Ferienwohnung privat vermieten in Deutschland: Erfolgreich starten

Vermieten Sie eine Ferienimmobilie in Deutschland, spielen neben dem Steuerrecht auch das Mietrecht sowie das Baurecht eine wichtige Rolle. Für private Vermieter von Ferienwohnungen sind Regelungen zu Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen, Meldevorgaben und mögliche Verbote der Zweckentfremdung wichtig. Datenschutz und Wettbewerbsklauseln sind auch zu beachten.

Eine hellgrüne Strandhütte mit einer kleinen Veranda und einem Picknicktisch liegt in den Sanddünen unter einem wolkenverhangenen Himmel, der eine ruhige Küstenatmosphäre schafft.

Steuerrecht: Welche Steuern müssen Vermieter zahlen?

Die Einnahmen aus der Vermietung unterliegen verschiedenen Steuerpflichten, die nach Höhe und Umfang der Tätigkeit greifen:

Einkommensteuer

  • Jegliche Einkünfte aus der Vermietung von Ferienimmobilien müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  • Die genaue Steuerhöhe hängt vom individuellen Einkommen ab und wird nach den steuerlichen Regelungen des Wohnsitzes berechnet.

Umsatzsteuer

  • Ab Jahreseinnahmen von über 22.000 Euro sind Sie als privater Vermieter von Ferienwohnungen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.
  • In diesem Fall müssen Sie auf Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Gewerbesteuer

  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung in Deutschland privat vermieten und einen Gewinn von über 24.500 Euro pro Jahr erzielen, entsteht eine Gewerbesteuerpflicht.
  • Dies trifft vor allem auf professionelle Vermieter zu, die mehrere Ferienobjekte besitzen oder aktiv Dienstleistungen anbieten.

Bau- und Mietrecht: Wo dürfen Ferienunterkünfte betrieben werden?

Die kommunalen Bebauungspläne bestimmen, in welchen Gebieten Ferienimmobilien erlaubt sind. Jede Gemeinde legt individuell fest, ob und unter welchen Bedingungen Ferienwohnungen vermietet werden dürfen.

 HISCOX-TIPP:

Wichtige Punkte, die Sie als privater Vermieter von Ferienwohnungen in Deutschland beachten sollten:

  1. Neubauten oder Umbauten müssen vor der Nutzung als Ferienimmobilie eine Baugenehmigung vom örtlichen Bauamt erhalten.
  2. Selbst wenn baulich keine Veränderungen vorgenommen werden, ist eine Genehmigung für die Umwandlung in eine Ferienunterkunft erforderlich.
  3. In manchen Städten gibt es ein Verbot der Zweckentfremdung, das die kurzfristige Vermietung einschränken kann – dies sollte geprüft werden.
  4. Mieter, die ihre Wohnung an Feriengäste vermieten möchten, brauchen in jedem Fall die Zustimmung des Eigentümers, da die kurzfristige Vermietung in Mietverträgen oft ausgeschlossen ist.

Abgaben für Ferienimmobilienvermieter: City Taxe, Kurtaxe & Tourismusabgabe

Viele Städte und Gemeinden erheben zusätzliche Abgaben, die von privaten Vermietern von Ferienwohnungen in Deutschland an die Kommune abzugeben sind:

City Tax oder Bettensteuer: Einige Städte verlangen eine City Tax oder Bettensteuer für private Übernachtungen. Diese Abgabe wird in der Regel auf die Gäste umgelegt und vom Vermieter eingezogen.

Kurtaxe: In bestimmten Kur- oder Tourismusorten wird eine Kurtaxe fällig. Der Vermieter erhebt diese direkt vom Gast und leitet sie an die Stadt oder Gemeinde weiter.

Tourismusabgabe: Einige Orte erheben eine allgemeine Tourismusabgabe auf Personen und Unternehmen, die wirtschaftlich vom Tourismus profitieren. Dies betrifft oft Vermieter, Hotelbetriebe und Gastronomieunternehmen.

Meldevorgaben: Welche Meldepflichten gibt es für Gastgeber?

Nach dem Bundesmeldegesetz besteht die Verpflichtung, für jeden Gast einen Meldeschein für Beherbergungsbetriebe auszustellen.

Was genau ist zu tun?

  • Der Gast muss diesen bei Ankunft unterschreiben.
  • Der Gastgeber bewahrt den Meldeschein für ein Jahr auf.
  • Nach Ablauf von drei Monaten muss das Dokument datenschutzkonform vernichtet werden.

Gut zu wissen

  • Zusätzliche Meldepflicht

    Falls die Beherbergungsstätte mindestens 10 Betten hat, ist der Gastgeber nach dem Gesetz zur Beherbergungsstatistik verpflichtet, Daten an das statistische Landesamt zu übermitteln.

Rundfunkgebühren & GEMA-Abgaben: Was gilt aktuell?

Rundfunkbeitrag: Private Vermieter von Ferienwohnungen in Deutschland müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen.

GEMA-Abgaben: Die Weiterleitung von Radio- und Fernsehprogrammen über eine Verteileranlage in mehrere Ferienwohnungen gilt als öffentliche Wiedergabe und unterliegt daher der GEMA-Gebührenpflicht. Der BGH bestätigte diese Einstufung, da die Ferienwohnungen einem unbegrenzten Adressatenkreis zur Verfügung stehen und keine private Gruppe bilden. Da die Ferienwohnungen von mehreren Personen genutzt werden können, wird die erforderliche Mindestschwelle der Öffentlichkeit erreicht. Dadurch entsteht eine Vergütungspflicht nach § 15 Abs. 3 UrhG. 

Preisangaben: Wie sind Unterkunftspreise in Deutschland auszuzeichnen?

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung privat vermieten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ihre Preise transparent und korrekt auszuweisen. Folgendes gilt zu beachten:

  • Eine sichtbare Preisübersicht für Übernachtungen und Frühstück muss am Eingang (oder Rezeption) angebracht sein.
  • Alle verpflichtenden Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche, Endreinigung) müssen im Gesamtpreis integriert sein.
  • Nur optionale Zusatzleistungen (z. B. Frühstück, Fahrradverleih) dürfen separat aufgeführt werden. 

Schutz für Ihr Urlaubsdomizil

Um die Freude an Ihrer Ferienimmobilie ungetrübt zu genießen, empfiehlt es sich, über einen passenden Versicherungsschutz nachzudenken. Die Ferienimmobilienversicherung von Hiscox bietet eine Möglichkeit, Risiken gezielt zu minimieren und für Sicherheit zu sorgen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, um Ihre Immobilie optimal abzusichern.

Wettbewerb & Werbemaßnahmen: Welche Regeln gelten?

Newsletter oder Werbeflyer dürfen nur mit der Einwilligung des Empfängers verschickt werden. Die Werbung mit Sternen oder Bewertungen ist nur zulässig, wenn die Unterkunft offiziell klassifiziert wurde. Webseiten müssen ein Impressum enthalten und den Hinweis auf die EU-Plattform für Streitbeilegung mit direkter Verlinkung.

Datenschutz: Welche Vorgaben gelten nach deutschem Recht?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen Vermieter von privaten Ferienwohnungen in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Gäste müssen über die Verarbeitung ihrer Daten und ihre Rechte informiert werden. Diese Vorgaben betreffen u. a. Websites, Buchungsprozesse, Newsletter und Vertragsabschlüsse. Die Speicherung persönlicher Daten muss sicher und rechtlich korrekt erfolgen. 

 

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Sie wollen mehr Informationen zur Privaten Vermietung?

Wenn Sie sich umfassend über die private Vermietung von Ferienwohnungen informieren möchten, finden Sie auf unserer allgemeinen Übersichtsseite detaillierte Antworten zu rechtlichen Grundlagen, Einrichtung und Ausstattung, Preisgestaltung, Plattformen, professionelle Gästekommunikation und mehr.

Alica Weininger ist Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox. Die blonde junge Frau lächelt in die Kamera.

Autorin: Alica Weininger

Alica Weininger ist Manager Underwriting Art & Private Clients bei Hiscox und hat in ihrer Rolle als Produktverantwortliche für den Privatkundenbereich das Produkt "Mundial Commercial by Hiscox" entwickelt, das speziell für die Vermietung von Ferienimmobilien konzipiert ist. Damit Eigentümer ihre Investition entspannt aus der Ferne genießen können und die vermietete Ferienimmobilie optimal abgesichert ist, bietet sie praktische Tipps & eine Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung.

Übersicht: Ferienwohnungen privat vermieten in verschiedenen Ländern

Die Vermietung einer Ferienwohnung als Privatperson unterliegt in jedem Land spezifischen gesetzlichen Regelungen und steuerlichen Anforderungen. Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten, haben wir detaillierte Informationen für die folgenden Länder zusammengestellt:

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