✅ Kapitalertragssteuer (KESt): Kapitalerträge, die natürlichen Personen wie Gesellschaftern zufließen, unterliegen der Kapitalertragsteuer. Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften versteuern ihre Kapitalerträge im Rahmen der Körperschaftssteuer. Sobald Kapitaleinkünfte entstehen, übernimmt die auszahlende Stelle die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt. Die Besteuerung der Kapitalerträge erfolgt unmittelbar an ihrer Entstehungsquelle (sog. „Quellensteuer“).
Steuertermine: Die Frist für die Abführung durch die Bank endet jeweils am 10. des Folgemonats nach dem Zufluss der Erträge.
Was beachten? Unternehmer sollten wissen, dass ein Freistellungsauftrag ausschließlich für Privatpersonen gilt und daher für Kapitalgesellschaften nicht genutzt werden kann. Der Freibetrag auf die KESt wird auch als Sparerpauschbetrag bezeichnet. Im Jahr 2026 liegt er für Einzelpersonen bei 1.000 Euro pro Jahr, bei Verheirateten beträgt er das Doppelte, 2.000 Euro pro Jahr.
✅ Grundsteuer: Unternehmer, die Eigentümer von betrieblich genutzten Grundstücken oder Immobilien sind, müssen Grundsteuer zahlen.
Steuertermine: Diese Steuer ist in der Regel 1 Mal jährlich fällig, meist zum 1. Februar. Bei Änderungen am Grundstück oder bei einer Neubewertung (wie der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025) ist zusätzlich eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Fristen können nach Bundesland variieren können.
Was beachten? Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen. Änderungen müssen elektronisch über das ELSTER-Portal gemeldet werden.
✅ Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer ist von Unternehmern zu zahlen, die Halter von betrieblich genutzten Fahrzeugen sind.
Steuertermine: Die Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei höheren Steuerbeträgen besteht die Möglichkeit, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungsweisen zu wählen.
Was beachten? Für Unternehmen ist die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Attraktiv ist die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die bei Zulassung bis Ende 2025 für bis zu zehn Jahre gewährt wird. Aktuell wird im Finanzministerium über eine Verlängerung diskutiert.
✅ Versicherungssteuer: Unternehmer entrichten die Versicherungssteuer in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer. Die Versicherer führen die Steuer direkt an das Finanzamt ab.
Steuertermine: Die Steuer wird zeitgleich mit dem Versicherungsbeitrag fällig und ist in der Regel nicht separat ausgewiesen, sondern in der Prämie enthalten.
Was beachten? Für Unternehmen ist die Versicherungssteuer als Betriebsausgabe abziehbar, was steuerlich vorteilhaft sein kann.