Die Gründung eines Vereins erfordert das Erfüllen bestimmter rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen.
1. Vereinsmitglieder
Wenn Sie einen Verein gründen, benötigen Sie zum Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister nach deutschem Recht (§ 56 BGB) mindestens sieben Mitglieder. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gründen Sie einen nicht eingetragenen Verein, sind zwei Gründungsmitglieder ausreichend.
2. Form bzw. Rechtsform des Vereins wählen
Wenn Sie in Deutschland einen Verein gründen, gibt es dafür verschiedene (Rechts-) Formen, die in Frage kommen:
Gemeinnützige, mildtätige & kirchliche Vereine
- Gemeinnützige Vereine: Diese Vereine verfolgen Ziele, die dem Gemeinwohl dienen, wie z.B. Bildungsförderung, Umweltschutz oder kulturelle Tätigkeiten. Sie können steuerliche Vorteile genießen, wenn ihre Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wird.
- Mildtätige Vereine: Diese Vereine kümmern sich um die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, etwa durch finanzielle Hilfe, Sachspenden oder soziale Dienstleistungen. Wie gemeinnützige Vereine können auch mildtätige Vereine steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.
- Kirchliche Vereine: Diese sind religiös orientierte Vereine, die sich der Pflege und Ausübung religiöser Aktivitäten widmen. Sie sind oft eng mit einer Kirche oder einer religiösen Gemeinschaft verbunden und können ebenfalls steuerliche Vorteile haben.
Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
- Eingetragene Vereine (e.V.): Diese Vereine sind im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und besitzen dadurch Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, sie können als juristische Person Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
- Nicht eingetragene Vereine: Diese Vereine sind nicht im Vereinsregister eingetragen und besitzen keine Rechtsfähigkeit. Sie werden rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt, was bedeutet, dass die Mitglieder persönlich haften.
Wirtschaftliche & nichtwirtschaftliche (Ideal-) Vereine
- Wirtschaftliche Vereine: Diese Vereine verfolgen primär wirtschaftliche Interessen, wie z.B. Handels- oder Geschäftstätigkeiten. Sie benötigen eine staatliche Genehmigung, um als solcher anerkannt zu werden.
- Nichtwirtschaftliche (Ideal-) Vereine: Diese Vereine verfolgen ideelle Ziele und keine wirtschaftlichen Zwecke. Dazu gehören z.B. Sportvereine, Kulturvereine oder Umweltvereine. Sie dürfen wirtschaftliche Tätigkeiten nur als Nebenzweck ausüben.
Verbände & Dachverbände
- Verbände: Diese sind Zusammenschlüsse mehrerer Vereine oder Organisationen, die ähnliche Interessen und Ziele verfolgen. Sie dienen der Koordination und Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder auf höherer Ebene.
- Dachverbände: Diese sind übergeordnete Organisationen, die mehrere Verbände unter sich vereinen. Sie koordinieren die Arbeit der Verbände und vertreten deren Interessen auf nationaler oder internationaler Ebene.
Fördervereine & Stiftungen
- Fördervereine: Diese Vereine haben das Ziel, bestimmte Projekte, Einrichtungen oder Institutionen finanziell und ideell zu unterstützen. Sie sammeln Spenden und organisieren Veranstaltungen, um Mittel für den geförderten Zweck zu beschaffen.
- Stiftungen: Diese sind rechtlich selbstständige Vermögensmassen, die durch eine Stifterin oder einen Stifter ins Leben gerufen wurden, um dauerhaft einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Stiftungen können sowohl gemeinnützig als auch privatnützig sein und sind durch ihre Satzung gebunden.
3. Gründungsversammlung
Wenn Sie einen Verein gründen, müssen sich mindestens sieben (eingetragener Verein), bzw. zwei Gründungsmitglieder (nicht eingetragener Verein) zur Gründungsversammlung treffen. Dies ist die erste offizielle Mitgliederversammlung, bei der auch der Vereinsvorstand gewählt wird. Während der Gründungsversammlung werden der Name des Vereins festgelegt, die Vereinssatzung verabschiedet sowie der Vorstand und gegebenenfalls seine Vertreter und weitere Organe, wie beispielsweise der Kassenwart, gewählt. Um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, gemeinsam mit den Mitbegründern und Vereinsmitgliedern in der Gründungsversammlung zentrale Themen zu besprechen und gemeinschaftlich festzulegen.
4. Vereinssatzung
Während der Gründungsversammlung unterzeichnen alle Gründungsmitglieder des Vereins die gemeinsam beschlossene Vereinssatzung. Wenn der Verein vom gewählten Vorstand ins Vereinsregister eintragen werden soll, ist es in den meisten Bundesländern notwendig, die Unterschriften unter der Vereinssatzung notariell beglaubigen zu lassen. Was eine Satzung beinhalten muss, erfahren Sie in der Checkliste am Ende des Artikels.
5. Gründungsprotokoll des Vereins
Wenn Sie einen Verein gründen und dieser im Vereinsregister eintragen werden soll, benötigen Sie ein Gründungsprotokoll. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:
- Ort und Tag der Vereinsgründung
- Protokollführer und Versammlungsleiter
- Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse des Vereins
- Name, Anschrift und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
- Unterschrift des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden des Vereins
6. Prüfung der Gemeinnützigkeit
Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen und von Steuervorteilen profitieren möchten, müssen Sie die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen. Hier benötigen Sie etwas Geduld, denn die Prüfung kann ein paar Wochen dauern (mehr zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins später).
7. Eintragung des Vereins ins Vereinsregister beim Amtsgericht
Nach der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister darf sich die Zahl der Vereinsmitglieder reduzieren. Ein eingetragener Verein benötigt jedoch mindestens drei Mitglieder, um weiterhin bestehen zu dürfen – ansonsten wird der Status des eingetragenen Vereins entzogen.