Ein Schadenfall folgt in der Betriebshaftpflichtversicherung immer einem festen Ablauf. In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Selbstbeteiligung im Schadenfall wirkt. Dies ist unabhängig davon, wie groß der Schaden ist und um welche Schadenart es sich handelt.
Der Schadenfall Schritt für Schritt erklärt
Kommt es zu einem Schaden, läuft die Regulierung grundsätzlich wie folgt ab:
- Ein Schaden entsteht und wird dem Versicherer gemeldet.
- Der Schaden wird geprüft und bewertet.
- Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird vom Gesamtschaden abgezogen.
- Der Versicherer übernimmt den darüberhinausgehenden Schadenbetrag.
Die Selbstbeteiligung wird dabei immer zuerst berücksichtigt. Sie ist kein nachträglicher Abzug, sondern der feste Eigenanteil des Unternehmens.
Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung
Liegt die Schadenhöhe unter der vereinbarten Selbstbeteiligung, trägt das Unternehmen den Schaden vollständig selbst. Die Betriebshaftpflichtversicherung beteiligt sich in diesem Fall nicht an den Kosten. Solche Fälle treten im Unternehmensalltag häufig auf.
Schaden oberhalb der Selbstbeteiligung
Übersteigt der Schaden die vereinbarte Selbstbeteiligung, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung den Teil des Schadens, der über dem Eigenanteil liegt. Das bedeutet: Die Selbstbeteiligung bleibt immer beim Unternehmen. Der restliche Schaden wird vom Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert.
Aus unserer Hiscox-internen Schadenerfahrung:
Im Schadenfall hilft vor allem Klarheit. Unternehmen, die ihre Selbstbeteiligung kennen und intern festgelegt haben, wer Zahlungen freigibt, können deutlich schneller reagieren. Unser Tipp: Klären Sie vorab, wie der Eigenanteil abgewickelt wird (z. B. über eine Rücklage oder ein festes Cost Center) – das spart Zeit und reduziert Abstimmungsaufwand.
Selbstbeteiligung fällt bei jedem Schaden erneut an
Wichtig ist: Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadenfall. Sie wird nicht einmalig pro Jahr oder pro Vertrag fällig, sondern bei jedem einzelnen Schaden neu. Treten mehrere Schäden im Jahr auf, fällt die Selbstbeteiligung entsprechend mehrfach an. Dadurch kann sich die finanzielle Belastung über das Jahr hinweg deutlich erhöhen, insbesondere bei häufigen Kleinschäden.
Zwischenfazit: Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung im Schadenfall aus?
Die Selbstbeteiligung wird bei jedem Schaden zuerst berücksichtigt. Liegt der Schaden darunter, zahlt das Unternehmen vollständig selbst. Liegt er darüber, übernimmt der Versicherer den Rest. Im nächsten Kapitel zeigen wir, welche Vorteile und welche Grenzen eine Selbstbeteiligung hat.