
Für berufliche Betreuer tritt im kommenden Jahr eine wichtige Neuerung in Kraft: Ab dem 1.1.2023 gilt für sie eine Versicherungspflicht, die im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt ist. Damit erhöht die Bundesregierung die Anforderungen und Voraussetzungen für Berufsbetreuer. Welche Versicherungen Berufsbetreuer ab Januar brauchen, welche Schadenfälle in der Praxis passieren und vieles mehr erfahren Sie hier.
Berufsbetreuer: Zahlen, Daten, Fakten
Der Bedarf an beruflichen Betreuern ist in Deutschland steigend – und das bereits seit Längerem. Aktuell erhalten laut dem Berufsverband der Berufsbetreuer/innen 1,3 Millionen Menschen Unterstützung von rechtlichen Betreuern. Zum Vergleich: 1995 waren es noch 625.000 Menschen, die betreut wurden.
Die in Deutschland tätigen 12.000 beruflichen Betreuer unterstützen volljährige Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig agieren können. Zum Beispiel beraten und vertreten berufliche Betreuer ihre Klienten bei der Regelung der Finanzen, gegenüber Behörden oder der Einwilligung in Behandlungen. Berufsbetreuer arbeiten also in einem sehr sensiblen Bereich und müssen Entscheidungen in Krisensituationen treffen. Eines steht damit fest: Rechtliche Betreuer sind in ihrer täglichen Arbeit hohen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Versicherungspflicht für Berufsbetreuer ab 2023
Mit der Pflichtversicherung, die ab 1.1.2023 in Kraft tritt, reagiert die Bundesregierung nun auf die Haftungsrisiken und verschärft die Voraussetzungen für Berufsbetreuer.
Nach zunächst ungenau formulierten Anforderungen hat die Bundesregierung den Gesetzestext geschärft und in § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG festgehalten, dass Berufsbetreuer künftig folgenden Versicherungsschutz benötigen:
„… eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.“
Überblick: Welche Versicherung brauchen Berufsbetreuer ab 2023?
- Berufshaftpflicht (auch als Vermögensschadenhaftpflicht bekannt)
- mit einer Versicherungssumme von mind. 250.000 Euro pro Versicherungsfall
- und einer Versicherungssumme von mind. 1 Mio. Euro für alle Schadenfälle innerhalb eines Versicherungsjahres (die Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadenfall muss also 4-fach maximiert sein).
Schon gewusst? Berufshaftpflicht für berufliche Betreuer
Die Berufshaftpflicht sichert Sie als beruflichen Betreuer ab, wenn Sie bei einem Dritten – wie Ihrem Klienten – einen finanziellen Schaden verursachen. Zum Beispiel: Ein rechtlicher Betreuer hätte die von ihm betreute Person beim Arbeitsamt melden müssen, damit das Amt u.a. die Versicherungsbeiträge zahlt. Die Krankenversicherung fordert nun die Prämien vom Versicherten selbst. Der Betreute verklagt seinen Betreuer daraufhin auf Schadenersatz.
Weitere Fragen zur Pflichtversicherung für Berufsbetreuer
Was passiert, wenn ich als Berufsbetreuer ab 2023 keine Pflichtversicherung habe?
Wenn Sie die Voraussetzung für Berufsbetreuer nicht erfüllen und keine Berufshaftpflicht haben, die den Anforderungen der Pflichtversicherung nachkommt, erhalten Sie ab 01.01.2023 keine Zulassung mehr von Ihrer Stammbehörde.
Wer muss der Versicherungspflicht nachkommen?
Die Pflichtversicherung betrifft alle selbständigen Berufsbetreuer sowie angestellte Mitarbeitende eines Betreuungsvereins.
Hiscox Berufsbetreuer-Versicherung: Erfüllt die Anforderungen der Pflichtversicherung
Unsere branchenspezifische Berufshaftpflicht für rechtliche Betreuer deckt die speziellen Risiken zuverlässig ab und entspricht den Vorgaben der Pflichtversicherung. Sie sind bei Ansprüchen aus gesetzlicher sowie vertraglicher Haftung abgesichert –auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung.
Ihre Vorteile:
- Weitreichende Deckung: Alle branchenüblichen Tätigkeiten und Nebenrisiken von Berufsbetreuern sind mitversichert, zum Beispiel auch die Nachlasspflege und Nachlassverwaltung sowie die Vermittlung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
- Plus Passiver Rechtsschutz: Ihr Hiscox Jurist und fester Ansprechpartner prüft Schadenersatzforderungen, die an Sie gestellt werden, und wehrt unbegründete Ansprüche für Sie ab – auch vor Gericht.
- 99 % Kundenzufriedenheit im Schadenfall.
Wussten Sie? Sie können Ihre Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer einfach um weitere Versicherungen (z.B. Betriebshaftpflicht) ergänzen. So zahlen Sie nur, was Sie auch brauchen.
Berufliche Betreuer: Schadenfälle aus der Praxis
Gefährdete Krankenversicherung
Ein rechtlicher Betreuer hätte die von ihm betreute Person beim Arbeitsamt melden müssen, damit das Amt u.a. die Versicherungsbeiträge zahlt. Auf Grund der, auf Wunsch des Klienten, unterbliebenen Anmeldung und damit ausgesetzten Zahlung der Versicherungsbeiträge, forderte die Krankenversicherung die Zahlung der Beiträge von der betreuten Person selbst. Diese wiederum gab die Forderung an den rechtlichen Betreuer weiter. Da sich der Betreuer nicht auf den Wunsch seines Klienten hätte verlassen dürfen, musste dieser für den Schaden haften. Hiscox regulierte die Gesamtforderung in Höhe von 3.100 Euro.
Teurer Winter
Ein beruflicher Betreuer betreut den dementen Eigentümer eines Hauses in Vermögensangelegenheiten. Als der Betreute in eine Pflegeeinrichtung zieht, steht das Haus leer. Der rechtliche Betreuer versäumt es, die Prämien für die Gebäudeversicherung zu bezahlen und der Versicherer kündigt den Vertrag. Durch Frost im Winter kommt es zu einem Rohrbruch. Der Schaden beträgt 35.000 Euro, für den der Berufsbetreuer haften soll. Hiscox begleicht die Schadensumme.