Ordentliche versus außerordentliche Kündigung einer Versicherung
Grundsätzlich wird zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung ist eine fristgerechte Kündigung des Versicherungsvertrags. Bei den meisten Versicherungen ist eine solche Kündigung nur zum Ende eines laufenden Versicherungsjahres möglich.
Demgegenüber steht die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt. Hierbei wird das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung der gesetzlichen oder in den Vertragsbedingungen geregelten Frist beendet.
1. Wichtig für eine ordentliche Kündigung: Kündigungsfristen
Bei Abschluss einer Versicherung erhalten Sie ein Produktinformationsblatt, auf dem sich neben wichtigen Vertragsbedingungen auch die Kündigungsfristen befinden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung sollten Sie außerdem beachten, dass Ihr Kündigungsschreiben innerhalb des vorgegebenen Zeitraums eingeht und vollständige Informationen enthält.
Beispiele für eine ordentliche Kündigung:
- Die Hiscox Oldtimerversicherung ist hinsichtlich der Kündigungsfrist besonders flexibel – Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Monats nach Vertragsbeginn ohne Einhaltung einer Frist jederzeit Ihre Versicherung kündigen. Sie bezahlen in diesem Fall nur die anteilige Jahresprämie. Falls Sie Ihre Oldtimerversicherung wieder aufnehmen möchten, können Sie direkt online abschließen und sind ab sofort geschützt.
- In den Bedingungen der Hiscox Berufshaftpflicht ist definiert, dass Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode die Versicherung kündigen können.
2. Möglichkeiten zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung
Sie als Versicherungsnehmer haben das Recht auf eine außerordentliche Kündigung im Falle:
- eines Schadenfalls,
- einer Prämienerhöhung
Bei Veräußerung einer versicherten Sache (bei Sachversicherungen) ist laut § 96 des Versicherungsvertragsgesetzes der Erwerber berechtigt, „das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen.“
Wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses sind zum Beispiel Gefahrenerhöhungen, Verletzungen von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers oder Insolvenz bzw. Nichtzahlung einer Folgeprämie.
Nach einem Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag vorzeitig zu kündigen. Spätestens einen Monat nach Ablauf der Schadensregulierung muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein. Beispiel für eine außerordentliche Kündigung:
Kündigung wegen Geschäftsaufgabe
Sie haben für Ihr Business eine Hiscox Berufshaftpflicht abgeschlossen – falls Sie nun Ihre geschäftliche Tätigkeit aufgeben, können Sie problemlos Ihre Versicherung außerordentlich kündigen.

Autor Thomas Gierszewski
arbeitet seit 19 Jahren bei Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines. Er ist zuständig für die Schadenbearbeitung in den Bereichen Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht und hier spezialisiert auf die Branchen IT, Marketing, Beratung und Dienstleistung u.v.m.
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