
Das Motiv, einen Verein – ob gemeinnütziger Verein, eingetragener oder nicht eingetragenen Verein – zu gründen, orientiert sich häufig am Gemeinwohl. Gründen Sie einen Verein, soll dieser eine positive Auswirkung auf den einzelnen Menschen und die Gesellschaft haben. Die Gründung eines Vereins kann aber auch betriebswirtschaftlich interessant sein. Denn ein gemeinnütziger Verein hat im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten: Spenden, Mittelweitergaben anderer gemeinnütziger Organisationen oder Zuschüsse sowie vergünstigte Darlehen. Außerdem kann ehrenamtliches Engagement genutzt werden. So oder so: Möchten Sie einen Verein gründen, gibt es viel zu beachten!
Checkliste: Was brauche ich, um einen Verein zu gründen?
1. Vereinsmitglieder
Wenn Sie einen Verein gründen, benötigen Sie zum Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister nach deutschem Recht (§ 56 BGB) mindestens sieben Mitglieder. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gründen Sie einen nicht eingetragenen Verein, sind zwei Gründungsmitglieder ausreichend.
2. Form, bzw. Rechtsform des Vereins wählen
Wenn Sie in Deutschland einen Verein gründen, gibt es dafür verschiedene (Rechts-) Formen, die in Frage kommen:
- Gemeinnützige, mildtätige & kirchliche Vereine
- Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
- Wirtschaftliche & nichtwirtschaftliche (Ideal-) Vereine
- Verbände & Dachverbände
- Fördervereine & Stiftungen
3. Gründungsversammlung
Wenn Sie einen Verein gründen, müssen sich mindestens sieben (eingetragener Verein), bzw. zwei Gründungsmitglieder (nicht eingetragener Verein) zur Gründungsversammlung treffen. Dies ist die erste offizielle Mitgliederversammlung, bei der auch der Vereinsvorstand gewählt wird.
4. Vereinssatzung
Während der Gründungsversammlung unterzeichnen alle Gründungsmitglieder des Vereins die gemeinsam beschlossene Vereinssatzung. Wenn der Verein vom gewählten Vorstand ins Vereinsregister eintragen werden soll, ist es in den meisten Bundesländern notwendig, die Unterschriften unter der Vereinssatzung notariell beglaubigen zu lassen. Was eine Satzung beinhalten muss, erfahren Sie in der Checkliste am Ende des Artikels.
5. Gründungsprotokoll des Vereins
Wenn Sie einen Verein gründen und dieser im Vereinsregister eintragen werden soll, benötigen Sie ein Gründungsprotokoll. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:
- Ort und Tag der Vereinsgründung
- Protokollführer und Versammlungsleiter
- Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse des Vereins
- Name, Anschrift und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
- Unterschrift des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden des Vereins
6. Prüfung der Gemeinnützigkeit
Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen und von Steuervorteilen profitieren möchten, müssen Sie die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen. Hier benötigen Sie etwas Geduld, denn die Prüfung kann ein paar Wochen dauern (mehr zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins später).
7. Eintragung des Vereins ins Vereinsregister beim Amtsgericht
Nach der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister darf sich die Zahl der Vereinsmitglieder reduzieren. Ein eingetragener Verein benötigt jedoch mindestens drei Mitglieder, um weiterhin bestehen zu dürfen – ansonsten wird der Status des eingetragenen Vereins entzogen.
Gut zu Wissen: Ein Verein darf keine Gewinne machen – Diese Aussage ist falsch!
Auch gemeinnützige Vereine dürfen Überschüsse (Gewinne) erwirtschaften. Sie müssen jedoch ein paar Dinge beachten:
- Die Überschüsse müssen dem Vereinszweck zugeführt werden (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
- Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften einzuhalten.
- Erhält der Verein öffentliche Mittel (z. B. Gemeinde Zuschüsse), können Überschüsse einen Zuschuss mindern.
Wie viel kostet es, einen Verein zu gründen?
Es kostet nicht viel, einen Verein zu gründen. Insgesamt müssen Sie mit ca. 90 bis 120 Euro für die Vereinsgründung rechnen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister (ca. 50 Euro), der notariellen Beglaubigung (ca. 30 Euro) sowie der Bekanntmachung (10 bis 30 Euro).
Einen gemeinnützigen Verein gründen
Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen, muss dieser zwingend einen gemeinnützigen Zweck im Sinne der §§ 52 ff. Abgabenordnung verfolgen. Sie müssen außerdem einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Freistellung von der Körperschaftssteuer
- Vereinssatzung
- Protokoll der Gründungsversammlung (einschließlich des Protokolls der Vorstandswahl)
- Beitragsordnung bzw. Informationen zur Regelung der Mitgliederbeiträge (wenn nicht im Gründungsprotokoll enthalten)
- Vereinsregisterauszug (oder Kopie des Antrags auf Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister)

Expertentipp: Kosten sparen durch vorläufigen Freistellungsbescheid
Wenn Sie einen Verein gründen, stellen Sie den Antrag zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt vor dem Eintrag ins Vereinsregister. Denn wenn Sie dem Registergericht bei der Anmeldung Ihres gemeinnützigen Vereins bereits einen vorläufigen Freistellungsbescheid vorgelegen, entfallen in den meisten Bundesländern die Anmeldegebühren. Zum Teil werden sie aber auch bei nachträglicher Vorlage eines Freistellungsbescheids innerhalb bestimmter Fristen rückerstattet.
Einen nicht eingetragenen Verein gründen
Bei Vereinen unterscheidet man zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Verein. Der nicht eingetragene Verein entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss der Gründungsversammlung, während der eingetragene Verein erst mit der Eintragung im Vereinsregister gegründet wird.
Einen nicht eingetragenen Verein gründen – Unterschiede zum eingetragenen Verein:
- Es sind nur zwei Gründungsmitglieder notwendig
- Die Vereinssatzung unterliegt keinen formellen Vorschriften
- Ein Gründungsprotokoll ist nicht nötig
- Das Bilden von Vereinsvermögen ist nicht möglich
- Alle Mitglieder haften gemeinsam, da ein nicht eingetragener Verein nicht rechtsfähig ist
Achtung bei Vereinsgründung: Haftung
Egal, ob Sie einen eingetragenen oder einen nicht eingetragenen Verein gründen: Vereine, bzw. für den Verein handelnden Personen haften, wenn Dritte durch sie geschädigt werden. Ein Vereinsvorstand haftet gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen.
Lösung: Vereinshaftpflichtversicherung abschließen
Aus diesem Grund empfiehlt es sich dringend, dass ein eingetragener, wie auch ein nicht eingetragener Verein eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließt.
Lesen Sie hierzu auch unsere Blogbeitrag „Vereinshaftung: Das müssen Vereine und Vereinsvorstände wissen“
Checkliste: Inhalt einer Vereinssatzung
Nachstehend erfahren Sie, was eine Vereinssatzung beinhalten muss:
- Vereinsnamen
- Vereinssitz
- Vereinszweck
- Bestimmung, ob der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
- Verfahren zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
- Bestimmungen darüber, ob und welche Beiträge von Mitgliedern zu leisten sind
- Informationen über die Bildung des Vorstands gemäß § 26 BGB
- Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist
- Informationen über die Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung
- Angabe, von wem die Beschlüsse der Mitgliederversammlung unterzeichnet werden müssen
- Festlegung über den Vermögensanfall bei Auflösung des Vereins, d.h. wer erhält ein Jahr nach Auflösung des Vereins das Vereinsvermögen