Ferienwohnung privat vermieten in Frankreich: Ihr Guide

Zu den zentralen Aspekten gehören verpflichtende schriftliche Mietverträge, regulierte Mietpreise (in bestimmten Gebieten) sowie eine detaillierte Dokumentation bei der Wohnungsübergabe und der Erfassung von Schäden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie erfolgreich Ihre Ferienwohnung in Frankreich privat vermieten können.

Eine lächelnde Frau in einem orangefarbenen Oberteil zieht einen blaugrünen Koffer durch einen hellen, eleganten Flur mit kariertem Boden, einem Vintage-Sessel und einem dekorativen Spiegel.

Anzeigepflicht (déclaration): Was sagt das französische Tourismusgesetz?

Für private Vermieter von Ferienwohnungen in Frankreich besteht laut Artikel L324-1-1 des französischen Tourismusgesetzbuchs eine allgemeine Anzeigepflicht. Dies betrifft vor allem die Vermietung möblierter Ferienwohnungen (location d'un meublé de tourisme). Die Meldung muss vor Beginn der Vermietung bei der Gemeinde erfolgen, und das erforderliche Formular kann online auf https://www.service-public.fr/ bezogen werden. Verstöße gegen diese Vorschrift können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Geldbußen bestraft werden. Eine Ausnahme von dieser Meldepflicht gilt nur, wenn die Unterkunft der Hauptwohnsitz des Vermieters ist, also mindestens acht Monate im Jahr von ihm selbst bewohnt wird.

Genehmigungspflicht (autorisation): Wo in Frankreich gilt sie?

In bestimmten französischen Gemeinden ist für die Vermietung möblierter Ferienwohnungen eine Genehmigung erforderlich, da die Umwandlung von Wohnraum in eine Ferienimmobilie als Nutzungsänderung gilt. Laut Artikel L631-7 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs betrifft dies insbesondere:

  • Paris
  • Gemeinden der petite couronne (Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis, Val-de-Marne)
  • Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern.

Die Genehmigung ist meist schwer zu erhalten. In Paris ist sie beispielsweise oft an die Verpflichtung geknüpft, eine Gewerbeimmobilie in Wohnraum umzuwandeln. Zusätzlich können Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, in denen die Wohnsituation angespannt ist (zones tendues), eine Genehmigungspflicht einführen. Wenn Sie privat Ihre Ferienwohnung in Frankreich vermieten wollen, sollten Sie vor der Vermietung sicherheitshalber die zuständige Verwaltung diesbezüglich kontaktieren.

  • Achtung: Verstöße können hohe Geldstrafen nach sich ziehen, und die Versicherung kann ihre Deckung verweigern, falls die Immobilie nicht entsprechend der zugelassenen Nutzung vermietet wird. Fragen Sie hier bei Ihrem Versicherer nach. 

Registrierungsverfahren und Publikationspflicht: Was muss in Frankreich beachtet werden?

Mit dem Gesetz Nr. 2016-1321 vom 07.10.2016 wurden zwei Neuerungen für private Vermieter von Ferienwohnungen in Frankreich eingeführt:

  • Registrierungspflicht: Gemeinden in zones tendues können per Ratsbeschluss verlangen, dass alle Vermietungen – unabhängig davon, ob es sich um den Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt – eine Registrierungsnummer erhalten. Diese Nummer muss in allen Anzeigen und Veröffentlichungen angegeben werden.
  • Beschränkungen für Vermittlungsagenturen: Agenturen müssen die Gesamtzahl der jährlichen Vermietungen zählen und ihre Tätigkeiten einstellen, wenn die erlaubten 120 Tage überschritten werden.

Das Dekret Nr. 2017-678 vom 28.04.2017 regelt die Registrierung:

  • Die Definition der „möblierten Ferienwohnung“ gilt für alle möblierten Unterkünfte außer Gästezimmer (chambres d'hôtes), die nur der allgemeinen Anzeigepflicht unterliegen.
  • Das Registrierungsverfahren legt fest, welche Angaben Vermieter machen müssen (z. B. persönliche Daten und Informationen zur Immobilie).

Die Anmeldung erfolgt online über den téléservice des örtlichen Rathauses (mairie), woraufhin eine 13-stellige Registrierungsnummer vergeben wird, die in Anzeigen stets angegeben werden muss.

Schutz für Ihr Urlaubsdomizil

Um die Freude an Ihrer Ferienimmobilie ungetrübt zu genießen, empfiehlt es sich, über einen passenden Versicherungsschutz nachzudenken. Die Ferienimmobilienversicherung von Hiscox bietet eine Möglichkeit, Risiken gezielt zu minimieren und für Sicherheit zu sorgen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, um Ihre Immobilie optimal abzusichern.

Steuern: Wie ist die französische Besteuerung geregelt?

Ferienwohnungen privat vermieten in Frankreich über Plattformen wie Airbnb oder Booking ist weit verbreitet, doch oft werden die Einkünfte nicht korrekt versteuert. Früher meldeten diese Plattformen die Mieteinnahmen nicht systematisch an die Steuerbehörden. Dies hat sich inzwischen geändert. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde die Schwelle für das sogenannte "micro BIC"-Steuersystem von 77.700 Euro auf 15.000 Euro gesenkt. Dadurch müssen mehr private Vermieter von Ferienwohnungen in Frankreich detaillierte Buchführungen erstellen. Zudem wurde dadurch der Pauschalabschlag von 50% auf 30% reduziert. Dies erhöht die steuerpflichtigen Einnahmen durch die Vermietung. Da dies rückwirkend für 2023 gilt, kann es für Steuerzahler problematisch sein, wenn sie keine Belege aufbewahrt haben.

 

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Alica Weininger ist Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox. Die blonde junge Frau lächelt in die Kamera.

Autorin: Alica Weininger

Alica Weininger ist Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox und hat in ihrer Rolle als Produktverantwortliche für den Privatkundenbereich das Produkt "Mundial Commercial by Hiscox" entwickelt, das speziell für die Vermietung von Ferienimmobilien konzipiert ist. Damit Eigentümer ihre Investition entspannt aus der Ferne genießen können und die vermietete Ferienimmobilie optimal abgesichert ist, bietet sie praktische Tipps & eine Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung.

Übersicht: Ferienwohnungen privat vermieten in verschiedenen Ländern

Die Vermietung einer Ferienwohnung als Privatperson unterliegt in jedem Land spezifischen gesetzlichen Regelungen und steuerlichen Anforderungen. Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten, haben wir detaillierte Informationen für die folgenden Länder zusammengestellt:

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