Wer ein Ferienhaus selbst nutzt und gleichzeitig teilweise vermietet, sollte neben organisatorischen Anforderungen auch rechtliche und steuerliche Vorgaben berücksichtigen.
Was bei Eigennutzung rechtlich und steuerlich relevant werden kann
Viele Städte, Gemeinden und touristische Regionen in Deutschland erheben auf Ferienhäuser oder Zweitwohnungen eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage sind kommunale Satzungen der jeweiligen Gemeinde.
Zweitwohnungssteuer: Wann sie anfällt und wie hoch sie sein kann
Die Höhe unterscheidet sich je nach Ort deutlich. Häufig liegt sie zwischen etwa 5 und 20 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete beziehungsweise einer vergleichbaren fiktiven Jahresnettomiete. Besonders in beliebten Ferienregionen oder Küstenorten fallen die Sätze teilweise deutlich höher aus.
In diesen Fällen kann die Zweitwohnungssteuer relevant werden:
- Die Immobilie wird zusätzlich als zusätzlicher Wohnsitz der Eigentümer genutzt
- Die Ferienimmobilie wird teilweise vermietet
Hinweis: Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Gemeinde.
Dokumentierte Eigennutzungs- und Leerstandszeiten
Sobald Ferienhäuser teilweise vermietet werden, spielen dokumentierte Nutzungszeiten eine wichtige Rolle. Finanzbehörden prüfen bei gemischt genutzten Ferienimmobilien häufig:
- Wann Eigentümer selbst vor Ort waren
- Wann die Immobilie vermietet wurde
- Wann Leerstand bestand
- Wann die Ferienimmobilie aktiv zur Vermietung angeboten wurde
- Wie lange die tatsächlichen Vermietungszeiten waren
- Ob regelmäßige Vermietungsbemühungen nachweisbar sind
Gerade bei saisonaler Nutzung oder teilweiser Vermietung kann eine nachvollziehbare Dokumentation wichtig werden, etwa über Buchungskalender, Vermietungsplattformen, Rechnungen, Übergabeprotokollen oder Belegungsübersichten.
Welche rechtlichen und steuerlichen Anforderungen bei teilweiser Vermietung entstehen
Sobald Ferienhäuser nicht ausschließlich privat genutzt werden, können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) relevant werden.
Steuerliche Aspekte bei Vermietung
Besonders wichtig ist dabei häufig die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet, dass für die Finanzbehörden klar wird, dass die Vermietung dauerhaft ist und Einnahmen erzielen soll, die über eine Kostenreduzierung der privaten Nutzung hinausgeht.