Oldtimer-Import aus EU-Ländern: Regelungen & Tipps

09.08.2024 von Barbara Schinko

Die britischen Marken Morris, Rover, Triumph oder Austin verließen selten die britischen Inseln und sind heute interessant für Oldtimer-Käufer. Welche Hürden für Oldtimer aus der UK gibt es? Und was ist für den Oldtimer-Import aus EU-Ländern generell zu beachten?

Oldtimer-Import aus EU-Ländern: Regelungen & Tipps

Warum im Ausland nach Oldtimer-Angeboten suchen?

Die Suche nach Oldtimern im europäischen Ausland kann sich als äußerst lohnenswert erweisen. Durch die Erweiterung des Suchradius gibt es eine größere Vielfalt an Angeboten, insbesondere in den Herkunftsländern der Marken. Mit etwas Glück findet man echte Raritäten, Fahrzeuge in Top-Zustand oder zu besonders günstigen Preisen. Ein weiterer Vorteil ist der Besichtigungstermin, der sich hervorragend mit einem Urlaub kombinieren lässt. Eine persönliche Besichtigung, idealerweise zu zweit, ist absolut sinnvoll. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag 5 Tipps zum Oldtimer-Kauf.

Ich selbst habe bereits in Ländern wie Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Polen und Schweden nach Oldtimern gesucht. Im Jahr 2009 führte mich eine Reise nach Tynygraig in Wales, nur um einen wunderschönen Jaguar zu besichtigen.

Oldtimer-Import aus EU-Ländern

Haben Sie Ihr Traumauto gefunden, ist der Rest oft einfacher als gedacht. Mit dem Kaufvertrag und den Originalpapieren des Oldtimers gibt es in der Regel wenig Probleme bei Import und Zulassung in Deutschland. Technische Dokumentationen sind dabei hilfreich. Beachten Sie auch die Einfuhrregelungen und die beim Oldtimer-Import anfallenden Zusatzkosten wie Transportkosten.

Für Importe aus EU-Ländern fallen seit 1993 keine Zölle oder Importsteuern an. Die bürokratischen Hürden sind überschaubar. Jedoch kann ein Certificate of Conformity (COC) die Überführung und den Zulassungsprozess in Deutschland erleichtern. Ein Certificate of Conformity ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug den technischen und umweltbezogenen Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Für Oldtimer, die vor 1996 hergestellt wurden, ist das COC oft nicht verfügbar. In solchen Fällen können alternative Dokumente wie technische Gutachten oder historische Fahrzeugpapiere erforderlich sein.

Überführung und Transport von Oldtimern

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Oldtimer aus einem EU-Land nach Deutschland zu überführen. Eine der einfachsten Methoden ist der Transport auf einem Anhänger. Dies erfordert weder eine Versicherung noch eine Zulassung und ist daher besonders unkompliziert.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Ausfuhrkennzeichen des Kauflandes zu verwenden. Dies ist stets eine korrekte Option, kann jedoch teuer und manchmal kompliziert zu beschaffen sein.
Alternativ kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Dabei ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Zulassung und die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers noch gültig sind und Sie als Fahrer für die Überführungsfahrt versichert sind.
Durch diese verschiedenen Optionen können Sie Ihren Oldtimer sicher und problemlos nach Deutschland bringen und sich darauf freuen, ihn bald auf den Straßen zu erleben.

Beispielhafte Kostenaufschlüsselung für den Import eines Oldtimers von einem EU-Land nach Deutschland:

Kostenart

Betrag (EUR)

Kaufpreis des Oldtimers25.000
Transportkosten1.200
Zulassungskosten150
Technische Dokumentation300
Gesamtkosten26.650

Oldtimer Kauf und Verkauf in EU-Ländern

Beim Kauf eines Oldtimers innerhalb der EU ist es unerlässlich, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag dient als Eigentumsnachweis, bis das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Im Kaufvertrag sollten Preis, Ausstattung und Übergabetag klar festgehalten werden. Es ist ebenfalls wichtig, alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere im Original zu erhalten und alle Dokumente, die die Geschichte des Fahrzeugs belegen, mitzubringen.
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer gibt es klare Regelungen für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mindestens 6.000 km zurückgelegt haben und deren Erstzulassung mindestens sechs Monate zurückliegt:

  • Kauf von einer Privatperson: Wenn Sie als Privatperson einen Oldtimer von einer anderen Privatperson kaufen, fällt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
  • Kauf von einem Händler oder bei einer Auktion: Kaufen Sie als Privatperson bei einem Autohändler oder über eine Auktion, zahlen Sie den Bruttopreis inklusive der landesüblichen Mehrwertsteuer. In Deutschland fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer an, aber Sie erhalten die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück.

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Brexit und seine Auswirkungen auf den Oldtimer-Import

Die Brexit-Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, auch für den Oldtimer-Import. Seit 2021 gelten für den Import von Fahrzeugen aus Großbritannien in die EU ähnliche Bedingungen wie für Importe aus anderen Nicht-EU-Ländern. Dies bedeutet, dass Zölle und Einfuhrumsatzsteuer anfallen können. Derzeit beträgt der Zollsatz für Fahrzeuge 10 %, und es fällt eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.
Ein denkbares Szenario für die Zukunft könnte sein, dass Großbritannien spezifische Handelsabkommen mit der EU abschließt, wodurch die Einfuhrbedingungen erleichtert werden. Bis dahin ist jedoch mit höheren Kosten und bürokratischen Hürden zu rechnen.

Oldtimer-Import aus europäischen Ländern ohne EU-Zugehörigkeit

Die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sind EFTA-Staaten, die mit der EU ein Abkommen zu Handelserleichterung haben. Wenn Sie aus einem dieser Länder einen Oldtimer importieren möchten, müssen Sie nur unter einer Voraussetzung keine Zollgebühren bezahlen: der Oldtimer muss auch in einem Mitgliedsland produziert worden sein. Andernfalls – etwa bei in den USA oder Japan produzierten Fahrzeugen – fällt eine Abgabe in Höhe von 10 % an. Für die Zollbefreiung legen Sie einfach eine Bestätigung zur Herkunft Ihres Fahrzeugs vor, eine sogenannte Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“.

Ein Hinweis zu den Regelungen für Oldtimer-Importe aus der Schweiz: Hier fällt fast immer eine 19 %ige Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert an – außer Sie können einen Nachweis vorlegen, dass Ihr Oldtimer vom deutschen Zoll als historisches Kulturgut anerkannt ist. Somit beträgt der Steuersatz lediglich 7 %.

Zollbefreiung bei Oldtimer-Import durch Ursprungsnachweis

Die Zollbefreiung bei Oldtimer-Import durch Ursprungsnachweis stellt eine attraktive Möglichkeit für Sammler und Liebhaber historischer Fahrzeuge dar, ihre wertvollen Stücke ohne zusätzliche finanzielle Belastungen in ihr Heimatland zu bringen. Ein Ursprungsnachweis in Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 , der die Echtheit und das Alter des Fahrzeugs bestätigt, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Dieser Nachweis muss von einer anerkannten Stelle ausgestellt werden und belegt, dass das Fahrzeug die gängigen Kriterien für einen Oldtimer erfüllt, wie etwa ein Mindestalter von 30 Jahren und weitgehend originaler Zustand. Durch die Vorlage dieses Dokuments kann der Importeur von der sonst üblichen Zollgebühr befreit werden, was nicht nur den finanziellen Aufwand verringert, sondern auch die bürokratischen Hürden reduziert. Dies erleichtert es Enthusiasten, ihre historischen Fahrzeuge zu pflegen und zu präsentieren, wodurch das kulturelle Erbe automobiler Geschichte bewahrt wird.

 

"Sammlungsstück" bei Oldtimer-Import: Steuervorteile nutzen

Der Import von Oldtimern kann kostspielig sein, doch für echte Sammlungsstücke gibt es erfreuliche Nachrichten: Solche Fahrzeuge sind zollfrei und unterliegen lediglich einer reduzierten Steuer von sieben Prozent. Diese Regelung macht den Kauf und den Oldtimer-Import attraktiver und fördert den Erhalt automobiler Kulturgüter. Die Kriterien für den Zolltarif 9705 sind in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 festgelegt und umfassen:

  • Originalzustand des Fahrzeugs ohne wesentliche Änderungen.
  • Mindestalter von 30 Jahren, es sei denn, das Fahrzeug hat historische Bedeutung.
  • Das Modell wird nicht mehr hergestellt.

Wichtig ist, dass das Fahrzeug bereits bei der Zollanmeldung als Sammlungsstück deklariert wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Zulassung eines importierten Oldtimers aus der EU in Deutschland

Schritt 1: Fahrzeugkauf und Dokumentation

  • Kaufvertrag abschließen: Stellen Sie sicher, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag haben, der Preis, Ausstattung und Übergabetag enthält.
  • Originalpapiere erhalten: Sammeln Sie alle Fahrzeugpapiere im Original, einschließlich des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs.

Schritt 2: Vorbereitung der technischen Dokumentation

  • Certificate of Conformity (COC): Wenn verfügbar, beschaffen Sie das COC-Dokument. Dies erleichtert die Zulassung. Falls nicht verfügbar, bereiten Sie alternative Dokumente wie technische Gutachten vor.
  • Technische Dokumente: Stellen Sie sicher, dass alle technischen Spezifikationen und historische Dokumente vorliegen.

Schritt 3: Fahrzeugüberführung nach Deutschland

  • Transport organisieren: Wählen Sie eine Methode zur Überführung (Anhänger, Ausfuhrkennzeichen, ausländische Zulassung).
  • Versicherung: Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug während der Überführung versichert ist.

Schritt 4: Technische Überprüfung und Gutachten

  • TÜV/DEKRA-Untersuchung: Lassen Sie das Fahrzeug bei einem anerkannten Prüfinstitut (TÜV, DEKRA) technisch überprüfen. Hierbei werden die Verkehrssicherheit und die Übereinstimmung mit den deutschen Vorschriften geprüft.
  • Oldtimergutachten: Für die Beantragung eines H-Kennzeichens (Historisches Kennzeichen) muss ein spezielles Oldtimergutachten erstellt werden.

Schritt 5: Steuerliche Erfassung und Zollformalitäten

  • Einfuhrumsatzsteuer: Prüfen Sie, ob Einfuhrumsatzsteuer anfällt und begleichen Sie diese gegebenenfalls.
  • Zollformalitäten: Bei Fahrzeugen aus EFTA-Staaten oder Nicht-EU-Ländern, klären Sie die Zollformalitäten ab.

Schritt 6: Zulassungsdokumente zusammenstellen

  • Fahrzeugpapiere: Original-Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
  • Kaufvertrag: Original oder beglaubigte Kopie.
  • Technische Gutachten: TÜV/DEKRA-Bericht und Oldtimergutachten.
  • COC oder alternative Dokumente: Falls verfügbar.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation.
  • Versicherungsnachweis: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Schritt 7: Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle

  • Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle.
  • Dokumente einreichen: Reichen Sie alle gesammelten Dokumente bei der Zulassungsstelle ein.
  • Kennzeichen beantragen: Beantragen Sie das gewünschte Kennzeichen, idealerweise ein H-Kennzeichen für Oldtimer.

Schritt 8: Kennzeichen anbringen und Fahrzeug anmelden

  • Kennzeichen prägen lassen: Lassen Sie die Kennzeichen prägen und an das Fahrzeug anbringen.
  • Fahrzeug anmelden: Die Zulassungsstelle gibt Ihnen die neuen Fahrzeugpapiere und die Plaketten für die Kennzeichen.

Schritt 9: Versicherung aktivieren

  • Versicherung abschließen: Aktivieren Sie Ihre Kfz-Versicherung, damit das Fahrzeug vollständig versichert ist.

Viel Erfolg für Sie bei Ihrem Oldtimer-Import! Wenn Sie selbst Erfahrungen gemacht und ergänzen möchten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an [email protected] – wir freuen uns sehr!

Erstveröffentlichung am 09.06.2017 durch Barbara Schinko, Aktualisierung am 09.08.2024 durch Leonie Schlegel

Eine Frau in einem blau-weiß gestreiften Hemd - Barbara Schinko, SEO & Content Marketing Manager.

Autorin: Barbara Schinko / SEO & Content Marketing Manager

Barbara Schinko arbeitet seit 2016 bei Hiscox. Sie schreibt besonders gern über Rallyes und Messen, die sie besucht hat. Mit dabei sind auch hilfreiche Service-Artikel für Oldtimer-Besitzer. 

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