Sie möchten eine Ferienwohnung privat vermieten in Spanien? Auf welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte Sie achten müssen, erfahren Sie hier. Darüber hinaus erläutern wir die genauen Regelungen zur neuen Registrierungspflicht ab Januar 2025 und die aktuell gültigen Übergangsfristen.
Ferienwohnung privat vermieten in Spanien: Anleitung, Besonderheiten und Tipps

Registrierungspflicht: Was sagt das spanische Recht?
Seit Anfang 2025 müssen alle privaten Vermieter von Ferienwohnungen in Spanien ihre Immobilien in ein zentrales Register eingetragen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Vermieter eine eindeutige Registrierungsnummer, die in sämtlichen Anzeigen verpflichtend angegeben werden muss. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf Wohnungen, sondern auch auf einzelne Zimmer und Boote mit Ankerplatz.
Übergangsfrist und jährliche Erneuerung: Was gilt aktuell bei der Registrierung?
Eine Übergangsfrist bis Juli 2025 ermöglicht es, Vermietern von privaten Ferienwohnungen in Spanien, ihre Unterkünfte rechtzeitig zu registrieren. Nach Ablauf dieser Frist wird die Registrierung verpflichtend und muss jährlich erneuert werden. Zudem sind detaillierte Angaben zu den Vermietungen des vergangenen Jahres erforderlich.
Buchungsplattformen: Welche Vorgaben sind zu erfüllen?
Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com und ähnliche Anbieter müssen die Registrierungsnummern sichtbar anzeigen. Zusätzlich unterliegen sie folgenden Pflichten:
- Monatliche Berichte über Vermietungen an die spanischen Behörden.
- Regelmäßige Überprüfungen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Schutz für Ihr Urlaubsdomizil
Um die Freude an Ihrer Ferienimmobilie ungetrübt zu genießen, empfiehlt es sich, über einen passenden Versicherungsschutz nachzudenken. Die Ferienimmobilienversicherung von Hiscox bietet eine Möglichkeit, Risiken gezielt zu minimieren und für Sicherheit zu sorgen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, um Ihre Immobilie optimal abzusichern.
Mietvertrag: Was gilt in Spanien?
Ein standardisierter Mietvertrag muss auf Spanisch und Englisch erstellt und der Behörde vorgelegt werden. Der Mietzins ist klar zu definieren, ebenso die Umsatzsteuer (7% IGIC), die korrekt auszuweisen und abzuführen ist. Zudem müssen Mietdauer und die maximale Personenzahl für die Ferienwohnung angegeben werden.
Vermietung in Mehrfamilienhäusern: Was ist in Spanien speziell zu beachten?
Ein standardisierter Mietvertrag muss auf Spanisch und Englisch erstellt und der Behörde vorgelegt werden. Der Mietzins ist klar zu definieren, ebenso die Umsatzsteuer (7% IGIC), die korrekt auszuweisen und abzuführen ist. Zudem müssen Mietdauer und die maximale Personenzahl für die Ferienwohnung angegeben werden.
- Hiscox-Tipps für private Vermieter von Ferienwohnungen in Spanien:
- Frühzeitig Ferienwohnung registrieren – Die Frist endet im Juli 2025.
- Daten vorbereiten – Für die jährliche Berichterstattung rechtzeitig alle Informationen sammeln.
- Plattformen korrekt informieren – Die Unterkunft inklusive Registrierungsnummer auf Online-Plattformen richtig darstellen.
- Rechtliche Beratung – Bei Unsicherheiten einen Anwalt hinzuziehen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Schon gewusst?
Steuerlicher Sonderfall Kanarischen Inseln:
Auf den Kanarischen Inseln wird die Vermietung von Ferienwohnungen grundsätzlich als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft. Daher ist eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich, die durch die Einreichung der Formulare 400 und 036 erfolgt. Zusätzlich muss die kanarische Mehrwertsteuer (IGIC) korrekt ausgewiesen und abgeführt werden. Ein Vorteil für Vermieter: Anders als in vielen anderen Regionen Spaniens gibt es auf den Kanaren keine regionale Touristensteuer.
Steuern: Wie werden private Vermieter von Ferienwohnungen in Spanien besteuert?
enn Sie Ihre Ferienwohnung in Spanien privat vermieten, werden grundsätzlich die Erlöse als Einkünfte aus Immobilienkapital (rendimientos del capital inmobiliario) behandelt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Sie beschäftigen mindestens einen Vollzeitmitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag zur Durchführung der Vermietung. Dann werden die Einkünfte nicht mehr dem Immobilienkapital zugeordnet, sondern als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit (rendimientos de actividades económicas) klassifiziert. In diesem Fall handelt es sich um selbständige Einkünfte, die entsprechend den steuerlichen Vorschriften versteuert werden müssen.
Diese Unterscheidung ist wichtig für die steuerliche Behandlung. Dies sollten Sie beachten, wenn Sie planen Ihre Ferienwohnung in Spanien privat zu vermieten.
Die auf dieser Website enthaltenen Angaben basieren auf Marktrecherchen und wurden sorgfältig ausgearbeitet. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche nicht ersetzen, sondern dienen lediglich der allgemeinen Information. Es besteht keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bei enthaltenen Links handelt es sich stets um dynamische Verweisungen, deren Inhalte wir nicht ständig prüfen können. Wir übernehmen daher keine Haftung. Stand: Juni 2025
Sie wollen mehr Informationen zur Privaten Vermietung?
Wenn Sie sich umfassend über die private Vermietung von Ferienwohnungen informieren möchten, finden Sie auf unserer allgemeinen Übersichtsseite detaillierte Antworten zu rechtlichen Grundlagen, Einrichtung und Ausstattung, Preisgestaltung, Plattformen, professionelle Gästekommunikation und mehr.

Autorin: Alica Weininger
Alica Weininger ist Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox und hat in ihrer Rolle als Produktverantwortliche für den Privatkundenbereich das Produkt "Mundial Commercial by Hiscox" entwickelt, das speziell für die Vermietung von Ferienimmobilien konzipiert ist. Damit Eigentümer ihre Investition entspannt aus der Ferne genießen können und die vermietete Ferienimmobilie optimal abgesichert ist, bietet sie praktische Tipps & eine Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung.
Übersicht: Ferienwohnungen privat vermieten in verschiedenen Ländern
Die Vermietung einer Ferienwohnung als Privatperson unterliegt in jedem Land spezifischen gesetzlichen Regelungen und steuerlichen Anforderungen. Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten, haben wir detaillierte Informationen für die folgenden Länder zusammengestellt:
Deutschland
Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Pflichten, baurechtlichen Vorgaben und Meldepflichten für private Ferienwohnungsvermieter in Deutschland.
Frankreich
Informieren Sie sich über die Anzeigepflicht, Genehmigungspflichten in bestimmten Gemeinden und steuerlichen Besonderheiten für die Vermietung von Ferienwohnungen in Frankreich.
Griechenland
Erfahren Sie mehr über die Registrierungspflichten, steuerlichen Sätze und die neuen Mindeststandards für Kurzzeitmieten in Griechenland.
Italien
Entdecken Sie die gesetzlichen Vorgaben, steuerlichen Optionen wie die "Cedolare Secca" und die neuen Identifikationscodes für Ferienimmobilien in Italien.
Kroatien
Informieren Sie sich über die Kategorisierungspflicht, steuerlichen Aspekte und die korrekte Anmeldung von Gästen für private Vermieter in Kroatien.
Österreich
Lesen Sie über die notwendigen Widmungen, Gewerbeanmeldungen und Meldepflichten, die für private Vermieter in Österreich gelten.
Niederlande
Lesen Sie über die rechtliche Einstufung, steuerlichen Verpflichtungen und Besonderheiten bei der Vermietung von Ferienwohnungen in den Niederlanden.
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