Änderungen 2026 für Unternehmer und Selbstständige: Was jetzt wichtig wird

15.01.2026 von Franz Kupfer

Das Jahr 2026 markiert einen tiefgreifenden Wandel für Unternehmen in Deutschland. Die Änderungen 2026 für Unternehmer und die Änderungen 2026 für Selbstständige betreffen nahezu alle Branchen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen, steigende Kosten und zusätzliche Berichtspflichten sorgen dafür, dass Unternehmer und Selbstständige frühzeitig handeln müssen.

Dieser Beitrag zeigt, was sich 2026 für Selbstständige ändert, welche neuen Gesetze gelten und wie sich die Gesetzesänderungen 2026 konkret auf Betriebe auswirken.

Spiralblock mit zwei gelben, pfeilförmigen Haftnotizen, eine davon mit der Aufschrift „2026“, auf einer linierten Seite. Unter dem Notizbuch befindet sich ein Klemmbrett.

Warum Unternehmer jetzt vorbereitet sein müssen - Neue Gesetze 2026

Die neuen Gesetze 2026 verändern zentrale wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Zahlreiche Gesetzesänderungen betreffen Arbeitsrecht, Vergütung, Sozialabgaben, Verpackungsvorschriften, Rücknahmepflichten, Steuerrecht, ESG-Berichtspflichten und unternehmerische Sorgfaltspflichten. Für Unternehmer und Selbstständige 2026 entsteht daraus ein erheblicher Anpassungsbedarf – organisatorisch, finanziell und strategisch.

Welche negativen Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?

Die neuen Regelungen und Gesetz 2026 sind verbindlich. Verstöße können, je nach Gesetzesbereich, unterschiedliche Folgen haben:

  • Bußgelder und Verwaltungsstrafen
    Bei Verstößen gegen Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzvorschriften drohen empfindliche Bußgelder. Besonders bei fehlender Umsetzung von Verpackungs- oder Rücknahmepflichten sehen EU-Verordnungen ausdrücklich Sanktionen vor.
  • Abmahnungen und zivilrechtliche Klagen
    Im Bereich Lohntransparenz oder Verbraucherschutz können Unternehmen von Beschäftigten, Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden abgemahnt oder verklagt werden.
  • Vertriebs- und Tätigkeitsverbote
    Bei schweren oder wiederholten Verstößen – etwa bei nicht zulässigen Verpackungen oder fehlender Rücknahmelogistik – können Produkte zeitweise nicht mehr verkauft werden.
  • Nachzahlungen und Schadenersatzforderungen
    Unzulässige Vergütungsstrukturen oder fehlerhafte Sozialabgaben führen zu Nachzahlungen inklusive Zinsen.
  • Reputationsschäden
    Öffentlich bekannt gewordene Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsstandards schädigen das Arbeitgeber- und Markenimage nachhaltig.
Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox

Wer schreibt hier?

Mein Name ist Franz Kupfer und ich bin Product Head für Professional Indemnity, D&O, Property & Event bei Hiscox. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmer und Selbstständige. Daher kenne ich die Herausforderungen, die neue Gesetze, Vorgaben und Pflichten im betrieblichen Alltag mit sich bringen. 

Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag einen ausführlichen Überblick über Änderungen und Neuerungen im Jahr 2026 geben. Hiscox begleitet Sie dabei gerne als verlässlicher Partner.

Mindestlohn 2026: Kosten und Auswirkungen

Der Mindestlohn 2026 steigt auf 13,90 Euro pro Stunde und gehört damit zu den bedeutendsten Gesetzesänderungen 2026 für Arbeitgeber. Für viele Unternehmen bedeutet diese Anpassung einen deutlichen Anstieg der Personalkosten, insbesondere in Branchen mit hohem Anteil gering entlohnter Beschäftigter.

Was bedeutet der neue Mindestlohn in Zahlen?

Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden pro Woche erhält bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro einen monatlichen Bruttolohn von rund 2.410 Euro. Gegenüber dem bisherigen Mindestlohn ergibt sich für Arbeitgeber ein Kostenanstieg von 8,4 Prozent, bezogen auf den reinen Stundenlohn. Hinzu kommen steigende Sozialabgaben 2026, wodurch sich die Lohnnebenkosten weiter erhöhen.

Für Betriebe mit vielen Mindestlohn-Beschäftigten kann dies schnell zu Mehrbelastungen im fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich pro Jahr führen.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Besonders stark wirken sich die steigenden Personalkosten auf folgende Bereiche aus:

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Einzelhandel
  • Reinigungs- und Sicherheitsdienste
  • Pflege- und Sozialdienste
  • Logistik und Lieferdienste

Wie sind die Auswirkungen auf Arbeitsmodelle und Minijobs?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro. Das entspricht einem Jahresverdienst von maximal 7.236 Euro, wenn der Verdienst gleichmäßig über das Jahr verteilt ist. Damit bleibt die Beschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei, solange die durchschnittlichen Einnahmen diese Grenze nicht überschreiten. 

Ausblick für 2027

Schon geplant ist eine weitere Anhebung: Ab dem 1. Januar 2027 soll die Minijob-Grenze auf 633 Euro pro Monat steigen.

Lohntransparenz: Neue Pflichten für Arbeitgeber

Ab 2026 treten in Deutschland mehrere Vorgaben in Kraft, die Unternehmen verpflichten, offener mit Vergütung umzugehen. Hintergrund ist die europaweite Zielsetzung, ungerechtfertigte Lohnunterschiede zu reduzieren, besonders zwischen Frauen und Männern, und faire, nachvollziehbare Vergütungssysteme zu etablieren.

Was bedeutet Lohntransparenz 2026?

Diese Regelungen werden unter dem Begriff Lohntransparenz zusammengefasst und sind Teil der breiteren Gesetzesänderungen 2026, die Arbeitsbedingungen, Arbeitgeberpflichten und Informationsrechte von Beschäftigten neu ordnen.

Was sind die Kernpunkte der neuen Vergütungspflichten?

1. Offenlegung von Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen

Unternehmen müssen in Stellenausschreibungen künftig Mindest- und Höchstsätze angeben, wenn sie über Vergütung sprechen.
à Das gilt für alle Beschäftigten – nicht nur für Tarifverträge.

Ziel: Bewerber sollen besser vergleichen können, bevor sie ein Angebot prüfen oder annehmen.

2. Informationsrechte für Beschäftigte

Mitarbeiter haben ein gesetzlich verankertes Recht, Auskunft darüber zu erhalten:

  • wie ihre Bezahlung im Vergleich zu ähnlichen Tätigkeiten steht
  • an welchen Kriterien Vergütungen bemessen werden
  • wie Einstufungsstrukturen aufgebaut sind

Das ist kein generelles Offenlegungsgesetz für alle Gehälter im Unternehmen, aber ein individuelles Recht auf Vergleichsinformationen.

Praktisch bedeutet das: Unternehmen müssen Vergütungsstrukturen dokumentieren und interne Vergleichsgruppen bilden können.

3. Dokumentationspflichten

Unternehmen müssen Vergütungsprozesse nachvollziehbar machen, z. B.:

  • Kriterien für Einstufung und Vergütung
  • Definitionen von Tätigkeitsstufen
  • Nachweise, wie Löhne gerechtfertigt sind

Solche Strukturen müssen nicht öffentlich werden, aber sie müssen auf Verlangen intern zugänglich und auditierbar sein.

4. Berichtspflichten für größere Unternehmen

Ab einer bestimmten Betriebsgröße entstehen verpflichtende Berichterstattungs- und Monitoringpflichten über Vergütungsstruktur und Gleichstellungsindikatoren.

Berichtspflichten nach Betriebsgröße

Nach dem Entwurf der EU-Richtlinie hängt die Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung über Vergütungsstrukturen und Gleichstellungsindikatoren davon ab, wie viele Beschäftigte ein Unternehmen hat. Die Richtlinie selbst nennt folgende Staffeln: 

Betriebsgröße

Berichtspflicht

Erster Bericht fällig am

≥ 250 Beschäftigtejährliche Berichte7. Juni 2027
150 – 249 Beschäftigtealle 3 Jahre7. Juni 2027
100 – 149 Beschäftigtealle 3 Jahre7. Juni 2031
< 100 Beschäftigtekeine Pflicht unter Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, Entgeltgleichheit für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu fördern und Lohndiskriminierung zu bekämpfen. Die Berichtspflichten umfassen unter anderem:

  • Kennzahlen zur geschlechtsspezifischen Lohnstruktur (z. B. durchschnittliches Entgelt je Geschlecht)
  • Daten zu Entgeltunterschieden zwischen Tätigkeitsgruppen
  • Angaben darüber, ob und wie Entgeltunterschiede gerechtfertigt werden
  • ggf. Maßnahmen zur Behebung nicht objektiv erklärbarer Unterschiede

Praxis-Checkliste für Arbeitgeber: So setzen Sie Lohntransparenz 2026 um

Die neuen Vorgaben zur Lohntransparenz 2026 erfordern von Unternehmen eine strukturierte Vorbereitung. Die folgende Checkliste hilft Arbeitgebern, die neuen Vergütungspflichten systematisch und rechtssicher umzusetzen.

Vergütungsbänder definieren

Unternehmen sollten für alle Positionen klare Gehaltsspannen (Vergütungsbänder) festlegen. Diese orientieren sich an Qualifikation, Berufserfahrung, Verantwortungsumfang und Marktvergleich.

👉Praxis-Tipp: Nutzen Sie bestehende Tarifverträge, Branchenbenchmarks oder Gehaltsstudien als Grundlage. So vermeiden Sie unrealistische Spannen und schaffen Vergleichbarkeit.

Kriterien für Gehaltsentscheidungen dokumentieren

Künftig müssen Gehaltsentscheidungen nachvollziehbar begründet werden können. Dazu gehören:

  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Verantwortungsniveau
  • Qualifikationsanforderungen
  • Leistungs- oder Erfahrungsstufen

👉Praxis-Tipp: Erstellen Sie standardisierte Stellenprofile und Bewertungsmatrizen. Diese dienen als Nachweis bei internen Auskunftsanfragen oder Prüfungen durch Behörden.

Interne Vergleichsgruppen schaffen

Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über Vergleichsgehälter. Dafür müssen Unternehmen vergleichbare Tätigkeitsgruppen definieren.

👉Praxis-Tipp: Bilden Sie Funktionsgruppen (z. B. „Sachbearbeitung Vertrieb“, „IT-Entwicklung“, „Teamleitung Produktion“) und ordnen Sie Mitarbeitende diesen Gruppen zu.

Berichterstattung vorbereiten (ab größerer Betriebsgröße)

Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl werden zu regelmäßigen Vergütungsberichten verpflichtet. Diese enthalten Kennzahlen zu Gehaltsstrukturen und Gleichstellung.

👉Praxis-Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen unter die Berichtspflicht fällt, und legen Sie Verantwortlichkeiten für Datenerhebung und Berichtserstellung fest.

HR-Systeme und Software anpassen

Die Dokumentation von Gehaltsstrukturen und Vergleichsgruppen erfordert häufig digitale HR-Tools.

👉Praxis-Tipp: Überprüfen Sie, ob Ihre aktuelle HR-Software die nötigen Auswertungen und Nachweise leisten kann – oder ob Erweiterungen notwendig sind.

Mitarbeitende und Führungskräfte schulen

Führungskräfte müssen Gehaltsentscheidungen künftig transparenter erklären können.

👉Praxis-Tipp: Schulen Sie HR-Teams und Führungskräfte in Gesprächsführung, Dokumentation und rechtlicher Grundlage der Lohntransparenz.

Sozialabgaben: Höhere Beitragsgrenzen 2026

Welche Rechengrößen, Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugswerte werden neu angepasst?

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Werte für die Sozialversicherungs-Rechengrößen in Kraft. Diese führen zu einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG): bis zu diesen Einkommen werden Beiträge berechnet

Rechengröße20252026
Kranken- & Pflegeversicherung (jährlich)66.150 Euro69.750 Euro
Kranken- & Pflegeversicherung (monatlich)5.512,50 Euro5.812,50 Euro

Das bedeutet: 2026 wird ein höherer Teil des Einkommens für Beiträge herangezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge auf mehr Gehalt.

 

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG): Renten- und Arbeitslosenversicherung

Rechengröße2025 (West/Ost unterschiedlich)2026 (einheitlich)
Renten-/Arbeitslosenversicherung (monatlich)

8.050 Euro (West) / 

7.450 Euro (Ost)

8.450 Euro
Renten-/Arbeitslosenversicherung (jährlich)96.600 Euro (West) / 89.400 Euro (Ost)101.400 Euro

Die bisher unterschiedlichen Werte für West und Ost fallen 2026 weg.

 

Versicherungspflichtgrenze (für gesetzliche Krankenversicherung)

Rechengröße20252026
Kranken- & Pflegeversicherung (jährlich)73.800 Euro77.400 Euro
Kranken- & Pflegeversicherung (monatlich)6.150 Euro6.450 Euro

Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Grenze, kann er in die private Krankenversicherung wechseln, auch diese Schwelle steigt.

 

Bezugsgröße (Basiswert für viele Sozialversicherungs-Berechnungen)

Rechengröße20252026
Bezugsgröße jährlich44.940 Euro47.460 Euro
Bezugsgröße monatlich3.745 Euro3.955 Euro

Das ist der Wert, an dem sich z. B. Mindestbeiträge und freiwillige Versicherungsbemessungen orientieren.

 

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Rechengröße2025 (vorläufig)2026 (vorläufig)
Durchschnittsentgelt pro Jahr50.493 Euro51.944 Euro

Dieses Maß dient zur Berechnung der Rentenpunkte und beeinflusst, wie viele Entgeltpunkte jemand in einem Jahr erwirbt.

 

Welche Lohnnebenkosten für Arbeitgeber steigen im Jahr 2026?

Auch ohne Änderung der Beitragssätze bedeutet die Anhebung der Bemessungsgrenzen, dass Arbeitgeber höhere Sozialabgaben leisten müssen. Grund: ein größerer Anteil des Arbeitslohns wird beitragspflichtig. Für typische Gehaltsstrukturen ergeben sich Lohnnebenkosten von etwa 21 – 25 Prozent des Bruttogehalts, zuzüglich Umlagen und Berufsgenossenschaftsbeiträge. 

Beispiel:
Ein Mitarbeiter mit 4.500 Euro Bruttolohn verursacht für den Arbeitgeber zusätzlich rund 1.100 Euro Lohnnebenkosten. Das entspricht etwa 24 Prozent Zusatzkosten über dem Bruttogehalt. Steigen 2026 die Beitragsbemessungsgrenzen, bleibt ein größerer Teil dieses Gehalts  sozialversicherungspflichtig – die Lohnnebenkosten erhöhen sich entsprechend, ohne dass der Beitragssatz selbst steigt.

Effekte auf Personalkostenplanung:

Für Unternehmen bedeutet die Anpassung der Sozialversicherungswerte:

  • Budgetplanung anpassen: Höhere Arbeitgeberanteile sollten in Lohn- und Finanzplanung berücksichtigt werden.
  • Lohnabrechnungssoftware und Prozesse aktualisieren: Damit die neuen Werte und Grenzen korrekt in der Lohnabrechnung 2026 berücksichtigt werden, müssen Systeme und Workflows angepasst werden.

Gut zu wissen

  • Das bedeutet Rechengrößen

    Rechengrößen sind in der Sozialversicherung gesetzlich festgelegte Referenzwerte. Diese orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung und werden jedes Jahr neu angepasst. Sie dienen als Berechnungsbasis für Beiträge, Leistungen und Grenzwerte in der Sozialversicherung.

Neue Verpackungsvorschriften 2026

Ab 2026 treten in Deutschland und der EU verschärfte Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften in Kraft. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Verbraucher transparenter zu informieren. Für Händler, Hersteller und insbesondere den Onlinehandel entstehen daraus neue Pflichten – aber auch zusätzlicher organisatorischer Aufwand.

Mehr Recyclingpflichten und Materialvorgaben

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) setzt einheitliche Standards für alle Mitgliedstaaten. Ab 2026 müssen viele Verpackungen:

  • höhere Recyclingfähigkeit nachweisen
  • Mindestanteile an Rezyklat enthalten (abhängig von Verpackungsart)
  • überflüssige Umverpackungen vermeiden

Besonders Versandverpackungen im E-Commerce stehen im Fokus, da hier bislang viel Luftpolster- und Einwegmaterial verwendet wird.

Strengere Kennzeichnungspflichten

Verpackungen müssen künftig EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden, damit Verbraucher Materialien korrekt trennen können. Händler müssen sicherstellen, dass verwendete Verpackungen den neuen Kennzeichnungsstandards entsprechen.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Die bereits geltende Registrierungspflicht im Verpackungsregister (z. B. LUCID in Deutschland) bleibt bestehen – wird aber ausgeweitet. Unternehmen haften stärker für die Rücknahme und das Recycling ihrer Verpackungen. Fehlende oder falsche Registrierung kann weiterhin zu Vertriebsverboten und Bußgeldern führen.

To-do-Liste: Vorbereitung auf die Verpackungsvorschriften 2026

Verpackungen prüfen und optimieren

  • Alle eingesetzten Verpackungen erfassen
  • Recyclingfähigkeit und unnötige Umverpackungen überprüfen

Lieferanten einbinden und Materialien anpassen

  • Neue EU-Vorgaben kommunizieren
  • Nachweise zu Rezyklatanteilen und Materialeigenschaften einholen

Kennzeichnung und Design vorbereiten

  • Anforderungen an EU-einheitliche Trennhinweise prüfen
  • Verpackungsdesign und Restbestände rechtzeitig anpassen

Registrierung und Lizenzierung sicherstellen

  • Eintrag im Verpackungsregister aktuell halten
  • Mengenmeldungen und Systembeteiligung überprüfen

Logistik und Versandprozesse optimieren

  • Verpackungsgrößen und Füllmaterial reduzieren
  • Neue Packstandards im Betrieb einführen

Kosten und Nachweise im Blick behalten

  • Mehrkosten für Materialien und Lizenzen einplanen
  • Recycling- und Compliance-Nachweise dokumentieren

 

Bei Verstößen drohen Bußgelder, Vertriebsverbote oder Marktplatz-Sperren

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Neue Rücknahmepflichten 2026

Mit den neuen EU-Verpackungsvorschriften werden ab 2026 auch die Rücknahmepflichten für Verpackungen ausgeweitet. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind stärker in der Verantwortung, deren Rückgabe und Verwertung sicherzustellen. Das betrifft Hersteller, Händler und besonders den Onlinehandel.

Erweiterte Verantwortung für in Verkehr gebrachte Verpackungen: Die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung wird verschärft. Unternehmen müssen sich nicht nur an den Entsorgungssystemen beteiligen, sondern künftig stärker nachweisen, dass ihre Verpackungen tatsächlich zurückgenommen und recycelt werden können.

Rücknahme auch bei Versand- und Serviceverpackungen: Neu ist, dass Rücknahmepflichten künftig alle Verpackungsarten umfassen, auch Versandkartons, Füllmaterial und Serviceverpackungen. Onlinehändler müssen sicherstellen, dass Kunden Verpackungen einfach und kostenlos zurückgeben können, etwa über bestehende Sammelsysteme.

Mehr Informationspflicht gegenüber Kunden: Unternehmen müssen Verbraucher klar darüber informieren:

  • Wie Verpackungen zurückgegeben werden können
  • Wie die richtige Mülltrennung erfolgt
  • Welche Materialien verwendet wurden

Kontrollen und Sanktionen werden ausgeweitet: Behörden und Marktplätze prüfen künftig strenger:

  • korrekte Registrierung
  • Beteiligung an Rücknahmesystemen
  • Einhaltung der Informationspflichten

Sonderfall Rücknahmepflichten nach dem ElektroG

Wer ist betroffen? Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland verkaufen oder in Verkehr bringen müssen die gesetzlichen Rücknahmepflichten erfüllen.

Zentrale Pflichten ab 2026:

1. Erweiterte Rücknahme für Endgeräte:  

Händler mit größeren Lager- oder Verkaufsflächen (z. B. ≥ 400 m²) sind verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Verbrauchern muss eine einfache und kostenlose Rückgabe ermöglicht werden (z. B. im Geschäft, beim Versandhandel oder über geeignete Rücknahmesysteme). 

2. Neue Rückgaberegeln für E-Zigaretten: 

Für Einweg-E-Zigaretten werden erstmals spezifische Rücknahmepflichten eingeführt. Verkaufsstellen müssen diese Geräte nach Gebrauch unentgeltlich zurücknehmen – unabhängig davon, ob dort ein neues Produkt gekauft wurde. Diese Pflicht gilt ab Mitte 2026 (30. Juni 2026) als Übergangsfrist.

3. Pflicht zur Verbraucherinformation: 

Händler müssen Endkunden klar und frühzeitig darüber informieren:

  • Wie die Rückgabe von Altgeräten funktioniert
  • Wo Sammel- oder Rücknahmestellen gefunden werden
  • ggf. über die Online-Kanäle (Website, Produktseiten) des Händlers

Onlinehändler müssen ab 1. Juli 2026 zudem ein einheitliches Rücknahmesymbol auf Produktdetailseiten oder im Bestellprozess darstellen, wenn sie der Altgeräte-Rücknahmepflicht

4. Einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen:

Sammel- und Rücknahmestellen in Verkaufsräumen müssen mit einem einheitlichen Symbol gut sichtbar gekennzeichnet werden, damit Verbraucher sie leicht finden können.

  • Unser Tipp: Planen Sie Rücknahmekonzepte rechtzeitig, inkl. logistischer Abläufe (z. B. Sammlung, Lagerung, Transport). Richten Sie klare Kundeninformationen ein, auch online. 
    Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und Registrierung sicher. Das gilt auch für Online-Shops. Achten Sie auf Übergangsfristen: Einige Regelungen greifen ab Mitte 2026 (z. B. Rücknahmesymbol-Pflicht).

Steuerliche Änderungen 2026

Das Jahr 2026 bringt in Deutschland eine Reihe von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen, die für Unternehmer und Selbstständige relevant sind: von Freibeträgen über Abschreibungsregeln bis zu neuen Pauschalen und Berichtspflichten. Viele Neuerungen resultieren aus dem Steueränderungsgesetz 2025 und weiteren steuerpolitischen Initiativen der Bundesregierung.

Erhöhung des Grundfreibetrags

  • Der steuerliche Grundfreibetrag (§ 32a EStG) steigt zum 1. Januar 2026 von 12.096 Euro auf 12.348 Euro für Alleinstehende.
  • Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt entsprechend der doppelte Betrag (24.696 Euro).
  • Ergebnis: Grundsätzlich bleibt ein höherer Teil des Gewinns steuerfrei, was gerade für Einzelunternehmer und Personengesellschaften die Steuerlast senkt.

Entfernungspauschale, Ehrenamt & Mobilität

Pendlerpauschale:

  • Die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG) wird ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben.
  • Dies verbessert die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Betriebsstätte. 

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale:

  • Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr.
  • Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr

Degressive Abschreibung & Investitionsbooster

Rechtliche Grundlage: §§ 7 Abs. 2 und Abs. 2a EStG (temporäre Wiedereinführung).

  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt eine degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) von bis zu 30 Prozent p. a.
  • Diese Möglichkeit gilt für Anschaffungen nach dem 30. 6. 2025 und vor dem 1. 1. 2028.
  • Unternehmen können damit in den ersten Jahren einen größeren Teil der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Ein „Investitionsbooster“, um Investitionen anzureizen.

Beispiel: Statt linear über 5 Jahre abzuschreiben, können bis zu 30 Prozent im ersten Jahr abgesetzt werden, gefolgt von sinkenden Beträgen. 

Speziell für Elektrofahrzeuge:

  • Zusätzlich existierende Sonderregelungen ermöglichen z. B. eine sehr hohe Anfangsabschreibung (z. B. 75 Prozent im ersten Jahr), die über § 7 Abs. 2a EStG eingeführt wurden. 

Internationale Steuerpflichten: Mindestbesteuerung & Berichterstattung

Unternehmen, die zu internationalen Konzernen gehören oder multinational tätig sind, müssen beachten:

  • Global Minimum Tax (Mindeststeuer):
    Konzerne mit >750 Mio. Euro Umsatz müssen erstmals bis zum 30. Juni 2026 zusätzliche Berichte (Gruppenbericht, Mindeststeuererklärung) beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. 

Gemeinnützigkeits- und Ehrenamt-Reformen

Für Vereine und Non-Profit-Organisationen:

  • Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird von 45.000 Euro auf 50.000 Euro pro Jahr erhöht.
  • Die Pflicht zur „zeitnahen Mittelverwendung“ erhält einen höheren Schwellenwert (bis 100.000 Euro).
  • Diese Anpassungen gelten ebenfalls ab 1. Januar 2026. 

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Wer schützt Sie und Ihr Unternehmen im Ernstfall?

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💡 Tipp: Angebote gezielt vergleichen

Leistungen und Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter teils deutlich. Ein sorgfältiger Vergleich der Berufshaftpflichtversicherung hilft dabei, einen Schutz zu wählen, der optimal zu den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens passt.

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Neuerungen bei digitalen Berichtspflichten & ESG 2026

Welche Unternehmen ab 2026 wirklich berichtspflichtig sind, steht noch nicht endgültig fest. Größere Betriebe sollten sich aber bereits vorbereiten. ESG-Daten werden zunehmend auch von Banken, Kunden und Geschäftspartnern eingefordert, selbst wenn (noch) keine formale Berichtspflicht besteht.

Welche Rechtsgrundlage gilt?

CSRDCorporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464)
ESRSEuropean Sustainability Reporting Standards (verbindliche inhaltliche Standards; u. a. als VO (EU) 2023/2772 umgesetzt)
CSRD-UmsetzungsgesetzIn Deutschland läuft die Umsetzung über ein CSRD-Umsetzungsgesetz (Umsetzungsstand / Verfahren beim Bundesministerium der Justiz). 

Ab wann gilt die CSRD – und für welche Betriebsgrößen?

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird schrittweise eingeführt. Ursprünglich sollten ab 2026 auch viele größere mittelständische Unternehmen erstmals berichtspflichtig werden.

Aktuell gibt es jedoch auf EU-Ebene politische Anpassungen („Omnibus“ bzw. „Stop-the-clock“-Verfahren). Diese können dazu führen, dass der Kreis der verpflichteten Unternehmen noch einmal verändert oder zeitlich verschoben wird.

Was heißt das praktisch für Unternehmen?
Ob ein Betrieb ab 2026 tatsächlich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss, hängt von:

  • der endgültigen EU-Regelung,
  • der Umsetzung in deutsches Recht,
  • und der Betriebsgröße ab.

Nach bisheriger Planung wären Unternehmen berichtspflichtig, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • ≥ 250 Beschäftigte
  • ≥ 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • ≥ 40 Mio. Euro Jahresumsatz

Welche Vorschriften/Regelungen muss ein berichtspflichtiges Unternehmen erfüllen?

  • Doppelte Wesentlichkeit („Double Materiality“): Bewertung von Impact-Materialität (Auswirkungen auf Umwelt/Menschen) und Financial Materiality (finanzielle Risiken/Chancen).
  • ESRS-Struktur & Datenpunkte: Allgemeine Angaben (u. a. Governance, Strategie, Prozesse) + thematische Standards je nach Wesentlichkeit.
  • Wertschöpfungskette:  ESG-Informationen können auch Lieferkette / Value Chain betreffen (Datenerhebung und Plausibilisierung wird damit zum Projekt).
  • Prüfung/Assurance: Nachhaltigkeitsangaben werden extern geprüft (zunächst i. d. R. „limited assurance“); EU-weit sollen entsprechende Standards spätestens bis 1. Oktober 2026 festgelegt werden. 

FAQs - Häufige Fragen zu den Änderungen 2026

Ab wann gelten die neuen Gesetze 2026 für Unternehmen?

Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Einzelne Pflichten – etwa im ElektroG oder bei ESG-Berichten – gelten mit Übergangsfristen bis Mitte oder Ende 2026.

Sind auch kleine Unternehmen betroffen?

Ja. Während einige Pflichten (z. B. Lohntransparenz-Berichte oder CSRD) erst ab bestimmter Betriebsgröße greifen, gelten Mindestlohn, Verpackungs-, Rücknahme- und Sozialabgabenregelungen für alle Betriebe unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was passiert, wenn Unternehmen die neuen Vorgaben nicht umsetzen?

Je nach Bereich drohen Bußgelder, Nachzahlungen, Abmahnungen, Vertriebsverbote oder Marktplatzsperren. Zusätzlich können Reputationsschäden entstehen.

Ist eine Versicherung für Unternehmer 2026 wichtig?

Ja. Durch die neuen gesetzlichen Pflichten 2026 steigen Haftungs-, Compliance- und Kostenrisiken für Unternehmen deutlich. Eine spezialisierte Versicherung (für Vermögensschäden, Cyberrisiken oder Betriebshaftpflicht) hilft, finanzielle Folgen von Fehlern, Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen abzusichern.

Steigt der Mindestlohn 2026 sicher auf 13,90 Euro?

Die Anhebung ist politisch beschlossen, muss aber noch final gesetzlich umgesetzt werden. Unternehmen sollten bereits jetzt mit dem voraussichtlichen Wert von 13,90 Euro kalkulieren.

Welche Kosten entstehen durch steigende Sozialabgaben?

Durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen zahlen Arbeitgeber auf einen größeren Teil des Gehalts Sozialabgaben. Typisch sind 21–25 Prozent Lohnnebenkosten zusätzlich zum Bruttogehalt.

Müssen Onlinehändler Verpackungen künftig zurücknehmen?

Ja. Ab 2026 gelten erweiterte Rücknahme- und Informationspflichten für Versandverpackungen. Onlinehändler müssen einfache und kostenlose Rückgabemöglichkeiten sicherstellen.

Wer ist von den ElektroG-Rücknahmepflichten betroffen?

Alle Händler und Onlineanbieter von Elektro- und Elektronikgeräten. Größere Verkaufs- oder Lagerflächen verpflichten zur kostenlosen Altgeräte-Rücknahme.

Müssen mittelständische Unternehmen ab 2026 Nachhaltigkeitsberichte erstellen?

Das hängt von der endgültigen EU- und deutschen Umsetzung der CSRD sowie der Betriebsgröße ab. Größere Unternehmen müssen berichten, viele KMU werden zumindest indirekt ESG-Daten liefern müssen.

Gibt es steuerliche Entlastungen 2026?

Ja. Der Grundfreibetrag steigt, Pauschalen werden erhöht und die degressive Abschreibung ermöglicht höhere Anfangsabschreibungen bei Investitionen.

Was kann ich als Unternehmer jetzt konkret tun?

Kostenentwicklungen einplanen, Personal- und Lohnsysteme anpassen, Verpackungs- und Rücknahmelogistik prüfen, Vergütungsstrukturen dokumentieren und rechtliche Entwicklungen weiter beobachten.

Fazit: Unternehmen und Selbstständige 2026 erfolgreich aufstellen

Das Jahr 2026 bringt für Unternehmer und Selbstständige erhöhte Anforderungen an Planung, Prozesse und Kostenkontrolle. Gleichzeitig wachsen die Erwartungen an Transparenz und Nachhaltigkeit. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, sichern sich klare Vorteile. Wer Kosten realistisch kalkuliert, Vergütungsstrukturen dokumentiert und neue Pflichten rechtssicher umsetzt, vermeidet Risiken und kurzfristigen Handlungsdruck. Das Jahr 2026 ist damit eine Chance, Strukturen zu modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

 

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Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox

Autor: Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event

Experte für gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen

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Franz Kupfer ist Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event bei Hiscox und bringt umfassendes Fachwissen rund um gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen mit. Seine Karriere begann er 2012 als Graduate Trainee bei Hiscox – und sammelte in den Folgejahren weitere Erfahrungen bei internationalen Versicherern in Sydney und München, bevor er 2020 zu Hiscox zurückkehrte.

In seinen Beiträgen im Hiscox Blog gibt Franz praxisnahe Einblicke in die Risiken des Einzel- und Onlinehandels, beleuchtet Herausforderungen für Selbstständige und Unternehmen verschiedenster Branchen und teilt sein Wissen über Versicherungslösungen, die wirklich zum Geschäftsalltag passen – klar, verständlich und immer mit Blick auf das Wesentliche.

 

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