Sie möchten ein Kleingewerbe anmelden und typische Stolperfallen gezielt vermeiden? Unsere FAQ-Sektion „Kleingewerbe anmelden Voraussetzungen“ bietet kompakte, verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen, damit Sie sich gut informiert und sicher durch den Gründungsprozess navigieren können.
Ab wann Kleingewerbe anmelden?
Spätestens mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit müssen Sie beim zuständigen Gewerbeamt Ihr Kleingewerbe anmelden. Das bedeutet: Sobald Sie konkret planen, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig tätig zu sein, sollten Sie mit den Vorbereitungen zur Anmeldung beginnen.
Welches Formular brauche ich, wenn ich mein Kleingewerbe anmelden will?
Das Standard-Formular zum Kleingewerbe anmelden ist das sogenannte GewA1. Es sind Angaben zum Betriebsinhaber, zur Person und zum Betrieb auszufüllen. Diese praktische Ausfüllhilfe zeigt, worauf zu achten ist: Gewerbeanmeldung-Kleingewerbe anmelden-Final.pdf
Was ist die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht Unternehmern mit geringem Jahresumsatz, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, was administrative Erleichterungen mit sich bringt.
Weitere Informationen und Tipps zu Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt und EU-Kleinunternehmerregelung finden Sie auf der Seite der IHK: Kleinunternehmerregelung ab 2025
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
In vielen Arbeitsverträgen ist vorgesehen, dass Sie Ihren Arbeitgeber über eine geplante Nebentätigkeit informieren müssen. Erst nach dessen Zustimmung dürfen Sie Ihr Kleingewerbe anmelden und mit der Tätigkeit beginnen. Diese Regelung dient dazu, Interessenkonflikte oder Beeinträchtigungen Ihrer Hauptbeschäftigung zu vermeiden.
Gibt es neben reinen Anmeldekosten weitere Kosten, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde?
Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, können neben der eigentlichen Anmeldegebühr weitere Kosten entstehen. Dies ist abhängig von Branche, Standort und Tätigkeit. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Genehmigungen oder Nachweise wie Führungszeugnis (ca. 13 €), Gewerbezentralregisterauszug (ca. 13 €), Handwerkskarte (80–250 €) oder Gaststättenkonzession (bis zu 500 €). Auch Pflichtmitgliedschaften wie beispielsweise für IHK oder HWK (oft zwischen 30 und 500 € jährlich), verursachen Kosten abhängig von Umsatz und Region.[H14]
Wie oft kann ich ein Kleingewerbe anmelden?
Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Kleingewerbe parallel zu betreiben, sofern jede einzelne Tätigkeit separat beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wird und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einer Abmeldung können Sie jederzeit erneut ein Kleingewerbe anmelden. Dies ist unabhängig davon, ob Sie dieselbe oder eine neue Geschäftsidee verfolgen. Bei einem Standortwechsel oder einer Änderung Ihrer gewerblichen Tätigkeit genügt eine formelle Ummeldung; es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihr ein weiteres Mal Ihr Kleingewerbe anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG personenbezogen gelten, sodass die Umsätze aller Ihrer Kleingewerbe zusammengefasst werden.
Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen und ein Kleingewerbe anmelden möchten, sollten Sie strukturiert und informiert vorgehen. Beginnen Sie mit der Klärung Ihrer Geschäftsidee und prüfen Sie, ob Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sind. Melden Sie Ihr Gewerbe rechtzeitig beim zuständigen Amt an, um Bußgelder zu vermeiden, und achten Sie dabei auf Formulare, Gebühren und mögliche Pflichtmitgliedschaften.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und möchten Sie gerne auf Ihrem Weg begleiten!
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