KI-generierte und KI-manipulierte Bilder müssen nach dem EU AI Act in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Über die Kennzeichnungspflicht entscheidet vor allem, wie das Bild genutzt und veröffentlicht wird.
Müssen alle KI-generierten Bilder gekennzeichnet werden?
Diese Frage beschäftigt derzeit viele Unternehmen, und die Antwort dürfte einige überraschen: Nein, nicht jedes KI-generierte Bild muss automatisch gekennzeichnet werden.
Wer beispielsweise Midjourney, DALL·E, Adobe Firefly oder ein anderes Bild-KI-Tool nutzt, muss nicht jedes erzeugte Motiv mit einem Hinweis versehen. Entscheidend ist vielmehr, welche Art von Bild veröffentlicht wird und welche Transparenzpflichten im konkreten Fall greifen.
Hier lohnt sich ein Blick in die KI-Verordnung. Sie unterscheidet zwischen
- allgemeinen KI-generierten Bildern und
- Deepfakes.
Während Anbieter von KI-Systemen in Bezug auf KI-generierte Inhalte technische Kennzeichnungspflichten erfüllen müssen, treffen Betreiber (also die meisten Unternehmen) vorrangig bei Deepfakes eigene Transparenzpflichten. Für Marketingabteilungen bedeutet das: Ein mit KI erstelltes Produktbild oder eine Illustration muss nicht unbedingt gekennzeichnet werden. Anders sieht es aus, wenn Inhalte täuschend echt wirken und geeignet sind, Nutzer über deren Echtheit zu täuschen.
Was sind Deepfakes?
Die KI-Verordnung definiert Deepfakes als KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise echt oder wahrheitsgemäß erscheinen können.
Voraussetzung für einen Deepfake ist eine erkennbare Ähnlichkeit mit realistischem Motiv und die Eignung, den Betrachter hinsichtlich der Echtheit oder dem Wahrheitsgehalt zu täuschen.
Der Inhalt muss Personen, Gegenständen, Orten, Tieren bzw. anderen Lebewesen oder Ereignissen also deutlich ähneln, er muss aber nicht zwingend konkret existierende Personen zeigen. Es genügt, dass das Dargestellte real existiert, realistisch existieren oder plausibel existiert haben könnte und bei Personen fälschlich den Eindruck erwecken kann, authentisch oder wahr zu sein. Eine Täuschungsabsicht des Betreibers ist nicht erforderlich.
Muss man KI-generierte Bilder kennzeichnen, wenn sie offensichtlich künstlich sind?
Nicht immer.
Für Anbieter gelten Ausnahmen, wenn die KI nur in unterstützender Funktion eingesetzt, z.B. um Flecken zu entfernen oder unwesentliche Bildbearbeitungen vorzunehmen.
KI-generierte Bilder, die als Deepfakes zu qualifizieren sind, müssen hingegen immer gekennzeichnet werden. An die Kennzeichnung werden allerdings geringere Anforderungen gestellt, wenn sie erkennbar Fiktion, Kunst oder Satire darstellen. Typischerweise kann dies etwa für folgende Darstellungen gelten:
- Comicfiguren
- Fantasy-Welten
- stilisierte Illustrationen
- offensichtliche Satire
- künstlerische Darstellungen