1. Vereinsmitglieder
Wenn Sie einen Verein gründen, benötigen Sie zum Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister nach deutschem Recht (§ 56 BGB) mindestens sieben Mitglieder. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gründen Sie einen nicht eingetragenen Verein, sind zwei Gründungsmitglieder ausreichend.
2. Form bzw. Rechtsform des Vereins wählen
Wenn Sie in Deutschland einen Verein gründen, gibt es dafür verschiedene (Rechts-) Formen, die in Frage kommen:
- Gemeinnützige, mildtätige & kirchliche Vereine
- Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
- Wirtschaftliche & nichtwirtschaftliche (Ideal-) Vereine
- Verbände & Dachverbände
- Fördervereine & Stiftungen
3. Gründungsversammlung
Wenn Sie einen Verein gründen, müssen sich mindestens sieben (eingetragener Verein), bzw. zwei Gründungsmitglieder (nicht eingetragener Verein) zur Gründungsversammlung treffen. Dies ist die erste offizielle Mitgliederversammlung, bei der auch der Vereinsvorstand gewählt wird.
4. Vereinssatzung
Während der Gründungsversammlung unterzeichnen alle Gründungsmitglieder des Vereins die gemeinsam beschlossene Vereinssatzung. Wenn der Verein vom gewählten Vorstand ins Vereinsregister eintragen werden soll, ist es in den meisten Bundesländern notwendig, die Unterschriften unter der Vereinssatzung notariell beglaubigen zu lassen. Was eine Satzung beinhalten muss, erfahren Sie in der Checkliste am Ende des Artikels.
5. Gründungsprotokoll des Vereins
Wenn Sie einen Verein gründen und dieser im Vereinsregister eintragen werden soll, benötigen Sie ein Gründungsprotokoll. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:
- Ort und Tag der Vereinsgründung
- Protokollführer und Versammlungsleiter
- Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse des Vereins
- Name, Anschrift und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
- Unterschrift des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden des Vereins
6. Prüfung der Gemeinnützigkeit
Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen und von Steuervorteilen profitieren möchten, müssen Sie die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen. Hier benötigen Sie etwas Geduld, denn die Prüfung kann ein paar Wochen dauern (mehr zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins später).
7. Eintragung des Vereins ins Vereinsregister beim Amtsgericht
Nach der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister darf sich die Zahl der Vereinsmitglieder reduzieren. Ein eingetragener Verein benötigt jedoch mindestens drei Mitglieder, um weiterhin bestehen zu dürfen – ansonsten wird der Status des eingetragenen Vereins entzogen.