Seit 2008 ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die früheren Papier-Versicherungsbestätigungskarten, bekannt als Doppelkarten. Diese Einführung hat die Fahrzeugzulassung, insbesondere für Oldtimer, erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Die eVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code. Die ersten beiden Zeichen identifizieren die Versicherungsgesellschaft durch eine spezifische Kombination aus Buchstaben und/oder Zahlen. Diese Kodierung, die von der Versicherungswirtschaft vergeben wird, ermöglicht eine schnelle Identifikation des Versicherers. Die restlichen fünf Zeichen werden zufällig generiert, um jede Versicherungsbestätigung einzigartig zu machen und Doppelungen zu vermeiden.
Die eVB-Nummer ist entscheidend bei der An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, bei Neuzulassungen, bei Halterwechseln und bei der Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen. Sie dient als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Zulassungsstellen können über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online auf die eVB-Daten zugreifen. Ein gesichertes Datenübertragungsverfahren ermöglicht es den Mitarbeitern, die Gültigkeit der Versicherungsbestätigung in Echtzeit zu überprüfen und auf relevante Informationen wie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder das amtliche Kennzeichen zuzugreifen. Diese Digitalisierung strafft Verwaltungsvorgänge und verkürzt die Bearbeitungszeit bei den Zulassungsstellen. Für Versicherungsnehmer bietet die eVB-Nummer den Vorteil, dass sie diese einfach telefonisch, online oder per Post von ihrer Versicherung erhalten können. Sie müssen nicht persönlich bei Ihrer Versicherungsagentur erscheinen. Das macht die Kfz-Zulassung für Oldtimer komfortabler und flexibler.