Löschung der Wortmarke Black Friday: Leinen los für Händler?

13.10.2021 von Claudia von Pawel

Egal ob Händler oder Konsument: Der Black Friday ist bei vielen im Kalender rot markiert. Traditionell hagelt es an diesem Tag Rabatte für Käufer – und leider bislang auch oft Abmahnungen für Händler, die mit dem Begriff „Black Friday“ warben. Vor diesem Hintergrund ist 2021 ein besonderes Jahr: Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hat die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ für Werbezwecke bestätigt – allerdings nur für einen bestimmten Bereich. Hier erfahren Sie mehr über das Urteil, was Händler trotz der Löschung beachten sollten und warum eine Onlineshop-Versicherung essentiell ist.

Löschung der Wortmarke Black Friday: Leinen los für Händler?

So wichtig ist der Black Friday für Händler

Die Rabattaktion Black Friday kommt ursprünglich aus den USA. Preisnachlässe gibt es am Freitag nach dem Thanksgiving-Fest, das immer am vierten Donnerstag im November steigt. Längst ist die Schnäppchenjagd auch in Deutschland angekommen. Und zwar äußerst erfolgreich, wie verschiedene Erhebungen zeigen. Laut dem Online Monitor 2021 des Handelsverband Deutschland (HDE) kennen den Black Friday 95% der Onlineshopper. Zudem zeigt eine aktuelle  Auswertung des Zahlungsanbieters Klarna: In Deutschland wuchs der Umsatz beim vergangenen Black Friday um mehr als 50% im Vergleich zum Vorjahr.

Für Händler ist der Black Friday also der ideale Zeitpunkt, um Ihre Ware zu vermarkten und an den Mann und die Frau zu bringen. Mit dem Begriff „Black Friday“ zu werben war allerdings bislang eine risikoreiche Sache. Der Hintergrund: 2013 schütze eine Firma mit Sitz in Hong Kong den Begriff und mahnte daraufhin Händler ab, die ihn in ihrem Marketing nutzten. Dieser Umstand hat in den letzten Jahren für Rechtstreit gesorgt – viele Händler beantragten zudem eine Löschung der Marke. Nun hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt.

Black Friday BGH-Entscheidung: Was die teilweise Löschung als Wortmarke bedeutet

Mit dem Beschluss vom 27.05.2021 (Az. I ZB 21/20)  hat der BGH die Teillöschung der Wortmarke „Black Friday“ aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) bestätigt. Denn für zahlreiche Werbedienstleistungen sei der Begriff „Black Friday“ schutzunfähig. Aber Vorsicht ist geboten: Zwar haben sich die Abmahnrisiken für Händler reduziert, Acht geben sollte man als Shop-Betreiber dennoch. Denn das Urteil bezieht sich nur auf einen begrenzten Warenbereich – nämlich speziell auf Werbe- und Handelsdienstleistungen für die Bereiche Elektro- und Elektronikwaren.

So weist etwa der Handelsverband Deutschland darauf hin, dass mit der aktuellen Entscheidung noch nicht geklärt sei, ob die Entscheidung auch für andere Bereiche (z.B. Bekleidung und Schuhe) gleichermaßen relevant sei. Der Verband empfiehlt bis auf Weiteres, „für Warengruppen jenseits des Elektro- und Elektronikbereichs auf die Verwendung der diesbezüglich noch eingetragenen Wortmarke „Black Friday“ zu verzichten, um Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.“

Mit der (Online-)Shop-Versicherung von Hiscox rundum geschützt

Fazit: Es ist also auch weiterhin Vorsicht bei der Bewerbung des Black Fridays für Shops geboten. Auch abseits der Black-Friday-Diskussion sind Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ein häufiger Grund für Schadenfälle – entgegen der gängigen Meinung vieler Händler. Die gute Nachricht: Das Risiko von hohen Kosten in Folge von Abmahnungen lässt sich durch eine spezielle (Online-)Shop-Versicherung beherrschbar machen.

E-Commerce Umfrage: Urheberrechtsverletzung Risiko

Welche Versicherungen lohnen sich bei einem (Online-)Shop?

Ein guter und umfassender Versicherungsschutz für Ihren Shop setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Eine Berufshaftpflicht schützt Sie bei Vermögensschäden und springt außerdem bei Verletzungen von Persönlichkeits- oder Markenrechten ein.
  • Mit der Betriebshaftpflicht sind Sie auch bei Personen- und Sachschäden auf der sicheren Seite.
  • Des Weiteren sollten Händler Ihre Ausstattung sowie Ihr Warenlager über eine Sach- bzw. Inhaltsversicherung sichern.
  • Unterschätzen Sie zudem das Risiko von Cyber- und Datenpannen nicht: Immerhin sind die Kosten für Unternehmen durch Cyber-Attacken in den letzten 12 Monaten um das Sechsfache gestiegen – auf durchschnittlich 51.200 Euro (Quelle: Cyber Readiness Report 2020).

Schon gewusst?

Stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell aus verschiedenen Modulen zusammen.

Besonders wichtig: Produkthaftpflicht

Wenn Sie sich mit dem passenden Versicherungsschutz für Ihren Shop auseinander setzen, sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Produkthaftpflicht setzen. Denn wenn Sie Produkte aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes importieren oder die Produkte auf Ihren Firmennamen umlabeln, macht Sie das zum sog. „Quasi-Hersteller“ – und damit für Schäden haftbar, die Ihre Produkte verursachen. Zum Beispiel: Sie importieren Kleidung aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und verkaufen diese in Ihrem Shop. Allerdings reagiert einer Ihrer Kunden allergisch auf das Kleidungsstück. Tipp: Die Produkthaftpflicht ist bei Hiscox Bestandteil des Moduls Betriebshaftpflicht!

Eine Onlineshop-Versicherung muss nicht teuer sein: Die Kosten richten sich nach dem individuellen Umsatz und der Versicherungssumme. Bei Hiscox ist eine Onlineshop-Versicherung inkl. Produkthaftpflicht bereits ab 15 Euro monatlich erhältlich. Auf unserer Website können Sie sich ganz unverbindlich Ihren individuellen Beitrag berechnen.

Eine Frau in weißer Bluse und schwarzem Blazer lächelt - Claudia von Pawel, Head of Underwriting Project & Portfolio Management

Autorin: Claudia von Pawel, Head of Underwriting Projects & Portfolio Management

arbeitet als Underwriting Manager Small Business bei Hiscox und kennt sich mit Versicherungslösungen, den dazugehörigen Begriffen und deren Bedeutung bestens aus. Da sie es wichtig findet, Wissen zu teilen, leitet sie das Projekt Hiscox Business Academy und wirkt in den Business Tipps & Insights und im Hiscox Glossar mit.

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