
Wohl die wenigsten Gründenden können aus dem Stand heraus ihr Geschäft zum Laufen bringen. Häufig sind vor dem Start größere Investitionen nötig oder das Ersparte reicht nicht, um mit den Einnahmen in den ersten Jahren alle Kosten zu decken. Es gibt zahlreiche Förderungen für die Existenzgründung, die von Förderbanken oder vom Staat an Gründende und Start-ups vergeben werden. Wir stellen eine Reihe an Fördermitteln und -programmen vor:
Inhaltsübersicht
- Fördermittel der KfW für die Existenzgründung
- Regionale Förderprogramme für Gründungsvorhaben
- Für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus: Gründungszuschuss & Einstiegsgeld
- Für Studierende, Hochschulabsolventen und Forschende: EXIST-Gründungsstipendium
- Welche Förderprogramme? Gründliche Vorbereitung ist alles
Das Angebot an Förderungen für die Existenzgründung reicht von Gratis-Beratungsmöglichkeiten, über Bankdarlehen für Gründer mit niedrigen Zinsen bis hin zu staatlichen Zuschüssen. Manche Fördermittel bzw. Förderprogramme sind für alle Gründenden in Deutschland verfügbar; manche Förderungen sind speziell für Existenzgründungen in bestimmten Bundesländern oder Regionen gedacht.
Fördermittel der KfW für die Existenzgründung
Da es für Gründende nicht unbedingt einfach ist, einen Kredit zu bekommen, vergibt der Staat Fördermittel bzw. -darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auf der KfW Bank-Website können Sie sich über die wichtigsten Förderprogramme des Bundes für Gründende sowie kleine und mittlere Unternehmen informieren. Dort finden Sie auch einen Produktfinder für die passende KfW-Förderung.
Hier eine Vorauswahl spannender Förderungen für die Existenzgründung:
- Der “ERP-Gründerkredit – StartGeld” ist ein zinsvergünstigter Kredit für die Existenzgründung und Festigung bis zu 5 Jahre nach Start. Der Maximalbetrag ist 125.000 Euro, die für Investitionen und laufende Kosten verwendet werden können. Die Beantragung der Darlehen erfolgt über die Hausbank der Kreditnehmenden, die kostenlos bei der Abwicklung behilflich ist.
- Der “ERP-Förderkredit KMU” ist ebenfalls ein zinsvergünstigter Kredit über die Hausbank als größere Finanzspritze für kleine und mittlere Unternehmen im Aufbau. Die Kreditsumme bis zu 25 Millionen Euro kann für Investitionen und laufende Kosten verwendet und innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Schon gewusst? Fördermittel auch für nebenberufliche Gründung
Die beiden hier vorgestellten KFW-Kredite “ERP-Gründerkredit” und “ERP-Förderkredit KMU” sind auch möglich als Förderung für Existenzgründende, die sich nebenberuflich selbstständig machen.
Außerdem bieten spezielle Bürgschaftsbanken der deutschen Bundesländer Ausfallbürgschaften für ein Darlehen zur Existenzgründung oder Geschäftserweiterung. Gründende können die Bürgschaft über ihre Hausbank oder direkt bei einer Bürgschaftsbank beantragen, die im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen sind.
Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute im Sinne des KWG und unterstützen gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung. Sie bieten Beteiligungskapital als eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Bankkredit. Mit einer Beteiligungsfinanzierung lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen.
Regionale Förderprogramme für Gründungsvorhaben
Spannende Möglichkeiten bieten auch Förderprogramme, mit denen die Wirtschaft einer bestimmten Region angekurbelt werden soll. Von besonderen Konditionen bei der Gewerbesteuer (mehr zum Thema finden Sie unter Steuern für Selbstständige) bis hin zur finanziellen Förderung für die Existenzgründung gibt es einige Optionen, sich unter die Arme reifen zu lassen. Dabei kann es sich um Förderungen durch ein Bundesland, den Landkreis oder die Stadt handeln. Eine Übersicht je Bundesland gibt es zum Beispiel auf der Website der Initiative Deutschland startet.
Für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus: Gründungszuschuss & Einstiegsgeld
Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – das ist kein einfacher Schritt. Er kann Ihnen jedoch neue berufliche Chancen eröffnen. Die Agentur für Arbeit berät hier und mitunter können Sie Förderungen für die Existenzgründung erhalten.
Gründungszuschuss – die wichtigsten Voraussetzungen:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Ihnen wurde Arbeitslosengeld bewilligt, der Anspruch ruht jedoch.
- Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
- Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die IHK, die HWK oder Banken.
Einen Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst 6 Monate lang in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes plus 300 Euro. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss.
Einstiegsgeld – die wichtigsten Voraussetzungen:
- Sie erhalten bislang Bürgergeld.
- Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
- Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben.
- Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Durch die Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.
Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell festgelegt und höchstens 24 Monate lang bezahlt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Einstiegsgeld.
Für Studierende, Hochschulabsolventen und Forschende: EXIST-Gründungsstipendium
Mit dem EXIST-Gründungsstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten Studierende, Hochschulabsolventen und Forschende eine Förderung für die Vorbereitung einer Unternehmensgründung.
Wichtigste Voraussetzung des EXIST-Gründungsstipendiums ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung
Die Gründungsteams mit maximal drei Personen erhalten für die Dauer von 12 Monaten das Stipendium, das den persönlichen Lebensunterhalt, Sachausgaben und Coachings bezuschusst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum EXIST Gründungsstipendium.
Welche Förderprogramme? Gründliche Vorbereitung ist alles
Summa summarum gibt es über 2.000 Förderprogramme in Deutschland, den verschiedenen Bundesländern und Regionen. An Geldquellen für die Unternehmensfinanzierung mangelt es auf dem Weg in die Selbständigkeit und darüber hinaus also nicht. Damit diese auch tatsächlich sprudeln, sollte das Geschäftskonzept solide sein und diejenigen überzeugen, die über die Vergabe entscheiden. Auch aus diesem Grund empfiehlt es sich, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.
Zum Beispiel sind Steuerberater und Business Coaches gute Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Businessplan auf Herz und Nieren zu überprüfen und die richtigen Tipps zu geben. Diese Sparring-Partner wissen auch, welche weiteren Punkte zusätzlich zu beachten sind, etwa beim Thema Versicherungen für Gründer und anderen Themen, die in der Gründungseuphorie häufig zu kurz kommen.
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