Wettbewerbsrecht und Urheberrechtsverletzung: Wissenswertes für Freelancer & Unternehmer

14.05.2020 von Bastian Lutz

Eine Marktwirtschaft ist dann effizient und erfolgreich, wenn Verkäufer von Produkten und Dienstleistungen auf einem freien und möglichst unbeschränkten Markt miteinander konkurrieren. Regeln zur Sicherstellung des freien Wettbewerbs werden daher in unterschiedlichen Rechtsnormen geregelt und allgemein als Wettbewerbsrecht benannt. Wo diese zu finden sind und was in Sachen Wettbewerbsrecht für Sie als (angehende) Freelancer und Unternehmer wichtig ist, lesen Sie hier.

Wettbewerbsrecht und Urheberrechtsverletzung: Wissenswertes für Freelancer & Unternehmer

Wo ist das Wettbewerbsrecht geregelt? Und was regelt das Wettbewerbsrecht?

Die Einhaltung wird von nationalen und internationalen Behörden überwacht und deren Verletzung kann schwerwiegende Konsequenzen bis zur mehrjährigen Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält Regelungen zum Kartellrecht und dient der Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen. Speziell soll eine negative Beeinflussung des Marktes durch miteinander kooperierende Unternehmen – beispielsweise durch Preisabsprachen – verhindert werden (vgl. dazu § 1 GWB).

Das Gesetz gegen den unterlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das sogenannte Lauterkeitsrecht und stellt somit einen weiteren Teil des Wettbewerbsrecht dar. Das UWG soll einen fairen, gleichberechtigten Wettbewerb sicherstellen und die Marktteilnehmer vor unlauteren, also unaufrichtigen oder betrügerischen, Geschäftspraktiken eines Mitbewerbers schützen. Neben den Marktteilnehmern selbst, soll das UWG jedoch auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb schützen.

Neben dem GWB und UWG basiert das Wettbewerbsrecht auf weiteren Rechtsvorschriften – beispielhaft sei hier das Urheberrechtsgesetz (UrhG), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) genannt.

Wann sind Wettbewerbsrechte verletzt?

Unter anderem unzulässig sind:

  • Preisabsprachen und Marktaufteilungen
  • Monopolbildung durch Fusion
  • Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie
  • Unerlaubte Kontaktaufnahme
  • Irreführende Werbung (z. B. durch fehlende oder irreleitende (Preis)-Informationen)

Eine Verletzung des Wettbewerbsrecht kann grundsätzlich sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. Wie schnell versehentliche Verstöße passieren können, sehen Sie an folgenden Beispielen:

Wettbewerbsrecht Beispiel 1: Urheberrechtsverletzung

Eine der häufigsten Gründe für eine Urheberrechtsverletzung stellt die Nutzung von Bildern in Print- und Onlinemedien ohne die entsprechenden Nutzungsrechte dar.)

Kurz an dieser Stelle zusammengefasst: Das Urheberrechtsgesetz umfasst neben Bildern, Videos bzw. Filme und Musik auch andere Werke, wie etwa Software / Programmcodes – dies gilt auch im Stadium des Entwurfs! Einige Urheber stellen ihre Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung – dennoch sollte vor einer Nutzung eine schriftliche Freigabe entsprechend der geplanten Nutzung eingeholt werden, da die Urheber die Verwertung ihrer Werke meist stark einschränken. Beispielsweise darf öffentlich zugänglicher Quellcode einer Software zwar genutzt, jedoch lediglich privat und nicht gewerblich genutzt werden.

Mehr über den Begriff, die Risiken und Beispiele können Sie im Glossar-Beitrag zur Urheberrechtsverletzung nachlesen.

Wettbewerbsrecht Beispiel 2: Unerlaubte Werbung per Telefon und E-Mail

Gemäß UWG sind telefonische Werbeanrufe ohne die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers verboten (sog. Cold Calls) – bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro. Eine entsprechend ausdrückliche Einwilligung muss vom Verbraucher schriftliche oder mündlich und vor dem Telefonat zum Ausdruck gebracht werden – das Einholen der Einwilligung zu Beginn des Gesprächs ist unzulässig. Ebenfalls und unabhängig von einer bestehenden Einwilligung ist es verboten, die Rufnummer zu unterdrücken.

Ähnlich streng sind die Vorschriften beim Versand von E-Mails und Newsletter. So dürfen z.B. keine E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers an Neukunden versendet werden. Der Empfänger muss seine Einwilligung zwingend zweimal gegeben haben. Das sog. double-opt-in-Verfahren schreibt vor, dass der Empfänger nach Angabe seiner Mail-Adresse (erste Einwilligung) zunächst eine Bestätigungsmail mit einem Link erhält. Erst nach bestätigen des Link (zweite Einwilligung) startet der Versand. In jedem Fall ist es wichtig, die Einwilligungen genau zu dokumentieren.

Wettbewerbsrecht: Risiken und Versicherung

Doch auch bei größter Sorgfalt können versehentlich Fehler passieren, Ihnen selbst – oder auch Ihren Mitarbeitern und Freelancern. Gut, wenn man für den Fall der Fälle mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert ist. Hiscox betreut Sie im Schadenfall umfassend und professionell.

Dieser Artikel bietet keine Unternehmens- oder Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei rechtlichen Fragen stets von einem Fachanwalt beraten lassen.

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Ein Mann in Anzug mit Krawatte und Brille lächelt - Bastian Lutz, Sales & Development Underwriter Commercial Lines

Autor: Bastian Lutz, Sales & Development Underwriter Commercial Lines

ist seit 2009 in der Versicherungsbranche und seit 2018 für Hiscox tätig. Als Underwriter für gewerbliche Risiken ist er besonders auf Cyber-, Technology- und D&O-Risiken spezialisiert. Für den Bereich Business Tipps & Insights schreibt er unter anderem über die Herausforderungen der Digitalisierung für Unternehmen und Cyber-Bedrohungen. In seiner Freizeit ist er segelnd und surfend auf oder tauchend unter Wasser zu finden. Außerdem ist er der am nördlichsten wohnende Mitarbeiter von Hiscox Deutschland.

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