Selbstständig als Rentner: Tipps für eine erfolgreiche Gründung

07.08.2025 von Franz Kupfer

Die Situation älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Selbstständig als Rentner: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) entscheiden sich immer mehr Ruheständler dafür, über das gesetzliche Rentenalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Der Anteil der Erwerbstätigen zwischen 65 und 69 Jahren stieg von 13 % im Jahr 2013 auf 20 % im Jahr 2023.

Sie gehören auch dazu oder möchten bald einen Nebenverdienst als Rentner oder ein Kleingewerbe als Rentner beginnen? Dann lesen Sie im Folgenden, welche Tätigkeiten infrage kommen, welche Voraussetzungen notwendig sind und worauf zu achten ist, um selbstständig als Rentner zu arbeiten. Wir haben zusätzlich wertvolle Tipps zu Rechtsform, Geschäftsanmeldung, Hinzuverdienstgrenzen und Steuern für Sie zusammenstellt.

Ein Mann in einem Jeanshemd und mit Brille steht in einer Werkstatt, telefoniert und schaut dabei auf einen Laptop.

Warum entscheiden sich Rentner für die Selbstständigkeit?

Immer mehr Rentner entscheiden sich dafür, den Ruhestand nicht als Endpunkt, sondern als Neuanfang zu begreifen – insbesondere durch den Schritt in die Selbstständigkeit. Die Beweggründe dafür sind vielfältig. Für einige steht die finanzielle Absicherung im Vordergrund, weil die gesetzliche Rente nicht ausreicht oder weil sie sich einen gewissen Lebensstandard erhalten möchten. Oft geht es nicht nur ums Geld: Viele entdecken nach dem Ende ihres Berufslebens neue Leidenschaften oder wollen längst gehegte Ideen endlich in die Tat umsetzen.

Rentner und selbstständig: geistig fit bleiben

Die Selbstständigkeit bietet ihnen die Freiheit, den eigenen Rhythmus zu bestimmen, kreativ zu arbeiten und Aufgaben mit Sinn zu erfüllen. Gleichzeitig hilft sie, geistig aktiv und sozial eingebunden zu bleiben. Dies ist oft ein Faktor, der gerade im Alter eine wichtige Rolle spielt. Nicht zuletzt empfinden viele es als bereichernd, ihr über Jahrzehnte aufgebautes Wissen an andere weiterzugeben, sei es als Coach, Berater oder Kursleiter. Die Selbstständigkeit als Rentner kann Ihnen die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, der Lebensfreude und des (finanziellen) Erfolgs bieten.

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um sich als Rentner selbstständig zu machen?

Grundsätzlich kann sich jeder Rentner selbstständig machen. Damit ihre Selbstständigkeit als Rentner erfolgreich beginnt, sollten Sie einige Voraussetzungen beachten:

  • Gesundheit: Sie sollten körperlich und geistig dazu in der Lage ist, Ihre selbstständige Tätigkeit als Rentner auszuüben und Ihre Geschäftsidee gewinnbringend umzusetzen.
  • Vertragsrechtliche Situation: Beachten Sie, dass in bestimmten Bereichen (z. B. Beamtenversorgung oder Versorgungswerke) Sonderregelungen oder Verbote für Nebentätigkeiten im Ruhestand gelten können.

„Wer kann sich als Rentner selbstständig machen?“

  • Rechtliche Voraussetzungen: Für einige Berufe sind besondere Erlaubnisse, Zulassungen oder Qualifikationen notwendig (z. B. Handwerksmeister, Heilberufe). Wenn Sie selbstständig als Rentner eine solche Tätigkeit ausüben möchten, stellen Sie sicher, dass Sie diese nötigen Voraussetzungen erfüllen.
  • Bezieher von Erwerbsminderungsrente: Sollten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen Sie nur in sehr begrenztem Umfang Geld verdienen. Eine selbstständige Tätigkeit als Rentner kann in diesem Fall die Rentenzahlung gefährden.
  • Steuer und Recht: Mit einem grundlegenden Verständnis für steuerliche und rechtliche Pflichten lassen sich Anmeldungen, Versicherungen und Behördenangelegenheiten sicher und unkompliziert meistern. In vielen Fällen ist es ratsam, in dem Tätigkeitsumfeld zu bleiben, in dem Sie während Ihres vorangegangenen Berufslebens gearbeitet haben.

 

Welche Tätigkeiten kommen für selbstständige Rentner infrage?

Grundsätzlich stehen Ihnen als selbstständigem Rentner alle beruflichen Tätigkeiten offen, die auch anderen Erwerbstätigen zugänglich sind. Es gibt keine pauschalen Einschränkungen. Einige Bereiche eignen sich besonders, wenn Sie als Rentner einen Nebenverdienst oder eine Hauptbeschäftigung anstreben:

  • Beratung und Coaching: Ideal für Menschen mit langjähriger Berufs- oder Führungserfahrung. Sei es in Bereichen wie Finanzen, Bildung, Technik, Gesundheit oder Unternehmensführung.
  • Kreative Tätigkeiten: Malen, Schreiben, Handarbeiten, Musizieren. Sie können eigene Werke verkaufen, ausstellen oder online anbieten (z. B. über Etsy oder eigene Websites).
  • Handwerkliche und technische Dienste: Kleine Reparaturen, Gartenarbeiten oder PC-Hilfe. Diese Tätigkeiten sind gefragt im lokalen Umfeld und bei älteren Zielgruppen.
  • Freiberufliche Tätigkeiten: Journalismus, Lektorat, Fotografie oder Übersetzungen. Dies eignet sich gut für selbstständiges Arbeiten im eigenen Tempo.
  • Dienstleistungen: Unterstützungsleistungen im Alltag für ältere Menschen wie Begleitung zu Terminen, Einkaufshilfe oder Hilfe bei alltäglichen Haushaltsaufgaben für Seniorinnen und Senioren.
  • Nachhilfe oder Sprachunterricht: Schul- und Sprachkenntnisse können Sie als selbstständiger Rentner in Einzel- oder Gruppenkursen anbieten (auch online über Video-Plattformen).
Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox
Sie möchten selbstständig als Rentner als Berater oder Dienstleister tätig werden? Eine tolle Idee. Wir sorgen mit einem professionellen Versicherungsschutz dafür, dass Sie rundum geschützt erfolgreich sein können. Gerade eine fehlerhafte Beratung im Consultingbereich kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen, die zu hohen Schadenersatzforderungen durch den Auftraggeber führen. In solchen Fällen steht Ihre neu aufgebaute berufliche Existenz auf dem Spiel.
Franz KupferUnderwriting Manager Professional Indemnity, D&O, Event

Worauf ist zu achten, um selbstständig als Rentner zu arbeiten?

Geschäftsidee & Businessplan erstellen

Um selbstständig als Rentner ein erfolgreiches Geschäft aufzubauen ist eine gute Geschäftsidee und ein valider Businessplan entscheidend. Der Businessplan sollte strukturiert und vollständig darlegen, wie das geplante Unternehmen Umsätze generieren und wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann. Sie können folgendermaßen vorgehen:

  • Marktanalyse und Wettbewerb: Analysieren Sie die Marktstruktur und identifizieren Sie relevante Wettbewerber in Ihrer Zielregion. Bewerten Sie ihre Angebote, Marktanteile sowie potenzielle Marktlücken, die Sie als Differenzierungsmerkmal nutzen können.
  • Zielmarkt und Positionierung: Legen Sie den konkreten Geschäftsbereich fest und definieren Sie Ihre strategische Marktpositionierung.
  • Preisanalyse und Wettbewerbsfähigkeit: Prüfen Sie Ihre Preisgestaltung im Hinblick auf Marktüblichkeit und Rentabilität. Schätzen Sie Ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit unter Einbeziehung möglicher Preisverhandlungen ein.
  • Nachfrage und Zielgruppe: Ermitteln Sie den Bedarfs an vergleichbaren Leistungen im Zielmarkt. Relevante demografische und wirtschaftliche Einflussfaktoren sollten Sie dabei berücksichtigen. Definieren Sie Ihre Zielgruppe; auf dieser Basis können Sie geeignete Ansprachestrategien entwickeln.
  • Marketing- und Vertriebsstrategie: Wichtig für Sie als selbstständiger Rentner ist die Entwicklung eines systematischen Konzepts zur Kundengewinnung. Dafür können Sie klassische sowie digitale Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Website, lokale Werbung) nutzen.
  • Finanzplanung und Investitionen: Erstellen Sie eine fundierte Übersicht über erwartete Einnahmen und Ausgaben, erforderliche Anfangsinvestitionen sowie fortlaufende Betriebskosten. Vergessen Sie nicht, einen finanziellen Puffer zur Absicherung der Startphase einzuplanen.
  • Risiken und Chancen: Um erfolgreich als Rentner in die Selbstständigkeit zu starten, ist eine systematische Bewertung potenzieller unternehmerischer Risiken notwendig. Sie sollten geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung im Blick haben. Parallel dazu können Sie Chancen durch Marktveränderungen, Trends oder innovative Ansätze identifizieren.

Gibt es Finanzierungen & Zuschüsse?

Wenn Sie als Rentner den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, kann es je nach geplantem Geschäftsmodell den Bedarf an Investitionen geben. Dies kann Ausstattung und Technik, Räumlichkeiten, Waren und Material, Fahrzeuge oder die finanzielle Überbrückung der Anfangszeit, in der noch keine oder geringe Einnahmen fließen, umfassen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Gründerkredite: Auch im Rentenalter kann man klassische Förderkredite wie den KfW-Gründerkredit beantragen. Voraussetzung ist ein tragfähiges Geschäftskonzept.
  • Mikrokredite: Für kleinere Vorhaben bieten sich Mikrokreditprogramme an. Eine Übersicht über Mikrofinanzinstitute finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • Leasing & Factoring: Wer Investitionen tätigen muss (z. B. für Geräte), kann Leasingmodelle nutzen. Factoring (offenen Forderungen werden an ein spezialisiertes Finanzinstitut verkauft, der Rechnungsbetrag wird sofort ausbezahlt) hilft, wenn man Liquidität aus offenen Rechnungen gewinnen möchte.
  • Crowdfunding: Bei kreativen oder sozialen Projekten kann für Sie eine Finanzierung durch die Community sinnvoll sein.

Förderprogramme & Zuschüsse

  • Förderprogramme der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten spezielle Programme für Gründer 50+ oder für bestimmte Branchen. Diese beinhalten Zuschüsse für Beratung, Investitionen oder Weiterbildung.
  • Beratungszuschüsse: Programme wie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft ) übernehmen einen Teil der Kosten für professionelle Gründungsberatung.

Mehr zum Thema "Existenzgründung: Förderungen im Überblick" hier

Welche Rechtsform wählen?

Wer sich als Rentner selbstständig machen möchte (sei es haupt- oder nebenberuflich), steht vor der grundlegenden Entscheidung, welche Unternehmensform die passende ist. Die Wahl einer Rechtsform ist unumgänglich und bildet die Basis jeder Gründung. In der Regel kommen drei Hauptformen in Betracht:

1.    Kapitalgesellschaft

2.    Personengesellschaft

3.    Einzelunternehmen

Die Wahl der Rechtsform legt fest, in welchem Umfang Gründer für ihr Unternehmen haften – bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, während bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen auch das Privatvermögen herangezogen werden kann. Zwar erhöht die persönliche Haftung die Chance auf Kredite, sie erfordert jedoch großes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern. Denn im Ernstfall haftet jeder für Fehler oder Schulden der anderen.

Wie meldet man eine Nebentätigkeit oder ein Kleingewerbe als Rentner an?

Zuerst ist die Frage zu klären, ob es sich bei Ihrer Selbstständigkeit als Rentner um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.

Für freiberufliche Tätigkeiten gilt: Möchten Sie sich freiberuflich als Rentner selbstständig machen (z. B. als Künstler, Dozent oder Autor), genügt die Anmeldung beim Finanzamt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplante Selbstständigkeit unter die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit fällt, empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit dem zuständigen Gewerbeamt zu halten.

Für gewerbliche Tätigkeiten gilt: Rentner unterliegen bei der Gewerbeanmeldung denselben rechtlichen Vorgaben wie alle anderen Gründer. Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) muss jede gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig, dauerhaft, eigenverantwortlich und mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübt wird. „Dauerhaft“ bedeutet, dass die Tätigkeit regelmäßig und nicht nur gelegentlich erfolgt.

Gewerbeanmeldung beim Amt: Sie melden Ihr Kleingewerbe als Rentner beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an – entweder persönlich, schriftlich oder online. Dafür brauchen Sie:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Ggf. Nachweise (z. B. Meisterbrief, Konzession)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag

Gewerbeschein erhalten: Nach erfolgreicher Anmeldung Ihres Kleingewerbes als Rentner bekommen Sie den Gewerbeschein, die offizielle Bestätigung Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 10 und 50 Euro.

Automatische Weiterleitung an andere Stellen: Das Gewerbeamt informiert über die Anmeldung Ihres Kleingewerbes als Rentner automatisch (je nach Tätigkeit):

  • Das Finanzamt (Sie bekommen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer
  • Die Berufsgenossenschaft
  • Das Statistische Landesamt

Steuerliche Erfassung & Kleinunternehmerregelung: Im Fragebogen des Finanzamts können Sie angeben, ob Sie für Ihr Kleingewerbe als Rentner die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten (bei einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro).

Gut zu wissen

  • Kleingewerbe als Rechtsfrom?

    Ein „Kleingewerbe“ ist keine eigene Rechtsform, sondern bezieht sich auf die vereinfachten steuerlichen und buchhalterischen Pflichten. Es kann z. B. als Einzelunternehmen oder GbR geführt werden.

Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten?

Wenn Sie sich als Rentner selbstständig machen, lautet eine wichtige Frage: Was hat dies für Auswirkungen auf die Rentenzahlungen? Gibt es Grenzen für den Hinzuverdienst aus der selbstständigen Arbeit? Es kommt darauf an, unter welche Gruppe von Rentnern Sie persönlich fallen:

1.     Rentner mit Rente ab Regelaltersgrenze: Gemäß § 34 SGB VI dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, uneingeschränkt hinzuverdienen. Dabei wird diese Grenze je nach Geburtsjahr schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, sodass diejenigen, die nach 1964 geboren sind, die Altersgrenze erst mit 67 Jahren erreichen. 

2.     Rentner mit vorgezogener Altersrente: Die gute Nachricht lautet, dass es seit dem 1. Januar 2023 bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt. Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Sie können gleichzeitig Rente beziehen und weiterhin berufstätig sein. Wenn Sie die Bedingungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können Sie problemlos einen Antrag stellen. Ihre berufliche Tätigkeit müssen Sie weder aufgeben noch reduzieren. Zu den vorgezogenen Altersrenten gehören:

  • die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren (nach 35 Versicherungsjahren)
  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Versicherungsjahren)
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

3.     Rentner mit Erwerbsminderungsrente: Zu dieser Gruppe zählen alle Frührentner, die nicht unter Punkt 1 und Punkt 2 fallen. Hier gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach dem Grad der Erwerbsminderung richten:

  • Teilweise Erwerbsminderung:
    • 2024: 37.117 Euro Hinzuverdienstsgrenze
    • 2025: 39.322 Euro Hinzuverdienstsgrenze
  • Volle Erwerbsminderung:
    • 2024: 18.558 Euro Hinzuverdienstsgrenze
    • 2025: 19.661 Euro Hinzuverdienstsgrenze

Diese Grenzen (Stand 2025) gelten einheitlich für Ost- und Westdeutschland.

  • Unser Tipp: Die individuelle Hinzuverdienstgrenze kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.

 

Welche Steuern muss ich als selbstständiger Rentner zahlen?

Es ist von der Rechtsform abhängig, welche Steuern als Selbstständiger an das Finanzamt abzuführen sind. Folgende Steuerarten gibt es üblicherweise:

RechtsformEinkünfte ausZu zahlende Steuern
Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige)Gewerbebetrieb oder selbstständiger ArbeitEinkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (Befreit bis 24.500 Euro/Jahr)
Kleinunternehmer (nach §19 EstG)GewerbebetriebEinkommensteuer, Umsatzsteuer (befreit bis 22.000 Euro/Jahr), Gewerbesteuer (Befreit bis 24.500 Euro/Jahr)
Freiberufler (nach §18 EstG)Selbstständiger ArbeitEinkommensteuer, Umsatzsteuer (je nach  Beruf)
Personengesellschaft (GbR, OHK, KG)Gewerbebetrieb oder selbstständiger ArbeitEinkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (Befreit bis 24.500 Euro/Jahr)
Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG)Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen oder nicht- selbstständiger ArbeitEinkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer

Quelle: Gründerplattform der KFW

 

Welche Steuererklärung muss ich als selbstständiger Rentner machen?

Wenn Sie sich selbstständig als Rentner machen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Prinzipiell können Sie ihre Steuererklärung eigenständig erstellen. Bei Freiberuflern sowie Personengesellschaften ist dies in der Regel unkompliziert, insbesondere wenn zur Gewinnermittlung die einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) herangezogen wird. Kapitalgesellschaften wie die GmbH hingegen unterliegen weitergehenden steuerlichen Vorgaben. Dazu gehört die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzierung. In solchen Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch eine Steuerberatung. Grundsätzlich gilt: Wer seine Buchhaltung sorgfältig vorbereitet und die erforderlichen Unterlagen strukturiert einreicht, reduziert den Arbeitsaufwand der Steuerberatung und spart bares Geld.

Welche Versicherungen für Ihre Selbstständigkeit als Rentner?

Welche Versicherungen sind relevant, wenn Sie sich selbstständig als Rentner machen?

Kranken- und Pflegeversicherung: Sofern Sie in einer privaten Krankenversicherung sind, haben zusätzliche Nebeneinkünfte keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird es komplizierter. Laut Bundesgesundheitsministerium gilt: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der im Schnitt bei etwa 1,6 % liegt. Auf Ihre gesetzliche Rente zahlen Sie Beiträge. Die eine Hälfte übernimmt die Rentenversicherung, die andere Hälfte Sie. Die Einkünfte aus Ihrer Selbstständigkeit als Rentner werden voll verbeitragt, d.h. mit dem vollen Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag. Hier zahlen Sie den Beitrag allein, ohne Beteiligung der Rentenversicherung. Als Beitragsbemessungsgrenze werden maximal 5.512,50 Euro monatlich (Stand 2025) als Grundlage herangezogen. Liegt Ihr Einkommen darunter, zahlen Sie anteilig.

Eine ausführliche Beschreibung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

Rentenversicherung: Ob Ihre Selbstständigkeit Auswirkungen auf die Rentenversicherung hat, hängt davon ab, ob Sie eine Rente ab der regulären Regelaltersgrenze, eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Unterschiede haben wir im Punkt „Hinzuverdienstgrenzen“ ausführlich erklärt.

Betriebshaftpflichtversicherung: Für Ihren Nebenverdienst als Rentner oder für Ihr Kleingewerbe als Rentner gehört die Betriebshaftpflichtversicherung zur grundlegenden Absicherung. Sie übernimmt im Schadensfall berechtigte Ansprüche Dritter auf Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, einschließlich Produkt- und Umweltschäden. Ihr Abschluss schützt vor finanziellen Risiken aus der Selbstständigkeit als Rentner. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Anbieter ist ratsam, um eine bedarfsgerechte Absicherung sicherzustellen.

Als Spezialversicherer bietet Ihnen Hiscox Lösungen an, die zielgenau Ihren Bedarf abdecken, wenn Sie sich als Rentner selbstständig machen:

TätigkeitBrancheVersicherung
Beratung, CoachingUnternehmensberaterBerater-Versicherung
IT-DienstleistungIT-Unternehmen & -FreelancerIT-Haftpflicht-Versicherung
Heilpraktiker & Co.Heilpraktiker, Therapeuten, Pfleger & Wellnessberufe uvm.Heilberufe-Versicherung
Kreative TätigkeitenWerbe-, PR- & Design-AgenturenMedia-Versicherung
Schreibende TätigkeitJournalisten, Blogger & Co.Journalisten-Versicherung
Dienstleister allg.Über 300 verschiedene DienstleistungsberufeDienstleister-Versicherung
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Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox
Sie möchten sich als Rentner selbstständig machen? Wir gratulieren Ihnen zu Ihrem Entschluss. Und wir möchten Sie unterstützen, indem wir Ihre Haftpflichtrisiken mit unseren Versicherungen optimal abdecken. Schäden an Büroinventar und Elektronik sowie Cyberattacken sind ebenfalls ein brisantes Thema, auch für Ihren Nebenverdienst oder Ihr Kleingewerbe als Rentner. Wir bieten unseren Kunden individuell erweiterbare Versicherungslösungen, die auf Wunsch einen Rundum-Schutz gewähren.
Franz KupferUnderwriting Manager Professional Indemnity, D&O, Event

Fazit: Seien Sie klug und mutig!

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Rentner eröffnet im Ruhestand neue Perspektiven. Viele entscheiden sich dafür, ihre Erfahrung, Leidenschaft oder Fachkenntnisse weiterhin sinnvoll einzusetzen.

Seien Sie klug und mutig!

Mit einer durchdachten Planung lässt sich der berufliche Wiedereinstieg erfolgreich gestalten. Nehmen Sie sich Zeit für einen soliden Business Plan, die richtige Rechtsform und Gewerbeanmeldung und sichern Sie Ihre Selbstständigkeit als Rentner mit der passenden Versicherung ab. Und dann starten Sie durch!

 

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Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox

Autor: Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event

Experte für gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen

📍 Beiträge in:

Franz Kupfer ist Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event bei Hiscox und bringt umfassendes Fachwissen rund um gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen mit. Seine Karriere begann er 2012 als Graduate Trainee bei Hiscox – und sammelte in den Folgejahren weitere Erfahrungen bei internationalen Versicherern in Sydney und München, bevor er 2020 zu Hiscox zurückkehrte.

In seinen Beiträgen im Hiscox Blog gibt Franz praxisnahe Einblicke in die Risiken des Einzel- und Onlinehandels, beleuchtet Herausforderungen für Selbstständige und Unternehmen verschiedenster Branchen und teilt sein Wissen über Versicherungslösungen, die wirklich zum Geschäftsalltag passen – klar, verständlich und immer mit Blick auf das Wesentliche.

 

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