Freelancer-Haftung: Und wer ist jetzt schuld?

15.05.2021 von Marc Thamm

Ob Mittelständler oder Großkonzern – fast jedes deutsche Unternehmen arbeitet derzeit an verschiedensten Digitalisierungsmaßnahmen. Der Grund: Um ihr Business erfolgreich und profitabel in die Zukunft zu führen – Wirtschaftsängsten, zum Beispiel durch Brexit, der Wirtschaftslage im Automotive-Bereich oder dem USA-China-Handelsstreit, zum Trotz – streben Unternehmen nach Prozessverlagerung und setzen auf die Digitalisierung.

Freelancer-Haftung & IT-Schäden: Und wer ist jetzt schuld?

Haftungsfragen verunsichern deutsche IT-Dienstleister

Nachdem es den Unternehmen häufig an eigenem Fachpersonal fehlt, kommen verstärkt Externe zum Zug. IT-Dienstleister übernehmen immer größere und zahlreichere Projekte. Die Freelancer freuen sich über volle Auftragsbücher, die Unternehmen über digitale Innovationen – also eine klare Win-Win-Situation? Das gilt nur, solange im Rahmen der Projektarbeit nichts schief geht, denn bei Fehlern kommt es schnell zu Diskussionen, wer den Schaden zu verantworten hat (Stichwort Freelancer-Haftung).

Der Hiscox IT-Versicherungsindex 2020 zeigt, dass deutsche IT-Dienstleister unsicher sind, welche Konsequenzen ein berufliches Missgeschick nach sich ziehen könnte.

Digitale Risiken als Stressfaktor für Freelancer

Viele IT-Dienstleister benennen als digitale Risiken, die ihr Unternehmen bedrohen, den Verlust von Daten (76%) und Hacking (70%). Auch bereiten ihnen die Folgen Kopfschmerzen: Mehr als die Hälfte der Befragten – 64% – haben Angst, dass auf einen verursachten Schaden auch finanzielle Konsequenzen folgen. Das sind sogar 20 Prozentpunkte mehr als in der IT-Studie 2019.

Und ist das eigentlich von der Versicherung gedeckt? Weniger als die Hälfte geht davon aus, dass ihre bestehenden Policen für entsprechende Schäden aufkommen würde.

Ängste und Unsicherheiten zur Freelancer-Haftung im Zahlenüberblick

  • 64% haben Angst, dass auf einen verursachten Schaden auch finanzielle Konsequenzen folgen.
  • 37% wissen nicht, bis zu welchem Punkt sie für ihr Produkt und mögliche Folgeschäden daraus haftbar sind
  • 51% wissen nicht, ob der vorhandene Versicherungsschutz die Schäden deckt, für die sie haftbar gemacht werden

Vorsicht statt Nachsicht: Freelancer-Haftungsfragen sauber klären

Die Angst der Freelancer vor Haftungsfragen ist in vielen Fällen nicht unbegründet.

Läuft in der Geschäftsbeziehung einmal etwas nicht nach Plan, ist man als Freiberufler in vielen Fällen haftbar. Sie sollten daher schon bei der Unterzeichnung eines Vertrages sehr genau hinschauen – denn Schadenersatz kann enorm teuer werden.

Haftung für IT-Schäden: Wann und wie Sie als Freelancer damit konfrontiert sind

Ein Beispiel: Ein Freelancer hat aufgrund Störung der Internetverbindung keinen Zugriff auf in der Business Cloud abgelegte Projektdaten. Er hat allerdings mit seinem Kunden Reaktionszeiten innerhalb seines Service Levels vertraglich zugesagt, die er nun nicht halten kann. Der Kunde kann einen Schadenersatz geltend machen.

Gesetzliche und vertragliche Haftung:

Unterschieden wird zwischen gesetzlicher und vertraglicher Haftung. Bei ersterer muss der Anspruch auf Schadenersatz durch Gesetze begründet werden. Bei individuellen Vertragsvereinbarungen treffen Freelancer mit deren Kunden immer häufiger Vereinbarungen, die nicht nur auf eine gesetzliche, sondern rein vertragliche Haftung fußen. Zum Beispiel indem eine Vertragsstrafe bei Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen festgeschrieben wird.

Schuldlos, aber trotzdem haftbar – Verschuldensunabhängige Haftung:

Bestimmte Klauseln in Verträgen führen häufig dazu, dass Freelancer sich „schuldig“ machen. Und zwar dann, wenn nicht sie selbst, sondern ein Dritter eine Situation verursacht hat, die dazu führt, dass der Freelancer seinem Kunden gegenüber die Leistung nicht ordnungsgemäß erbringen kann. Dies nennt man verschuldensunabhängige Haftung. Ein Beispiel für diese Art der Freelancer-Haftung wäre der eingangs erwähnte Fall der Internetstörung.

Pauschalierter Schadenersatz:

Einzelvertraglich kann bei Vertragsabschluss zwischen Freelancer und Kunden ein sogenannter pauschalierter Schadenersatz festgelegt werden. Dieser bemisst sich an einer Kalkulation, wie hoch ein Schaden z.B. bei Nichtverfügbarkeit von Daten über 12 Stunden wäre.  In Schadenfall orientiert sich der zu leistende Schadenersatz an dieser im Vorfeld festgelegten und vereinbarten Summe.

Haftungsfreistellung:

Im IT-Bereich sind auch sogenannte Haftungsfreistellungen üblich. Diese kann man als enorme Verschärfung der Haftung verstehen. Denn: Als Freelancer erklärt man damit im Vorfeld, dass man für alle Schadenfälle, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen, Verantwortung übernimmt. Fordert beispielsweise ein Dritter Schadenersatz vom Auftraggeber, dann gibt der sie an den Freelancer weiter und ist selbst „fein raus“.

Fazit zur Freelancer-Haftung: Wie man sich absichern kann

Freiberufler sollten schon bei der Auftragsklärung auf klare Absprachen und eine saubere Vertragsgestaltung achten. Sich vorab über das Risiko Freiberufler-Haftung / Freelancer-Haftung und den richtigen Versicherungsschutz zu informieren, rettet im Zweifelsfall Existenzen.

David gegen Goliath: Schadenabwehr

In der Schadenpraxis zeigt sich zudem, dass Unklarheiten einer Projektstruktur zu einer „generellen“ Anspruchserhebung führen können. Sprich: der Auftragsgeber macht seinen Anspruch kollektiv bei allen Projektbeteiligten geltend, ohne die Ursache genau zu klären. Daher gewinnt auch der passive Rechtsschutz einer IT-Versicherung an Bedeutung. Hier hilft der Versicherer einen unbegründeten Anspruch abzuwehren, also zu belegen, dass der Freelancer nicht für einen Schadenfall verantwortlich ist.

Freelancer-Haftung: Digitalisierung funktioniert nur gut geschützt

Doch auch die sauberste Vorbereitung kann nicht alle Fehler verhindern. Um ihrer Rolle als Treiber der Digitalisierung weiter gerecht werden zu können, brauchen IT-Dienstleister passgenauen und flexiblen Versicherungsschutz. Nur wenn die digitalen Risiken vollumfänglich abgesichert sind, können sich die Dienstleister wie auch die Auftraggeber wieder auf die Chancen der gemeinsamen Projekte konzentrieren.

Eine Hiscox IT-Haftpflichtversicherung schützt Freiberufler in der IT-Branche in Fällen gesetzlicher und vertraglicher Haftung. Zudem lässt sie sich um ein Modul zum Schutz gegen Cyber- und Datenrisiken erweitern.

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Sie interessieren Sie für mehr Facts rund um die IT-Branche & Versicherung? Auf unserer Webseite Hiscox IT-Versicherungsindex finden Sie alle Ergebnisse im Überblick und in unserem Blogbeitrag Studie zur IT-Dienstleistungsbranche: Trends 2020.

Zum Beispiel ist dieses Ergebnis besonders spannend: 83 % der IT-Dienstleister sehen für Projekte ungenügende bzw. nicht eindeutige Absprachen mit dem Kunden als kritisch oder sehr kritisch. Lesen Sie in unserem Beitrag Projekt-Risiken mehr über die Risikofaktoren und wie sich diese managen lassen.

Marc Thamm, UProduct Head Technology & General Liability bei Hiscox

Autor: Marc Thamm, Product Head Technology & General Liability

ist seit 1992 in der Versicherungsbranche – seit 2004 mit Fokus auf IT-Risiken – tätig. Er arbeitet seit 2013 bei Hiscox. Als Product Head Technology & General Liability bei Hiscox entwickelt er Versicherungslösungen für die IT-, Media- und weitere Branchen der Digitalwirtschaft. -Im Bereich Business Tipps & Insights schreibt er unter anderem über das spannende Thema Projekt-Risiken.

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