
Sie haben sich entschieden, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und ein neues Unternehmen zu gründen? Dann sollten Sie sich vorab ausführlich mit der Wahl der richtigen Rechtsform beschäftigen, denn die Unternehmensform hat weitreichende Folgen: Persönliche, finanzielle, rechtliche und steuerliche. Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den verschiedenen Rechtsformen, deren Vor- und Nachteilen sowie wertvolle Tipps.
Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen?
Für einen Selbständigen ist es zwingend notwendig, sich im Zuge der Gründung für eine Unternehmensform zu entscheiden. Auch wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, müssen Sie eine Rechtsform festlegen. Hierbei kann aus hauptsächlich drei Rechtsformen gewählt werden:
- Kapitalgesellschaft
- Personengesellschaft oder
- Einzelunternehmen
Wenn Sie sich mit mindestens zwei Partnern selbstständig machen möchten, haben Sie bei der Wahl der Rechtsform die Möglichkeit, zwischen einer Kapital- oder einer Personengesellschaft zu entscheiden. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen Rechtsformen besteht darin, dass bei Kapitalgesellschaften das als Stammeinlage hinterlegte Kapital im Mittelpunkt des Unternehmens steht. Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Gesellschafter im Zentrum.
Die Kapitalgesellschaft ist eine Körperschaft des privaten Rechts. Im Gesellschaftsvertrag wird die Rechtsgrundlage geregelt. Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft übernimmt als juristische Person bestimmte Rechte und Pflichten. Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft benötigen Sie immer ein Mindestkapital: Bei einer GmbH in Höhe von 25.000 Euro und bei der AG bzw. KGaA 50.000 Euro. Kapitalgesellschaften können sich weiteres Geld beschaffen, indem sie durch die Aufnahme weiterer Mitglieder und durch die Ausgabe von Aktien (bei der AG und KGaA) neues Kapital schöpfen können. In einer GmbH können Sie durch die Aufnahme weiterer Mitglieder auch das Gesellschaftskapital aufstocken.
Bei der Rechtsform der Personengesellschaft schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, die gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen. In der Regel sind die Gesellschafter auch die Geschäftsführer. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft keine juristische Person. Die Abstimmung innerhalb dieser Rechtsform findet nach der Zahl der Gesellschafter, nicht nach dem Verhältnis der Kapitalbeteiligung statt.
Sollten Sie beabsichtigen, allein ohne weitere Mitgesellschafter eine selbstständige Tätigkeit zu beginnen, können Sie als Rechtsform auch ein Einzelunternehmen gründen. Dies hat den Vorteil, dass Sie als Einzelunternehmer die volle Entscheidungskraft und auch die Verfügungsgewalt über das gesamte Betriebsvermögen haben. Bei der Gründung eines Unternehmens mit dieser Rechtsform ist kein Mindestkapital erforderlich. Zudem ist die Gründung dieser Unternehmensform kostengünstiger und kann formlos oder mithilfe eines unkomplizierten Fragebogens erfolgen.
Rechtsformen-Übersicht für Unternehmen
Einzelunternehmen | Personen-Gesellschaft | Kapital-Gesellschaft | Mischformen | Sonstige |
---|---|---|---|---|
Einzelkaufleute | GbR | AG | GmbH & Co.KG | Genossenschaft |
Kleingewerbetreibende | OHG | GmbH | Betriebsaufspaltung | Stiftung |
KG | UG | VVaG | ||
Stille Gesellschaft | KGaA | |||
Partnerschafts-Gesellschaft |
Wie finde ich die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?
Wenn Sie wissen, ob Sie sich allein oder mit mehreren Partnern selbstständig machen möchten, stellt sich die Frage der Haftung, die über die Rechtsform geregelt ist.
Bei Kapitalgesellschaften gilt: Die Haftung ist bei der GmbH, der AG und der UG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der Rechtsform KGaA gibt es mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter, der allerdings auch eine juristische Person, z.B. ein Verein, sein kann.
Im Gegensatz zur Rechtsform Kapitalgesellschaft haften bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen die Gesellschafter persönlich, und zwar unbeschränkt. Das heißt, auch wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft aufgebraucht ist, haftet jeder Gesellschafter mit seinem kompletten Privatvermögen. Dazu zählen sowohl Geldmittel als auch Häuser, Grundstücke oder andere Sachwerte. Jedoch haben diese beiden Rechtsformen den großen finanziellen Vorteil, dass sie durch die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Banken und Kreditinstituten einfacher ein Darlehen erhalten als eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Als eventuell nachteilig muss jedoch gewertet werden, dass bei der Rechtsform der Personengesellschaft zwischen den einzelnen Gesellschaftern stets ein großes Vertrauensverhältnis bestehen muss. Schließlich kann im Ernstfall einer der Gesellschafter für die Betriebsschulden, die ein anderer Gesellschafter verursacht hat, haftbar gemacht werden.
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Rechtsformen und Steuern
Die Rechtsform Kapitalgesellschaft ist als juristische Personen zur Zahlung von
- Körperschaftsteuer (der Steuersatz beläuft sich in Deutschland einheitlich auf 15%),
- Gewerbesteuer und
- Umsatzsteuer
verpflichtet. Jeder Anteilseigner muss zudem auf seinen Gewinnanteil Einkommensteuer mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz zahlen.
Bei der Rechtsform Einzelunternehmen und Personengesellschaft werden
- Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer und
- Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer
fällig.
Ausgenommen von der Gewerbesteuer sind freie Berufe. Dies sind selbstständig ausgeübte, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe. So müssen beispielsweise Journalisten, Ärzte, Steuerberater keine Gewerbesteuer zahlen, da diese Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Steuern für Selbstständige: Welche Steuerarten gibt es?
Schon gewusst?
Die meisten Unternehmer – unabhängig von der Rechtsform – müssen Pflichtmitglied in einer der folgenden Kammern werden:
- Industrie- und Handelskammer (IHK): Pflichtmitglied sind nach § 2 IHKG Gewerbetreibende und Handelsbetriebe, egal ob Existenzgründer, Personengesellschaft oder Körperschaft (z. B. Kapitalgesellschaft).
- Handwerkskammer (HWK): Handwerker sind in den 53 regionalen Handwerkskammern der Bundesrepublik vertreten.
- Landwirtschaftskammern: Förster, Bauern, Winzer und Gärtner, die die Voraussetzungen erfüllen, gehören ihrer jeweiligen Landwirtschaftskammer an.
- Kammern für freie Berufe: Freiberufler teilen sich je nach Tätigkeit auf in Personen mit eigenen Kammern, beispielsweise Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater; für Lotsen gibt es eine Bundeslotsenkammer, für Arbeitnehmer in Bremen und dem Saarland eigene Arbeitnehmerkammern.
Wenige Tätigkeiten kommen ohne Kammerpflicht aus (kammerfreie Berufe). Dazu gehören unter anderem Journalisten, Künstler, Dozenten und Unternehmensberater sowie beratende Betriebswirte.
Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen in der Übersicht
Laut Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums stellt die Unternehmensform Einzelunternehmen mit über 2 Mio. Firmen die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Selbstständige dar, gefolgt von 750.000 Kapitalgesellschaften und rund 400.000 Personengesellschaften.
Um einschätzen zu können, welche Rechtsform für Sie persönlich die richtige ist, hilft eine Übersicht der jeweiligen Vor- und Nachteile.
Vor- und Nachteile der Rechtsform Personengesellschaft/Einzelunternehmen
Vorteile:
- Einfacher Gründungsprozess
- Formfreier Gesellschaftsvertrag
- Geringe Gründungskosten
- Kein Mindeststammkapital erforderlich
- Die Geschäftsführung wird von den Gesellschaftern übernommen
- Einfache Buchführung und EÜR zur Gewinnermittlung bei der GbR ausreichend
- Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 €
Nachteile:
- Hohes unternehmerisches Risiko
- Unbeschränkte und persönliche Haftung der Gesellschafter
- Schlechtere Reputation am Markt