1. Berufsbetreuer werden: Registrierungsverfahren
Um Berufsbetreuer werden zu können sind folgende rechtlich bindende Schritte notwendig. Zunächst treten Sie mit Ihrer zuständigen Stammbehörde in Kontakt. Das ist die Betreuungsbehörde in der Region, in der sich Ihr zukünftiges Büro befindet. Falls Sie zunächst von zu Hause aus arbeiten möchten, ist Ihr Wohnsitz maßgeblich.
Vor der Bestellung, durch die Sie gesetzlicher Betreuer werden, prüft die Behörde den allgemeinen Bedarf an Betreuern. In der Regel werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die grundsätzlich zu Betreuungen befähigt sowie deren persönliche Qualifikationen für einen spezifischen Betreuungsfall geeignet sind. Die gesetzliche Basis für die Entscheidung der Behörde, wer Betreuer werden kann, ist der § 23 - Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Den Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer stellen Sie bei der Behörde, wobei folgende Unterlagen erforderlich sind:
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate).
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als drei Monate).
- Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
- Erklärung über mögliche anhängige Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren.
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
- Sachkundenachweis.
Detailwissen: Sachkundenachweis
Die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung) – BtRegV regelt, welche Eigenschaften und Sach-Kenntnisse vorliegen müssen, um Betreuer werden zu können. Die Sachkunde für die rechtliche Betreuung umfasst verschiedene Fachbereiche:
- Rechtliche Grundlagen, um Berufsbetreuer werden zu können: Kenntnisse über Betreuerbestellung, Einwilligungsvorbehalt, Pflichten gegenüber Klienten und Gericht sowie rechtliche Voraussetzungen für Freiheitsentziehungen und ärztliche Zwangsmaßnahmen.
- Personensorge: Grundwissen über betreuungsrelevante Erkrankungen, Patientenrechte, Einwilligungsfähigkeit und Möglichkeiten zur Vermeidung von Freiheitsentziehungen.
- Vermögenssorge: Grundlagen des Rechtsgeschäfts, Miet- und Kaufvertragsrecht, Haftung, Vermögensverwaltung und Schuldenregulierung.
- Sozialrecht: Leistungen zur Existenzsicherung, Sozialleistungsansprüche und Methoden zur Durchsetzung von Ansprüchen.
- Sozial- und Hilfestrukturen: Teilhabeleistungen, Pflegeleistungen und Methoden zur Nutzung von Unterstützungsnetzwerken.
- Kommunikation: Grundlagen der betreuungsspezifischen Kommunikation und Methoden zur Unterstützung bei Entscheidungen.
Um Berufsbetreuer werden zu können, kann gemäß Betreuerregistrierungsverordnung der Nachweis der Sachkunde folgendermaßen erbracht werden:
- durch ein anerkanntes Studium,
- einen Sachkundelehrgang oder
- anderweitige Nachweise.
Lehrgänge müssen mindestens 270 Stunden umfassen und beinhalten Modulprüfungen. Anerkannte Sachkundelehrgänge müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter qualifizierte Lehrkräfte, transparente Prüfungsverfahren und eine gesicherte Finanzierung.