Sind alle Prüfungen abgeschlossen, folgt der Notartermin. In der Regel begleitet ein Anwalt durch den gesamten Kaufprozess. Dieser sucht im Normalfall auch den Notar aus. Idealerweise einen, der die Sprache des Käufers spricht. Der Käufer hat dabei das „Recht der ersten Wahl“, also das Recht, den Notar zu bestimmen.
Der begleitende Anwalt ist im Hintergrund sehr aktiv. Ein deutscher Käufer darf nicht davon ausgehen, dass sich der Notar wie in Deutschland um alles kümmert - seine Rolle ist in Spanien anders definiert. Deshalb empfiehlt sich in Spanien die Begleitung des Kaufs durch einen Anwalt. Dieser bereitet die Urkunde vor, reicht alle erforderlichen Unterlagen ein und überprüft den Entwurf. Ein guter Anwalt übersetzt die Urkunde vorab ins Deutsche, damit alle Seiten beim Termin genau wissen, was beurkundet wird. In der Urkunde sind alle relevanten Punkte enthalten - insbesondere Zahlungswege, Herkunft des Geldes und steuerliche Nachweise.
Am Tag der Beurkundung überprüft der Notar den aktuellen Grundbuchauszug, identifiziert Käufer und Verkäufer und stellt sicher, dass keine zwischenzeitlichen Änderungen erfolgt sind. Der spanische Notar liest die Urkunde vor, die alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer enthält. Der Notar muss die gesamten Geldflüsse dokumentieren - von der Anzahlung bis zur Restzahlung - und prüfen, ob alle Beteiligten korrekt identifiziert und erfasst sind.
Ein entscheidender Unterschied zu Deutschland: In Spanien fließt das Geld am Notartermin selbst. Das heißt, die Zahlungswege, Beträge und Zeitpunkte müssen im Vorfeld exakt vorbereitet und dokumentiert werden. Themen wie Geldwäscheprävention und Lastenfreiheit der Immobilie spielen eine zentrale Rolle. Das Finanzamt oder die Gemeinde dürfen keine offenen Ansprüche mehr haben.
Am Tag vor dem Notartermin ist es zudem ratsam, die Immobilie noch einmal zu besichtigen: Wurden vereinbarte Mängel beseitigt? Hat sich etwas an der Immobilie verändert?