Unternehmensberater: Freiberufler oder Gewerbe?

24.09.2025 von Franz Kupfer

Der Gesamtmarkt für Unternehmensberater (Freiberufler oder Gewerbe) lag im Jahr 2024 bei 50 Milliarden Euro. Laut Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. betrachteten die deutschen Unternehmensberater im ersten Quartal 2025 ihre Geschäftsaussichten der nächsten sechs Monate positiv: 77 % der Befragten prognostizieren die Geschäftslage als günstiger bzw. gleichbleibend gegenüber dem Vorquartal.

Die Unternehmensberatungs-Branche ist wirtschaftlich gesehen sehr attraktiv. Grund für uns, die Voraussetzungen für Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibender näher zu betrachten. 

Eine Frau mit einem Tablet unterhält sich mit zwei sitzenden Personen. Sie lächelt, trägt ein gestreiftes Hemd und Jeans, im Hintergrund ist eine Pflanze zu sehen, was eine freundliche und professionelle Atmosphäre vermittelt.

Was ist ein Unternehmensberater?

Unternehmensberater, ob freiberuflich oder gewerblich tätig, sind Dienstleister. Sie beraten Organisationen wie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Vereine oder Kirchen. Die Beratung konzentriert sich häufig auf das Management von Kunden oder Klienten. In solchen Fällen spricht man von Managementberatung. Bei spezialisierten IT- oder Ingenieurdienstleistungen sowie im Bereich Human Resources stehen fachliche Entscheidungen und Veränderungsprozesse im Fokus.

 

Marktbarometer Unternehmensberater

Im Jahr 2024 lag der überwiegende Anteil der Beratungstätigkeit mit 69 % im Bereich der Managementberatung. Die IT-Beratung ist mit knapp einem Viertel der Beratungssegmente ein weitere wichtiger Bereich für Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Hinzu kommt mit 7 Prozent die spezifische Beratung im Personalwesen.

Quelle: Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung (2024): Marktbarometer 2024. URL: https://wgmb.org/marktbarometer/

Kuchendiagramm des Unternehmensberater-Marktbarometer zeigt 30 %  produzierende Industrie, 21 % Finanzdienstleistungen, 9 % Öffentlicher Handel und 40 % Weitere Branchen.

Wieviel verdient ein Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Es gibt in der Regel keine Unterschiede zwischen dem Verdienst von freiberuflichen und gewerblichen Unternehmensberatern. Die Honorare, die in der Regel auf Basis eines 8-Stunden-Arbeitstages berechnet werden, steigen mit jeder höheren Hierarchiestufe vom Junior-Consultant bis zum Senior-Partner kontinuierlich an. Hinter den durchschnittlich vereinbarten Honorarhöhen in Consultingfirmen verbirgt sich eine breite Spanne an Tagessätzen. Diese ergibt sich aus einer Vielzahl von Einflussfaktoren: Komplexität des Beratungsprojekts, Größe der Unternehmensberatung sowie thematischer Schwerpunkt der Beratung. Unabhängig davon gilt: In Ausnahmefällen kann der individuell mit dem Kunden vereinbarte Tagessatz außerhalb der üblichen Bandbreite liegen.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU e.V.) hat im Rahmen einer repräsentativen Studie die durchschnittlichen Tagessätze für Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbe Treibende ermittelt:

 

PositionTagessatz
Partner2.550 Euro
Senior Manager2.300 Euro
Manager1.950 Euro
Senior Consultant1.550 Euro
Consultant1.350 Euro
Analyst1.200 Euro

Quelle: Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU e.V.) Honorar Consulting | BDU e.V.

Was sind die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für freiberufliche und gewerbliche Unternehmensberater?

Fachlich gesehen liegt der entscheidende Unterschied in der besonderen beruflichen Qualifikation.

Ein Unternehmensberater gilt als Freiberufler, wenn er über eine einschlägige Qualifikation (z.B. wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine ähnliche Qualifikation) verfügt und seine Tätigkeit fachlich breit angelegt ist. Wird die Beratung hingegen stark spezialisiert (z. B. nur Personalvermittlung) oder mit produktbezogenen Leistungen kombiniert, liegt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor.

Die Grundlagen, ob ein Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wird, basiert auf dem Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Ein Freiberufler muss Folgendes erfüllen:

  • Art der Tätigkeit: Wissenschaftlich, beratend, schöpferisch
  • Qualifikation: Hochschulabschluss oder vergleichbares Selbststudium mit praktischer Erfahrung
  • Tätigkeitsbreite: Umfassende betriebswirtschaftliche Beratung, nicht nur spezialisierte Teilbereiche

Die IHK Berlin listet unter die freiberuflich Tätigen beispielsweise beratende Volks- und Betriebswirte.

Wissensprüfung

Der Bundesfinanzhof hat in einem Verfahren (BFH VIII R 2/14, 2016) geurteilt, dass eine Wissensprüfung zur Anerkennung als Freiberufler führen kann, wenn sie die Tiefe und Breite der Kenntnisse belegt.

Für alle gilt: Die Tätigkeit als Unternehmensberater erfordert viel persönlichen Einsatz. Ein erfolgreiches Projektmanagement und stabile Kundenbeziehungen sind entscheidend für den Erfolg. Wer eine Unternehmensberatung aufbauen will, braucht dafür persönliche Stärken wie Überzeugungskraft, Kommunikationsfähigkeit, analytisches Denken, Organisationstalent und Belastbarkeit.

 

Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox
Die endgültige Einstufung, ob ein Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibende eingestuft wird, erfolgt im Einzelfall durch das Finanzamt. Eine Überprüfung durch die Behörden kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Gewerbeamt kann selbst Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit die Einstufung als Freiberufler infrage stellen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld (z.B. bei einer Steuerberatung), in welche Kategorie Ihre Tätigkeit als Unternehmensberater gehört.
Franz KupferUnderwriting Manager Professional Indemnity, D&O, Event

Was sind die rechtlichen Unterschiede zwischen Unternehmensberatern als Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Die Wahl der Rechtsform des Beratungsunternehmers hängt davon ab, ob ein Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig ist. Die Rechtsform für Freiberufler sind Einzelunternehmen, GbR oder eine Partnerschaft. Gewerblich Tätige können zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) oder Kapitalgesellschaften (AG, UG) wählen.[H3] 

Marktteilnahme

Laut Finanzgericht Düsseldorf (Urteil 14 K 2347/15 G, 2018) ist die Beratung für ausschließlich eigene Firmen für die Anerkennung einer Freiberuflichkeit nicht ausreichend. Es muss eine Teilnahme am Markt erfolgen. Das bedeutet, dass die Tätigkeit entgeltlich und gegenüber Dritten am Markt erbracht werden muss.

Was sind die steuerlichen Unterschiede zwischen Unternehmensberatern als Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Ob ein Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig wird, hat Auswirkungen auf seine steuerliche Betrachtung. 

Freiberufliche Unternehmensberater:

  • Einkommensteuer: Einnahmen gelten als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG).
  • Gewerbesteuer: Keine Gewerbesteuerpflicht, solange keine gewerbliche Rechtsform gewählt wird.
  • Gewerbeanmeldung: Nicht erforderlich, Anmeldung beim Finanzamt genügt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
  • Buchführung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich, sofern keine Pflicht zur Bilanzierung besteht.
  • Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) möglich.

 

Gewerbliche Unternehmensberater:

  • Einkommensteuer: Einnahmen gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).
  • Gewerbesteuer: Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer, abhängig vom Gewinn und Hebesatz der Gemeinde.
  • Gewerbeanmeldung: Verpflichtend beim zuständigen Gewerbeamt.
  • Buchführung: Je nach Umsatz und Gewinn ggf. Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.
  • Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung  (§ 19 UStG) möglich.

Was sind die Vor- und Nachteile von Unternehmensberatern als Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Ob ein Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig wird, ist mit unterschiedlichen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen verbunden. Beide Varianten bieten spezifische Vor- und Nachteile, die je nach Geschäftsmodell, Tätigkeitsumfang und strategischer Ausrichtung, sorgfältig abzuwägen sind.

Vorteile als Freiberufler

  • Steuerlich günstiger durch Wegfall der Gewerbesteuer
  • Weniger bürokratischer Aufwand bei Gründung und Verwaltung
  • Keine Pflicht zur IHK-Mitgliedschaft
  • Einfachere Buchführung und geringere laufende Kosten

Nachteile als Freiberufler

  • Unsicherheit bei der Einstufung durch das Finanzamt
  • Risiko späterer Umklassifizierung durch das Gewerbeamt
  • Eingeschränkte Tätigkeitsfelder (z. B. keine produktbezogenen Leistungen)
  • Keine gewerbliche Rechtsform möglich (z. B. GmbH)

 

Vorteile als Gewerbetreibender

  • Gewerbesteuerfreibetrag bis 24.500 € (für Einzelunternehmen, Personengesellschaften)
  • Möglichkeit zur Eintragung ins Handelsregister (Stärkung der Außenwirkung) und höhere Akzeptanz bei Banken, Investoren, größeren Auftraggebern
  • Flexible Rechtsformen mit Gestaltungsspielraum bei Haftung und Gewinnverwendung
  • Erweiterte Tätigkeitsfelder (z. B. Produktverkauf oder Vermittlung)

Nachteile als Gewerbetreibender

  • Gewerbesteuerpflicht (je nach Hebesatz der Gemeinde)
  • Pflicht zur doppelten Buchführung (ab bestimmten Schwellenwerten)
  • Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei der IHK
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Steuererklärungen)

Wie haften freiberufliche bzw. gewerbliche Unternehmensberater?

Wer als Unternehmensberater tätig ist, trägt Verantwortung – und steht im Schadenfall oft persönlich gerade. Doch wie unterscheiden sich freiberufliche und gewerbliche Unternehmensberater bei der Haftung bei Schadenersatzforderungen?

Freiberufler haften unbeschränkt mit dem Privatvermögen

Ein freiberuflicher Unternehmensberater ist in der Regel Einzelunternehmer ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet:

Er haftet uneingeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn es zu Schadenersatzforderungen kommt, z.B. durch Beratungsfehler oder Missverständnisse im Projektverlauf.

Gewerbetreibende: Haftung abhängig von der Rechtsform

Gewerbetreibende können frei zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen – das beeinflusst direkt die Haftungsfrage:

  • Einzelunternehmen: Hier gilt – wie bei Freiberuflern – die persönliche, unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen.
  • GmbH oder UG (haftungsbeschränkt): Wird das Gewerbe als Kapitalgesellschaft geführt, ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Das private Vermögen bleibt in der Regel geschützt, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverstößen.

Freiberufler vs. Gewerbetreibender: Die wichtigsten Unterschiede in der Haftung von Unternehmensberatern

KriteriumFreiberuflerGewerbetreibender
RechtsformEinzelunternehmenEinzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft (GmbH/UG)
HaftungUnbeschränkt, mit PrivatvermögenJe nach Form: unbeschränkt oder beschränkt
Schutz durch GmbH/UGNicht üblichMöglich – schützt Privatvermögen

 

Welche Versicherungen brauchen Unternehmensberater als Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Berufshaftpflichtversicherung: Freiberufler & Gewerbe

Um sich umfassend gegen berufliche Risiken abzusichern, benötigen Unternehmensberater eine Berufshaftpflichtversicherung, weil ihre Tätigkeit mit erheblichen Vermögensrisiken für ihre Kunden verbunden ist. Bereits kleine Fehler oder Versäumnisse können teure Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. 

Die Hiscox Berufshaftpflichtversicherung sichert Unternehmensberater optimal ab. 

 

Gut zu wissen

Die Hiscox Berufshaftpflichtversicherung kann mit bis zu vier weiteren Versicherungsmodulen ergänzt werden. Die wichtigsten Haftpflicht-, Daten- und Sachrisiken der Beratungsbranche können so bequem in nur einem Vertrag abgesichert werden:

  • Betriebshaftpflicht:  Sichert das Betriebsstätten-, Dienstleistungs- und Produktrisiko bei Personen- und Sachschäden ab.
  • Cyber-Versicherung:  Schützt bei Hacker-Angriffen und Datenvorfällen.
  • Sach-Inhaltsversicherung: Absicherung des gesamten Betriebsinventars inklusive einer Elektronik-Pauschalversicherung. Auch Geräte im Home Office und private Geräte, die geschäftlich eingesetzt werden, sind eingeschlossen.
  • Arbeitsausfallversicherung:  Absicherung von vorübergehendem Arbeitsausfall und permanentem Arbeitsausfall / Tod, verursacht durch einen Unfall.

Die auf dieser Website enthaltenen Angaben basieren auf Marktrecherchen und wurden sorgfältig ausgearbeitet. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche nicht ersetzen, sondern dienen lediglich der allgemeinen Information. Es besteht keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bei enthaltenen Links handelt es sich stets um dynamische Verweisungen, deren Inhalte wir nicht ständig prüfen können. Wir übernehmen daher keine Haftung. Stand: September 2025

Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox

Autor: Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event

Experte für gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen

📍 Beiträge in:

Franz Kupfer ist Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event bei Hiscox und bringt umfassendes Fachwissen rund um gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen mit. Seine Karriere begann er 2012 als Graduate Trainee bei Hiscox – und sammelte in den Folgejahren weitere Erfahrungen bei internationalen Versicherern in Sydney und München, bevor er 2020 zu Hiscox zurückkehrte.

In seinen Beiträgen im Hiscox Blog gibt Franz praxisnahe Einblicke in die Risiken des Einzel- und Onlinehandels, beleuchtet Herausforderungen für Selbstständige und Unternehmen verschiedenster Branchen und teilt sein Wissen über Versicherungslösungen, die wirklich zum Geschäftsalltag passen – klar, verständlich und immer mit Blick auf das Wesentliche.

 

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