Wir wissen nicht, was Sie schon alles erlebt haben. Aber uns kommen viele geradezu haarsträubende Storys in den Sinn, allesamt natürlich frei erfunden, bei denen minimale Ablenkung maximalen Schaden zur Folge hätte. Unser Mitgefühl gälte beispielsweise dem Grafiker in einer Redaktion, der vergisst, den für den Magazin-Verkauf an Scannerkassen notwendigen EAN-Code (Strichcode) auf dem Zeitschriftencover zu platzieren. Vielleicht, weil auch an anderen Stellen der Redaktion gerade Urlaubszeit ist, fällt das auch im weiteren Freigabeprozess nicht auf. Sehr unerfreulich (und teuer), wenn plötzlich ein Magazin aus der Druckerei kommt, dem der Vertriebskanal Kiosk-Scannerkassen komplett verwehrt bleibt. Es sei denn, man druckt es erneut – oder beklebt im Nachhinein Zigtausende Hefte manuell mit dem Strichcode.
Oder der Online Marketing Manager, der mit Elan und Einsatz das ihm mit der Urlaubsübergabe anvertraute Gewinnspiel bewirbt. Dazu nimmt er Hunderte Euro Budget für Ads und Sponsored Posts in die Hand. Das, weil der Gewinnspielzeitraum begrenzt ist, innerhalb kurzer Zeit. Unangenehm, wenn erst nach zweieinhalb Tagen auffällt, dass beim Teilnahmeformular ein Skript noch nicht richtig funktioniert und deshalb alle Gewinnspieleinträge (und damit Leads – Adressen potentieller Kunden) verloren gegangen sind.
Es gibt noch viele weitere klassische Szenarien. Direkte Absprachen per E-Mail zum Beispiel, die von vorigen Vereinbarungen abweichen, verbindlich sind, aber intern nicht weitergegeben wurden. Die Urlaubsvertretung weiß nicht, dass ein Partnerunternehmen den Start seines Produkts um eine Woche verschoben hat, und startet die verabredete gemeinsame Marketingkampagne zu früh. Das Partnerunternehmen sieht Vertrags- und Vertraulichkeitspflichten verletzt und erhebt Ansprüche. Und das nur, weil Ihnen eine Information fehlte. Im Schadenfall kann solch ein Versehen oder Versäumnis ganz schön ins Geld gehen.