Ferienwohnungen privat vermieten in Frankreich über Plattformen wie Airbnb oder Booking ist weit verbreitet, doch oft werden die Einkünfte nicht korrekt versteuert. Früher meldeten diese Plattformen die Mieteinnahmen nicht systematisch an die Steuerbehörden. Dies hat sich inzwischen geändert. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde die Schwelle für das sogenannte "micro BIC"-Steuersystem von 77.700 Euro auf 15.000 Euro gesenkt. Dadurch müssen mehr private Vermieter von Ferienwohnungen in Frankreich detaillierte Buchführungen erstellen. Zudem wurde dadurch der Pauschalabschlag von 50% auf 30% reduziert. Dies erhöht die steuerpflichtigen Einnahmen durch die Vermietung. Da dies rückwirkend für 2023 gilt, kann es für Steuerzahler problematisch sein, wenn sie keine Belege aufbewahrt haben.
Die auf dieser Website enthaltenen Angaben basieren auf Marktrecherchen und wurden sorgfältig ausgearbeitet. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche nicht ersetzen, sondern dienen lediglich der allgemeinen Information. Es besteht keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bei enthaltenen Links handelt es sich stets um dynamische Verweisungen, deren Inhalte wir nicht ständig prüfen können. Wir übernehmen daher keine Haftung. Stand: Juni 2025