Die Bewohnbarkeitsbescheinigung gibt es in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht. Einfach erklärt: Ein Architekt prüft, ob die Immobilie bewohnbar ist. Dabei achtet er nicht auf feuchte Ecken oder eine lose Fliese, sondern auf sicherheitsrelevante Aspekte. Sind die Brüstungshöhen korrekt, ist die Dachterrasse gesichert, sind die Treppen abgesichert? Solche Punkte werden in der Bewohnbarkeitsbescheinigung dokumentiert. Vermerkt wird auch, wie viele Schlafzimmer die Immobilie hat und welche Deckenhöhe gemessen wurde.
Der Architekt prüft jedoch nicht, ob ein Anbau illegal ist oder ein Bad nachträglich eingebaut wurde. Es geht ausschließlich um die generelle Bewohnbarkeit. Die Bescheinigung ist zehn Jahre gültig und wird vom Inselrat Mallorca ausgestellt. Beim Verkauf muss sie weiterhin gültig sein und beim Notartermin vorgelegt werden.
Käufer sollten unbedingt darauf achten, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung gültig ist. Sie ist für eine Vielzahl von behördlichen Vorgängen, wie einen Antrag für Umbauten, und für die Anmeldung bei Versorgungsverträgen, z. B. Wasser und Strom, unabdingbar. Im Dekret zu Entbürokratisierung, das im Mai 2024 in Kraft trat, ist unter anderem festgehalten, dass die Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug nicht mehr notwendig sei, da dies eine doppelte Prüfung darstellen würde. Stattdessen dient nun die kommunale als Grundlage.
Der Immobilienkauf auf Mallorca ist kein Hexenwerk – wenn alle Unterlagen vollständig und aktuell vorliegen.
- Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt und Steuerexperten begleiten, um den Prozess rechtlich, steuerlich und technisch abzusichern.
Dieser Beitrag wurde verfasst von unserem Partner PlattesGroup, der deutschsprachigen Beraterkanzlei für Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen mit Sitz in Palma de Mallorca.