Kleingewerbe anmelden: Wie Sie vorgehen und was es kostet

25.07.2025 von Claudia Pawel

Sie möchten ein Kleingewerbe anmelden? Nur Mut. Der Weg in die Selbstständigkeit ist für jeden realisierbar. Wie Sie typische Stolperfallen umgehen und alle wichtigen Herausforderungen vorab kennenlernen, zeigen wir Ihnen in einer umfassenden Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wir klären die Kosten für die Anmeldung, wie Sie Ihr Kleingewerbe online anmelden können und beantworten alle wichtigen Fragen.

Zwei Personen arbeiten an einem Schreibtisch. Eine Person zeigt auf einen Laptop-Bildschirm.

Was ist ein Klein­gewerbe?

Laut § 1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) wird ein Kleingewerbe in Deutschland folgendermaßen definiert: Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Es ist eine vereinfachte Variante eines Gewerbes mit weniger bürokratischem Aufwand und geringeren steuerlichen Anforderungen.

Ein typisches Kleingewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit mit klarer Gewinnerzielungsabsicht. Beispiele dafür sind:

  • Kosmetik & Wellness: Mobiler Friseur, Nagelstudio, Fußpflege, Massagepraxis (ohne medizinische Zulassung)
  • Handwerksnahe Dienstleistungen: z. B. Gebäudereinigung, Gartenpflege, Möbelmontage
  • Heilnebenberufe: Heilpraktiker, Therapeuten, Pfleger & Wellnessberufe mit jeweils geringem Arbeitsumfang
  • Einzelhandel: Verkauf von Produkten über eBay, Etsy oder auf Wochenmärkten
  • Onlinehandel: Dropshipping, Import/Export kleiner Warenmengen
  • Vermittlungstätigkeiten: z. B. Immobilienvermittlung
  • Gastronomie im kleinen Rahmen: Mobiler Imbiss, Foodtruck, Catering

Diese Tätigkeiten gelten als gewerblich. Beim Gewerbeamt müssen Sie diese Kleingewerbe anmelden. Sie unterscheiden sich von freiberuflichen Berufen wie Künstlern, Schriftstellern oder Journalisten, die laut § 18 EStG nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.

Kleingewerbe auf einen Blick

Die zentralen Merkmale und Rahmenbedingungen zum Kleingewerbe kompakt für Sie zusammengefasst:

  • Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage ist der § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB), wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden.
  • Buchführung: Entweder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder doppelte Buchführung (je nach Umsatz/Gewinn bzw. freiwillig möglich).
  • Umsatzgrenzen: Bezüglich der Buchführungspflicht nach § 141 AO gilt: Bis zu 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn können Sie eine unkomplizierte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Wer diese Grenzen überschreitet, muss im Folgejahr zur komplizierteren doppelten Buchführung wechseln, eine Bilanz und GuV (Gewinn und Verlust Rechnung) erstellen.
  • Handelsregister: Es ist kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich. Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, unterliegen Sie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB).
  • Rechtsform: Sie können Ihr Kleingewerbe anmelden als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Gewerbeanmeldung: Ihr Kleingewerbe anmelden müssen Sie beim Gewerbeamt – persönlich oder online.
  • Pflicht-Mitgliedschaft: Je nach Tätigkeit sind Sie zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) verpflichtet.
  • Haftung: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verpflichtungen, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden.

Was unterscheidet ein Klein­gewerbe von anderen Unternehmen?

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, gibt es deutliche Unterschiede zu anderen Unternehmensformen in Deutschland. Ein Kleingewerbe unterscheidet sich vor allem durch seine rechtliche Einstufung, den bürokratischen Aufwand und die steuerlichen Pflichten. Die zentralen Unterschiede sind:

MerkmalKleingewerbeHandelsunternehmen / Kapitalgesellschaft
HandelsregisterNeinJa
BuchführungEinnahmenüberschussrechnung (EÜR) möglich bis zu Umsatzgrenzen: < 800.000 € Umsatz oder < 80.000 € Gewinn pro JahrDoppelte Buchführung
UmsatzsteuerpflichtOptional (bei Kleinunternehmerregelung)Ja
HaftungPersönlich (Einzelunternehmer/GbR)Teilweise beschränkt (z. B. GmbH)
Bürokratischer AufwandGeringHoch

Welche sind die Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“ bezeichnen unterschiedliche Aspekte der gewerblichen Tätigkeit und sollten nicht miteinander gleichgesetzt werden. Das Kleingewerbe betrifft die rechtliche Einordnung eines Unternehmens, ob ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb im Sinne des Handelsrechts vorliegt. Der Status als Kleinunternehmer bezieht sich ausschließlich auf steuerliche Regelungen, insbesondere auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Befreiung von Umsatzsteuer-Pflicht). Ein Kleingewerbe ist keine steuerliche Kategorie, sondern beschreibt die Struktur und Organisation eines Betriebs. Der Kleinunternehmerstatus richtet sich nach dem jährlichen Umsatz und hat Einfluss auf die Pflicht zur Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer. Beide Unternehmensformen können sich überschneiden, sind jedoch voneinander unabhängig.

MerkmalKleingewerbeKleinunternehmer[H2] 
Rechtsgrundlage§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB)§ 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)
DefinitionGewerbe ohne kaufmännisch eingerichteten GeschäftsbetriebSteuerlicher Status: keine Umsatzsteuerpflicht
UmsatzsteuerUmsatzsteuerpflicht möglich, abhängig von RegelungKeine Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer bis Umsatzgrenze < 25.000 € im Vorjahr und < 100.000 € im laufenden Jahr
BuchführungEinnahmenüberschussrechnung (EÜR) möglich bis zu Umsatzgrenzen: < 800.000 € Umsatz oder < 80.000 € Gewinn pro JahrEinnahmenüberschussrechnung (EÜR) möglich bis zu Umsatzgrenzen: < 800.000 € Umsatz oder < 80.000 € Gewinn pro Jahr
HandelsregisterKein Eintrag erforderlichKein Eintrag erforderlich
RechtsformEinzelunternehmen oder GbREinzelunternehmen, GbR, ggf. UG
PflichtenGewerbeanmeldung, Steuererklärung, ggf. IHK-MitgliedschaftSteuererklärung, EÜR, Hinweis auf § 19 UStG in Rechnungen
VorsteuerabzugMöglich, wenn nicht KleinunternehmerNicht möglich

Welche sind die Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Freiberufler?

Ein Kleingewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit mit vereinfachten Anforderungen. Freiberufler üben bestimmte „freie Berufe“ aus, die gesetzlich definiert sind und steuerlich privilegiert werden. Die Einstufung hängt von der Art der Tätigkeit ab und wird im Zweifel vom Finanzamt entschieden.

MerkmalKleingewerbeFreiberufler
Rechtsgrundlage§ 1 Abs. 2 HGB / Gewerbeordnung§ 18 Einkommensteuergesetz (EStG)
TätigkeitsbereichHandel, Handwerk, Dienstleistungen mit GewinnerzielungWissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende Tätigkeiten
GewerbeanmeldungPflicht beim GewerbeamtNicht erforderlich – Anzeige beim Finanzamt genügt
GewerbesteuerAb einem Gewinn von über 24.500 € jährlichKeine Gewerbesteuerpflicht
Pflicht-MitgliedschaftIHK bzw. HWKKeine Pflicht zur Mitgliedschaft
BuchführungEinnahmenüberschussrechnung (EÜR) möglich bis zu Umsatzgrenzen: < 800.000 € Umsatz oder < 80.000 € Gewinn pro JahrImmer EÜR möglich, unabhängig von Umsatz/Gewinn
HandelsregisterKein Eintrag erforderlich (außer bei Überschreiten der Schwellenwerte)Kein Eintrag erforderlich
Berufliche QualifikationNicht zwingend erforderlichOft akademische Ausbildung oder besondere Fachkenntnisse notwendig

Kleingewerbe anmelden in 10 Schritten

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden möchten, sind verschiedene formale und organisatorische Anforderungen zu beachten. Für eine strukturierte Vorgehensweise haben wir eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie zusammengestellt.

1. Tätigkeit prüfen: Stellen Sie fest, ob Ihre geplante Tätigkeit ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ist. Nur für gewerbliche Tätigkeiten müssen Sie ein Kleingewerbe anmelden.

2. Rechtsform wählen: Entscheiden Sie sich für eine passende Rechtsform, meist Einzelunternehmen oder GbR, wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gelten nicht als Kleingewerbe.

3. Gewerbeanmeldung durchführen: Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden möchten, muss dies gemäß Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ebenfalls anzeigepflichtig sind die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Betriebsstätte sowie die Verlagerung des bestehenden Geschäftsbetriebs. 

4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: Nachdem Sie Ihr Kleingewerbe angemeldet haben sendet Ihnen das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dort geben Sie u. a. an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen möchten. Sie erhalten anschließend Ihre Steuernummer.

5. Mitgliedschaft bei IHK oder HWK: Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), je nach Branche. Welche regionale Kammerorganisation für Sie zuständig ist, können Sie beim IHK-Finder oder dem HWK-Finder ermitteln.

6. Berufsgenossenschaft informieren: Melden Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden. Diese Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 192 SGB VII) und muss innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen. Hier finden Sie die Adressen und Zuständigkeiten aller Berufsgenossenschaften in Deutschland: Liste Berufsgenossenschaften

7. Betriebsnummer beantragen (falls Mitarbeitende): Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden und beabsichtigen Angestellte zu beschäftigen (auch Minijobber oder Azubis), müssen Sie eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

8. Geschäftskonto eröffnen: Trennen Sie private und geschäftliche Finanzen durch ein separates Geschäftskonto. Das erleichtert die Buchhaltung und die Steuererklärung.

9. Versicherungen prüfen: Informieren Sie sich über sinnvolle Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Krankenversicherung, je nach Tätigkeit und Branche.

10. Buchhaltung organisieren: Nutzen Sie eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Buchführung, wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden. Ein Steuerberater kann Sie zusätzlich unterstützen. Auch digitale Tools können Ihre Buchhaltung erleichtern, wie beispielsweise Lexware, sevdesk Buchhaltung, BuchhaltungsButler oder FastBill. Hier finden Sie einen Vergleich der 9 besten Buchhaltungssoftware-Tools

Online Kleingewerbe anmelden

Im „Bundesportal Gewerbeanzeige und Gewerbeanmeldung“ können Sie Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu:

  • Erforderliche Unterlagen
  • Formulare
  • Onlinedienste
  • Kontakt / Ansprechpunkt
  • Voraussetzungen
  • Gebühren / Kosten
  • Handlungsgrundlagen / Rechtsbehelfe
  • Verfahrensablauf / Fristen / Bearbeitungsdauer
  • Zuständige Stellen

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe online anmelden möchten, bietet dies zahlreiche Vorteile: Kein Warten auf Termine oder lange Schlangen beim Amt; oft ist die Anmeldung rund um die Uhr möglich und benötigte Dokumente können direkt hochgeladen werden.

Welche Steuern fallen bei einem Kleingewerbe an?

Gewerbesteuer

  • Ab wann fällig? Nur bei einem Gewinn über 24.500 € pro Jahr.
  • Wie hoch? Abhängig vom Hebesatz Ihrer Gemeinde (meist zwischen 200 % und 900 %).

→ Tipp: Die gezahlte Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

 

Umsatzsteuer

  • Standardfall: 19 % auf Leistungen, die Sie ans Finanzamt abführen.
  • Alternative: Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) – keine Umsatzsteuer, wenn:
    • Umsatz im Vorjahr unter 25.000 €
    • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 €

→ Achtung: Kein Vorsteuerabzug möglich, wenn Sie die Regelung nutzen.

 

Einkommensteuer

  • Was wird versteuert? Ihr Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).
  • Freibetrag 2025: 12.096 € für Einzelpersonen – erst darüber zahlen Sie Einkommensteuer.
  • Wie? Über die jährliche Einkommensteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bis zu den Grenzen 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn. Darüber hinaus doppelte Buchführung, Bilanz und GuV verpflichtend.

 

Weitere Steuern (nur in Sonderfällen)

  • Lohnsteuer: Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen.
  • Grundsteuer: Falls Sie betrieblich genutzte Immobilien besitzen.
  • Grunderwerbsteuer: Beim Kauf von Grundstücken für Ihr Kleingewerbe.

 

Steuern für Ihr Kleingewerbe online melden: Über das amtliche Steuer-Portal ELSTER können Sie die Steuererklärung für Ihr Kleingewerbe komfortabel und kostenfrei online erledigen. Mit der Anwendung „Mein ELSTER“ lassen sich Ihre Steuerangelegenheiten vollständig digital abwickeln. Ihre Angaben aus dem Vorjahr werden automatisch übernommen und durch integrierte Prüfmechanismen erkennen Sie mögliche Fehler frühzeitig. Ihre Steuerbescheide erhalten Sie direkt elektronisch und können diese bequem mit Ihren übermittelten Daten vergleichen, was den gesamten Prozess vereinfacht und beschleunigt.

Schon gewusst?

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

    Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein einfaches Verfahren zur Gewinnermittlung, bei dem Einnahmen und Ausgaben direkt gegenübergestellt werden. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Nur tatsächlich geflossene Beträge werden berücksichtigt. Die EÜR wird über die Anlage EÜR beim Finanzamt eingereicht und enthält neben betrieblichen Einnahmen und Ausgaben auch Abschreibungen. Seit 2017 ist die elektronische Übermittlung über das ELSTER-Portal Pflicht, mit Abgabefrist bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Welche Vor- und Nachteile bietet ein Klein­gewerbe?

Es bieten sich etliche Vorteile, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden. Jedoch gibt es auch Nachteile gegenüber anderen Formen der Selbstständigkeit.

Vorteile

 

Nachteile

 

Geringe Bürokratie: Keine Pflicht zur Bilanzierung oder HandelsregistereintragKeine Vorsteuerabzugsberechtigung bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung möglich: Keine Umsatzsteuer, weniger VerwaltungsaufwandGeringerer professioneller Eindruck bei Geschäftskunden (keine USt. auf Rechnungen)
Geringes Risiko: Ideal für Nebenerwerb, z. B. für Studenten, Rentner, als Zweit-EinkommenHaftung mit Privatvermögen als Einzelunternehmer
Flexible Arbeitsgestaltung: Nebenberuflich möglich, keine MindestarbeitszeitBegrenzt erweiterbar: Umsatz- und Gewinngrenzen können Wachstum verhindern
Keine IHK / HWK PflichtbeiträgeKein Firmenname: Auftreten meist unter eigenem Vor- und Nachnamen
Geringe Gründungskosten: Kein Startkapital vorgeschriebenKein Image als „echtes Unternehmen“ bei manchen Kunden oder Partnern

Welche Versicherung ist für Ihr Kleingewerbe notwendig?

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, tragen Sie als Unternehmer die volle persönliche Haftung. Ihr gesamtes Privatvermögen steht für betriebliche Verpflichtungen ein. Bei der Gründung einer Kleingewerbe-GbR sind alle Gesellschafter mit ihrem eigenen Vermögen haftbar. Diese umfassende Haftung unterstreicht die Notwendigkeit eines soliden Versicherungsschutzes. Um Ihr Kleingewerbe sicher betreiben zu können, ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung daher unverzichtbar.

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Eine Betriebshaftpflicht lohnt sich für alle Selbstständigen. Auch für Ihr Kleingewerbe mit wenig Umsatz sollten Sie diese Versicherung nicht unterschätzen. Denn nur diese schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen aus Personen- und Sachschäden, für die Sie persönlich haften.
Claudia von PawelHead of Proposition Management

Was kostet es, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Welche Kosten fallen an, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden? Wir haben diese in den größten deutschen Städten für Sie ermittelt:

 

StadtKosten für Kleingewerbe anmeldenBesonderheiten
Berlin26 € (Einzelunternehmen), 15 € onlineOnline Kleingewerbe anmelden günstiger
Hamburg20 € pro GesellschafterOnline Kleingewerbe anmelden möglich, Bearbeitungszeit ca. 3–10 Tage
München50–60 €Abhängig von der Rechtsform, Online Kleingewerbe anmelden möglich
Köln26 € (natürliche Person)Online Kleingewerbe anmelden mit sofortigem PDF-Gewerbeschein
Frankfurt a.M.25,50 €Online Kleingewerbe anmelden über das hessische Portal möglich
Stuttgartca. 59 €Gebühren variieren je nach Rechtsform und Verfahren
Hannoverca. 57 €Kleingewerbe anmelden persönlich oder online möglich
Düsseldorfca. 26–33 €Je nach Rechtsform, Online Kleingewerbe anmelden über NRW-Portal
Leipzigca. 26 €Kleingewerbe anmelden über das Gewerbeamt oder online
Dortmundca. 26 €Gebühren für Kleingewerbe anmelden laut Verwaltungsgebührenordnung NRW

 

Was alles ist zu beachten, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Sie möchten ein Kleingewerbe anmelden und typische Stolperfallen gezielt vermeiden? Unsere FAQ-Sektion „Kleingewerbe anmelden Voraussetzungen“ bietet kompakte, verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen, damit Sie sich gut informiert und sicher durch den Gründungsprozess navigieren können.


Ab wann Kleingewerbe anmelden?

Spätestens mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit müssen Sie beim zuständigen Gewerbeamt Ihr Kleingewerbe anmelden. Das bedeutet: Sobald Sie konkret planen, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig tätig zu sein, sollten Sie mit den Vorbereitungen zur Anmeldung beginnen.

 

Welches Formular brauche ich, wenn ich mein Kleingewerbe anmelden will?

Das Standard-Formular zum Kleingewerbe anmelden ist das sogenannte GewA1. Es sind Angaben zum Betriebsinhaber, zur Person und zum Betrieb auszufüllen. Diese praktische Ausfüllhilfe zeigt, worauf zu achten ist: Gewerbeanmeldung-Kleingewerbe anmelden-Final.pdf

 

Was ist die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht Unternehmern mit geringem Jahresumsatz, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, was administrative Erleichterungen mit sich bringt.

Weitere Informationen und Tipps zu Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt und EU-Kleinunternehmerregelung finden Sie auf der Seite der IHK: Kleinunternehmerregelung ab 2025

 

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?

In vielen Arbeitsverträgen ist vorgesehen, dass Sie Ihren Arbeitgeber über eine geplante Nebentätigkeit informieren müssen. Erst nach dessen Zustimmung dürfen Sie Ihr Kleingewerbe anmelden und mit der Tätigkeit beginnen. Diese Regelung dient dazu, Interessenkonflikte oder Beeinträchtigungen Ihrer Hauptbeschäftigung zu vermeiden.

 

Gibt es neben reinen Anmeldekosten weitere Kosten, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde?

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, können neben der eigentlichen Anmeldegebühr weitere Kosten entstehen. Dies ist abhängig von Branche, Standort und Tätigkeit. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Genehmigungen oder Nachweise wie Führungszeugnis (ca. 13 €), Gewerbezentralregisterauszug (ca. 13 €), Handwerkskarte (80–250 €) oder Gaststättenkonzession (bis zu 500 €). Auch Pflichtmitgliedschaften wie beispielsweise für IHK oder HWK (oft zwischen 30 und 500 € jährlich), verursachen Kosten abhängig von Umsatz und Region.[H14] 

 

Wie oft kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Kleingewerbe parallel zu betreiben, sofern jede einzelne Tätigkeit separat beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wird und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einer Abmeldung können Sie jederzeit erneut ein Kleingewerbe anmelden. Dies ist unabhängig davon, ob Sie dieselbe oder eine neue Geschäftsidee verfolgen. Bei einem Standortwechsel oder einer Änderung Ihrer gewerblichen Tätigkeit genügt eine formelle Ummeldung; es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihr ein weiteres Mal Ihr Kleingewerbe anmelden.

Bitte beachten Sie, dass die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG personenbezogen gelten, sodass die Umsätze aller Ihrer Kleingewerbe zusammengefasst werden.

 

Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen und ein Kleingewerbe anmelden möchten, sollten Sie strukturiert und informiert vorgehen. Beginnen Sie mit der Klärung Ihrer Geschäftsidee und prüfen Sie, ob Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sind. Melden Sie Ihr Gewerbe rechtzeitig beim zuständigen Amt an, um Bußgelder zu vermeiden, und achten Sie dabei auf Formulare, Gebühren und mögliche Pflichtmitgliedschaften.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und möchten Sie gerne auf Ihrem Weg begleiten!

 

Die auf dieser Website enthaltenen Angaben basieren auf Marktrecherchen und wurden sorgfältig ausgearbeitet. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche nicht ersetzen, sondern dienen lediglich der allgemeinen Information. Es besteht keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bei enthaltenen Links handelt es sich stets um dynamische Verweisungen, deren Inhalte wir nicht ständig prüfen können. Wir übernehmen daher keine Haftung. Stand: Juli 2025

 

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Eine Frau in weißer Bluse und schwarzem Blazer lächelt - Claudia von Pawel, Head of Proposition Management

Autorin: Claudia von Pawel, Head of Proposition Management

Expertin für Versicherungslösungen & Wissensvermittlung

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Claudia von Pawel ist Head of Proposition Management bei Hiscox und bringt tiefgehendes Fachwissen rund um Versicherungslösungen, Fachbegriffe und deren praktische Bedeutung mit. Ihre Mission: Wissen verständlich und praxisnah weiterzugeben.

Deshalb leitet sie die Hiscox Business Academy – ein Projekt, das fundiertes Versicherungswissen für Selbstständige und Unternehmer:innen greifbar macht. Zusätzlich teilt sie ihre Expertise regelmäßig in den Business Tipps & Insights sowie im Hiscox Glossar, wo sie komplexe Begriffe aus der Versicherungswelt klar und verständlich erklärt.

Mit ihrer strukturierten Herangehensweise und ihrer Begeisterung für transparente Kommunikation trägt Claudia dazu bei, dass auch anspruchsvolle Versicherungsthemen für alle zugänglich werden.

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