Neugründung, Geschäftsübernahme, Freiberuflichkeit oder doch lieber Franchise – was bietet sich an, wenn Sie ein Kosmetikstudio eröffnen möchten und was ist sinnvoll für Sie?
Welche Rechtsform sollte ich wählen, wenn ich mich mit einem Kosmetikstudio selbstständig machen will?
Neben dem Angestelltenverhältnis gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um in der Kosmetik-Branche Geld zu verdienen: Freiberuflich oder selbstständig. Zwischen Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit besteht ein wesentlicher Unterschied:
Freiberuflich
Als Freiberufler benötigen Sie kein eigenes Kosmetikstudio mit entsprechender Ausrüstung, sondern arbeiten auf Honorarbasis. Dies findet in der Regel in Hotels, fremden Kosmetikstudios oder Friseursalons statt. Im Gegensatz zu Angestellten sind Sie für das Versteuern und die sonstigen Sozialleistungen (wie Selbstständige ebenfalls) selbst verantwortlich.
Selbstständig
Um ein eigenes Kosmetikstudio eröffnen zu können, müssen Sie sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen. Hierfür ist die richtige Wahl der Unternehmensform wichtig: Ist ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine GbR sinnvoll?
Einzelunternehmen: In der Kosmetikbranche mit überwiegend kleineren Geschäften findet man häufig Einzelunternehmen, da sowohl die Gründung problemlos und kostengünstig ist als auch die Verwaltung und die Buchführung einfach sind. Darüber hinaus ist kein Mindestkapital notwendig. Allerdings sollte man wissen, dass man als Einzelunternehmer alleinig und ohne Beschränkung haftbar ist.
GmbH: Wenn Sie die Haftung für ihr Kosmetikstudio beschränken wollen, kommt die GmbH mit einer Haftungsgrenze in Höhe des Gesellschaftsvermögens (min. 25.000 Euro) in Frage. Auch steuerliche Vorteile – die Gesamtbelastung liegt zwischen 22 und 33 Prozent auf Erträge – sprechen im Vergleich mit dem Einzelunternehmen für die GmbH. Nicht zu übersehen sind jedoch ein hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand sowohl bei der Gründung als auch im Betrieb (Notwendigkeit eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages, hohe Anforderungen bei der Dokumentation und Buchführung, Pflicht zur Erstellung einer Jahresbilanz)
GbR: Die Gründung einer GbR für Ihr Kosmetikstudio, die von mindestens zwei Personen betrieben werden muss, ist unkompliziert, da kein Handelsregistereintrag notwendig und kein Startkapital erforderlich ist. Steuertechnisch reicht für eine GbR eine einfache Gewinnüberschussrechnung. Jedoch sollten Sie bedenken, dass die GbR-Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haften.
Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Kosmetikstudio mit der richtigen Rechtsform eröffnen: