Die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sind EFTA-Staaten, die mit der EU ein Abkommen zu Handelserleichterung haben. Wenn Sie aus einem dieser Länder einen Oldtimer importieren möchten, müssen Sie nur unter einer Voraussetzung keine Zollgebühren bezahlen: der Oldtimer muss auch in einem Mitgliedsland produziert worden sein. Andernfalls – etwa bei in den USA oder Japan produzierten Fahrzeugen – fällt eine Abgabe in Höhe von 10 % an. Für die Zollbefreiung legen Sie einfach eine Bestätigung zur Herkunft Ihres Fahrzeugs vor, eine sogenannte Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“.
Ein Hinweis zu den Regelungen für Oldtimer-Importe aus der Schweiz: Hier fällt fast immer eine 19 %ige Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert an – außer Sie können einen Nachweis vorlegen, dass Ihr Oldtimer vom deutschen Zoll als historisches Kulturgut anerkannt ist. Somit beträgt der Steuersatz lediglich 7 %.
Viel Erfolg für Sie bei Ihrem Oldtimer-Import! Wenn Sie selbst Erfahrungen gemacht und ergänzen möchten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an [email protected] – wir freuen uns sehr!