Steuertermine 2026: Umsatzsteuer Fälligkeit, Lohnsteuer Frist, uvm.

22.10.2025 von Franz Kupfer

Ob Umsatzsteuer Fälligkeit, Lohnsteuer Frist, Termine der Einkommensteuervorauszahlung, Frist der Lohnsteuervoranmeldung oder andere Steuertermine: Im Jahr 2026 gilt es für Unternehmer, Selbstständige und Arbeitgeber die relevanten Fristen im Blick zu behalten. Wer seine Steuertermine kennt und rechtzeitig handelt, spart nicht nur Zeit und Nerven. Er schützt sich auch vor unnötigen Mahnungen oder finanziellen Schäden.

Wir haben alle relevanten Steuertermine und Fristen und geben wertvolle Tipps zur stressfreien Steuer- und Abgabenorganisation. Außerdem: eine praktische Tabelle mit allen Steuerterminen auf einen Blick.

Ein Mann sitzt an einem Holztisch, trägt ein Jeanshemd und arbeitet am Laptop. In der einen Hand hält er einen Beleg oder eine Quittung, mit der anderen schreibt er etwas auf ein Blatt Papier. Auf dem Tisch liegen mehrere Dokumente.

Wann ist die Umsatzsteuer Fälligkeit?

Wer zahlt? 

Die Frage nach der Umsatzsteuer Fälligkeit müssen sich grundsätzlich alle Unternehmer stellen, die in Deutschland steuerpflichtige Umsätze abführen. Dazu zählen insbesondere Freelancer und Selbstständige, sofern sie nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG fallen. Diese Regelung befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz von maximal 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro im laufenden Jahr von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Auch neue Gründer und junge Start-ups sind zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet, sobald sie Umsätze erzielen, die nicht steuerbefreit sind. Die Umsatzsteuer von 19 % wird dabei auf den Nettopreis aufgeschlagen und muss regelmäßig an das Finanzamt abgeführt werden. Ausnahme: In der Gastronomie wird sie ab 2026 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Welche Umsatzsteuer Fälligkeit bzw. Umsatzsteuererklärungsfrist gilt? 

Die Frist für die Umsatzsteuererklärung müssen Sie entweder monatlich oder vierteljährlich beachten. Die Umsatzsteuer Fälligkeit richtet sich nach dem erzielten Umsatz im Vorjahr.

Umsatzhöhe im VorjahrVoranmeldungspflichtUmsatzsteuererklärung Frist (Abgabe)
> 100.000 €MonatlichBis zum 10. des Folgemonats
1.001 € - 100.000 €VierteljährlichBis zum 10. nach Quartalsende
≤ 1.000 €Keine PflichtUSt-Jahreserklärung

Wer unter 1.000 Euro Umsatz im Vorjahr erzielt hat, kann die Umsatzsteuer Fälligkeit ignorieren. Es gibt keine Pflicht zur Voranmeldung; sie ist lediglich in der Umsatzsteuer Jahreserklärung anzugeben.

Was beachten? 

Unternehmer, die regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, können eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit wird die Abgabefrist um einen Monat verlängert. Der Antrag muss für das Jahr 2026 elektronisch über ELSTER (Elektronisches Steuererklärungs-Tool des Finanzamts) bis spätestens 10. Februar 2026 erfolgen. Er setzt eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres voraus, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird.

 

Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox

Wer schreibt hier?

Mein Name ist Franz Kupfer und ich bin Product Head für Professional Indemnity, D&O, Property & Event bei Hiscox. Durch meine Verantwortung für gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen bringe ich langjährige Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen der Dienstleistungsbranche mit. Diese möchte ich gerne mit Ihnen teilen.

Ich verstehe, dass das Thema „Steuern“ viele Selbstständige, Freelancer und Unternehmer als mühsam und komplex empfinden. Daher möchte ich Ihnen mit diesem Beitrag helfen, Ihr Unternehmen sicher und souverän durch die vielschichtigen Steuertermine und Anforderungen zu navigieren. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Business.

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Wer zahlt? 

Die Zusammenfassende Meldung ist eine elektronische Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Darin werden steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten gemeldet. Sie dient der Umsatzsteuer-Kontrolle im EU-Binnenmarkt und dem Abgleich mit den Meldungen der Empfängerländer. Zur Abgabe verpflichtet sind: Unternehmer, die steuerfreie Lieferungen oder Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten ausführen. Freelancer und Selbstständige, die z. B. digitale Dienstleistungen oder Beratungen an EU-Kunden mit USt-ID erbringen.

Welche Fristen gelten? 

Die Frist für die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums zu übermitteln. Dies gilt für die Abgabe der ZM auf elektronischem Weg an das BZSt. Wenn im laufenden Kalendervierteljahr die Bagatellgrenze von 50.000 € überschritten wird, ist der Unternehmer zu Folgendem verpflichtet: Er muss die ZM für den laufenden Kalendermonat und die ggf. bereits abgelaufenen Kalendermonate des Kalendervierteljahres bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats abgeben.

MeldezeitraumFrist zur Abgabe ZM
MonatlichBis zum 25. des Folgemonats
VierteljährlichBis zum 25. nach Quartalsende
JährlichNur in Ausnahmefällen

Was beachten? 

Eine Schonfrist gibt es nicht. Die Abgabefrist ist fix, und eine verspätete Übermittlung kann zu Bußgeldern führen. Die Meldung muss elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP) oder ELSTER übermittelt werden.

Wie ist die Lohnsteuer Frist?

Wer zahlt? 

Die Lohnsteuer wird von Arbeitgebern für ihre Mitarbeitenden einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Diese Pflicht gilt auch für Freelancer und Selbstständige, sobald sie Angestellte beschäftigen. Der Abzug erfolgt vom Bruttolohn und umfasst zusätzlich die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag, sofern diese erhoben werden. Es gilt eine Lohnsteuervoranmeldung Frist.

Welche Lohnsteuer Frist bzw. Lohnsteuer-Voranmeldungsfrist gilt? 

Die Lohnsteuer Frist hängt von der Höhe der Jahressteuer der Lohnsteuer ab. Der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum variiert zwischen monatlich, vierteljährlich (bei ≤ 5.000 € Jahressteuer) und jährlich (bei ≤ 1.080 € Jahressteuer). Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen, sodass die Zahlung spätestens am 13. des Monats eingehen muss. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Lohnsteuer-AnmeldezeitraumLohnsteuervoranmeldung Frist (Abgabefrist 2026)Zahlungsschonfrist
Monatlich (Standard)Bis zum 10. des FolgemonatsBis zum 13. des Monats
Vierteljährlich (bei ≤ 5.000 € Jahressteuer)10. April / Juli / Okt / Jan3 Tage Schonfrist
Jährlich (bei ≤ 1.080 € Jahressteuer)10. Januar des Folgejahres3 Tage Schonfrist

Was beachten? 

Die Kirchensteuer wird automatisch zusammen mit der Lohnsteuer abgeführt, sofern der Mitarbeitende kirchensteuerpflichtig ist. Auch der Solidaritätszuschlag wird einbehalten, wenn die Lohnsteuer über der geltenden Freigrenze liegt. Die Lohnsteueranmeldung muss elektronisch über ELSTER erfolgen. Es ist wichtig, dass Sie die Lohnsteuer Frist bzw. die Frist für die Lohnsteuervoranmeldung einhalten. Bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge und gegebenenfalls ein Mahnverfahren. Zudem sind die Lohnsteuer-Bescheinigungen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Wann muss die Gewerbesteuer abgeführt werden?

Wer zahlt? 

Gewerbesteuerpflichtig sind alle inländischen Gewerbebetriebe, darunter Einzelunternehmen mit gewerblicher Tätigkeit, Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten sind hingegen nicht gewerbesteuerpflichtig, solange ihre Tätigkeit als freier Beruf anerkannt ist. Start-ups mit gewerblichem Zweck unterliegen der Gewerbesteuerpflicht ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung.

Welche Fristen gelten? 

Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich bis zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Sie muss elektronisch über ELSTER erklärt werden.

Art der ZahlungGewerbesteuer Termine (Fälligkeit 2026)Schonfrist (Überweisung)
Vorauszahlungen10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember3 Tage
JahreserklärungFür 2025: bis 31. Juli 2026 (ohne Berater) / 1. März 2027 (mit Berater)

Was beachten? 

Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und beträgt mindestens 200 %. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland beträgt 437 % (im Jahr 2024). Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren zudem von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 €, der auf den Gewerbeertrag angerechnet wird.

💡HISCOX Tipp

Das Statistische Bundesamt Wiesbaden zeigt, wer von der Gewerbesteuer befreit ist.

Warum ist eine finanzielle Absicherung genauso wichtig wie das Einhalten von Fristen?

Die finanzielle Absicherung des eigenen Business durch eine Versicherung ist mindestens ebenso wichtig wie das fristgerechte Einhalten steuerlicher und gesetzlicher Vorgaben. Während Fristen helfen, Ordnung zu halten und Sanktionen zu vermeiden, schützt eine passende Versicherung vor finanziellen Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen Haftungsansprüche, Betriebsunterbrechungen oder Sachverluste. Eine passende Absicherung schützt Ihre wirtschaftliche Existenz.

Sie sind Unternehmer, Freelancer, selbstständig oder haben ein Start-up gegründet? Prüfen Sie gezielt, welche Versicherungslösungen in Ihrer Branche sinnvoll und notwendig sind:

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💡Vergleichs-Check

Da Leistungen und Konditionen je nach Anbieter teils stark variieren, lohnt sich ein gründlicher Vergleich der Berufshaftpflichtversicherung. So stellen Sie sicher, dass Sie eine Police wählen, die exakt zu den Anforderungen Ihres Unternehmens passt.

Wann ist die Körperschaftssteuer fällig?

Wer zahlt? 

Der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und UG sowie wirtschaftlich tätige Genossenschaften, Vereine und Stiftungen. Auch Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland unterliegen der Körperschaftsteuer. Da sie ausschließlich juristische Personen betrifft, sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften von dieser Steuerart nicht betroffen. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15 % auf das zu versteuernde Einkommen, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.

Welche Fristen gelten?

 Die Vorauszahlungen erfolgen in vier gleichen Raten und basieren auf dem letzten Steuerbescheid. Bei abweichender Ertragslage kann eine Anpassung beantragt werden.

ZahlungstypKörperschaftssteuer Termine (Fälligkeit 2026)Schonfrist (Überweisung)
Vorauszahlungen10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember3 Tage
JahreserklärungFür 2025: bis 31. Juli 2026 (ohne Berater) / 1. März 2027 (mit Berater)

  Was beachten? 

Verluste aus dem laufenden Geschäftsjahr können unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen anderer Jahre verrechnet werden. Dies kann entweder rückwirkend (Verlustrücktrag) oder in zukünftigen Jahren (Verlustvortrag) erfolgen. Wichtig zu wissen: Das Finanzamt versendet keine Zahlungserinnerungen für Körperschaftsteuervorauszahlungen, daher müssen Unternehmer die Fristen eigenständig im Blick behalten.

Schon gewusst?

  • Zahlung der fälligen Steuer: Schonfrist

    Für Steuerzahlungen gilt eine dreitägige Schonfrist nach dem Fälligkeitstermin, sofern per Überweisung oder Einzahlung über Bank oder Post gezahlt wird. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Eine Schonfrist gibt es jedoch nur für Überweisungen und Einzahlungen am Bank- oder Postschalter, nicht aber für Scheckzahlungen oder Bareinzahlungen an der Finanzkasse. Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag von 1 % pro Monat auf den geschuldeten Steuerbetrag erhoben, der auf die nächsten 50 Euro abzurunden ist (§ 240 Abs. 1 AO).

Wann sind die Termine der Einkommensteuervorauszahlung?

Wer zahlt? 

Die Einkommensteuervorauszahlungstermine sollten alle natürlichen Personen im Blick haben, die in Deutschland leben oder hier steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmer, deren Steuer über die Lohnsteuer abgegolten wird, sowie Selbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter und Kapitalanleger. Auch Rentner und Studierende mit Nebeneinkünften können unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerpflichtig sein.

Welche Fristen gelten? 

Die Vorauszahlungen werden vom Finanzamt festgesetzt und richten sich nach dem voraussichtlichen Einkommen. Die Jahressteuer wird mit der Einkommensteuererklärung abgerechnet. Die Termine der Einkommensteuervorauszahlung sind:

Art der ZahlungEinkommenssteuervorauszahlung Termine (Fälligkeiten2026)Hinweis
Vorauszahlungen10. März, 10. Juni, 10. September, 10. DezemberZahlungspflicht laut Vorauszahlungsbescheid
Steuererklärung 202531. Juli 2026 (ohne Berater)Verlängerung bis 2. März 2027 mit Steuerberatung

 ✅ Was beachten? 

Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 €, sodass erst ab diesem Einkommen Einkommensteuer anfällt. Vorauszahlungen müssen eigenständig überwacht werden, da das Finanzamt keine Zahlungserinnerungen verschickt. Verluste können unter bestimmten Bedingungen vor- oder rückgetragen werden, um die Steuerlast zu mindern.

Mein persönlicher Tipp für Sie

  • Außergewöhnliche Belastungen

    Sie können unter bestimmen Voraussetzungen „außergewöhnliche Belastungen“ beim Finanzamt geltend machen. Das sind private Ausgaben, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit über das übliche Maß hinaus beeinträchtigen. So können Sie die Einkommensteuer mindern, indem sie vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Typische Beispiele sind: Krankheitskosten (z. B. Zuzahlungen, Therapien, Hilfsmittel), Pflegekosten für Angehörige oder Heimunterbringung, Beerdigungskosten, soweit sie nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können, Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige und Scheidungskosten, wenn sie existenzgefährdend sind.

Weitere Steuern: Kapitalertragsteuer, Grundsteuer, Kfz-Steuer, Versicherungssteuer

Kapitalertragssteuer (KESt): Kapitalerträge, die natürlichen Personen wie Gesellschaftern zufließen, unterliegen der Kapitalertragsteuer. Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften versteuern ihre Kapitalerträge im Rahmen der Körperschaftssteuer. Sobald Kapitaleinkünfte entstehen, übernimmt die auszahlende Stelle die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt. Die Besteuerung der Kapitalerträge erfolgt unmittelbar an ihrer Entstehungsquelle (sog. „Quellensteuer“).

Steuertermine: Die Frist für die Abführung durch die Bank endet jeweils am 10. des Folgemonats nach dem Zufluss der Erträge.

Was beachten? Unternehmer sollten wissen, dass ein Freistellungsauftrag ausschließlich für Privatpersonen gilt und daher für Kapitalgesellschaften nicht genutzt werden kann. Der Freibetrag auf die KESt wird auch als Sparerpauschbetrag bezeichnet. Im Jahr 2026 liegt er für Einzelpersonen bei 1.000 Euro pro Jahr, bei Verheirateten beträgt er das Doppelte, 2.000 Euro pro Jahr.

Grundsteuer: Unternehmer, die Eigentümer von betrieblich genutzten Grundstücken oder Immobilien sind, müssen Grundsteuer zahlen.

Steuertermine: Diese Steuer ist in der Regel 1 Mal jährlich fällig, meist zum 1. Februar. Bei Änderungen am Grundstück oder bei einer Neubewertung (wie der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025) ist zusätzlich eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Fristen können nach Bundesland variieren können.

Was beachten? Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen. Änderungen müssen elektronisch über das ELSTER-Portal gemeldet werden.

Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer ist von Unternehmern zu zahlen, die Halter von betrieblich genutzten Fahrzeugen sind.

Steuertermine: Die Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei höheren Steuerbeträgen besteht die Möglichkeit, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungsweisen zu wählen.

Was beachten? Für Unternehmen ist die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Attraktiv ist die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die bei Zulassung bis Ende 2025 für bis zu zehn Jahre gewährt wird. Aktuell wird im Finanzministerium über eine Verlängerung diskutiert.

Versicherungssteuer: Unternehmer entrichten die Versicherungssteuer in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer. Die Versicherer führen die Steuer direkt an das Finanzamt ab.

Steuertermine: Die Steuer wird zeitgleich mit dem Versicherungsbeitrag fällig und ist in der Regel nicht separat ausgewiesen, sondern in der Prämie enthalten.

Was beachten? Für Unternehmen ist die Versicherungssteuer als Betriebsausgabe abziehbar, was steuerlich vorteilhaft sein kann.

ACHTUNG Cyber-Risiken

  • Vernachlässigen Sie den Cyberschutz nicht – gerade in der heutigen digitalen Welt ist er unverzichtbar.

    Einer unserer Kunden, ein Unternehmen aus der Onlinebranche, wurde durch einen Hacker-Angriff massiv geschädigt. Über einen Zeitraum von mehreren Wochen verschafften sich Cyberkriminelle Zugriff auf das hochgesicherte Online-Bezahlsystem. Sie entwendeten und missbrauchten über 100.000 Kundendaten. Schadenhöhe: 589.500 Euro. Die Cyber-Versicherung von Hiscox kam für den entstandenen Schaden auf – darunter die Ausgaben für IT-Forensik und juristische Beratung.

Ob Umsatzsteuer Fälligkeit, Lohnsteuer Frist, Einkommensteuervorauszahlung Termine - um die Steuertermine 2026 stressfrei bewältigen zu können, gibt es einige Tipps und Tricks: Frühzeitig planen, digitalisieren, delegieren und regelmäßig prüfen. So behalten Sie den Überblick und vermeiden böse Überraschungen.

Tipps zur stressfreien Steuer- und Abgabenorganisation

💡Fristenkalender führen

  • Erstellen Sie einen digitalen Steuerkalender mit allen relevanten Abgabe- und Zahlungsterminen (z. B. Umsatzsteuer Fälligkeit, Lohnsteuer Frist, Einkommensteuervorauszahlung Termine).
  • Nutzen Sie Tools wie Outlook, Google Kalender oder spezialisierte Steuer-Apps mit Erinnerungsfunktion (z.B. WISO-Steuer, Taxfix oder Smartsteuer).

💡Buchhaltung digitalisieren

  • Setzen Sie digitale Buchhaltungssoftware ein (z. B. sevDesk, Lexoffice, DATEV Unternehmen online).
  • Automatisieren Sie Belegerfassung, Bankabgleich und Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Cloud-Lösungen ermöglichen ortsunabhängiges Arbeiten und erleichtern die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

💡Steuerberater engagieren

  • Suchen Sie einen proaktiven Steuerberater, der nicht nur verwaltet, sondern auch berät.
  • Klären Sie regelmäßig: Welche Steuervorteile können Sie nutzen? Welche Risiken vermeiden?

💡Liquidität im Blick behalten

  • Planen Sie Steuervorauszahlungen und Abgabenlasten frühzeitig ein.
  • Bilden Sie Rücklagen für Nachzahlungen oder Sonderausgaben (z. B. Betriebsprüfung).
  • Nutzen Sie ggf. Ist-Versteuerung (die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat) oder Investitionsabzugsbeträge, um Liquidität zu schonen.

Zusatz-Service: Tabelle mit allen Steuerterminen auf einen Blick

Damit Sie alle wichtigen Steuertermine 2026 bequem im Blick behalten: unsere Tabellen mit Umsatzsteuer Fälligkeit, Lohnsteuer Frist, Termine Einkommensteuervorauszahlung, Frist Lohnsteuervoranmeldung und anderen relevanten Terminen.

👉 Monatliche und quartalsweise Abgaben

SteuerartAbgabefrist (2026)Bemerkung
Umsatzsteuer-VoranmeldungBis zum 10. des FolgemonatsMonatlich oder vierteljährlich je nach Umsatzhöhe
Lohnsteuer-AnmeldungBis zum 10. des FolgemonatsArbeitgeberpflicht
Zusammenfassende Meldung (ZM)Bis zum 25. des FolgemonatsFür innergemeinschaftliche Lieferungen
SozialversicherungsbeiträgeBis zum drittletzten BankarbeitstagFür Mitarbeiter
Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und GewerbesteuerJeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. DezemberBei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge (§152 AO)

👉 Jährliche Abgaben (für das Jahr 2025, abzugeben in 2026)

ErklärungAbgabefrist ohne BeraterAbgabefrist mit Berater
Umsatzsteuer-Jahreserklärung31. Juli 20261. März 2027
Gewerbesteuererklärung31. Juli 20261. März 2027
Körperschaftsteuererklärung31. Juli 20261. März 2027
Einkommensteuererklärung31. Juli 20261. März 2027
Franz Kupfer ist Head of Professional Indemnity, D&O & Events bei Hiscox

Autor: Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event

Experte für gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen

📍 Beiträge in:

Franz Kupfer ist Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event bei Hiscox und bringt umfassendes Fachwissen rund um gewerbliche Haftpflicht-, Sach- und Event-Versicherungen mit. Seine Karriere begann er 2012 als Graduate Trainee bei Hiscox – und sammelte in den Folgejahren weitere Erfahrungen bei internationalen Versicherern in Sydney und München, bevor er 2020 zu Hiscox zurückkehrte.

In seinen Beiträgen im Hiscox Blog gibt Franz praxisnahe Einblicke in die Risiken des Einzel- und Onlinehandels, beleuchtet Herausforderungen für Selbstständige und Unternehmen verschiedenster Branchen und teilt sein Wissen über Versicherungslösungen, die wirklich zum Geschäftsalltag passen – klar, verständlich und immer mit Blick auf das Wesentliche.

 

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    Unsere Kunden empfehlen unseren schnellen und professionellen Schadenservice mit 4,7 von 5 Sternen weiter (lt. Umfrage 2023) – das ist uns Lob und Ansporn gleichermaßen.

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