Steuern für Selbstständige: Welche Steuerarten gibt es?

12.11.2025 von Theresa Daisenberger

Mit Ihrer Gründung beginnt eine spannende Zeit – idealerweise freuen Sie sich über zufriedene Kunden und schreiben schnell schwarze Zahlen. Doch gleichzeitig ist das Finanzamt an Ihren Bilanzen interessiert. Die Steuerpflicht gehört zu jeder selbstständigen Tätigkeit. Viele Existenzgründer fragen sich: „Welche Steuern muss ich zahlen?“ Idealerweise informieren Sie sich bereits vor der Gründung über die Steuerarten für Selbstständige und Freiberufler. Denn es gibt verschiedene Arten von Steuern, die je nach Rechtsform, Standort und Unternehmensgröße unterschiedlich relevant sind. Hier erhalten Sie Antwort auf die Frage „Welche Steuerarten gibt es?“.

Eine Person benutzt einen Taschenrechner an einem Schreibtisch, der mit verschiedenen Dokumenten, Diagrammen und Grafiken bedeckt ist. In der rechten Hand hält die Person einen Bleistift, mit der linken Hand bedient sie den Taschenrechner. Links daneben liegt ein Smartphone. Die Unterlagen zeigen Kreis- und Balkendiagramme, vermutlich im Zusammenhang mit finanzieller oder statistischer Analyse.

Steuerpflicht bei selbstständiger Tätigkeit – unterschiedliche Steuerarten

Welche Steuern zahlen Selbstständige? Die wichtigsten Steuerarten für Selbstständige sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Vorsteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Lohnsteuer für Mitarbeiter. Nicht jeder Freiberufler oder selbstständig Tätige muss jede dieser Steuerarten zahlen. Die Steuerpflicht hängt ab von:

  • Rechtsform des Unternehmens
  • Höhe des Gewinns
  • Standort des Unternehmens
  • Anzahl der Mitarbeiter

Grundsätzlich können Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen. Online-Rechner und Tools helfen, die Steuerlast zu überschlagen. Weitere Informationen und praktische Hilfen finden Sie in unserem Beitrag Steuern sparen: Was Selbstständige absetzen können.

Steuern für Selbstständige und Unternehmen: Übersicht der Steuerarten

Hier finden Sie eine Übersicht der relevanten Steuerarten für Selbstständige und Freiberufler.

Einkommensteuer:

  • Bemessungsgrundlage: Ihr Gewinn
  • Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz (EStG §1)
  • Wer ist betroffen: Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Erläuterung: Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit und selbstständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer.

Tipp: Als Selbstständiger sollten Sie regelmäßig Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Körperschaftssteuer:

  • Bemessungsgrundlage: Gewinn von Kapitalgesellschaften
  • Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz (KStG §1)
  • Wer ist betroffen: GmbH, AG, KGaA, Genossenschaften
  • Erläuterung: Wenn Sie eine GmbH gründen, fällt zusätzlich zur Einkommensteuer die Körperschaftsteuer an.

Gewerbesteuer:

  • Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag
  • Freibetrag: 24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
  • Hebesatz: Wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt
  • Wer ist betroffen: Alle gewerblich tätigen Selbstständigen
  • Erläuterung: Eine Standortverlagerung kann steuerliche Vorteile bringen.

Beispiel: Ein Gewerbeertrag von 50.000 Euro in einer Gemeinde mit 400% Hebesatz führt zu einer Gewerbesteuer von 50.000 × 3,5% × 4 = 7.000 Euro.

Umsatzsteuer:

  • Allgemeiner Steuersatz: 19 %
  • Ermäßigter Satz: 7 % (z. B. für bestimmte Dienstleistungen und Lebensmittel)
  • Wer ist betroffen: Unternehmer, die nicht die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) anwenden
  • Erläuterung: Umsatzsteuer wird vom Kunden erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Selbständige und Freiberufler müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Vorsteuer:

  • Definition: Umsatzsteuer, die Sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen
  • Erläuterung: Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer wird ans Finanzamt abgeführt.

Lohnsteuer für Mitarbeiter:

  • Wer ist betroffen: Selbstständige, die Angestellte beschäftigen
  • Erläuterung: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Tipp: Damit Sie alle Steuerfristen stets im Blick behalten und Ihre Selbstständigkeit entspannt planen können, empfehlen wir Ihnen unseren Steuerkalender für Selbstständige. Dort finden Sie alle wichtigen Abgabetermine übersichtlich auf einen Blick für ein stressfreies Steuerjahr.

Steuern, Buchhaltung, Kundenprojekte – als Selbstständiger haben Sie genug Herausforderungen. Damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, sollten Ihre Versicherungen genauso durchdacht sein wie Ihre Steuerstrategie. Erfahren Sie jetzt, welche Absicherungen Sie vor finanziellen Belastungen bewahren und Ihr Unternehmen langfristig stabil halten. Starten Sie gut geschützt in die Zukunft – hier gelangen Sie zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige.

Selbstständig oder freiberuflich: Unterschiede bei der Steuerpflicht

Ob Sie Steuern als Selbstständiger oder Freiberufler zahlen, hängt entscheidend von der Art Ihrer Tätigkeit und der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Die Unterscheidung ist nicht nur rechtlich wichtig, sondern wirkt sich direkt auf Ihre Steuerpflicht, Buchführungspflichten und Gewerbeanmeldung aus.

1. Freiberufler

Definition: Freiberufliche Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die nach §18 EStG als katalogmäßige freie Berufe gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • Naturwissenschaftler, Ingenieure, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte
  • Künstler und Schriftsteller
  • Beratende Tätigkeiten wie Volks- und Betriebswirte

Steuerliche Konsequenzen:

  • Keine Gewerbesteuerpflicht: Freiberufler zahlen nur Einkommensteuer, keine Gewerbesteuer.
  • Einfache Buchführung: In der Regel reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Umsatzsteuerpflicht: Vorsteuerabzug und Umsatzsteuervoranmeldung, außer Kleinunternehmerregel.

Beispiel: Ein freiberuflicher Steuerberater in Berlin erzielt einen Jahresgewinn von 60.000 €. Er zahlt Einkommensteuer und Umsatzsteuer, aber keine Gewerbesteuer.

2. Gewerbetreibende / Selbstständige

Definition: Alle Unternehmer, die keine freiberufliche Tätigkeit ausüben, gelten als Gewerbetreibende. Dazu gehören z. B.:

  • Einzelhändler, Handwerker, Gastronomiebetriebe
  • Online-Shops und Start-ups, die Produkte verkaufen
  • IT-Dienstleister, wenn die Tätigkeit gewerblich organisiert ist

Steuerliche Konsequenzen:

  • Gewerbesteuerpflicht: Gewerbeertrag über 24.500 € Freibetrag → Gewerbesteuer fällt an
  • Buchführungspflicht: Ab bestimmten Größen (Umsatz > 600.000 € oder Gewinn > 60.000 €) doppelte Buchführung Pflicht, sonst EÜR möglich
  • Umsatzsteuerpflicht: Vorsteuerabzug und Umsatzsteuervoranmeldung

Beispiel: Ein Online-Shop mit 50.000 € Gewinn in München zahlt zusätzlich Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Stadt, was die Steuerlast spürbar erhöht.

3. Abgrenzung und Mischformen

In der Praxis kann es Grenzfälle geben, z. B.:

  • IT-Berater, der sowohl projektbezogen beratend arbeitet (freiberuflich) als auch Software verkauft (gewerblich)
  • Künstler, der regelmäßig Merchandising verkauft → gewerbesteuerpflichtig

Tipp: In Zweifelsfällen entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH). Die BFH-Urteile ab 2001 sind online einsehbar: BFH-Website

4. Zusammenfassung der Unterschiede

MerkmalFreiberuflerGewerbetreibender / Selbstständig
Gewerbesteuer❌ Keine✅ Ab Freibetrag 24.500 €
BuchführungEÜR reicht meistEÜR oder doppelte Buchführung bei höheren Umsätzen
UmsatzsteuerJa, ggf. KleinunternehmerregelJa, ggf. Kleinunternehmerregel
Typische BerufeSteuerberater, Ärzte, KünstlerEinzelhandel, Gastronomie, IT-Start-ups
Steuerliche VorteileWeniger Abgaben, weniger BürokratieGewerbesteuer kann Abzug von Betriebsausgaben, aber höhere Gesamtsteuer

Alle anderen Unternehmer müssen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes ein Gewerbe anmelden. Allerdings trifft der Bundesfinanzhof (BFH) regelmäßig Entscheidungen über die Anerkennung einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Auf der Website des Bundesfinanzhofs sind alle seit dem Jahr 2001 gefällten Urteile sowie die noch anhängigen Verfahren veröffentlicht, sodass sich Existenzgründer über die Rechtsform ihres Unternehmens informieren können.

Zwar besteht Steuerpflicht. Unternehmen und Selbstständige haben aber zahlreiche Möglichkeiten, Geld bei der Steuerklärung zu sparen. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Beitrag Steuern sparen: Was Selbstständige und Freiberufler absetzen können! Dazu gehören etwa Büroräume, Fahrtkosten oder Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige.

Theresa Daisenberger, Content Marketing Managerin

Autorin: Theresa Daisenberger, Content Marketing Managerin

Expertin für Entrepreneurship, Digitales & Classic Cars

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Theresa Daisenberger verbindet auf einzigartige Weise ihre Leidenschaft für digitales Unternehmertum mit der Faszination für automobile Klassiker. Seit 2019 ist sie als Content Marketing Managerin bei Hiscox tätig – und sorgt seither dafür, dass komplexe Themen nicht nur verständlich, sondern auch unterhaltsam erzählt werden. Ob Business-Insights, Trends aus der digitalen Welt oder charmante Anekdoten aus der Welt der Oldtimer: Theresa findet immer den richtigen Ton.

Ihr Herz schlägt dabei nicht nur für durchdachtes Content-Marketing, sondern auch für guten Stil – sowohl in Textform als auch auf vier Rädern. Wenn sie sich einen Oldtimer aussuchen dürfte? Ganz klar: ein VW T2 Bulli – Sinnbild für Freiheit, Abenteuer und Persönlichkeit.
 

 

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