Mit den neuen EU-Verpackungsvorschriften werden ab 2026 auch die Rücknahmepflichten für Verpackungen ausgeweitet. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind stärker in der Verantwortung, deren Rückgabe und Verwertung sicherzustellen. Das betrifft Hersteller, Händler und besonders den Onlinehandel.
Erweiterte Verantwortung für in Verkehr gebrachte Verpackungen: Die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung wird verschärft. Unternehmen müssen sich nicht nur an den Entsorgungssystemen beteiligen, sondern künftig stärker nachweisen, dass ihre Verpackungen tatsächlich zurückgenommen und recycelt werden können.
Rücknahme auch bei Versand- und Serviceverpackungen: Neu ist, dass Rücknahmepflichten künftig alle Verpackungsarten umfassen, auch Versandkartons, Füllmaterial und Serviceverpackungen. Onlinehändler müssen sicherstellen, dass Kunden Verpackungen einfach und kostenlos zurückgeben können, etwa über bestehende Sammelsysteme.
Mehr Informationspflicht gegenüber Kunden: Unternehmen müssen Verbraucher klar darüber informieren:
- Wie Verpackungen zurückgegeben werden können
- Wie die richtige Mülltrennung erfolgt
- Welche Materialien verwendet wurden
Kontrollen und Sanktionen werden ausgeweitet: Behörden und Marktplätze prüfen künftig strenger:
- korrekte Registrierung
- Beteiligung an Rücknahmesystemen
- Einhaltung der Informationspflichten
Sonderfall Rücknahmepflichten nach dem ElektroG
Wer ist betroffen? Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland verkaufen oder in Verkehr bringen müssen die gesetzlichen Rücknahmepflichten erfüllen.
Zentrale Pflichten ab 2026:
1. Erweiterte Rücknahme für Endgeräte:
Händler mit größeren Lager- oder Verkaufsflächen (z. B. ≥ 400 m²) sind verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Verbrauchern muss eine einfache und kostenlose Rückgabe ermöglicht werden (z. B. im Geschäft, beim Versandhandel oder über geeignete Rücknahmesysteme).
2. Neue Rückgaberegeln für E-Zigaretten:
Für Einweg-E-Zigaretten werden erstmals spezifische Rücknahmepflichten eingeführt. Verkaufsstellen müssen diese Geräte nach Gebrauch unentgeltlich zurücknehmen – unabhängig davon, ob dort ein neues Produkt gekauft wurde. Diese Pflicht gilt ab Mitte 2026 (30. Juni 2026) als Übergangsfrist.
3. Pflicht zur Verbraucherinformation:
Händler müssen Endkunden klar und frühzeitig darüber informieren:
- Wie die Rückgabe von Altgeräten funktioniert
- Wo Sammel- oder Rücknahmestellen gefunden werden
- ggf. über die Online-Kanäle (Website, Produktseiten) des Händlers
Onlinehändler müssen ab 1. Juli 2026 zudem ein einheitliches Rücknahmesymbol auf Produktdetailseiten oder im Bestellprozess darstellen, wenn sie der Altgeräte-Rücknahmepflicht
4. Einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen:
Sammel- und Rücknahmestellen in Verkaufsräumen müssen mit einem einheitlichen Symbol gut sichtbar gekennzeichnet werden, damit Verbraucher sie leicht finden können.
- Unser Tipp: Planen Sie Rücknahmekonzepte rechtzeitig, inkl. logistischer Abläufe (z. B. Sammlung, Lagerung, Transport). Richten Sie klare Kundeninformationen ein, auch online.
Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und Registrierung sicher. Das gilt auch für Online-Shops. Achten Sie auf Übergangsfristen: Einige Regelungen greifen ab Mitte 2026 (z. B. Rücknahmesymbol-Pflicht).