Was ist ein Zuschuss zur Existenzgründung?
Staatliche Zuschüsse sollen je nach Programm den Lebensunterhalt in der Gründungsphase sichern oder bestimmte Ausgaben für die neue wirtschaftliche Existenz finanzieren. Das Ziel ist, Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit zu leisten.
Beispiele für Zuschüsse sind: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder EXIST-Gründungsstipendium.
Diese Programme sind häufig an persönliche Voraussetzungen gebunden: zum Beispiel die Gründung eines Unternehmens nach einer Arbeitslosigkeit oder bestimmte fachliche Qualifikationen. Auch formale Aspekte sind zu beachten wie ein förderfähiges Gründungskonzept, eine korrekte Antragstellung und die Einhaltung von Fristen.
Förderung und Rückzahlung: Betriebliche Ausgaben oder Anschaffungen können beim Unternehmensstart finanziell unterstützt werden. Bei Einhaltung der Förderbedingungen ist in der Regel keine Rückzahlung erforderlich.
Die konkreten Voraussetzungen und förderfähigen Leistungen betrachten wir im Kapitel „Welche Zuschüsse gibt es für Existenzgründer?“ genauer.
Wofür ist ein Förderkredit gedacht?
Ein Förderkredit bezeichnet eine zinsgünstige oder anderweitig geförderte Finanzierung eines neu gegründeten Unternehmens. Teilweise sind die Anlaufjahre dabei tilgungsfrei oder es können lange Kreditlaufzeiten und Zinsbindungen vereinbart werden. Wie bei Krediten üblich, ist eine Rückzahlung erforderlich.
Mit einem solchen Kredit können hauptsächlich finanziert werden:
- Investitionen: beispielsweise Geschäftsausstattung, Maschinen oder Technik
- Betriebsmittel wie Warenlager, Miete, Personal- oder Marketingkosten
- Weitere Gründungskosten je nach gewähltem Förderprogramm
Beispiele: Förderkredite der KfW und Landesförderbanken