Ferienwohnung privat vermieten in Griechenland - so geht's

Einige Punkte wie Steuern oder die Registrierung der Ferienimmobilie weichen von deutschen Regeln ab. Außerdem gibt es eine wichtige Neuerung für Kurzzeitmieten, die ab 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Wir haben für Sie als privaten Vermieter von Ferienwohnungen in Griechenland alle wichtigen Aspekte zusammengestellt, inklusive Steuertipps.

Zwei Frauen steigen mit rosafarbenem Gepäck eine Steintreppe an einem rustikalen Steinhaus hinunter. Sie wirken entspannt und glücklich und sonnen sich im warmen Sonnenlicht.

Registrierung: Welche Voraussetzungen gibt es in Griechenland für die Vermietung einer Ferienimmobilie?

Die Registrierung des Mietobjekts im Immobilienregister für Kurzzeitunterkünfte ist zwingend erforderlich für private Vermieter von Ferienwohnungen in Griechenland

Falls zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden sollen – etwa Frühstücksservice oder andere Annehmlichkeiten – ist eine Genehmigung der griechischen Tourismusbehörde (EOT) erforderlich.

Zudem besteht die Verpflichtung, die Registernummer bei der Bewerbung der Immobilie auf einschlägigen Plattformen anzugeben. Andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Steuern: Welche Sätze gelten in Griechenland?

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung in Griechenland privat vermieten und damit Einnahmen erzielen, sind die Erlöse grundsätzlich steuerpflichtig. Für deutsche private Vermieter von Ferienwohnungen in Griechenland gelten spezifische steuerliche Bestimmungen. Grundlage hierfür ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Griechenland vom 18. April 1966. Gemäß Artikel XIII Absatz 1 des DBA unterliegen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen der Besteuerung im Land, in dem die Immobilie gelegen ist. Somit werden Mieteinnahmen oder andere Erträge aus der Immobilie in Griechenland versteuert.

Für Privatpersonen gelten progressive Steuersätze, die pro Eigentümer auf die Bruttomieteinnahmen der Immobilie berechnet werden. Folgende Steuersätze pro Person gelten für Mieteinnahmen:

  • 15%: Bis zu 12.000 Euro
  • 35%: Zwischen 12.001 Euro und 35.000 Euro
  • 45%: Über 35.000 Euro

  • STEUER-TIPP: Für Ehepaare lohnt es sich häufig, eine Immobilie gemeinsam zu erwerben. Wichtig ist dabei, den Kauf auf beide Namen registrieren zulassen. In diesem Fall gelten die oben genannten Steuersätze für jeden Eigentümer. Das bedeutet einen Steuersatz von 15% bis zu 24.000 Euro Mieteinnahmen, 35 % bis 70.000 Euro und 45% über 70.000 Euro.

Für die Steuerpflicht in Deutschland bedeutet dies, dass die in Griechenland erzielten Mieteinnahmen nicht in die deutsche Bemessungsgrundlage einfließen. Allerdings können diese Einkünfte gemäß Artikel XVII Absatz 2 des DBA bei der Festsetzung des deutschen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Beispielhafte Steuerberechnung für Mieteinnahmen in Griechenland von 20.000 Euro:

  • Auf die ersten 12.000 Euro werden 15 % Steuern erhoben → 1.800 Euro
  • Auf die verbleibenden 8.000 Euro werden 35 % Steuern erhoben → 2.800 Euro

→ Die Gesamtsteuerbelastung für Mieteinnahmen in Höhe von 20.000 Euro beträgt somit 4.600 Euro.

Für einkommensstarke Mietobjekte empfiehlt es sich in den meisten Fällen, die Immobilie als Unternehmen zu kaufen. Dies ermöglicht die steuerliche Absetzung von Ausgaben, Kosten und der Gebäudeabschreibung. Die Unternehmenssteuer in Griechenland beträgt 22 %.

Schutz für Ihr Urlaubsdomizil

Um die Freude an Ihrer Ferienimmobilie ungetrübt zu genießen, empfiehlt es sich, über einen passenden Versicherungsschutz nachzudenken. Die Ferienimmobilienversicherung von Hiscox bietet eine Möglichkeit, Risiken gezielt zu minimieren und für Sicherheit zu sorgen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, um Ihre Immobilie optimal abzusichern.

Neue Regeln für Kurzzeitmieten: Gültig ab 1. Oktober 2025

Ab dem 1. Oktober 2025 gelten für Kurzzeitmietobjekte folgende verbindliche Mindeststandards, die erfüllt werden müssen:

  • Primäre Nutzung und Ausstattung: Immobilien müssen als vorrangig genutzte Räume klassifiziert sein und über natürliche Beleuchtung, Belüftung sowie eine funktionale Klimaanlage verfügen.
  • Haftpflichtversicherung: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die mögliche Schäden oder Unfälle während des Mietaufenthalts abdeckt, wird verpflichtend.
  • Sicherheitszertifizierungen: Vorgeschrieben sind:
    • Erklärungen zur Einhaltung der Vorschriften, unterzeichnet von lizenzierten Elektrikern.
    • Installation von Feuerlöschern und Rauchmeldern.
    • Schutzschalter oder Fehlerstromschutzschalter zur Vermeidung elektrischer Gefahren.
    • Deutlich gekennzeichnete Notausgänge für eine sichere Evakuierung.
  • Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen:
    • Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionszertifikate zur Sicherstellung einer hygienischen Umgebung.
    • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Kästen für Notfälle.
    • Klare Anzeige von Notfall-Kontaktnummern für sofortige Hilfe.

 

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Alica Weininger ist Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox. Die blonde junge Frau lächelt in die Kamera.

Autorin: Alica Weininger

Alica Weininger ist Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox und hat in ihrer Rolle als Produktverantwortliche für den Privatkundenbereich das Produkt "Mundial Commercial by Hiscox" entwickelt, das speziell für die Vermietung von Ferienimmobilien konzipiert ist. Damit Eigentümer ihre Investition entspannt aus der Ferne genießen können und die vermietete Ferienimmobilie optimal abgesichert ist, bietet sie praktische Tipps & eine Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung.

Übersicht: Ferienwohnungen privat vermieten in verschiedenen Ländern

Die Vermietung einer Ferienwohnung als Privatperson unterliegt in jedem Land spezifischen gesetzlichen Regelungen und steuerlichen Anforderungen. Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten, haben wir detaillierte Informationen für die folgenden Länder zusammengestellt:

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