Gefährdete Krankenversicherung
Ein rechtlicher Betreuer hätte die von ihm betreute Person beim Arbeitsamt melden müssen, damit das Amt u.a. die Versicherungsbeiträge zahlt. Auf Grund der, auf Wunsch des Klienten, unterbliebenen Anmeldung und damit ausgesetzten Zahlung der Versicherungsbeiträge, forderte die Krankenversicherung die Zahlung der Beiträge von der betreuten Person selbst. Diese wiederum gab die Forderung an den rechtlichen Betreuer weiter. Da sich der Betreuer nicht auf den Wunsch seines Klienten hätte verlassen dürfen, musste dieser für den Schaden haften. Hiscox regulierte die Gesamtforderung in Höhe von 3.100 Euro.
Teurer Winter
Ein beruflicher Betreuer betreut den dementen Eigentümer eines Hauses in Vermögensangelegenheiten. Als der Betreute in eine Pflegeeinrichtung zieht, steht das Haus leer. Der rechtliche Betreuer versäumt es, die Prämien für die Gebäudeversicherung zu bezahlen und der Versicherer kündigt den Vertrag. Durch Frost im Winter kommt es zu einem Rohrbruch. Der Schaden beträgt 35.000 Euro, für den der Berufsbetreuer haften soll. Hiscox begleicht die Schadensumme.