Geschäftsidee & Businessplan erstellen
Um selbstständig als Rentner ein erfolgreiches Geschäft aufzubauen ist eine gute Geschäftsidee und ein valider Businessplan entscheidend. Der Businessplan sollte strukturiert und vollständig darlegen, wie das geplante Unternehmen Umsätze generieren und wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann. Sie können folgendermaßen vorgehen:
- Marktanalyse und Wettbewerb: Analysieren Sie die Marktstruktur und identifizieren Sie relevante Wettbewerber in Ihrer Zielregion. Bewerten Sie ihre Angebote, Marktanteile sowie potenzielle Marktlücken, die Sie als Differenzierungsmerkmal nutzen können.
- Zielmarkt und Positionierung: Legen Sie den konkreten Geschäftsbereich fest und definieren Sie Ihre strategische Marktpositionierung.
- Preisanalyse und Wettbewerbsfähigkeit: Prüfen Sie Ihre Preisgestaltung im Hinblick auf Marktüblichkeit und Rentabilität. Schätzen Sie Ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit unter Einbeziehung möglicher Preisverhandlungen ein.
- Nachfrage und Zielgruppe: Ermitteln Sie den Bedarfs an vergleichbaren Leistungen im Zielmarkt. Relevante demografische und wirtschaftliche Einflussfaktoren sollten Sie dabei berücksichtigen. Definieren Sie Ihre Zielgruppe; auf dieser Basis können Sie geeignete Ansprachestrategien entwickeln.
- Marketing- und Vertriebsstrategie: Wichtig für Sie als selbstständiger Rentner ist die Entwicklung eines systematischen Konzepts zur Kundengewinnung. Dafür können Sie klassische sowie digitale Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Website, lokale Werbung) nutzen.
- Finanzplanung und Investitionen: Erstellen Sie eine fundierte Übersicht über erwartete Einnahmen und Ausgaben, erforderliche Anfangsinvestitionen sowie fortlaufende Betriebskosten. Vergessen Sie nicht, einen finanziellen Puffer zur Absicherung der Startphase einzuplanen.
- Risiken und Chancen: Um erfolgreich als Rentner in die Selbstständigkeit zu starten, ist eine systematische Bewertung potenzieller unternehmerischer Risiken notwendig. Sie sollten geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung im Blick haben. Parallel dazu können Sie Chancen durch Marktveränderungen, Trends oder innovative Ansätze identifizieren.
Gibt es Finanzierungen & Zuschüsse?
Wenn Sie als Rentner den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, kann es je nach geplantem Geschäftsmodell den Bedarf an Investitionen geben. Dies kann Ausstattung und Technik, Räumlichkeiten, Waren und Material, Fahrzeuge oder die finanzielle Überbrückung der Anfangszeit, in der noch keine oder geringe Einnahmen fließen, umfassen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Finanzierungsmöglichkeiten:
- Gründerkredite: Auch im Rentenalter kann man klassische Förderkredite wie den KfW-Gründerkredit beantragen. Voraussetzung ist ein tragfähiges Geschäftskonzept.
- Mikrokredite: Für kleinere Vorhaben bieten sich Mikrokreditprogramme an. Eine Übersicht über Mikrofinanzinstitute finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Leasing & Factoring: Wer Investitionen tätigen muss (z. B. für Geräte), kann Leasingmodelle nutzen. Factoring (offenen Forderungen werden an ein spezialisiertes Finanzinstitut verkauft, der Rechnungsbetrag wird sofort ausbezahlt) hilft, wenn man Liquidität aus offenen Rechnungen gewinnen möchte.
- Crowdfunding: Bei kreativen oder sozialen Projekten kann für Sie eine Finanzierung durch die Community sinnvoll sein.
Förderprogramme & Zuschüsse
- Förderprogramme der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten spezielle Programme für Gründer 50+ oder für bestimmte Branchen. Diese beinhalten Zuschüsse für Beratung, Investitionen oder Weiterbildung.
- Beratungszuschüsse: Programme wie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft ) übernehmen einen Teil der Kosten für professionelle Gründungsberatung.
Mehr zum Thema "Existenzgründung: Förderungen im Überblick" hier
Welche Rechtsform wählen?
Wer sich als Rentner selbstständig machen möchte (sei es haupt- oder nebenberuflich), steht vor der grundlegenden Entscheidung, welche Unternehmensform die passende ist. Die Wahl einer Rechtsform ist unumgänglich und bildet die Basis jeder Gründung. In der Regel kommen drei Hauptformen in Betracht:
1. Kapitalgesellschaft
2. Personengesellschaft
3. Einzelunternehmen
Die Wahl der Rechtsform legt fest, in welchem Umfang Gründer für ihr Unternehmen haften – bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, während bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen auch das Privatvermögen herangezogen werden kann. Zwar erhöht die persönliche Haftung die Chance auf Kredite, sie erfordert jedoch großes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern. Denn im Ernstfall haftet jeder für Fehler oder Schulden der anderen.
Wie meldet man eine Nebentätigkeit oder ein Kleingewerbe als Rentner an?
Zuerst ist die Frage zu klären, ob es sich bei Ihrer Selbstständigkeit als Rentner um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
Für freiberufliche Tätigkeiten gilt: Möchten Sie sich freiberuflich als Rentner selbstständig machen (z. B. als Künstler, Dozent oder Autor), genügt die Anmeldung beim Finanzamt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplante Selbstständigkeit unter die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit fällt, empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit dem zuständigen Gewerbeamt zu halten.
Für gewerbliche Tätigkeiten gilt: Rentner unterliegen bei der Gewerbeanmeldung denselben rechtlichen Vorgaben wie alle anderen Gründer. Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) muss jede gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig, dauerhaft, eigenverantwortlich und mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübt wird. „Dauerhaft“ bedeutet, dass die Tätigkeit regelmäßig und nicht nur gelegentlich erfolgt.
Gewerbeanmeldung beim Amt: Sie melden Ihr Kleingewerbe als Rentner beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an – entweder persönlich, schriftlich oder online. Dafür brauchen Sie:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Beschreibung der Tätigkeit
- Ggf. Nachweise (z. B. Meisterbrief, Konzession)
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag
Gewerbeschein erhalten: Nach erfolgreicher Anmeldung Ihres Kleingewerbes als Rentner bekommen Sie den Gewerbeschein, die offizielle Bestätigung Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 10 und 50 Euro.
Automatische Weiterleitung an andere Stellen: Das Gewerbeamt informiert über die Anmeldung Ihres Kleingewerbes als Rentner automatisch (je nach Tätigkeit):
- Das Finanzamt (Sie bekommen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer
- Die Berufsgenossenschaft
- Das Statistische Landesamt
Steuerliche Erfassung & Kleinunternehmerregelung: Im Fragebogen des Finanzamts können Sie angeben, ob Sie für Ihr Kleingewerbe als Rentner die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten (bei einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro).