Online-Händler aufgepasst: Was Sie zur CE-Kennzeichnung wissen müssen

30.05.2022 von Luca Vahrenwald

Werfen Sie doch mal einen Blick auf die Rückseite Ihres Handys oder schauen Sie auf Ihren Laptop – vermutlich finden Sie dort eine CE-Kennzeichnung. Und wenn Sie Kids haben und das Kinderzimmer inspizieren, fallen Ihnen mit Sicherheit ebenfalls zahlreiche Spielzeuge mit dem CE-Zeichen auf. Die Kennzeichnung spielt eine wichtige Rolle im Europäischen Wirtschaftsraum. Welche Produkte gekennzeichnet werden müssen und warum ein fehlerhafter Einsatz für Online-Händler teuer werden kann, erfahren Sie hier.

Online-Händler aufgepasst: Was Sie zur CE-Kennzeichnung wissen müssen

CE-Kennzeichnung: Bedeutung und Produktkategorien

Ob Handy, Laptop, Spielzeug oder medizinische Maske: Etliche Produkte müssen Hersteller mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Sie weist darauf hin, dass der Hersteller sein Produkt geprüft hat und es die EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Allerdings darf nicht auf jedes Produkt die CE-Kennzeichnung. Welche Produkte mit einem CE-Zeichen versehen werden müssen, richtet sich nach 25 Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union. Fällt ein Produkt unter mindestens einen Geltungsbereich einer dieser Verordnungen oder Richtlinien, muss der Händler eine CE-Kennzeichnung anbringen.

Beispielsweise sind IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Haushaltskleingeräte der Richtlinie 2011/65/EU zugehörig. Die Richtlinie 2009/48/EG  gilt für Produkte „die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“. Das heißt: Spielzeug, das auf den Markt gebracht wird, benötigt eine CE-Kennzeichnung. Welche Produkte des Weiteren betroffen sind, können Sie den verschiedenen Kategorien entnehmen. Mit dem Produktsicherheitsgesetz werden die Verordnungen und Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

CE-Kennzeichnung & Onlineshop: Was Online-Händler beachten müssen

Produkte mit einer CE-Zertifizierung können innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gehandelt werden – das ist insbesondere für den Online-Handel von Bedeutung. Die CE-Kennzeichnung wird oft umgangssprachlich als „technischer Reisepass“ für Produkte bezeichnet.

Seit in Kraft treten der Neuen Marktüberwachungsverordnung 2019 10/20 finden vermehrt Kontrollen im Online-Handel statt. Bereits 2020 wurden bei Testkäufen durch die Bundesnetzagentur bei 82% der überprüften Produkte formale oder technische Mängel festgestellt (Quelle: Statistik Marktüberwachung, Stephan Winkelmann). Der Fokus lag dabei auf Spielzeug- und Elektronikprodukten.

Wichtig: Auch wenn Sie als Online-Händler die Artikel nur verkaufen, sind Sie für Ihre importierten Produkte aus Drittstatten (z.B. China) vollumfänglich verantwortlich und können für diese haftbar gemacht werden (Stichwort Produkthaftung). Wenn Sie die importierten Produkte in Ihrem Namen verkaufen, sind Sie dem Hersteller gleichgestellt.

Verhängte Strafen aus aktuellen Verfahren in Bezug auf die CE-Kennzeichnung sind:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Produktrückrufe und Produktvernichtung
  • Verkaufsverbote
  • Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren

Hinweis: Seien Sie sich über die CE-Zeichen-Bedeutung bewusst: Bei einer CE Zertifizierung handelt es sich nicht um ein Güte- oder Qualitätssiegel. Werbung mit Bezug auf eine CE-Kennzeichnung kann als irreführend ausgelegt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte mit seinem Urteil  einem Online-Händler einen Elektro-Wecker als „CE/TÜV/GS-geprüft“ zu bewerben. Würde er es dennoch weiterhin machen, könnte es teuer werden: Ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR droht.

CE-Kennzeichnung: Überprüfung der CE-Konformität durch Online-Händler

Als Online-Händler ist es Ihre Aufgabe, zu überprüfen, ob alle vorangehenden Akteure in der Lieferkette ihren Pflichten nachgekommen sind. Das müssen Sie auch nachweisen und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorlegen können. Hierfür sollten Sie die technischen Begleitdokumente und die EU-Konformitätserklärung nutzen.

Wichtig: Für die vorgeschriebene Zeit von 10 Jahren müssen diese Dokumente aufbewahrt werden. Außerdem ist es zwingend erforderlich, die Konformitätskennzeichnung zu überprüfen und korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, sofern sicherheitsbedingte Mängel am Produkt festzustellen sind. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden gefragt.

Durch den Digital Service Act, Digital Market Act und die General Product Safety Directive wird außerdem eine straffere Gesetzeslage für 2023 erwartet. Das bedeutet: Für sämtliche Akteure werden die zu erfüllenden Anforderungen komplexer. Vor allem Online-Marktplätzen wird in Zukunft eine bedeutendere Rolle in der Produktsicherheit zugesprochen. Händler können sich somit auf wesentliche Veränderungen für 2023 einstellen.

Tipp für Online-Händler: Häufiges Problem für Online-Händler ist es, den Überblick zu behalten. Daher ist es sinnvoll, sich professionelle Unterstützung zu holen, damit keine Fehler bei der Überprüfung der EU-Konformitätserklärung begangen werden. Unterstützung gibt es bereits in Form von praktischen Online-Tools wie der Plattform Ce-rt Proof von TerrainQ.

Profi-Tipp

  • Überprüfung der CE-Konformität mit TerrainQ Solutions

    TerrainQ Solutions bietet Onlinemarktplätzen- und Händlern eine Lösung für die Überprüfung der CE-Konformität Ihrer Produkte an. Händler können sich auf der SaaS-Kundenplattform Ce-rt Proof anmelden und die Vollständigkeit und Richtigkeit von EU-Konformitätserklärung und Test Reports automatisch prüfen lassen. Alle produktsicherheitsrelevanten Dokumente lassen sich zentral speichern, managen und für den Fall einer behördlichen Kontrolle 24/7 abrufen.

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Luca Vahrenwald, Gastautor

Gastautor: Luca Vahrenwald

ist seit 2019 Geschäftsführer der TerrainQ Solutions, welche sich auf den E-Commerce Product Compliance Bereich spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2021 von der Europäischen Kommission mit dem Gold Product Safety Award ausgezeichnet. Darüber hinaus ist Herr Vahrenwald unter anderem auch als Berater in der Focus Group „New Technologies and Digital Solutions for Product Safety“ des EU Parlaments tätig.

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