Berufsbetreuer werden – So gelingt´s erfolgreich

12.06.2025 von Franz Kupfer

Welche konkreten Anforderungen und Verantwortlichkeiten gibt es, um Berufsbetreuer werden zu können? In unserem Beitrag klären wir Sie umfassend darüber auf. Außerdem zeigen wir Ihnen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Berufsbetreuer werden und welche aktuellen Neuerungen im Vergütungssystem bestehen.

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Was genau ist ein Berufsbetreuer?

Einfach ausgedrückt hilft ein Berufsbetreuer einer volljährigen Person, den Alltag zu bewältigen, die dazu nicht in der Lage ist. Der Paragraf 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Voraussetzungen für die Bestellung eines Berufsbetreuers – auch gesetzlicher Betreuer genannt. Ein Berufsbetreuer kann für einen Volljährigen bestellt werden, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Dabei darf die Bestellung nicht gegen den freien Willen des Betroffenen erfolgen und ist erforderlich, wenn keine anderen geeigneten Hilfen vorhanden sind. Die Bestellung des Berufsbetreuers kann entweder auf Antrag des Volljährigen (Klient) oder von Amts wegen erfolgen. 

Berufsbetreuer werden bedeutet jedoch nicht nur technisch-organisatorische Hilfestellung zu geben. Berufsbetreuer leisten darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration ihrer Klienten, indem sie deren Verbindung zur Gesellschaft aktiv fördern und unterstützen. 

Betreuer werden: Diese Aufgabenbereiche kommen auf Sie zu

Wer gesetzlicher Betreuer werden möchte, wird mit drei Kernaufgaben konfrontiert: dem Beraten, Unterstützen und Vertreten der Klienten

Die Betreuung wird für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt. Als Betreuer sind Sie befugt, Ihre Klienten ausschließlich innerhalb dieser definierten Bereiche zu vertreten. Die Ausübung der Vertretungsmacht sollte nur erfolgen, wenn sie unbedingt notwendig ist. Wichtig hierbei ist, dass der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klienten stets im Mittelpunkt stehen. In anderen Bereichen sollen Sie eine unterstützende und beratende Funktion übernehmen. 

Folgende Bereiche gehören zu Ihren Aufgaben, wenn Sie Berufsbetreuer werden:

Gesundheit:

  • Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
  • Beauftragung von Pflegediensten
  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Gewährleistung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
  • Bei Einwilligungsunfähigkeit: ggf. stellvertretende Entscheidung über medizinische Behandlungen

Vermögen:

  • Geltendmachung von Renten, Sozialhilfe oder Einkünften
  • Prüfung von Unterhaltspflichten
  • Einleitung einer Schuldenregulierung
  • Regelung von Erbangelegenheiten
  • Verwaltung von Vermögen und Finanzen

Heime:

  • Prüfung und Abschluss von Verträgen
  • Vertretung der Interessen gegenüber der Einrichtung

Wohnen:

  • Sicherstellung des Wohnraumerhalts
  • Überprüfung von Mietverträgen
  • Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung

Behörden:

  • Begleitung im Umgang mit Behörden
  • Beratung bei der Antragstellung
  • Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen
Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox
Berufsbetreuer unterstützen ihre Klienten bei der Organisation ihrer individuellen Versorgung, anstatt die Leistungen selbst zu erbringen. Ihre Aufgabe umfasst die Auswahl und Beauftragung geeigneter Dienste sowie deren Überwachung und gegebenenfalls Kündigung. Praktische Alltagshilfen wie Einkaufen, Medikamentengabe oder Fahrdienste gehören nicht zu ihren Aufgaben. Sie stellen jedoch sicher, dass diese Leistungen für ihre Klienten verfügbar sind.“
Franz KupferUnderwriting Manager Professional Indemnity, D&O & Events

Wie werde ich Berufsbetreuer? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Berufsbetreuer werden: Registrierungsverfahren

Um Berufsbetreuer werden zu können sind folgende rechtlich bindende Schritte notwendig. Zunächst treten Sie mit Ihrer zuständigen Stammbehörde in Kontakt. Das ist die Betreuungsbehörde in der Region, in der sich Ihr zukünftiges Büro befindet. Falls Sie zunächst von zu Hause aus arbeiten möchten, ist Ihr Wohnsitz maßgeblich. 

Vor der Bestellung, durch die Sie gesetzlicher Betreuer werden, prüft die Behörde den allgemeinen Bedarf an Betreuern. In der Regel werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die grundsätzlich zu Betreuungen befähigt sowie deren persönliche Qualifikationen für einen spezifischen Betreuungsfall geeignet sind. Die gesetzliche Basis für die Entscheidung der Behörde, wer Betreuer werden kann, ist der § 23 - Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Den Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer stellen Sie bei der Behörde, wobei folgende Unterlagen erforderlich sind:

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate).
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als drei Monate).
  • Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
  • Erklärung über mögliche anhängige Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren.
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
  • Sachkundenachweis.

 

Detailwissen: Sachkundenachweis

Die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung) – BtRegV regelt, welche Eigenschaften und Sach-Kenntnisse vorliegen müssen, um Betreuer werden zu können. Die Sachkunde für die rechtliche Betreuung umfasst verschiedene Fachbereiche:

  • Rechtliche Grundlagen, um Berufsbetreuer werden zu können: Kenntnisse über Betreuerbestellung, Einwilligungsvorbehalt, Pflichten gegenüber Klienten und Gericht sowie rechtliche Voraussetzungen für Freiheitsentziehungen und ärztliche Zwangsmaßnahmen.
  • Personensorge: Grundwissen über betreuungsrelevante Erkrankungen, Patientenrechte, Einwilligungsfähigkeit und Möglichkeiten zur Vermeidung von Freiheitsentziehungen.
  • Vermögenssorge: Grundlagen des Rechtsgeschäfts, Miet- und Kaufvertragsrecht, Haftung, Vermögensverwaltung und Schuldenregulierung.
  • Sozialrecht: Leistungen zur Existenzsicherung, Sozialleistungsansprüche und Methoden zur Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Sozial- und Hilfestrukturen: Teilhabeleistungen, Pflegeleistungen und Methoden zur Nutzung von Unterstützungsnetzwerken.
  • Kommunikation: Grundlagen der betreuungsspezifischen Kommunikation und Methoden zur Unterstützung bei Entscheidungen.

 

Um Berufsbetreuer werden zu können, kann gemäß Betreuerregistrierungsverordnung der Nachweis der Sachkunde folgendermaßen erbracht werden:  

  • durch ein anerkanntes Studium,
  • einen Sachkundelehrgang oder
  • anderweitige Nachweise. 

Lehrgänge müssen mindestens 270 Stunden umfassen und beinhalten Modulprüfungen. Anerkannte Sachkundelehrgänge müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter qualifizierte Lehrkräfte, transparente Prüfungsverfahren und eine gesicherte Finanzierung.

 

Schon gewusst?

  • Ausnahmen für den Nachweis der Sachkunde

    Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen, benötigen Sie laut Gesetz keinen weiteren Nachweis der Sachkunde, um Berufsbetreuer werden zu können. Da weder in einem Jura-Studium noch in den sozialen Studiengängen betreuungsspezifisches Wissen vollumfänglich vermittelt wird, empfehlen wir dennoch einen Blick auf die Sachkundemodule zu werfen. Bestimmt gibt es Bereiche, in denen Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder vertiefen können.

2. Berufsbetreuer werden: Fachliche Qualifikation

Neben Sachkundelehrgängen werden in Deutschland verschiedene Studiengänge und eine Zertifikatsausbildung im Bereich der rechtlichen Betreuung angeboten. Diese vermitteln fundiertes Fachwissen und sind für die höchste Vergütungsstufe relevant, da eine Hochschulausbildung erforderlich ist. Vor der Entscheidung für einen Studiengang sollte geprüft werden, ob dieser als Sachkundenachweis anerkannt wird. Folgende Studiengänge werden angeboten, um gesetzlicher Betreuer werden zu können:

  • Zertifizierte/r Berufsbetreuer/in – Curator de Jure (Technische Hochschule Deggendorf in Kooperation mit dem ipb): Berufsbegleitende Zertifikatsausbildung mit dem Abschluss Hochschulzertifikat Curator de Jure
  • Bachelor-Fernstudiengang Rechtliche Betreuung (Hochschule Wismar - WINGS): Drei Semester mit integrierter Hochschulweiterbildung nach § 5 Abs. 3 BtRegV
  • Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (HWR Berlin): Fernstudium mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.)

Außerdem gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Weiterbildung in Seminaren, Kursen und Workshops. Informationen sind über den Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) oder den Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) zu erhalten.

 

3. Berufsbetreuer werden: Gewerbe anmelden

Um selbstständiger Betreuer werden zu können, müssen Sie verpflichtend ein Gewerbe anmelden. Sie unterliegen jedoch nicht der Gewerbesteuer (laut § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG analog, vgl. BFH-Urteile v. 15.06.2010 – VIII R 10/09 und VIII R 14/09).

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist trotz Gewerbeanmeldung ebenfalls nicht erforderlich.

Wer selbständiger Berufsbetreuer werden will, sollte sich vorab mit der Wahl der richtigen Rechtsform beschäftigen. Der einzelne Betreuer ist in er Regel (persönlich haftender) Einzelunternehmer (§ 1833 BGB). Wenn sich mehrere Berufsbetreuer zusammenschließen möchten, könnte eine Partnerschaftsgesellschaft eine geeignete Rechtsform sein. 

Ausführliche Informationen und Tipps finden Sie in unserem Beitrag „Selbstständig machen mit der richtigen Rechtsform“

Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox
Mein TIPP: Bleiben Sie auf dem neuesten Stand. Die berufliche Betreuung ist ein sich stetig wandelndes Fachgebiet. Mit der Reform des Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurden bedeutende Veränderungen eingeleitet. Ab 2026 wird das Vergütungssystem reformiert. Nehmen Sie daher regelmäßig an Fortbildungen und Fachtagungen teil und halten Sie sich durch aktuelle Fachliteratur auf dem Laufenden.
Franz KupferUnderwriting Manager Professional Indemnity, D&O & Events

Welche Steuern kommen auf mich als Berufsbetreuer zu?

Wer in Deutschland Berufsbetreuer werden möchte, sollte überlegen, ob er diese Tätigkeit als Angestellter oder Selbstständiger ausüben will. Von dieser Entscheidung hängt ab, welche Steuern zu zahlen sind. Als angestellter Betreuer werden die fälligen Steuern direkt vom monatlichen Lohn abgezogen. Für Selbstständige, die Berufsbetreuer werden, sind folgende steuerliche Aspekte zu beachten:

Gewerbesteuer: Obwohl Sie ein Gewerbe anmelden müssen, um Betreuer werden zu können, fallen keine Gewerbesteuern an.

Umsatzsteuer: Seit dem 1. Juli 2013 entfällt die Umsatzsteuerpflicht aufgrund einer Gesetzesänderung (§ 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG für Betreuerinnen und § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. c UStG für Vormünder und Ergänzungspfleger). 

Selbstständige Arbeit: Die genannten Tätigkeiten fallen unter die Steuerrubrik „Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit“, da sie durch eine unabhängige, fremdnützige Tätigkeit innerhalb eines fremden Geschäftskreises sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung gekennzeichnet sind.

Steuerliche Erfassung: Die Errechnung Ihrer Steuerlast erfolgt üblicherweise durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sofern keine Verpflichtung zur Bilanzierung besteht. Dabei werden sämtliche Betriebseinnahmen den entsprechenden Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn zu berechnen.

Einkommensteuer: Die steuerlichen Pflichten erstrecken sich auch auf die korrekte Angabe der Einkünfte in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung.

Welche Versicherungspflicht gibt es für Berufsbetreuer?

Die zum 1. Januar 2023 eingeführte Pflichtversicherung für alle Personen, die Betreuer werden wollen, dient als Maßnahme der Bundesregierung, um Haftungsrisiken zu minimieren. Diese Versicherung ist eine Berufshaftpflicht (auch als Vermögensschadenhaftpflicht bekannt), die greift, wenn Sie bei einem Dritten – wie Ihrem Klienten – einen finanziellen Schaden verursachen. Folgende Anforderungen an die Versicherung gelten:

  • Versicherungssumme von mind. 250.000 Euro pro Versicherungsfall
  • Versicherungssumme von mind. 1 Mio. Euro für alle Schadenfälle innerhalb eines Versicherungsjahres (die Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadenfall muss demnach 4-fach maximiert sein).

 

Die Hiscox Berufsbetreuer-Versicherung erfüllt sämtliche Anforderungen der Pflichtversicherung. Alle branchenüblichen Tätigkeiten und Nebenrisiken von Berufsbetreuern sind mit ihr abgedeckt. Dazu gehören unter anderem die Nachlasspflege und -verwaltung sowie die Vermittlung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Warum ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Betreuer wichtig?

Wenn Sie Berufsbetreuer werden wollen und keine Berufshaftpflicht haben, die den Anforderungen der Pflichtversicherung nachkommt, erhalten Sie keine Zulassung mehr von Ihrer Stammbehörde.

 

  • Gut zu wissen: Die Pflichtversicherung betrifft alle Selbstständigen, die Berufsbetreuer werden. Außerdem ist sie auch für angestellte Mitarbeitende eines Betreuungsvereins obligatorisch.

Wie und wo bewerbe ich mich als angestellter Berufsbetreuer?

In der Regel wählen Personen, die in Deutschland Berufsbetreuer werden, den Weg in die Selbstständigkeit. Es gibt aber auch die Möglichkeit, als Angestellter diesen Beruf auszuüben: bei einem Betreuungsverein oder einem Betreuungsgericht.

Für eine Anstellung bei einem Betreuungsverein ist es empfehlenswert, sich direkt an regionale Vereine zu wenden. Alternativ kann eine Suche auf Jobportalen wie StepStone erfolgen, um aktuelle Angebote zu finden und sich direkt online zu bewerben.

Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Offene Stellen sind oft auf deren Website zu finden. Das Amtsgericht München gibt beispielsweise konkrete Informationen zu Ausbildung, Referendariat und Stellenangeboten auf der eigenen Homepage bekannt.

Was verdienen Berufsbetreuer?

Das am 21.03.2025 vom Bundestag verabschiedete Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzbedeutet eine umfassende Reform für Berufsbetreuer. Trotz der bereits erfolgten Verabschiedung wird das neue Vergütungssystem voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Bis dahin bleiben die bisherigen Vergütungsregelungen sowie der befristete Inflationszuschlag bestehen.

Die wesentliche Neuerungen sind:

  • Die Vergütung wird insgesamt um 12,7 % erhöht, wobei die tatsächliche Anpassung abhängig vom Einzelfall variiert.
  • Anstelle der bisherigen Tabellen A bis C gibt es künftig nur zwei Vergütungsstufen: eine Grundstufe für Betreuer ohne Hochschulabschluss und eine Qualifikationsstufe für Betreuer mit Hochschulabschluss. Tabelle A entfällt vollständig.
  • Die bisherigen fünf Zeitstufen werden auf zwei reduziert: das erste Betreuungsjahr und die Folgejahre.
  • Die Kategorie der gleichgestellten ambulanten Einrichtungen wird gestrichen, ebenso wie die gesonderten Pauschalen nach § 10 VBVG.
  • Die Unterscheidung zwischen mittellosen und bemittelten Betreuten sowie zwischen Heim- und Nicht-Heim-Fällen bleibt weiterhin bestehen.

Diese Reform soll für mehr Transparenz und Vereinfachung in der Vergütungsstruktur sorgen. Die genauen Sätze für die monatlichen Pauschalen finden Sie in unserer Tabelle Berufsbetreuer werden: Höhe der Vergütung ab 01.01.2026.

 

Aus: Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025– KostBRÄG 2025)

Stand: 7. April 2025

Stufe 1
Vermögensstatus
des Betreuten
Gewöhnlicher Aufenthaltsort des BetreutenNr.Dauer der BetreuungMonatliche
Pauschale
Nicht mittellosStationäre Einrichtung1.1.1.1In den ersten zwölf
Monaten
233,00 €
1.1.1.2Ab dem 13. Monat115,00 €
Andere Wohnform1.1.2.1In den ersten zwölf
Monaten
325,00 €
1.1.2.2Ab dem 13. Monat192,00 €
MittellosStationäre Einrichtung1.2.1.1In den ersten zwölf
Monaten
208,00 €
1.2.1.2Ab dem 13. Monat98,00 €
Andere Wohnform1.2.2.1In den ersten zwölf
Monaten
247,00 €
1.2.2.2Ab dem 13. Monat144,00 €
Stufe 2
Vermögensstatus
des Betreuten
Gewöhnlicher Aufenthaltsort des BetreutenNr.Dauer der BetreuungMonatliche
Pauschale
Nicht mittellosStationäre Einrichtung2.1.1.1In den ersten zwölf
Monaten
305,00 €
2.1.1.2Ab dem 13. Monat155,00 €
Andere Wohnform2.1.2.1In den ersten zwölf
Monaten
427,00 €
2.1.2.2Ab dem 13. Monat250,00 €
MittellosStationäre Einrichtung1.2.1.1In den ersten zwölf
Monaten
275,00 €
1.2.1.2Ab dem 13. Monat130,00 €
Andere Wohnform1.2.2.1In den ersten zwölf
Monaten
324,00 €
1.2.2.2Ab dem 13. Monat190,00 €

Einteilung der Berufsbetreuer in Stufen (laut Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes, Artikel 1):

  • Stufe 2: „Wenn der Betreuer über eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung verfügt;“
  • Stufe 1: „Im Übrigen.“ [d.h. für Betreuer, auf die Stufe 1 nicht zutrifft]

 

Quelle: Bundesamt für Justiz

Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts - Bundesgesetzblatt

 

Fazit: Fachwissen und Empathie gefragt

Wer gesetzlicher Berufsbetreuer werden möchte, sollte sich die Zeit nehmen, sich umfassend über die Anforderungen und Verantwortlichkeiten zu informieren. Eine solide Vorbereitung über Aufgaben und Bedingungen eines Berufsbetreuers ist der Schlüssel zum erfolgreichen Einstieg. Das Registrierungsverfahren inklusive des Sachkundenachweis spielt hierbei eine wichtige Rolle. Auch Organisatorisches wie Gewerbeanmeldung, Steuern und die Pflichtversicherung sind zu beachten.

Berufsbetreuer werden erfordert jedoch nicht nur Fachwissen und Organisationsgeschick. Eine natürliche Empathie mit den Klienten ist ebenso notwendige Voraussetzung für einen erfüllten und erfolgreichen Beruf als Betreuer.

Unser Experte, Franz Kupfer, in Anzug und Krawarte lächelt freundlich in die Kamera.

Autor: Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event

ist Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event und Experte für die Bereiche Gewerbliche Haftpflicht sowie Sach- und Event-Versicherung. Er hat 2012 bei Hiscox als Graduate Trainee seine Berufslaufbahn begonnen und ist nach Zwischenstationen bei anderen Multiline-Versicherern in Sydney und München seit 2020 wieder bei uns aktiv. Im Hiscox Blog gibt er Einblicke hinter die Kulissen und schreibt wissenswerte Beiträge über den Einzel- und Onlinehandel sowie über die Risiken von Selbstständigen und Unternehmen verschiedener Branchen.

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