- 64% haben Angst, dass auf einen verursachten Schaden auch finanzielle Konsequenzen folgen.
- 37% wissen nicht, bis zu welchem Punkt sie für ihr Produkt und mögliche Folgeschäden daraus haftbar sind
- 51% wissen nicht, ob der vorhandene Versicherungsschutz die Schäden deckt, für die sie haftbar gemacht werden
Vorsicht statt Nachsicht: Freelancer-Haftungsfragen sauber klären
Die Angst der Freelancer vor Haftungsfragen ist in vielen Fällen nicht unbegründet.
Läuft in der Geschäftsbeziehung einmal etwas nicht nach Plan, ist man als Freiberufler in vielen Fällen haftbar. Sie sollten daher schon bei der Unterzeichnung eines Vertrages sehr genau hinschauen – denn Schadenersatz kann enorm teuer werden.
Haftung für IT-Schäden: Wann und wie Sie als Freelancer damit konfrontiert sind
Ein Beispiel: Ein Freelancer hat aufgrund Störung der Internetverbindung keinen Zugriff auf in der Business Cloud abgelegte Projektdaten. Er hat allerdings mit seinem Kunden Reaktionszeiten innerhalb seines Service Levels vertraglich zugesagt, die er nun nicht halten kann. Der Kunde kann einen Schadenersatz geltend machen.
Gesetzliche und vertragliche Haftung:
Unterschieden wird zwischen gesetzlicher und vertraglicher Haftung. Bei ersterer muss der Anspruch auf Schadenersatz durch Gesetze begründet werden. Bei individuellen Vertragsvereinbarungen treffen Freelancer mit deren Kunden immer häufiger Vereinbarungen, die nicht nur auf eine gesetzliche, sondern rein vertragliche Haftung fußen. Zum Beispiel indem eine Vertragsstrafe bei Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen festgeschrieben wird.
Schuldlos, aber trotzdem haftbar – Verschuldensunabhängige Haftung:
Bestimmte Klauseln in Verträgen führen häufig dazu, dass Freelancer sich „schuldig“ machen. Und zwar dann, wenn nicht sie selbst, sondern ein Dritter eine Situation verursacht hat, die dazu führt, dass der Freelancer seinem Kunden gegenüber die Leistung nicht ordnungsgemäß erbringen kann. Dies nennt man verschuldensunabhängige Haftung. Ein Beispiel für diese Art der Freelancer-Haftung wäre der eingangs erwähnte Fall der Internetstörung.
Pauschalierter Schadenersatz:
Einzelvertraglich kann bei Vertragsabschluss zwischen Freelancer und Kunden ein sogenannter pauschalierter Schadenersatz festgelegt werden. Dieser bemisst sich an einer Kalkulation, wie hoch ein Schaden z.B. bei Nichtverfügbarkeit von Daten über 12 Stunden wäre. In Schadenfall orientiert sich der zu leistende Schadenersatz an dieser im Vorfeld festgelegten und vereinbarten Summe.
Haftungsfreistellung:
Im IT-Bereich sind auch sogenannte Haftungsfreistellungen üblich. Diese kann man als enorme Verschärfung der Haftung verstehen. Denn: Als Freelancer erklärt man damit im Vorfeld, dass man für alle Schadenfälle, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen, Verantwortung übernimmt. Fordert beispielsweise ein Dritter Schadenersatz vom Auftraggeber, dann gibt der sie an den Freelancer weiter und ist selbst „fein raus“.