Davon abzugrenzen sind Kapitalgesellschaften, eingetragene Kaufleute (e. K.) und alle anderen Unternehmen, die im Handelsregister zu erfassen sind. Jene sind bilanzierungspflichtig und unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB). Außerdem ist ein Kleingewerbe nicht mit einem Kleinunternehmen gleichzusetzen (siehe Punkt 5).

Wie kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe können Sie formell nicht als solches anmelden. Was Sie anmelden können, ist ein Gewerbe. Dies ist ganz einfach über die Website des zuständigen Gewerbeamtes möglich. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben benötigen Sie zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis. Erkundigen Sie sich hierzu am besten im Vorfeld bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer. Danach registrieren Sie Ihr Unternehmen online per ELSTER zur steuerlichen Erfassung. Ob Ihr Unternehmen dann tatsächlich als Kleingewerbe eingestuft wird, entscheidet das Finanzamt nach Prüfung Ihrer Daten.

Wann werde ich als Kleingewerbe eingestuft?

Das Finanzamt entscheidet nach der steuerlichen Erfassung per ELSTER, ob es sich bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR um ein Kleingewerbe oder um einen „kaufmännisch eingerichteten Betrieb” nach § 1 (2) HGB handelt.

Welche Gewerbe diese Definition genau einschließt, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt und muss vom Finanzamt im Einzelfall aufgrund verschiedener Kriterien geprüft werden. Ausschlaggebend für die Einstufung sind unter anderem:

  • Art und Umfang der Geschäfte
  • Gesamtumsatz
  • Kreditvolumen

Stuft das Finanzamt Ihren Betrieb als kaufmännischen Betrieb nach HGB ein, ist das Unternehmen kein Kleingewerbe und im Handelsregister anzumelden.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Amtsgebühr ist vom Unternehmensstandort abhängig. Jede Gemeinde setzt die Gebühren unterschiedlich an, sie liegen zwischen 10 und 65 Euro. Auf der Website Ihres Gewerbeamtes können Sie die Gebühr online einsehen. Weitere Kosten können anfallen, wenn beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder bestimmte Genehmigungen erforderlich sind.

Was ist ein Kleinunternehmen?

Häufig werden die Begriffe Kleinunternehmen und Kleingewerbe miteinander verwechselt oder werden synonym verwendet. Sie bedeuten jedoch keineswegs dasselbe.

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung befreit ein Unternehmen von der Umsatzsteuer. Unabhängig von der Rechtsform darf jedes Unternehmen diese Regelung anwenden, solange gewisse Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass sowohl Kleingewerbetreibende als auch Freiberufler:innen, Forstwirt:innen oder Kapitalgesellschaften wie eine GmbH als Kleinunternehmen auftreten können.

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Gastautor: Alexander Janke

ist Senior Editor und Content Manager bei firma.de, dem One-Stop-Shop für Gründer:innen und KMUs in Deutschland. Seit 2014 schreibt er über Startups/Entrepreneurship und ist hauptverantwortlich für die deutschen Inhalte des firma.de Blogs, eine der umfangreichsten Informationsquellen für Unternehmer:innen. 

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