Checkliste für Immobilienkäufer: Welche Dokumente Sie wirklich auf Mallorca benötigen

Ohne Papier kein Paradies - Welche Dokumente Sie wirklich auf Mallorca benötigen

Wer eine Immobilie auf Mallorca kaufen möchte – sei es zur Eigennutzung oder als Investment –, sollte von Anfang an gut vorbereitet sein. Denn der reibungslose Ablauf eines Immobilienkaufs hängt nicht zuletzt davon ab, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig vorliegen. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Dokumente, die beim Kaufprozess zwingend erforderlich sind.

Ein luxuriöses Büro mit Blick auf ein Haus und einen Garten. Eine goldene Lampe und eine Pflanze stehen auf einem Schreibtisch mit Dokumenten mit der Aufschrift „NIE“ und „Grundbuchamt“.

1. NIE – Ihre Identifikationsnummer in Spanien

Die „Número de Identificación de Extranjero“ (NIE) ist für ausländische Käufer Pflicht. Ohne diese persönliche Identifikationsnummer können weder notarielle Verträge abgeschlossen noch Eigentum ins Grundbuch eingetragen werden. Die NIE wird umgangssprachlich oft als Steuernummer bezeichnet. Dabei ist sie eher mit einer Identifikationsnummer vergleichbar. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es eine Identifikationsnummer, eine Steuernummer und eine internationale Steuernummer – in Spanien ist das alles in einer Nummer vereint.

Ohne NIE geht nichts: Man zahlt mit der Nummer Steuern, etwa nach dem Immobilienkauf, wenn innerhalb von vier Wochen nach dem Notartermin die Abgaben fällig werden. Sie ist notwendig für Mietverträge, Arbeitsverhältnisse, Fahrzeugkauf, Wohnungsmiete und auch, um ein Bankkonto zu eröffnen.

  • Tipp: Beantragen Sie die NIE frühzeitig – entweder über eine Gestoría vor Ort, einen Anwalt oder durch eine erteilte Vollmacht in Ihrem Heimatland oder in Spanien

2. Nachweis über die Finanzierung – Eigen- oder Fremdmittel?

Klären Sie vor dem Kauf, wie Sie die Immobilie finanzieren wollen. In der Praxis bedeutet das:

  • Bei Eigenfinanzierung: Vorlage eines Liquiditätsnachweises (z. B. Kontoauszug, Bankbestätigung)
  • Bei Fremdfinanzierung: Darlehenszusage einer Bank von Ihrem Heimatland oder von Spanien inklusive der Konditionen. (Achtung hier spielt oft der Zeitfaktor eine Rolle) Die Finanzierung kann wichtig werden, um beispielsweise die Vermögensteuerlast zu reduzieren.

 

  • Tipp:  Auch spanische Banken bieten Finanzierungen für Nichtresidenten – allerdings unter besonderen Bedingungen. Wenn ein Nichtresident eine Immobilie kaufen will, finanzieren Banken in der Regel bis 70 Prozent des Immobilienwertes – nicht zwangsläufig vom Kaufpreis. Die Bank schickt einen Gutachter, der den Wert schätzt.

3. Grundbuchauszug – Klarheit über Eigentumsverhältnisse

Ein aktueller Grundbuchauszug ist eine unerlässliche Voraussetzung für den Immobilienkauf. Neben der Angabe der Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch – sofern korrekt eingetragen – die Beschreibung der Immobilie, die Grundstücks- und Gebäudefläche sowie die Lasten und Belastungen des Grundstücks. Die Beschreibung der Immobilie ist für den Laien meist sehr kryptisch und sollte unbedingt mit der tatsächlichen Situation abgeglichen werden. Ist etwa ein Nebenhaus oder eine Veranda im Grundbuch nicht eingetragen, so gibt dies Anlass zu weiteren Prüfungen. Ebenso können Illegalitäten aufgeführt sein, ohne dass diese erkennbar sind. 

  • Tipp: Der Auszug sollte nicht älter als drei Monate sein und als zentrales Dokument bei der Due Diligence, der Prüfung der Immobilie vor dem Kauf, Eingang finden. 

4. Katasterauszug – amtliche Flächenangaben

Zusätzlich zum Grundbuchauszug benötigen Käufer einen Katasterauszug, der das Grundstück amtlich beschreibt.

  • Achtung: Häufig stimmen die Grundstücksmaße nicht mit den Angaben des Katasteramts überein. Dabei sind kleinere Abweichungen nicht ungewöhnlich. Wesentliche Abweichungen dürfen jedoch nicht ignoriert werden und sollten weitere Überprüfungen nach sich ziehen.

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5. Energiezertifikat – eine EU-Vorschrift

Das Energiezertifikat ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und gibt Aufschluss über die Energieeffizienz der Immobilie. Das Energiezertifikat beruht auf Vorgaben der Europäischen Union. Das Zertifikat gibt Hinweise darauf, ob beispielsweise hohe Heizkosten durch schlechte Isolierung oder undichte Fenster entstehen könnten. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (wenig effizient).

Das Zertifikat ist in den meisten Fällen zehn Jahre gültig. Liegt jedoch die Einstufung bei G, läuft es bereits nach fünf Jahren ab. 

Ein Energiezertifikat ist für verschiedene Gebäude vorgeschrieben. Dazu gehören Neubauten sowie bestehende Gebäude oder Teile davon, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden. 

6. Wohnbarkeitsbescheinigung – im DACH-Raum unbekannt

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung gibt es in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht. Einfach erklärt: Ein Architekt prüft, ob die Immobilie bewohnbar ist. Dabei achtet er nicht auf feuchte Ecken oder eine lose Fliese, sondern auf sicherheitsrelevante Aspekte. Sind die Brüstungshöhen korrekt, ist die Dachterrasse gesichert, sind die Treppen abgesichert? Solche Punkte werden in der Bewohnbarkeitsbescheinigung dokumentiert. Vermerkt wird auch, wie viele Schlafzimmer die Immobilie hat und welche Deckenhöhe gemessen wurde. 

Der Architekt prüft jedoch nicht, ob ein Anbau illegal ist oder ein Bad nachträglich eingebaut wurde. Es geht ausschließlich um die generelle Bewohnbarkeit. Die Bescheinigung ist zehn Jahre gültig und wird vom Inselrat Mallorca ausgestellt. Beim Verkauf muss sie weiterhin gültig sein und beim Notartermin vorgelegt werden. 

Käufer sollten unbedingt darauf achten, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung gültig ist. Sie ist für eine Vielzahl von behördlichen Vorgängen, wie einen Antrag für Umbauten, und für die Anmeldung bei Versorgungsverträgen, z. B. Wasser und Strom, unabdingbar. Im Dekret zu Entbürokratisierung, das im Mai 2024 in Kraft trat, ist unter anderem festgehalten, dass die Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug nicht mehr notwendig sei, da dies eine doppelte Prüfung darstellen würde. Stattdessen dient nun die kommunale als Grundlage.

Der Immobilienkauf auf Mallorca ist kein Hexenwerk – wenn alle Unterlagen vollständig und aktuell vorliegen. 

  • Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt und Steuerexperten begleiten, um den Prozess rechtlich, steuerlich und technisch abzusichern.

 

Dieser Beitrag wurde verfasst von unserem Partner PlattesGroup, der deutschsprachigen Beraterkanzlei für Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen mit Sitz in Palma de Mallorca.

Yvonne Plattes, Gründerin der PlattesGroup und Leiterin der Rechtsabteilung, trägt einen weißes Blazer und eine weiße Bluse mit Schleife. Sie hat kurze blonde Haare und lächelt in die Kamera.

Autorin: Yvonne Plattes

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