Abmahnung? Ich doch nicht…

09.03.2016 von Bernhard Jodeleit

Eine Abmahnung passiert doch nur anderen. Dass diese Annahme nicht stimmt, durfte ich persönlich schon als Teenager erfahren. Ganz ehrlich: Mit einigen wenigen Jahren Abstand (okay, erwischt, es ist schon etwas länger her, Anfang der Neunziger) kann man ja ohne allzu große Sorgen um die eigene Reputation offen darüber sprechen: Ich wurde damals Opfer des mysteriös-faszinierenden Abmahn-Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth.

Rotes Warnungsdreieck am Straßenrand.

Jugendsünden? Abmahn-Beispiel Videospiele

Weil ich auf dem Schulhof Computerspiele getauscht hatte und mich von einem fingierten Anstifter-Schreiben hinter’s Licht führen ließ. Jugendlicher Leichtsinn. Immerhin: Das Ganze führte dazu, dass ich – als Teenager – meine erste Presseinformation versandte, aus der eine Titelgeschichte im damals größten Computermagazin “64’er” wurde, die das dubiose Treiben von Abmahn-Anwälten meines Wissens erstmals an das Licht der breiten Öffentlichkeit brachte.

Warum ich das teile und auch erstmals öffentlich abbilde? Ich denke, dass auch leidvolle Erfahrungen meist ihr Gutes haben. Aus heutiger Perspektive möchte ich gar behaupten: Hätte Freiherr von Gravenreuth mich seinerzeit nicht über den Tisch gezogen, dann würde ich heute nicht an diesem Schreibtisch sitzen. Ich hätte nicht den Biss entwickelt, mit meiner Story an die Öffentlichkeit zu gehen – um andere Schulhof-Spieletauscher zu sensibilisieren und vor dem gleichen Schicksal zu bewahren. Ich hätte mich vermutlich auch nicht so frühzeitig bei der lokalen Tageszeitung beworben, wäre nicht Reporter, Redakteur und später PR- und Social-Media-Mensch geworden.

Abmahnung als Business-Risiko

Dennoch: Schicksalsschläge dieser Art wünscht man sich nicht permanent. Sie können schnell richtig unangenehm und teuer werden. Und im Gegensatz zu meiner jugendlichen Abmahn-Erfahrung auch gänzlich unverschuldet.

Stellen Sie sich mal vor, Sie kriegen eine richtig fette Abmahnung. Wegen eines nicht lizensierten Stock-Fotos. “Moment”, sagen sie, “ich würde doch niemals ein nicht lizensiertes Stockfoto verwenden”. Ja, sicher, aber: Wussten Sie, dass Hacker mitunter nichts besseres zu tun haben, als Ihren Webserver zu hacken und, Sie ahnen es, nicht lizensierte Stockfotos darauf abzulegen? Ich kenne jemandem, dem das schon passiert ist.

Und noch was. Das Web wird ja im Moment überflutet von Abermillionen wunderschöner Stockfotos mit sogenannter CC0-Lizenz. CC0-Lizenz, das heißt: Nehmet mein Foto und verwendet es für was auch immer ihr wollt. Keine Quellenangabe erforderlich, freie Verwendung zu welchem Zweck auch immer. Ist das nicht schön? “Moment”, sagen Sie jetzt vielleicht, “umsonst gibt’s doch nichts heutzutage.” – “Naja”, sage ich: Doch, wenn der Fotograf oder die Plattform, die das Foto anbietet, dazu verwendet, nebenbei auch kostenpflichtige Stockfotos anzupreisen und damit Provision zu verdienen.

Doch jetzt stellen Sie sich mal vor, einer wie Günter würde auf die Idee kommen… nicht lizenzfreie Fotos als lizenfrei zu verkaufen und zum Download anzubieten. Damit er später alle, die diese Fotos verwenden, munter abmahnen kann. Tolle Idee, oder?

Das ist einer der zahlreichen Gründe dafür, dass ich eine Berufshaftpflicht abgeschlossen habe. Damit das eine oder andere Missgeschick wie eine Abmahnung oder sonstige Schicksalsschläge im professionellen Alltag nicht gleich existenzbedrohend werden.

Und Spiele auf dem Schulhof tauschen? Lasse ich lieber bleiben.

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Ein Mann in schwarzem Anzug und grauem Hemd - Bernhard Jodeleit, Gastautor

Gastautor: Bernhard Jodeleit

ist Director Digital Marketing bei Kerl & Cie, einer Kommunikationsberatung in Frankfurt, wo er sich auf Finanz-PR und Marketing konzentriert. Er hat seit 1994 als Journalist und seit 2008 für PR-Agenturen und als Unternehmer gearbeitet und dabei umfangreiche Erfahrung in digitaler Strategie und Reputationsmanagement gesammelt.

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